Grundwasser zu hoch vor Baubeginn? Kellerbau, Abdichtung & Kosten prüfen!
BAU-Forum: Keller

Grundwasser zu hoch vor Baubeginn? Kellerbau, Abdichtung & Kosten prüfen!

Hallo, wir beabsichtigen demnächst mit dem Bau unseres Einfamilienhaus anzufangen. Baubeginn hoffentlich im Oktober. Die von uns beauftragte Firma hatte ca. 5000 € eingerechnet, für die Abfuhr von "Lehmboden". Da ich sicher sein wollte, habe ich dann gestern einfach mal ein Loch gegraben. Ich muss dazu sagen, dass das Grundstück meinen Eltern gehört, und bis dato nicht erschlossen ist. Darum gibt's auch keine Erfahrungswerte.
Also ich habe also gegraben und stieß in ca. 1 Meter Tiefe auf Wasser! Toll habe ich mir gedacht. Kann ich den Keller jetzt also vergessen? Nun habe ich hier gelesen, dass ein "vernünftiger" Keller (Material & Ausführung) wohl wasserdicht ist. in der Baubeschreibung habe ich folgenden Text gefunden. Könnt ihr uns sagen, was ihr davon haltet? Ein paar Tipps wären nicht schlecht.
Zitat:
Keller aus "wasserundurchlässigen" Stahlbeton
Die Kellersohle wird nach statischer Berechnung aus wasserundurchlässigem Stahlbeton hergestellt. Die 30 cm starken Kelleraußenwände werden standardmäßig aus Stahlbeton ähnlich wie bei einer "weißen Wanne" erstellt.
In dem Schnittpunkt von Sohle und aufgehender Betonwand wird ein Sicherheitsfugendichtband eingesetzt, welches das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert. Zur weiteren Sicherheit wird auf der Außenseite des Fußpunktes eine Hohlkehle mit aufgebrachter Bitumenschweißbahn oder Dickbeschichtung ausgebildet ... ]
Zitat Ende
Ich finde die Beschreibung ziemlich dürftig. Was sollte Eurer Meinung nach schriftlich im Vertrag ergänzt / festgehalten werden?
  • Name:
  • angolla
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Hoher Grundwasserstand kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Statische Berechnung anpassen lassen.

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Abdichtung führt zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung. Fachgerechte Ausführung sicherstellen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich des hohen Grundwasserspiegels vor Baubeginn. Es ist gut, dass Sie dies frühzeitig erkannt haben. Ein hoher Grundwasserstand kann den Kellerbau erheblich beeinflussen und zu Problemen mit Feuchtigkeit führen. 🔴

