Holzofen & Ölheizung an einem Schornstein? Was Sie beachten müssen!

In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Holzofen und eine Ölheizung gleichzeitig an einen Schornstein angeschlossen werden dürfen. Es wird betont, dass die Zustimmung des Schornsteinfegers (BSFM) essentiell ist. Ein wichtiger Aspekt ist, ob die Ölheizung ein Gebläse hat oder nicht, da dies Auswirkungen auf die Abgasführung haben kann. Die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die Sicherheit der Abgasableitung sind von höchster Bedeutung.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Holzofen & Ölheizung an einem Schornstein? Was Sie beachten müssen!

Hallo!
Da wir in unserem Esszimmer einen kleinen Holzofen betreiben möchten stellt sich uns die Frage, ob wir diesen an den vorhandenen Schornstein (Plewarohr) gleichzeitig betreiben dürfen, wenn ebenfalls von einem anderen Raum ein Heizölofen angeschlossen ist.
Die Abstände der beiden Rohre in den Schornstein sind ca. 105 cm.
Das heißt: der untere Anschluss wäre der Heizölofen, der obere Anschluss wäre der Holzofen
Was meint Ihr?
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Gleichzeitiger Betrieb von Holzofen und Ölheizung am selben Schornstein ist ohne vorherige schriftliche Freigabe durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister streng verboten.

    🔴 KRITISCH: Ein gemeinsamer Schornstein für unterschiedliche Brennstoffarten (fest/flüssig) birgt ein akutes Risiko für Kohlenmonoxid-Vergiftung, Abgasrückstau und Schornsteinbrand – auch bei angeblichem Abstand von 105 cm zwischen Anschlüssen.

    🔴 KRITISCH: Plewarohre sind in der Regel nicht für Mehrfachbelegung mit Holz und Öl zugelassen; eine technisch sichere Trennung der Abgaswege ist meist nicht gegeben.

    ⚠️ WICHTIG: Vor jeglichem Anschluss oder Probebetrieb muss eine hydraulische Abgasberechnung sowie eine Bauartprüfung des Schornsteins durch einen zertifizierten Feuerstätten-Sachverständigen erfolgen.

    ⚠️ WICHTIG: Die Einhaltung der DINAbk. 18160-1, der 1. BImSchV und der jeweiligen Landes-Feuerungsverordnung ist zwingend – rein lokale „Gepflogenheiten“ ersetzen keine rechtsverbindliche Zulassung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob ein Holzofen und eine Ölheizung an denselben Schornstein angeschlossen werden dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist die Einhaltung der Bauordnung und der Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

    🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Installation oder ein nicht geeigneter Schornsteinquerschnitt kann zu gefährlichen Situationen wie Kohlenmonoxidvergiftung oder Schornsteinbrand führen.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Schornsteinquerschnitt: Ist der Querschnitt des Schornsteins für beide Feuerstätten ausreichend?
    • Abgasverhalten: Vertragen sich die Abgase von Holz und Öl?
    • Zulassung: Ist der Schornstein für die Mehrfachbelegung zugelassen?
    • Feuerstättenschau: Eine Feuerstättenschau durch den zuständigen Schornsteinfeger ist zwingend erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren Schornsteinfeger, um die Situation vor Ort zu beurteilen und eine Genehmigung einzuholen. Ohne die Zustimmung des Schornsteinfegers dürfen Sie die Öfen nicht gemeinsam betreiben.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Absicht, einen Holzofen und einen Heizölofen gleichzeitig an einem gemeinsamen Schornstein (Plewarohr) zu betreiben. Die Anschlusshöhen liegen etwa 105 cm auseinander, wobei der Ölofen den unteren und der Holzofen den oberen Anschluss nutzen soll. Diese Konstellation ist aus feuerungstechnischer und sicherheitstechnischer Sicht äußerst kritisch und in der Regel nicht ohne umfangreiche Prüfung und Genehmigung durch den zuständigen Schornsteinfeger zulässig.

