Einzügiger Kamin für Gastherme: Zusätzlicher Kaminanschluss möglich? Kosten & Vorschriften
In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, einen zusätzlichen Kaminanschluss an einen bestehenden einzügigen Kamin für eine Gasbrennwerttherme anzuschließen. Es wird klargestellt, dass eine doppelte Nutzung unzulässig ist. Brennwertkessel benötigen ein doppelzügiges Abgasrohr. Der Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
Einzügiger Kamin für Gastherme: Zusätzlicher Kaminanschluss möglich? Kosten & Vorschriften
ich habe eine Frage. Wir haben im Keller eine alte Gasbrennwerttherme (ca. 20 Jahre alt ) die über einen einzügigen Kamin läuft. Nun wollen wir ein Stockwerk höher gerne auch einen Kamin haben und haben über die Alternative eines Stahlrohres an der Außenwand nachgedacht.
Nun aber die Frage ob man nicht doch irgendwie auch den einzügigen Kamin nutzen kann?
Es wäre toll, wenn wir Infos oder Anregungen bekommen könnten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Anja
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein einzügiger Kamin darf grundsätzlich nicht für mehrere Feuerstätten genutzt werden – die gleichzeitige Belegung durch Gasbrennwerttherme und Kamin birgt Lebensgefahr durch Abgasrückstau und Kohlenmonoxid.
🔴 KRITISCH: Die 20 Jahre alte Gasbrennwerttherme ist technisch veraltet und nicht für Betrieb mit einer modifizierten oder geteilten Abgasanlage zugelassen; ein Weiterbetrieb ohne fachgerechte Abnahme stellt eine unmittelbare Gefährdung dar.
⚠️ WICHTIG: Jede Änderung der Abgasanlage – sei es Kaminverlängerung, Innenrohr-Einbau oder Außenrohr – bedarf der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger und einer baurechtlichen Prüfung durch die örtliche Bauaufsicht.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie einen zusätzlichen Kamin an einen bestehenden, einzügigen Kamin anschließen möchten, der bereits für eine Gasbrennwerttherme genutzt wird.
🔴 Gefahr: Es ist äußerst wichtig, dass die Abgasführung von Feuerstätten (wie Kamine und Gasthermen) den aktuellen Bauvorschriften und Normen entspricht. Ein unsachgemäßer Anschluss kann zu gefährlichen Situationen wie Kohlenmonoxidvergiftung oder unzureichendem Abzug der Abgase führen.
Meiner Einschätzung nach ist es in den meisten Fällen nicht zulässig, einen weiteren Kamin an einen bereits belegten, einzügigen Kamin anzuschließen. Ein einzügiger Kamin ist in der Regel nur für den Betrieb einer einzelnen Feuerstätte ausgelegt. Die Querschnittsfläche des Kamins muss für die Gesamtmenge der Abgase beider Feuerstätten ausreichend sein, was selten der Fall ist.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Prüfung durch einen Schornsteinfeger: Ein qualifizierter Schornsteinfeger muss die Situation vor Ort beurteilen und die Eignung des bestehenden Kamins prüfen.
- Berechnung der Abgasführung: Eine detaillierte Berechnung der Abgasführung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Kaminquerschnitt für beide Feuerstätten ausreicht.
- Alternative Abgasleitungen: Die Installation einer separaten Abgasleitung (z.B. ein Edelstahlrohr an der Außenwand) ist oft die sicherste und einfachste Lösung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Schornsteinfeger und lassen Sie sich umfassend beraten. Klären Sie die baurechtlichen Vorschriften mit Ihrer zuständigen Baubehörde ab.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Wunsch, einen bestehenden einzügigen Kamin, der derzeit von einer 20 Jahre alten Gasbrennwerttherme genutzt wird, für einen zusätzlichen Kaminanschluss in einem höheren Stockwerk zu verwenden. Dies ist ein klassischer Fall einer Nachrüstung, bei dem die geltenden technischen Regeln und Brandschutzvorschriften streng zu beachten sind.