    🔴 Gefahr: Unkontrollierter Wassereintritt in den Keller kann zu Schimmelbildung, Bauschäden und einer Beeinträchtigung der Wohnqualität führen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Baugrundgutachten: Ein umfassendes Baugrundgutachten ist unerlässlich, um die genauen Bodenverhältnisse und den Grundwasserstand zu ermitteln.
    • Abdichtungskonzept: Lassen Sie ein detailliertes Abdichtungskonzept von einem Fachplaner erstellen. Dieses sollte auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Grundstücks abgestimmt sein.
    • Bauwerksabdichtung: Mögliche Abdichtungsmethoden sind:
      • Schwarze Wanne: Eine Abdichtung mit Bitumenbahnen.
      • Weiße Wanne: Ein Keller aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton).
      • Braune Wanne: Eine Kombination aus Abdichtungsmaßnahmen und Drainage.
    • Drainage: Eine Drainage kann helfen, den Grundwasserstand um das Gebäude zu senken.
    • Kosten: Die Kosten für die Abdichtung und Drainage können je nach gewählter Methode und den örtlichen Gegebenheiten variieren. Holen Sie mehrere Angebote von Fachfirmen ein.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie unbedingt ein Baugrundgutachten erstellen lassen und ein Abdichtungskonzept von einem Fachplaner erstellen lassen. Klären Sie die Details der Bauwerksabdichtung mit der Baufirma und lassen Sie sich die Ausführung schriftlich bestätigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrundgutachten
    Ein Baugrundgutachten ist eine geotechnische Untersuchung des Baugrunds, die Informationen über die Bodenbeschaffenheit, den Grundwasserstand und die Tragfähigkeit des Bodens liefert. Es dient als Grundlage für die Planung und Ausführung von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnischer Bericht, Baugrunduntersuchung
    Schwarze Wanne
    Die Schwarze Wanne ist eine Abdichtungsmethode für Keller, bei der Bitumenbahnen oder -anstriche auf die Kelleraußenwände aufgebracht werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Sie ist besonders geeignet für Gebäude in Gebieten mit hohem Grundwasserstand.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Kellerabdichtung, Bitumenabdichtung
    Weiße Wanne
    Die Weiße Wanne ist eine Bauweise, bei der der Keller aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) hergestellt wird. Der Beton selbst dient als Abdichtung gegen eindringendes Wasser.
    Verwandte Begriffe: WU-Beton, wasserundurchlässiger Beton, Kellerbau
    Drainage
    Eine Drainage ist ein System von Rohren, das um das Gebäude verlegt wird, um das Grundwasser abzuleiten und den Wasserdruck auf die Kellerwände zu reduzieren. Sie ist besonders wichtig bei hohem Grundwasserstand.
    Verwandte Begriffe: Ringdrainage, Perimeterdämmung, Dränbeton
    WU-Beton
    WU-Beton steht für wasserundurchlässigen Beton. Dieser spezielle Beton wird so hergestellt, dass er kein Wasser durchlässt und somit als Abdichtung gegen eindringendes Wasser dient.
    Verwandte Begriffe: Weiße Wanne, wasserdichter Beton, Hochleistungsbeton
    Kapillarität
    Kapillarität ist die Fähigkeit eines Materials, Flüssigkeiten aufgrund von Oberflächenspannung und Adhäsionskräften in engen Röhren oder Poren entgegen der Schwerkraft zu transportieren. Im Bauwesen kann Kapillarität dazu führen, dass Feuchtigkeit in Baustoffe eindringt und Schäden verursacht.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitstransport, Diffusion, Adsorption
    Lastfall
    Ein Lastfall beschreibt eine bestimmte Kombination von Einwirkungen (z.B. Eigengewicht, Nutzlasten, Windlasten, Wasserdruck) auf ein Bauwerk, die bei der statischen Berechnung berücksichtigt werden müssen. Die Berücksichtigung verschiedener Lastfälle ist wichtig, um die Sicherheit und Stabilität des Bauwerks zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerksplanung, Einwirkungen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Baugrundgutachten?
      Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, die Auskunft über die Bodenbeschaffenheit, den Grundwasserstand und die Tragfähigkeit des Bodens gibt. Es ist die Grundlage für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens.
    2. Was ist eine "Schwarze Wanne"?
      Die "Schwarze Wanne" ist eine Abdichtungsmethode für Keller, bei der Bitumenbahnen oder -anstriche auf die Kelleraußenwände aufgebracht werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Sie ist besonders geeignet für Gebäude in Gebieten mit hohem Grundwasserstand.
    3. Was ist eine "Weiße Wanne"?
      Die "Weiße Wanne" ist eine Bauweise, bei der der Keller aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) hergestellt wird. Der Beton selbst dient als Abdichtung gegen eindringendes Wasser.
    4. Was ist eine Drainage?
      Eine Drainage ist ein System von Rohren, das um das Gebäude verlegt wird, um das Grundwasser abzuleiten und den Wasserdruck auf die Kellerwände zu reduzieren. Sie ist besonders wichtig bei hohem Grundwasserstand.
    5. Was bedeutet WU-Beton?
      WU-Beton steht für wasserundurchlässigen Beton. Dieser spezielle Beton wird so hergestellt, dass er kein Wasser durchlässt und somit als Abdichtung gegen eindringendes Wasser dient.
    6. Welche Risiken bestehen bei fehlender oder mangelhafter Abdichtung?
      Fehlende oder mangelhafte Abdichtung kann zu Wassereintritt in den Keller führen, was Schimmelbildung, Bauschäden und eine Beeinträchtigung der Wohnqualität zur Folge haben kann. Zudem kann es die Bausubstanz schädigen und zu hohen Reparaturkosten führen.
    7. Wie finde ich einen geeigneten Fachplaner für Abdichtungskonzepte?
      Sie finden geeignete Fachplaner für Abdichtungskonzepte über Architektenkammern, Ingenieurkammern oder durch Empfehlungen von anderen Bauherren. Achten Sie auf Qualifikationen und Erfahrung im Bereich Bauwerksabdichtung.
    8. Welche Normen sind bei der Kellerabdichtung zu beachten?
      Bei der Kellerabdichtung sind verschiedene Normen zu beachten, insbesondere die DINAbk. 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und die DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen). Diese Normen regeln die Anforderungen an die Abdichtungsmaterialien und die Ausführung der Abdichtungsarbeiten.

