EnEV, Anhang 4, Nr. 2 (siehe Link)
Das ist meines Wissens anerkannt.
Wie ist das bei Zentrallüftungsanlagen für innenliegende Bäder? Eine solche Einrichtung kommt ja sehr nahe an eine Lüftungsanlage mit zentraler Absaugung in Feuchträumen und dezentraler Zuluft über Außendurchlässe heran. Macht eine solche Anlage das Haus zu einem "Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen", sodass der n50-Grenzwert 1,5 [1/h] eizuhalten wäre?
- https://www.luftdicht.de/enevAbk./anhang%204.htm#Anhang4Nr.2