🔴 Gefahr: Die gleichzeitige Nutzung eines einzügigen Kamins für zwei Feuerstätten ist in der Regel unzulässig, da es zu gefährlichen Abgasrückströmungen kommen kann. Dies stellt ein erhebliches Risiko für eine Kohlenmonoxidvergiftung dar. Zudem ist die alte Gasbrennwerttherme mit 20 Jahren am Ende ihrer technischen Lebensdauer, was die Gefahr von Undichtigkeiten und ineffizientem Betrieb erhöht.
⚠️ Korrektur: Die Idee, den einzügigen Kamin für einen zweiten Anschluss zu nutzen, ist technisch und rechtlich höchst problematisch. Ein einzügiger Kamin ist per Definition nur für den Anschluss einer einzigen Feuerstätte ausgelegt. Eine Nachrüstung auf Mehrfachbelegung ist in den meisten Fällen nicht genehmigungsfähig und würde eine aufwändige Sanierung mit einem neuen Edelstahlrohrsystem erfordern.
➕ Ergänzung: Die Alternative eines Stahlrohres an der Außenwand ist technisch oft die einfachere und sicherere Lösung. Allerdings unterliegt auch diese der Genehmigungspflicht durch den Bezirksschornsteinfeger. Vor jeder Planung muss zwingend eine Fachberatung durch einen Schornsteinfeger oder einen Heizungsfachbetrieb erfolgen. Zudem sollte die alte Therme aufgrund ihres Alters und der zu erwartenden Effizienzverluste durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zugelassenen Schornsteinfeger mit einer Vor-Ort-Besichtigung. Lassen Sie die Machbarkeit einer Kaminverlängerung oder eines Außenrohrs prüfen. Planen Sie gleichzeitig den Austausch der 20 Jahre alten Gastherme gegen ein modernes Brennwertgerät, um die Effizienz zu steigern und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Nur ein Fachmann kann eine rechtskonforme und sichere Lösung für Ihr Vorhaben entwickeln.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine bestehende Gasbrennwerttherme aus dem Jahr ca. 2004, die über einen einzügigen Kamin (vermutlich gemauert, nicht für Brennwertbetrieb ausgelegt) abgeleitet wird. Der Wunsch, einen weiteren Kaminanschluss im oberen Geschoss zu realisieren, berührt zentrale sicherheitstechnische und baurechtliche Themen.
🔴 Gefahr: Ein einzügiger Kamin ist grundsätzlich nicht für den Anschluss mehrerer Feuerstätten zugelassen – erst recht nicht für moderne Brennwertgeräte, die Kondensat erzeugen und niedrige Abgastemperaturen aufweisen. Eine nachträgliche Aufteilung oder Mehrfachnutzung birgt Risiken wie Abgasrückstau, Kondensatstau, Korrosion, mangelhafte Zugbildung und potenzielle Kohlenmonoxid-Entwicklung.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "einzügiger Kamin" impliziert eine einzige, nicht unterteilte Schachtstruktur – eine technische Aufteilung in zwei unabhängige Abgaswege ist ohne vollständigen Ersatz oder fachgerechte Einbau einer doppelwandigen Edelstahl-Abgasanlage nicht möglich.
➕ Ergänzung: Auch ein Stahlrohr an der Außenwand ist nur zulässig, wenn es baurechtlich genehmigt ist, korrekt isoliert, gegen Witterungseinflüsse geschützt und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Bauteilen verlegt wird. Zudem muss die Abgasleitung für den spezifischen Brennwertbetrieb dimensioniert und zugelassen sein (z. B. nach DINAbk. 18160-1 oder DIN 18160-3).
🔴 Gefahr: Die bestehende Therme ist vermutlich nicht mehr CEAbk.-konform für den Betrieb mit einer nachträglich modifizierten Abgasanlage – ein Betrieb ohne fachgerechte Abnahme durch einen Schornsteinfeger oder Sachverständigen stellt eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben dar.