    🔗 Verwandte Themen

    • Kellerabdichtung nachträglich
      Informationen zur nachträglichen Abdichtung eines Kellers.
    • Grundwasserabsenkung
      Methoden und Kosten zur Absenkung des Grundwasserspiegels.
    • Baugrundrisiko
      Risiken und Versicherungen im Zusammenhang mit dem Baugrund.
    • WU-Beton Keller Kosten
      Kosten für einen Keller aus wasserundurchlässigem Beton.
    • Drainagearten im Überblick
      Verschiedene Arten von Drainagen und ihre Anwendungsbereiche.
  2. Nachtrag droht! Baugrundgutachter & Statiker prüfen

    "mmmh"
    Pauschalpreis? ... dann wird spätestens im Oktober einen fetter Nachtrag in's Haus flattern (!)
    wie siehst mit Baugrundgutachter & Statiker & Planer aus?
  3. Grundwasserabsenkung: Bodengutachten & Kosten klären!

    Pauschalpreis? Ja. Wie gesagt bis gestern war ...
    Pauschalpreis? Ja.
    Wie gesagt bis gestern war uns die Problematik nicht bekannt. Die Firma werde ich morgen informieren. Habe also auch noch keine Meinung von denen hierzu. Mich interessiert darum auch Eure Meinung zu diesem Problem. Das Bodengutachten wird hoffentlich in den nächsten Tagen erfolgen. Wie ist das denn mit der Rechnung zu verstehen? Im Angebot wurde übrigens auch eine Grundwasserabsenkung mit aufgeführt. Heißt das, dass das Grundwasser dauerhaft gesenkt wird? Kann ich mir nicht vorstellen. Da müsste doch die Stadt sicherlich zustimmen.
  4. Baugrund-Risiko: Fachmann für Grundwasser beauftragen!

    also
    das klingt alles etwas komisch. Wenn die Problematik nicht bekannt war, wieso wurde dann eine Grundwasserabsenkung (natürlich nicht dauerhaft) im Vertrag festgelegt. Ist das Bodengutachten im Vertrag enthalten? Warum kommt man auf die Idee ein 1 m tiefes Loch zu graben? Von Hand? Sehr komisch ...
    Was soll man sagen: hier IM Forum lesen! Das erste was man da lernt: Man braucht einen Fachmann, der unabhängig vom Bauunternehmer ist an seiner Seite. Gibt es einen solchen? Wenn nicht => BEAUFTRAGEN!
    Zur Baubeschreibung: Das kann nichts oder alles sein. Ne weiße Wanne ist damit NICHT vereinbart. Wenn das Bodengutachten vom Bauunternehmer schon eingeplant ist, denkt er wenigstens an sowas.
  5. Weiße Wanne 'ähnlich': Risiken & Mehrkosten prüfen!

    *merkwürdig*
    Der Text lässt eigentlich auf eine Weiße Wanne schließen, diese wird aber durch das Wörtchen "ähnlich" explizit ausgeschlossen.
    Meine Interpretation:
    Der Autor will sich Freiräume lassen und hat Angst davor, Klartext zu sprechen.
    Auf der anderen Seite lässt er sich wenig Spielraum für begründete Mehrkosten. Eine Hautabdichtung nach 18195 war sowieso nicht geplant. Und als Lastfall ohne Basis (Bodengutachten) ist drückendes Wasser anzunehmen ...
    Meine Meinung (bei diesem Wissenstand): Ihr Preis gilt!
  6. WU-Beton Keller: Sicherheitsfugenband & Abdichtung wichtig!

