Schornsteinfeger-Kompetenz: Vereinbarung zur Ofen-Nutzung? Dank & Klärung
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Schornsteinfeger-Kompetenz: Vereinbarung zur Ofen-Nutzung? Dank & Klärung

Hallo Herr Stubenrauch und Herr Ankenbauer.
Danke für Ihre Antworten.
Wie bereits geschrieben, habe ich die Kompetenz des Schornsteinfegers nicht in Frage stellen wollen. Ihre Argumente leuchten mir auch ein. Ich hatte gehofft, es gäbe die Möglichkeit, schriftlich mit dem BSF zu vereinbaren, dass nicht beide Öfen zur gleichen Zeit betrieben werden.
Der Speicherofen brennt 1 bis 2 Stunden am Tag; und der Badeofen: so wie man Lust und Zeit hat.
Dann werde ich den Badeofen wohl abbauen müssen und in Zukunft wieder mehr von dem erneut teurer gewordenen Gas verbrauchen.
Nochmals vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Romainschick
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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Klarstellung. Es ist gut, dass Sie die Kompetenz des Schornsteinfegers nicht in Frage stellen wollten und die Argumente nachvollziehen können.

    Bezüglich Ihrer Frage, ob es möglich ist, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister (BSF) bezüglich der Nutzung Ihres Ofens zu treffen: Grundsätzlich ist dies denkbar, sollte aber immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen stehen. Eine solche Vereinbarung könnte beispielsweise Nutzungszeiten oder spezifische Betriebsbedingungen festlegen.

    Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit Ihrem zuständigen BSF zu suchen und Ihre Vorstellungen und Wünsche offen zu kommunizieren. Eine schriftliche Vereinbarung sollte alle relevanten Punkte klar und eindeutig regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Lassen Sie sich die Vereinbarung idealerweise von einem Rechtsberater prüfen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend ist und Ihren Interessen entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister auf, um die Möglichkeit einer schriftlichen Vereinbarung zu besprechen und lassen Sie diese gegebenenfalls rechtlich prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bezirksschornsteinfegermeister (BSF)
    Der Bezirksschornsteinfegermeister ist für einen bestimmten Bezirk zuständig und hat hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau und die Abnahme von Feuerstätten. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Feuerstätten und den Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Feuerstättenschau, Abnahme
    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung aller Feuerstätten in einem Gebäude durch den Bezirksschornsteinfegermeister. Dabei werden die Betriebssicherheit und der Brandschutz kontrolliert.
    Verwandte Begriffe: BSF, Brandschutz, Feuerstätte
    Abnahme
    Die Abnahme ist die abschließende Prüfung einer neu installierten oder veränderten Feuerstätte durch den Bezirksschornsteinfegermeister. Dabei wird sichergestellt, dass die Feuerstätte den geltenden Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.
    Verwandte Begriffe: BSF, Feuerstätte, Betriebssicherheit
    Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
    Die Bundes-Immissionsschutzverordnung regelt die Anforderungen an Feuerungsanlagen, um die Luftqualität zu schützen und die Emissionen zu reduzieren. Sie legt beispielsweise Grenzwerte für Schadstoffe fest.
    Verwandte Begriffe: Emissionen, Luftqualität, Feuerungsanlagen
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Öfen, Heizkessel und Kamine.
    Verwandte Begriffe: Ofen, Heizkessel, Kamin
    Brandschutz
    Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Feuer, Brandbekämpfung, Brandmelder
    Nutzungszeiten
    Nutzungszeiten sind die festgelegten Zeiträume, in denen eine Feuerstätte betrieben werden darf. Diese können beispielsweise durch lokale Verordnungen oder Vereinbarungen mit dem Schornsteinfeger geregelt sein.
    Verwandte Begriffe: Betriebsbedingungen, Vereinbarung, Schornsteinfeger

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Kann ich die Nutzung meines Ofens mit dem Schornsteinfeger schriftlich vereinbaren?
      Ja, grundsätzlich ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister (BSF) möglich. Diese sollte jedoch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen stehen und alle relevanten Punkte klar regeln.
    2. Was sollte in einer solchen Vereinbarung enthalten sein?
      Eine Vereinbarung könnte Nutzungszeiten, Betriebsbedingungen oder andere spezifische Aspekte der Ofennutzung festlegen. Es ist wichtig, dass alle Punkte klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
    3. Ist eine solche Vereinbarung rechtlich bindend?
      Um sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtlich bindend ist und Ihren Interessen entspricht, empfehle ich, sie von einem Rechtsberater prüfen zu lassen.
    4. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vereinbarung halte?
      Wenn Sie sich nicht an die Vereinbarung halten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung des Ofens untersagt werden.
    5. Wie finde ich meinen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister?
      Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister können Sie in der Regel bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.
    6. Welche Gesetze und Verordnungen sind bei der Ofennutzung zu beachten?
      Bei der Ofennutzung sind verschiedene Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie beispielsweise die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und die jeweiligen Landesbauordnungen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Schornsteinfeger und einem Bezirksschornsteinfegermeister?
      Ein Schornsteinfeger führt allgemeine Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Feuerstätten durch. Ein Bezirksschornsteinfegermeister hat zusätzlich hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau und die Abnahme von Feuerstätten.
    8. Kann ich meinen Ofen auch ohne Abnahme durch den Schornsteinfeger nutzen?
      Nein, die Nutzung eines Ofens ohne vorherige Abnahme durch den Schornsteinfeger ist in der Regel nicht zulässig und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

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  2. Ofen Nutzung: Schriftliche Vereinbarung mit BSF unzulässig

    Keine Ursache
    Dafür sind Foren da, dass man eine Antwort bekommt, oder?
    Das mit der schriftlichen Vereinbarung ist so eine Sache, die nicht funktionieren kann.
    Stellen Sie sich einmal vor, Herr Romainschick, Sie fahren mit zwei zerschossenen Scheinwerfern an Ihrem PKW zum TÜV. Ich glaube nicht, dass Sie eine Plakette bekommen werden, auch, wenn sie dem TÜV-Prüfer schriftlich geben, nicht im Dunkeln mit dem Wagen zu fahren.
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Ankenbauer
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    Schornsteinfeger & Ofen-Nutzung: Vereinbarung zur Kompetenz

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bezirksschornsteinfeger (BSF) bezüglich der gleichzeitigen Nutzung von zwei Öfen. Es wird geklärt, dass eine solche Vereinbarung rechtlich nicht durchsetzbar ist, da die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen im Vordergrund steht. Die Kompetenz des Schornsteinfegers bei der Abnahme und Überprüfung der Feuerstätten wird betont.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Laut dem Beitrag Ofen Nutzung: Schriftliche Vereinbarung mit BSF unzulässig ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Schornsteinfeger, die von den geltenden Brandschutzbestimmungen abweicht, nicht möglich. Dies dient der Sicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Feuerstätten.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, die Anweisungen und Empfehlungen des Schornsteinfegers bezüglich der Ofen-Nutzung und der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu befolgen. Dies gewährleistet einen sicheren Betrieb der Feuerstätten und vermeidet potenzielle Risiken.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Fragen zur Ofen-Nutzung und den geltenden Bestimmungen direkt mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger (BSF). Beachten Sie die Hinweise zur Abnahme und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Feuerstätten, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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