➕ Ergänzung: Die zuständige Feuerstättenverordnung (1. BImSchV), die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk. bzw. GEG) sowie die Vorgaben der örtlichen Schornsteinfegerhandwerksordnung sind zwingend zu beachten. Eine Änderung der Abgasanlage erfordert stets eine vorherige Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen, um eine technisch sichere, rechtssichere und baurechtlich genehmigungsfähige Lösung zu erarbeiten – eine Eigenplanung oder -umsetzung ist aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Ein einzügiger Kamin ist grundsätzlich nicht für den gleichzeitigen Anschluss mehrerer Feuerstätten zugelassen.
- Alle drei warnen dringend vor Kohlenmonoxid-Gefahr durch Abgasrückstau und betonen die zwingende Vor-Ort-Prüfung durch einen Schornsteinfeger.
- Alle drei bestätigen, dass ein Außenrohr als Alternative technisch möglich, aber genehmigungspflichtig ist.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt eine „Berechnung der Abgasführung“ als theoretische Prüfgröße; DeepSeek und Qwen verwerfen dies als unzulässig – ein einzügiger Schacht ist per Definition nicht teilbar, weshalb eine solche Berechnung keine Rechtsgrundlage schafft.
➕ Ergänzung:
- Qwen hebt explizit die CE-Konformität der alten Therme und die Relevanz der 1. BImSchV sowie des GEG hervor – diese Aspekte fehlen bei GoogleAI und sind bei DeepSeek nur teilweise angedeutet.
- DeepSeek betont die technische Lebensdauer der 20 Jahre alten Therme und empfiehlt ihren Austausch als zwingende Begleitmaßnahme – Qwen und GoogleAI erwähnen dies nicht im Fokus.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI formuliert vorsichtig, dass eine Mehrfachbelegung „in den meisten Fällen nicht zulässig“ sei – Qwen und DeepSeek beurteilen dies eindeutig und rechtskonform als „grundsätzlich unzulässig“ (Qwen) bzw. „höchst problematisch und nicht genehmigungsfähig“ (DeepSeek). Der konservative, sicherheitsorientierte Standpunkt von Qwen und DeepSeek wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung: Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung (Qwen/DeepSeek) ist maßgeblich: Eine Mehrfachbelegung ist grundsätzlich unzulässig. Jede Planung muss von einer umfassenden Vor-Ort-Prüfung durch den zuständigen Schornsteinfeger ausgehen – keine Eigenentscheidung oder technische Annahme ersetzt diese Verpflichtung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zulässigkeit einer Mehrfachbelegung ❌ Widerspruch GoogleAI: „meist nicht zulässig“; DeepSeek/Qwen: „grundsätzlich unzulässig“. KI-Konsens: ❌ Widerspruch → entschieden zugunsten der strengeren, sicherheitsorientierten Lesart (DeepSeek/Qwen). Gefahr durch Abgasrückstau & CO ✅ Konsens Alle KIs benennen Kohlenmonoxidvergiftung als unmittelbare Lebensgefahr bei unsachgemäßer Mehrfachnutzung. Erfordernis einer Vor-Ort-Prüfung ✅ Konsens Alle KIs fordern eindeutig die zwingende Beteiligung eines zugelassenen Schornsteinfegers vor jeglicher Maßnahme. Technische Lebensdauer der Therme ⚠️ Abwägung DeepSeek hebt das Alter (20 Jahre) als Risiko hervor; Qwen erwähnt CE-Konformität; GoogleAI nicht. KI-Konsens: ⚠️ Abwägung – Alter erhöht Risiko, ist aber nicht primärer Ausschlussgrund, sondern zentraler Begleitaspekt der Gesamtsicherheitsbewertung. Alternativen (Außenrohr / neue Abgasleitung) ✅ Konsens Alle drei KIs nennen ein externes Edelstahlrohr als technisch sinnvolle, aber genehmigungspflichtige Alternative. 👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf jede Eigenplanung oder technische Annahme einer Mehrfachnutzung. Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister für eine vollständige Prüfung – nur dieser darf abschließend Feststellung zur Sicherheit, Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit treffen. Jede weitere Maßnahme ohne dessen schriftliche Freigabe ist rechtswidrig und lebensgefährlich.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Rückstau durch Abgasstau im einzügigen Kamin Lebensbedrohliche Vergiftung für alle Hausbewohner – akut tödlich bei längerer Exposition 🔴 Risiko Unterbrechung der Zugbildung durch thermische und strömungstechnische Interferenz zweier Feuerstätten Unvollständige Verbrennung, unkontrollierte Abgasaustritte in Aufenthaltsräume 🔴 Risiko Kondensatbildung und Korrosion im nicht für Brennwertbetrieb ausgelegten Mauerwerk Dauerhafte Schädigung der Kaminstruktur, mögliche Schadensausbreitung auf Gebäudesubstanz 🔴 Risiko Rechtliche Haftung bei Schäden oder Unfällen ohne Genehmigung durch Schornsteinfeger und Bauaufsicht Privatrechtliche Schadensersatzansprüche, strafrechtliche Verfolgung bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung 🔴 Risiko Betrieb einer 20 Jahre alten Therme mit nicht CE-konformer Abgasanlage Verlust der Betriebserlaubnis, Versicherungsausschluss bei Schadensfall, technische Unzuverlässigkeit ✅ Chance Installation einer separaten, modernen Edelstahl-Abgasleitung an der Außenwand Höchste Betriebssicherheit, klare Trennung der Abgaswege, einfache Wartung und regelkonforme Dokumentation ✅ Chance Austausch der 20 Jahre alten Therme gegen ein neues Brennwertgerät mit integrierter Abgassteuerung Steigerung der Energieeffizienz um bis zu 30 %, Reduktion des CO₂-Ausstoßes, erfüllt aktuelle GEG-Vorgaben ✅ Chance Nutzung der Kaminverlängerung als zukunftsfähige Ergänzung bei späterem Heizungsaustausch (z. B. Hybrid-Wärmepumpe + Kamin) Aufbau einer flexiblen, modularen Heizungsarchitektur ohne nachträgliche Grundsanierung ✅ Chance Fachliche Beratung durch Schornsteinfeger als Anlass für eine umfassende Heizungs- und Lüftungsoptimierung Langfristige Reduktion der Betriebskosten, Steigerung des Wohnkomforts und der Wohnwertsteigerung ✅ Chance Erstellung eines vollständigen Abgasgutachtens als Nachweis für Versicherungen, KfW-Förderung und Bauausschreibungen Erleichterte Beantragung von Fördermitteln, erhöhte Transparenz bei Immobilienverkauf oder Vermietung Orientierungshilfen
- Unverzügliche Fachprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger – vereinbaren Sie eine Vor-Ort-Besichtigung mit schriftlichem Gutachten zur Kamin-Eignung.
- Bestehende Therme prüfen lassen: Lassen Sie die 20 Jahre alte Gasbrennwerttherme durch einen Heizungsfachbetrieb technisch begutachten – notfalls unverzüglich durch ein neues, CE-konformes Brennwertgerät ersetzen.
- Abgasalternativen dokumentieren: Fordern Sie vom Schornsteinfeger konkrete, schriftliche Auskünfte zu Genehmigungsvoraussetzungen für ein Außen-Edelstahlrohr – inkl. Abstand zu Fenstern, Brandschutzabständen und Dachdurchführungsregeln.
- Unterlagen für Bauaufsicht sammeln: Beschaffen Sie die aktuelle Feuerstättenverordnung (1. BImSchV), das GEG und die örtliche Bauordnung – legen Sie diese dem Schornsteinfeger und Ihrem Architekten vor.
- Keine Eigenarbeiten vor Abnahme: Führen Sie keinerlei Veränderung am Kamin, am Schornstein oder an der Therme durch – auch kein „vorläufiges Provisorium“ – ohne schriftliche Freigabe durch den Schornsteinfeger.