    "mmmh"
    Zitat:

    =>"Keller aus "wasserundurchlässigen" Stahlbeton
    Die Kellersohle wird nach statischer Berechnung aus wasserundurchlässigem Stahlbeton hergestellt. Die 30 cm starken Kelleraußenwände werden standardmäßig aus Stahlbeton ähnlich wie bei einer "weißen Wanne" erstellt.
    In dem Schnittpunkt von Sohle und aufgehender Betonwand wird ein Sicherheitsfugendichtband eingesetzt, welches das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert. Zur weiteren Sicherheit wird auf der Außenseite des Fußpunktes eine Hohlkehle mit aufgebrachter Bitumenschweißbahn oder Dickbeschichtung ausgebildet ... ]<="

    und neu dazugekommen:

    =>"Das Bodengutachten wird hoffentlich in den nächsten Tagen erfolgen. Wie ist das denn mit der Rechnung zu verstehen? Im Angebot wurde übrigens auch eine Grundwasserabsenkung mit aufgeführt. <="

    schon etwas durcheinander oder ... wieso wird das Bodengutachten in den nächsten Tagen erfolgen ... sowas gibt der Bauherr in Auftrag oder habe ich das falsch verstanden ... und auf Grundlage "dieses" Bodengutachtens gibt's dann das Angebot meinertwegen zum Festpreis (!) ... langsam machen Sie mich neugierig darf ich die Passage im Angebot mit der Grundwasserhaltung mal lesen ... war die zu erwarten wusste der Bauunternehmer davon? = Fragen über Fragen ... zurück zu dem Stahlbetonkeller ähnlich wie Weiße Wanne ... sagt doch gar nichts aus (!) ... auch das Sicherheitsfugenband bzw. dessen Funktion ist in Frage zu stellen wenn im nächsten Atemzug eine Hohlkelle mit Abdichtung genannt wird (!) ... dann steht was von statischen Vorgaben im Text ... von Ihnen oder vom Bauunternehmer beauftragt? ... nach allen was ich hier lese glaube ich schon der Nachtrag (Mehraufwand z.B. Art und Größe der Wasserhaltung/Abdichtung Keller etc.) wird allein schon wegen des Festpreises noch kommen (!)

  7. Grundwasser gefunden! Bauträger informieren & handeln

    Ist doch alles gut.
    Hallo,
    ist doch schön, dass Sie ein Loch gegraben haben und nun handeln können.
    Zeigen Sie doch den Projektbetreiligten Ihr Loch im Boden, machen Sie Fotos mit Zollstock, wenn keiner vorbeikommen will. Dann einen schriftlichen Hinweis, per Einschreiben an den Bauträger, den vielleicht schon bekannten Bauleiter etc.
    Sie haben einen Festpreis und der gilt, wenn nichts im Kleingedruckten steht. Hat der Bauträger keine Zeit oder Lust, sich die örtlichen Gegebenheiten anzusehen, hat er Pech und falsch kalkuliert.
    Wenn Sie aber auf den Grundwasserspiegel hinweisen, muss und wird der Bauträger das berücksichtigen.
    Wenn Sie heute da anrufen, wird sich schon alles klären. Seien Sie bei Ihrem Bau wachsam und bewahren Sie Ruhe. Reden Sie mit dem Bauträger und vereinbaren Sie alles schriftlich was wichtig ist. Drohen Sie nicht gleich mit einem Anwalt und Gutachter etc. Wie es in den Wald hineinschallt ...
    Und noch etwas: Während Sie bauen, schauen Sie besser nicht in dieses Forum. Sonst schlafen Sie keine Nacht und haben am Ende ein Magengeschwür weil man Ihnen sagen wird, dass alles was auf Ihrer Baustelle gemacht wird falsch ist. Wenn alles hier genau nehmen, verbringen Sie mehr Zeit mit Ihren Anwälten und Gutachtern als auf der Baustelle.
    Seien Sie nett zu den Bauarbeitern und allen Projektbeteiligten, helfen Sie mit und machen mal ab und zu eine Kaffee und spendieren Sie mal ein Bier. Sie werden staunen was diese Kleinigkeiten ausmachen.
  8. Grundwasser: Bodengutachten vor Angebot einfordern!

