Habe heute ein Fax vom RA meines Kellerbauers, der Firma xxxxGmbH aus xxxx, erhalten, in dem ich aufgefordert werde den bisher fälligen Betrag bis Mittwoch, den 21.01.04 zu zahlen.
Nach Meinung der Firma xxxxGmbH ist die Ausführung der Fundamentplatte einwandfrei!
Die Perimeterdämmung unter der Bodenplatte sei ordnungsgemäß mit fachgerchtem Material eingebracht worden.
Die Rand- und Anschlussbewehrung (Randbewehrung, Anschlussbewehrung) sei für den von der xxxxGmbH gewählten Aufbau mit vorgefertigten Teilen ordnungsgemäß.
Das Erdungsband wäre Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) verlegt worden.
Die von mir geforderten Nachweise seien erbracht worden!
Jetzt frag ich mich ob ich lachen, oder doch lieber weinen soll? 🙂
Auf den Nachweis des verwendeten Betons warte ich bis heute vergeblich.
Die verwendete Perimeterdämmung ist nicht zugelassen! Außerdem ist sie auch noch stümperhaft verlegt.
Die Rand- und Anschlussbewehrung (Randbewehrung, Anschlussbewehrung) ist ja wohl ein Witz.
Nachweis über Depotlieferscheine für Erdabfuhr fehlen nach wie vor.
Na ja, was soll ich mich aufregen. Habe gleich erst mal nen Termin beim RA wegen der kurzfristigen Maßnahmen.
Vielleicht kann mir hier aus dem Board jemand einen guten Rechtsanwalt und Gutachter empfehlen?
Stelle für Interessierte auch hier noch mal Links zu den Fotos ein!
- Web-Link
- Web-Link
- http://hometown.aol.de/irmih/homepage/homepage.html
- http://hometown.aol.de/baupleite/baustelle.html
Gruß
Claus