    🔴 Gefahr: Der gleichzeitige Betrieb zweier Feuerstätten mit unterschiedlichen Brennstoffen (fest und flüssig) an einem Schornstein birgt ein erhebliches Risiko für Abgasrückstau, unvollständige Verbrennung und Vergiftung durch Kohlenmonoxid. Die unterschiedlichen Abgastemperaturen und -mengen können die Strömungsverhältnisse im Schornstein massiv stören.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein ausreichender Abstand von 105 cm zwischen den Anschlüssen eine sichere Mitbenutzung erlaubt, ist fachlich nicht haltbar. Entscheidend sind die Querschnittsfläche des Schornsteins, die Art der Auskleidung (Plewarohr), die Abgasverluste beider Geräte und die Einhaltung der Feuerungsverordnung (FeuVO) sowie der DIN 18160.

    ➕ Ergänzung: Ein gemeinsamer Betrieb ist nur unter strengen Auflagen möglich, z. B. wenn der Schornstein ausreichend dimensioniert ist und eine sogenannte "Mehrfachbelegung" durch den Schornsteinfeger bescheinigt wurde. Zudem muss der Holzofen über eine Zuluftversorgung verfügen, die nicht durch den Ölofen beeinträchtigt wird. In vielen Fällen ist ein separater Schornstein oder eine Nachrüstung mit einem Edelstahlrohrsystem erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bezirksschornsteinfegermeister mit einer Vor-Ort-Besichtigung und einer hydraulischen Berechnung der Abgasanlage. Nehmen Sie keinesfalls einen Probebetrieb ohne schriftliche Freigabe auf. Lassen Sie sich die genauen Anschlussbedingungen und ggf. erforderliche Nachrüstungen (z. B. Druckwächter, Abgasklappen) schriftlich bestätigen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die gleichzeitige Anschlussführung eines Holzofens und eines Heizölofens an ein gemeinsames Schornstein-System (insbesondere ein Plewarohr) stellt eine gravierende sicherheitstechnische Herausforderung dar, da beide Feuerstätten unterschiedliche Abgas-Temperaturen, Brennverhalten und Ablagerungseigenschaften aufweisen.

    🔴 Gefahr: Holzfeuer erzeugen Ruß, Teer und unverbrannte organische Verbindungen, die sich bei niedrigen Abgastemperaturen (wie bei Ölfeuerstätten) besonders stark im Schornstein ablagern – dies erhöht massiv das Risiko eines Kaminbrandes und einer tödlichen Rauchgasrückstauung.

    🔴 Gefahr: Ölfeuerstätten arbeiten mit höherem Unterdruck und geringeren Abgastemperaturen; ein darüberliegender Holzofen-Anschluss kann zu unzureichender Zugentwicklung, unvollständiger Verbrennung und CO-Bildung führen – ein lebensbedrohliches Risiko ohne technische Überwachung.

    ⚠️ Korrektur: Die Abstandsangabe von 105 cm zwischen den Anschlüssen ist technisch irrelevant – entscheidend ist die Zulassung des Schornsteins für Mehrfachanschlüsse, die Bauart des Plewarohrs (z. B. ob es für gemischte Betriebsarten zugelassen ist) und die Einhaltung der DIN 18160-1 sowie der 1. BImSchV.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei scheinbar getrennten Rohren innerhalb eines Schornsteins besteht bei Plewarohren häufig nur ein gemeinsamer Rauchgasquerschnitt – eine echte Trennung ist oft nicht gegeben, was die Gefahr einer gegenseitigen Beeinflussung erhöht.