- CO-Melder installieren: Platzieren Sie in allen Aufenthaltsräumen und Schlafzimmern batteriebetriebene CO-Melder mit akustischer und optischer Alarmierung – mindestens ein Gerät im Kaminbereich.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Einzügiger Kamin
- Ein Kamin, der nur für den Anschluss einer einzelnen Feuerstätte ausgelegt ist. Er besitzt einen einzigen Abzugskanal. Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasanlage, Abzugskanal.
- Gasbrennwerttherme
- Eine Heizungsanlage, die den Brennwert des eingesetzten Gases nutzt, um einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen. Sie ist effizienter als herkömmliche Heizkessel. Verwandte Begriffe: Heizung, Brennwerttechnik, Heizkessel.
- Abgasleitung
- Eine Leitung, die die Abgase einer Feuerstätte ins Freie leitet. Sie muss den technischen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass die Abgase ordnungsgemäß abgeführt werden. Verwandte Begriffe: Schornstein, Abzugskanal, Rauchrohr.
- Schornsteinfeger
- Ein Fachmann, der für die Überprüfung und Reinigung von Schornsteinen und Abgasanlagen zuständig ist. Er berät auch bei der Installation von Feuerstätten und führt die notwendigen Abnahmen durch. Verwandte Begriffe: Rauchfangkehrer, Abgasanlagenprüfer, Feuerstättenschau.
- Feuerstätte
- Eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kamine und Öfen. Verwandte Begriffe: Heizungsanlage, Verbrennungsanlage, Wärmeerzeuger.
- Abgas
- Die bei der Verbrennung entstehenden gasförmigen Stoffe, die über den Schornstein oder die Abgasleitung ins Freie geleitet werden. Sie enthalten unter anderem Kohlenstoffdioxid, Wasserdampf und Stickoxide. Verwandte Begriffe: Rauchgas, Verbrennungsprodukte, Emissionen.
- Kaminquerschnitt
- Die Fläche des Abzugskanals im Kamin. Der Kaminquerschnitt muss ausreichend groß sein, um die Abgase der angeschlossenen Feuerstätte sicher abzuführen. Verwandte Begriffe: Abzugskanal, Schornsteinquerschnitt, Abgasvolumen.
- Kohlenmonoxid
- Ein farb- und geruchloses, giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es kann zu schweren Vergiftungen und sogar zum Tod führen. Verwandte Begriffe: CO, Atemgift, Verbrennungsgase.
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Darf ich einfach einen zweiten Kamin an meinen bestehenden Schornstein anschließen?
Antwort: In den meisten Fällen ist dies nicht ohne Weiteres erlaubt. Ein Schornsteinfeger muss die Situation prüfen und die Eignung des Schornsteins für mehrere Feuerstätten beurteilen. Die Querschnittsfläche des Schornsteins muss ausreichend sein, um die Abgase beider Feuerstätten sicher abzuführen. - Frage: Welche Alternativen gibt es, wenn mein Schornstein nicht für einen zweiten Kamin geeignet ist?
Antwort: Eine gängige Alternative ist die Installation einer separaten Abgasleitung für den neuen Kamin. Dies kann beispielsweise ein Edelstahlrohr an der Außenwand sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Sanierung des bestehenden Schornsteins, um ihn für den Betrieb mehrerer Feuerstätten anzupassen. - Frage: Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Installation eines Kamins?
Antwort: Der Schornsteinfeger ist ein wichtiger Ansprechpartner bei der Installation eines Kamins. Er berät Sie hinsichtlich der technischen Anforderungen, führt die notwendigen Berechnungen durch und nimmt den Kamin nach der Installation ab. Ohne die Abnahme durch den Schornsteinfeger dürfen Sie den Kamin nicht betreiben. - Frage: Was kostet die Installation eines Kamins mit separater Abgasleitung?
Antwort: Die Kosten für die Installation eines Kamins mit separater Abgasleitung variieren je nach den örtlichen Gegebenheiten und den gewählten Materialien. Ein grober Richtwert liegt zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen. - Frage: Welche Vorschriften muss ich bei der Installation eines Kamins beachten?