    Ein bisschen ...
    schwanger?
    Ähnlich weißer Wanne ist genauso. Ent oder weder.
    Und Grundwasserabsenkung ohne Bodengutachten einkalkuliert. Ist der Unternehmer aus dem Ort und kennt daher den Boden besser als Sie?
    Nur wenn's wirklich Höchstwasserstand -1,0 wäre, kommen noch druckwasserdichte Lichtschächte und Fenster, Rohrdurchführungen und ein wasserdichter SW-Kontrollschacht auf Sie zu.
    Mein Rat:
    Bodengutachten abwarten, an den Unternehmer und auf der Basis Angebot überarbeiten. Alles andere ist Kaffeesatzlesen.
  9. Zustimmung: Sinnvoller Ansatz zur Problemlösung

    ich denke, dass der Ansatz aus dem letzten ...
    ich denke, dass der Ansatz aus dem letzten Beitrag sicherlich der sinnvollste ist. Vielen Dank für Eure Meinungen
  10. Bauherr als Laie? Gutachter bei Problemen einschalten!

    "jawohl"
    Herr Priesterjahn ... am besten einfach mal die Firma machen lassen, sie mit Essen und Getränke verpflegen und wenn alle Stricke reißen kann man hinterher Gutachter und Gerichte drüber lassen ... da spart man sich wenigstens "vorher" die Magenschmerzen (!) ... so wie ich das bisher verfolge kann sich der Fragesteller hinterher locker in der Rolle des "Baulaien" verstecken (!)
    auf gut deutsch: "auf gedeih und Verderb" ist hier mal wieder jemand ausgesetzt ... ich wünsche dabei "viel Glück" (!)
  11. Grundwasser & Lehmboden: Unternehmer-Sicht zur Abfuhr

    "das Thema"
    wurmt mich ... und ganz speziell die pauschale Aussage
    von Herrn Priesterjahn ... drum nochmal aus der Sicht eines Unternehmers:
    • oben zu lesen ist dass die Firma die Abfuhr des Lehmboden eingerechnet hat ... ich habe noch "kein" Grundwasser gesehen dass Lehmboden beinhaltet ... die Rotlage oder was immer oben drauf ist hört auf als das Wasser kommt danach kommt kiesiger oder sandiger Boden (meist sogar für die Hinterfüllung geeignet) ... ist doch richtig werter Fragesteller? ... warum rechnet dann dieser Unternehmer die Abfuhr von Lehmboden in Höhe von 5000,- € mit ein ... "hier" ist zum 1 ten. Mal was faul ... der Unternehmer kennt die Örtlichkeiten doch gar nicht ... richtig?
    • Herr Priesterjahn : "Hat der Bauträger keine Zeit oder Lust, sich die örtlichen Gegebenheiten anzusehen, hat er Pech und falsch kalkuliert. " ... Entschuldigung "aber" das ist der größte Dünnpfiff denn ich jemals gelesen habe (!) ... was stellen Sie sich vor zur Ermittlung des Angebotes kommt der Unternehmer und gräbt ganz nebenbei ein 3.00 m tiefes Loch oder wie? ... für den Baugrund ist stets der Bauherr verantwortlich versäumt er es ein Baugrundgutachten zur Kalkulation anzubieten kann er hinterher in den sauren Apfel beißen ... und denn Festpreis kannst du dann in die Tonne dreschen (!)
    • was ich nicht verstehe ist diese Grundwasserhaltung ... bei Lehmboden sind oftmals Kiesader zu erwarten die Schichtenwasser mit sich führen ... und Lehmböden sind wasserundurchlässig ... bei Regen bildet sich hier schnell Tagwasser das bei der Kellererstellung regelmäßig ausgepumpt werden muss ... ist dass damit gemeint? ... "kein" Unternehmer bietet eine pauschale Grundwasserhaltung an es sein er kennt die Örtlichkeiten sehr genau ... "aber" dass der Unternehmer weiß das er hier eine Wasserhaltung zu führen hat und der Bauherr dass nicht weiß wäre schon "sehr" merkwürdig ... dazu auch mal wieder das Angebot mit dem Lehmboden im Grundwasser beachten ... auch "hier" stimmt was nicht (!)
    • am Fußpunkt wird außen eine Hohlkelle mit Bitumenschweißbahn oder Dickbeschichtung ausgebildet ... "naja" der Festpreis steht der Unternehmer muss jetzt einsparen er geht den Weg des finanzell kleineren Weges = Dickbeschichtung (!) ...deutet auf drauf hin das der Unternehmer bei der Kalkulation gar nicht wusste was kommt ... auch hier stimmt was nicht "weil" auch nur vom Fußpunkt und ned von der Fläche die Rede ist (!)
    • ferner ist zu lesen das die Bodenplatte statisch berechnet mit wasserundurchlässigen Beton hergestellt wird ... hier kann man "nur" mutmassen das es sich dabei um ein wasserdichtes Bauteil hinsichtlich einer WU-Konstruktion handelt ... bei den Außenwänden spricht man von Standardwänden ... und hier bin ich der Meinung muss man aufpassen ... Wasserundurchlässig "aber" keine Weiße Wanne, sondern ähnlich ... ich glaube fast "hier" will man die "nicht" erwähnte Wandabdichtung damit ersetzen? ... auch fehlt m.e. nach die Angabe der statische Berechnung für diese Wände ... also keine Weiße Wanne, sondern vielleicht eine Wandabdichtung gegen Erdfeuchte? ... "wenn" ein Unternehmer weiß das hier Grundwasser ansteht dann wird er entweder eine Weiße- oder Schwarze Wanne anbieten drum stimme auch "hier" was nicht (!)
    • der Ralf hat sich's ziemlich einfach gemacht ... Bodengutachten abwarten ... "sorry" aber ich habe nicht rausgelesen das der Bauherr dies in Auftrag gibt ... mir erschleicht sich in deren Aussage: "Das Bodengutachten wird hoffentlich in den nächsten Tagen erfolgen. " ... als wenn der Bauherr der Meinung ist das dies die Firma zu erbringen hat?