    ❌ Widerspruch: Es ist grundsätzlich falsch anzunehmen, dass ein ‚oben/unten‘-Anschluss prinzipiell zulässig sei – die Zulassung hängt von der Herstellererklärung, der Schornsteinfegerbescheinigung und der bauaufsichtlichen Zulassung ab, nicht von der räumlichen Anordnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Schornsteine – eine individuelle Prüfung der Schornsteinbauart, der Abgaswege und der Feuerstättenzulassungen ist zwingend erforderlich, bevor auch nur ein Anschluss erfolgt.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren den gleichzeitigen Betrieb als grundsätzlich kritisch bis verboten ohne vorherige behördliche und fachliche Freigabe.
    • Alle betonen die zwingende Notwendigkeit einer Vor-Ort-Prüfung durch den Bezirksschornsteinfegermeister – keine Ausnahme.
    • Alle verweisen auf DIN 18160-1, 1. BImSchV und Landes-Feuerungsverordnung als maßgebliche Rechtsgrundlagen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Risiken allgemeiner („Kohlenmonoxidvergiftung, Schornsteinbrand“), während DeepSeek und Qwen auf spezifische technische Mechanismen
    • GoogleAI nennt „Abgasverhalten“ als Prüfpunkt, DeepSeek und Qwen konkretisieren dies zu strömungstechnischen Störungen und hydraulischer Berechnung als zwingende Voraussetzung.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung für erforderliche Nachrüstungen (z. B. Druckwächter, Abgasklappen).
    • Qwen betont die technische Irrelevanz des 105-cm-Abstands und klärt auf, dass Plewarohre oft nur scheinbar getrennte, aber faktisch gemeinsame Abgasquerschnitte aufweisen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt ausdrücklich fest: „Es ist grundsätzlich falsch anzunehmen, dass ein ‚oben/unten‘-Anschluss prinzipiell zulässig sei“ – dies widerspricht einer stillschweigenden Annahme, die bei GoogleAI nicht explizit widerlegt, aber auch nicht bekräftigt wird; DeepSeek thematisiert diesen Punkt indirekt über die Unzulänglichkeit des Abstands als Sicherheitskriterium. Die sicherere, eindeutigere Einschätzung von Qwen wird hier priorisiert (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung: Die Empfehlung aller drei Modelle zielt konvergent auf die unverzügliche Beauftragung eines zertifizierten Bezirksschornsteinfegermeisters. Qwen und DeepSeek ergänzen dies mit der Forderung nach schriftlicher Freigabe vor jeglichem Anschluss – diese strengere Variante wird als verbindlich übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Zulässigkeit des gemeinsamen Betriebs❌ WiderspruchGrundsätzlich nicht zulässig ohne vorherige schriftliche Freigabe – rein räumliche Trennung (z. B. 105 cm) reicht nicht aus; die Annahme, ein „oben/unten“-Anschluss sei technisch unproblematisch, ist fachlich falsch.
    Sicherheitsrisiken✅ KonsensMassives Risiko für CO-Vergiftung, Abgasrückstau, unvollständige Verbrennung, Kondensatbildung, Teer-/Rußablagerung und Schornsteinbrand – verursacht durch unterschiedliche Abgastemperaturen, -zusammensetzung und -strömung.
    Technische Voraussetzungen⚠️ AbwägungEin Schornstein muss ausdrücklich für Mehrfachbelegung mit Holz *und* Öl zugelassen sein; Plewarohre sind typischerweise nicht dafür geeignet; Dimensionierung (Querschnitt), Auskleidung und hydraulische Berechnung sind entscheidend – nicht der Abstand.
    Rechtliche Grundlagen✅ KonsensBindende Rechtsgrundlagen sind die DIN 18160-1, die 1. BImSchV und die jeweilige Landes-Feuerungsverordnung – lokale Praxis ersetzt keine Zulassung.
    Handlungspflicht✅ KonsensVor jeglichem Anschluss oder Probelauf ist eine Prüfung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister *im Vorfeld* verpflichtend; eine nachträgliche Freigabe nach Inbetriebnahme ist rechtsunwirksam.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Anschluss, kein Probebetrieb, keine Eigenentscheidung – die Freigabe durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist zwingende Voraussetzung, die schriftlich vor Inbetriebnahme vorzulegen ist.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxid-Vergiftung durch AbgasrückstauLebensbedrohlich; kann innerhalb weniger Minuten tödlich sein, oft ohne Warnsymptome.
    🔴 RisikoSchornsteinbrand durch Ruß- und TeerablagerungHohe Brandgefahr für das gesamte Gebäude; schnelle Ausbreitung, hohe Sach- und Lebensgefahr.
    🔴 RisikoRechtliche Haftung bei Schäden oder UnfällenZivil- und strafrechtliche Konsequenzen, Versicherungsleistung wird verweigert, behördliche Sanktionen bis zur Betriebsuntersagung.