Antwort: Bei der Installation eines Kamins müssen Sie verschiedene Vorschriften beachten, darunter die Bauordnung Ihres Bundeslandes, die Feuerungsverordnung und die DIN 18160 (Abgasanlagen). Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Baubehörde und ziehen Sie einen Fachmann hinzu. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem ein- und einem zweizügigen Kamin?
Antwort: Ein einzügiger Kamin ist für den Anschluss einer einzelnen Feuerstätte ausgelegt, während ein zweizügiger Kamin den Anschluss von zwei Feuerstätten ermöglicht. Allerdings müssen auch bei einem zweizügigen Kamin die Abgasbedingungen und der Querschnitt ausreichend sein. - Frage: Kann ich eine Gasbrennwerttherme und einen Kamin an denselben Schornstein anschließen?
Antwort: Dies ist grundsätzlich möglich, wenn der Schornstein dafür geeignet ist und die Abgasbedingungen stimmen. Ein Schornsteinfeger muss die Situation prüfen und die notwendigen Berechnungen durchführen. Es ist wichtig, dass die Abgase beider Feuerstätten sicher abgeführt werden können. - Frage: Was passiert, wenn ich einen Kamin ohne Genehmigung anschließe?
Antwort: Der Anschluss eines Kamins ohne Genehmigung kann zu erheblichen Problemen führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder und die Stilllegung des Kamins. Zudem kann es zu Problemen mit der Gebäudeversicherung kommen, wenn ein Schaden durch den unsachgemäßen Anschluss verursacht wird.
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Einzügiger Kamin: Brennwerttherme – Doppelte Nutzung unzulässig!
Wenn's ein Brennwerter ist
keinesfalls möglich.
Schornsteinfeger befragen - der muss sowas eh abnehmen. -
Kamin & Gastherme: Doppelbelegung – Unzulässig & Begriffsverwirrung!
Unmöglich
Abgesehen davon, dass eine doppelte Nutzung eines Kaminzuges komplett unzulässig ist, so dürfte auch eine Begriffsverwirrung vorliegen.
Brennwertkessel haben immer ein doppelzügiges Abgasrohr welches in einem Kamin installiert wird.
Das Abgas erwärmt dabei die benötigte Zuluft was zu dem hohen Wirkungsgrad führt.
Wird das Abgas eines Heizkessels direkt in einen Kamin geleitet so ist es ein alter Gaskessel der nach 20 Jahren auf den Schrott gehört.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Einzügiger Kamin für Gastherme: Zusätzlicher Anschluss – Machbarkeit & Vorschriften
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, einen zusätzlichen Kaminanschluss an einen bestehenden einzügigen Kamin für eine Gasbrennwerttherme anzuschließen. Es wird klargestellt, dass eine doppelte Nutzung unzulässig ist. Brennwertkessel benötigen ein doppelzügiges Abgasrohr. Der Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Einzügiger Kamin: Brennwerttherme – Doppelte Nutzung unzulässig! ist die gemeinsame Nutzung eines einzügigen Kamins für Brennwertthermen keinesfalls möglich. Es wird dringend empfohlen, einen Schornsteinfeger zu befragen, da dieser die Anlage ohnehin abnehmen muss.
🔴 Risiko: Der Beitrag Kamin & Gastherme: Doppelbelegung – Unzulässig & Begriffsverwirrung! betont die Unzulässigkeit einer doppelten Nutzung eines Kaminzuges und weist auf eine mögliche Begriffsverwirrung hin. Brennwertkessel benötigen ein spezielles doppelzügiges Abgasrohrsystem.
👉 Handlungsempfehlung: Vor jeglichen baulichen Maßnahmen sollte unbedingt ein Schornsteinfeger konsultiert werden, um die Einhaltung der Vorschriften für Abgasanlagen und die Sicherheit der Installation zu gewährleisten. Die Sanierung oder der Neubau einer Abgasleitung muss fachgerecht erfolgen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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