    . die Geschichte mit den Lichtschächten vom Ralf ist "richtig" ... was steht dazu im Vertrag? "hier" bin ich der Meinung dass mit dieser noch fehlenden Info die Lösung was der Keller beinhaltet an's Tageslicht kommen dürfte (!)
    persönlich aus Sicht des Unternehmer's bleib ich dabei der Nachtrag für eine Grundwasserhaltung + für eine Weiße- oder Schwarze Wanne wird kommen (!)

  12. Schichtenwasser statt Grundwasser? Ortskenntnis entscheidend!

    Der Ralf ...
    hat die Aussage des Fragestellers anders interpretiert 😉.
    Also hier nochmal ganz deutlich:

    1) Ich stimme Josef zu, entweder hat der Unternehmer mehr Ortskenntnisse als der Bauherr oder er ist lebensmüde. Die pauschale Aussage "Wasserhaltung" kann ihm das Genick brechen! Oder ist die vielleicht gar nicht soooo pauschal?

    2) Bei Lehmboden würde ich auch eher auf Schichtenwasser tippen. Wenn es denn wirklich Lehm ist!

    3) Bodengutachten ist vom Bauherren zu beauftragen und zu bezahlen. Und ohne ein solches ist das Bauen dort lebensmüde.
    Wenn ich mal annehme, Lehmboden heißt real ein Schichtengemisch von sandigen und lehmigen Schichten, könnte dort der Lehm nur sehr eingeschränkt tragfähig sein. Dann gibt es schiefen Turm zu Pisa II!

    Zu Herrn Priesterjahn:
    Nichts ist gefährlicher als Bauherr, denn sich mit den Gesellen zu verbrüdern. Da entstehen ganz schnell Ansprüche oder Interessenskonflikte, die in der Regel zu Lasten des Bauherren gehen.
    Und AWG Hormone naja ;-(.