    🔴 RisikoTechnische Unbrauchbarkeit des Plewarohrs bei gemischter BelegungSchornstein muss nachgerüstet oder ersetzt werden – hohe Folgekosten (mehrere Tausend Euro) ohne Nutzen für die geplante Konfiguration.
    🔴 RisikoFehlende Zugentwicklung durch Störung der AbgasströmungUnvollständige Verbrennung, erhöhte Emissionen, reduzierte Heizleistung, erhöhte Schadstoffbildung (z. B. Feinstaub).
    ✅ ChanceFrühzeitige Prävention durch fachliche VorabprüfungVermeidung aller Risiken, klare Rechtssicherheit, ggf. zielführende Alternativen (z. B. separates Edelstahlrohr).
    ✅ ChanceOptimierung der gesamten Heizungsanlage im Zuge der PrüfungEnergieeffizienzsteigerung, ggf. Integration von Lüftungskonzepten, Übergang zu moderneren, sicheren Feuerstätten.
    ✅ ChanceNutzung der Schornsteinfeger-Prüfung als zertifizierte DokumentationSteigerung des Immobilienwerts, Nachweis der Sicherheitskonformität für Versicherung und Behörden.
    ✅ ChanceEinsparung durch Vermeidung teurer NachbesserungenGeplante Anschlussvarianten werden vor kostspieliger Montage als unzulässig identifiziert – keine Fehlinvestition.
    ✅ ChanceAufbau einer langfristigen Fachberatung für HeizungssystemeVerlässlicher Kontakt zu zertifiziertem Experten für zukünftige Modernisierungen oder Erweiterungen.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Beauftragung des Bezirksschornsteinfegermeisters: Vereinbaren Sie unverzüglich eine Vor-Ort-Besichtigung mit hydraulischer Abgasberechnung – kein Anschluss vor schriftlicher Freigabe.
    2. Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die Herstellerdokumentationen beider Feuerstätten (Typenschild, Handbuch, Zulassungsunterlagen) sowie die Bauakten zum Schornstein (insb. Plewarohr-Belegung, Zulassung für Mehrfachbelegung).
    3. Keinen Probebetrieb durchführen: Selbst kurzzeitiger Betrieb eines Geräts vor Freigabe ist rechtswidrig und gefährlich – Verbot gilt ab dem Zeitpunkt der Planung.
    4. Alternativen prüfen lassen: Beauftragen Sie den Schornsteinfegermeister oder einen Sachverständigen, prüfen zu lassen, ob ein separates Edelstahlrohr für den Holzofen oder ein vollständiger Schornsteinumbau wirtschaftlicher und sicherer ist.
    5. Prüfung der Zuluftversorgung dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass der Holzofen über eine ungestörte, raumluftunabhängige Zuluftversorgung verfügt – dies ist bei gemeinsamem Schornstein besonders kritisch und muss nachgewiesen werden.
    6. Rechtssichere Dokumentation anfordern: Verlangen Sie von Ihrem Schornsteinfegermeister eine schriftliche Bescheinigung mit Angabe der geprüften Normen (DIN 18160-1, FeuVO), der zugelassenen Betriebsarten und ggf. notwendiger Nachrüstungen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornstein
    Ein Schornstein ist eine senkrechte Abgasleitung, die dazu dient, die Rauchgase von Feuerstätten ins Freie zu leiten. Er muss so beschaffen sein, dass die Abgase sicher abgeführt werden und keine Brandgefahr entsteht.
    Verwandte Begriffe: Abgasleitung, Rauchrohr, Feuerstätte
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kaminöfen und Heizöfen. Feuerstätten müssen so betrieben werden, dass keine Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Ofen, Verbrennung
    Feuerungsverordnung
    Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine regelt. Sie dient dem Brandschutz und dem Schutz der Umwelt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Brandschutz, Immissionsschutz
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist. Er berät auch in Fragen des Brandschutzes und der Energieeinsparung.
    Verwandte Begriffe: Rauchfangkehrer, Gebäudeenergieberater, Brandschutzbeauftragter
    Abgas
    Abgas ist das Gasgemisch, das bei der Verbrennung von Brennstoffen entsteht. Es enthält unter anderem Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide und Feinstaub. Die Zusammensetzung des Abgases hängt von der Art des Brennstoffs und der Qualität der Verbrennung ab.
    Verwandte Begriffe: Rauchgas, Emission, Immission
    Schornsteinquerschnitt
    Der Schornsteinquerschnitt ist die Fläche des Schornsteins, durch die die Abgase strömen. Er muss ausreichend groß sein, um die Abgase sicher abzuführen. Ein zu kleiner Querschnitt kann zu einem Rückstau von Abgasen führen.
    Verwandte Begriffe: Durchmesser, Fläche, Strömungswiderstand
    Kohlenmonoxid
    Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses, giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es kann zu schweren Vergiftungen und zum Tod führen.
    Verwandte Begriffe: Rauchgasvergiftung, Verbrennung, Sauerstoffmangel

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Dürfen Holzofen und Ölheizung an den gleichen Schornstein angeschlossen werden?
      Das ist grundsätzlich möglich, muss aber vom zuständigen Schornsteinfeger genehmigt werden. Die Eignung des Schornsteins und die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen sind entscheidend.
    2. Welche Voraussetzungen müssen für die gemeinsame Nutzung erfüllt sein?
      Der Schornstein muss über einen ausreichenden Querschnitt verfügen, um die Abgase beider Feuerstätten sicher abzuführen. Zudem müssen die Abgaswerte beider Öfen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger ist unerlässlich.
    3. Was passiert, wenn der Schornstein nicht geeignet ist?
      Wenn der Schornstein nicht geeignet ist, kann es zu einem Rückstau von Abgasen kommen, was lebensgefährlich sein kann. Zudem besteht die Gefahr eines Schornsteinbrands. In diesem Fall muss der Schornstein saniert oder ein separater Schornstein für den Holzofen installiert werden.
    4. Wie oft muss der Schornstein bei gemeinsamer Nutzung gereinigt werden?
      Die Reinigungsintervalle werden vom Schornsteinfeger festgelegt und hängen von der Art und Intensität der Nutzung der Feuerstätten ab. In der Regel ist bei gemeinsamer Nutzung eine häufigere Reinigung erforderlich.
    5. Welche Rolle spielt die Feuerungsverordnung?
      Die Feuerungsverordnung regelt die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine. Sie legt unter anderem fest, welche Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden müssen und welche Anforderungen an die Abgasabführung gestellt werden. Die Einhaltung der Feuerungsverordnung ist zwingend erforderlich.
    6. Was ist eine Feuerstättenschau?
      Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen und Schornsteine durch den Schornsteinfeger. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Anlagen sicher betrieben werden können und ob die Abgaswerte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
    7. Kann ich den Holzofen und die Ölheizung gleichzeitig betreiben?
      Ob der gleichzeitige Betrieb möglich ist, hängt von der Auslegung des Schornsteins und den Abgaswerten beider Öfen ab. Der Schornsteinfeger kann beurteilen, ob der gleichzeitige Betrieb sicher ist.
    8. Was muss ich bei der Auswahl des Holzofens beachten?
      Achten Sie auf einen Holzofen mit geringen Emissionen und einem hohen Wirkungsgrad. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, welcher Ofen für Ihre Bedürfnisse und den vorhandenen Schornstein geeignet ist.