  13. Baugrundgutachten: Keller als Swimmingpool vermeiden!

    Zu Schichtwasser und Wasserhaltung
    Aus Sicht eines Bodengutachters finde ich die Situation mal wieder echt Spaßig 😉
    Nein mal im Ernst, hier wird die ganze Zeit nur über möglichen Bodenaufbau und Grundwasserstand herumspekuliert. Ich verstehe wirklich nicht warum gerade hier so gespart wird, später ist das Geschrei groß wenn der Keller dann als natürlich gefluteter Swimmingpool genutzt werden kann. Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen, ohne Baugrundgutachten ist das hier tötlicher Leichtsinn. Das Baugrundrisiko liegt, beim Bauherrn und ich versteh auch nicht ganz wer nun das Baugrundgutachten beauftragt hat. Vor allem sehr sinnvoll nachdem jetzt scheinbar schon die Planung der Gründung durchgeführt wurde. Bei dem angetroffenen Wasser kann es sich vielleicht wirklich nur um Schichtwasser handeln, aber was ist mit dem Baugrund unter der Bauwerkssohle? Vielleicht folgt unter dem Lehm und der Bauwerkssohle in nicht all zu großer Tiefe eine wasserführende Sand- / Kiesschicht in der gespannte Grundwasserverhältnisse herrschen, na dann viel Spaß. Ich habe erst letzten einen netten hydraulischen Grundbruch gesehen. Wenn es ganz schlimm kommt, kann man die Baugrube grad wieder zu kippen. Außerdem wer hat denn das Gründungssystem geplant, ohne die Baugrundverhältnisse zu kennen, es muss doch hier auch einen Statiker geben. Hat der die Bodenkenngrößen gewürfelt oder von der Decke geschaut oder wie kommt die Bodenplatte mit der Dicke zustande? Also Vorsicht, hier kann gerade ganz viel schief gehen.
    Viele Grüße
  14. Bodenpressung prüfen: Statiker vor Baubeginn absichern!

    Statik und Baugrund ...
    Jaanz einfach:
    In der Statik steht drin, das dieundie max. zul. Bodenpressung angenommen wird und dass dies VOR Baubeginn zu prüfen ist.
    Schon ist der Statiker aus dem Rennen 😉.
  15. Gründungsschäden: Bauherren müssen aufwachen!

    "ihr müsst den Leuten was bieten"
    ansonsten lesen Sie über eure Zeilen bzw. nur das was sie lesen wollen (damit ist der Ralf und Frau Krahé gemeint) ... gibt's ned irgendwo eine Seite mit Gründungsschäden damit angehende Bauherren endlich mal aufwachen? ... interessant fand ich neulich JDB's Artikel:

    es soll ja "keiner" meinen ihm kann sowas nicht passieren (!)

  16. Kommt sofort 😉

    Meintest Du so was?
  17. Oder so ...

    ;-))
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grundwasser-Risiko beim Kellerbau: Abdichtung & Kosten minimieren!

    💡 Kernaussagen: Hohes Grundwasser birgt Risiken für den Kellerbau. Ein Bodengutachten ist vor Baubeginn unerlässlich, um die Bodenbeschaffenheit und den Grundwasserspiegel zu bestimmen. Die korrekte Abdichtung des Kellers (z.B. mit WU-Beton und Dichtbändern) ist entscheidend, um Wasserschäden zu vermeiden. Unklare Formulierungen im Vertrag (z.B. "ähnlich Weiße Wanne") können zu Mehrkosten führen. Bei Problemen sollte ein Gutachter hinzugezogen werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Nachtrag droht! Baugrundgutachter & Statiker prüfen erwähnt, können fehlende Gutachten zu erheblichen Nachträgen führen. Daher sollte man sich vorab absichern.

    💰 Kosten: Die Kosten für eine Grundwasserabsenkung und spezielle Abdichtungsmaßnahmen können das Budget erheblich belasten. Es ist ratsam, Angebote genau zu prüfen und sich über die verschiedenen Abdichtungsvarianten (z.B. Weiße Wanne, Dickbeschichtung) zu informieren.

    🔧 Praktische Umsetzung: Zeigen Sie den Projektbeteiligten das Problem, wie im Beitrag Grundwasser gefunden! Bauträger informieren & handeln empfohlen. Dokumentieren Sie den Grundwasserspiegel mit Fotos und Zollstock und informieren Sie den Bauträger schriftlich.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine pauschale Aussage zur Wasserhaltung ohne Kenntnis der genauen Bodenverhältnisse kann für den Unternehmer riskant sein, wie im Beitrag Schichtenwasser statt Grundwasser? Ortskenntnis entscheidend! betont wird. Bauherren sollten auf eine detaillierte Baugrunduntersuchung bestehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ein Baugrundgutachten, um die Risiken durch Grundwasser und Bodenbeschaffenheit zu minimieren. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kosten für die Abdichtung des Kellers im Vorfeld. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Baugrundgutachten: Keller als Swimmingpool vermeiden!.

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