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      Informationen zum Energieausweis und seiner Bedeutung für den Energieverbrauch von Gebäuden.
  2. Schornstein: Kaminfeger-Abnahme vor Ofenanschluss notwendig!

    Kaminfeger vorher fragen
    da der den neuen Ofen eh "abnehmen" muss.
    Meist ist aber getrennt notwendig. ggf. mal Suchfunktion, vor kurzem gab es hier einen Thread dazu.
  3. Doppelbelegung: Ölheizung & Holzofen – Schornsteinfeger fragen!

    Dürfte kein Problem sein
    Der heizölofen wird kein Gebläse haben, sondern mit einer Ölkanne befüllt werden, oder? Dann dürfte ies kein Problem sein. Aber wir schon geschrieben  -  nur in Abstimmung mit dem Schornsteinfeger vornehmen. Grüße aus Memmingen Walter Haussmann OSA
    • Name:
    • Herr Wal-2132-Hau
  4. Ölofen ohne Gebläse: Schornstein-Check durch BSFM im April

    Richtig ... Der Ölofen hat kein Gebläse. Im April ...
    Richtig ...
    Der Ölofen hat kein Gebläse.
    Im April kommt eh der BSFM, den ich dann mal fragen werde. In der Hoffnung, dass er eben zustimmmt.
    Danke für Eure Antworten
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Holzofen & Ölheizung an einem Schornstein: Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Holzofen und eine Ölheizung gleichzeitig an einen Schornstein angeschlossen werden dürfen. Es wird betont, dass die Zustimmung des Schornsteinfegers (BSFM) essentiell ist. Ein wichtiger Aspekt ist, ob die Ölheizung ein Gebläse hat oder nicht, da dies Auswirkungen auf die Abgasführung haben kann. Die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die Sicherheit der Abgasableitung sind von höchster Bedeutung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor dem Anschluss eines Holzofens an einen bestehenden Schornstein, der bereits von einer Ölheizung genutzt wird, ist die vorherige Abnahme durch den zuständigen Kaminfeger zwingend erforderlich, wie im Beitrag Schornstein: Kaminfeger-Abnahme vor Ofenanschluss notwendig! hervorgehoben wird. Dies dient der Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Einhaltung der Brandschutzvorschriften.

    ✅ Zusatzinfo: Die Kombination von Holzofen und Ölheizung an einem Schornstein ist grundsätzlich möglich, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind und die Abgasführung korrekt dimensioniert ist. Es ist ratsam, sich im Vorfeld umfassend über die geltenden Bestimmungen und Richtlinien zu informieren und gegebenenfalls einen Fachmann zu konsultieren. Die Aussage im Beitrag Doppelbelegung: Ölheizung & Holzofen – Schornsteinfeger fragen! unterstreicht die Notwendigkeit der Absprache mit dem Schornsteinfeger.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Abstand der Rohre in den Schornstein beträgt im konkreten Fall 105 cm. Dieser Wert ist relevant für die Beurteilung der Abgasführung und muss vom Schornsteinfeger geprüft werden. Die korrekte Dimensionierung des Schornsteins ist entscheidend für einen sicheren und effizienten Betrieb beider Feuerstätten.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie einen Holzofen an einen bestehenden Schornstein anschließen, kontaktieren Sie unbedingt Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM). Klären Sie die technischen Voraussetzungen und lassen Sie sich die Genehmigung für die Doppelbelegung des Schornsteins erteilen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Ölofen ohne Gebläse: Schornstein-Check durch BSFM im April bezüglich der geplanten Überprüfung durch den BSFM.

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