2 Öfen an einem Schornsteinzug betreiben? Vorschriften, Risiken & Genehmigung
In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit und die technischen Herausforderungen, zwei Öfen (Badeofen und Speicherofen) an einen einzigen Schornsteinzug anzuschließen. Es werden die Feuerungsverordnung Niedersachsen, die Notwendigkeit einer Querschnittsberechnung und die potenziellen Risiken einer Mehrfachbelegung thematisiert. Die korrekte Abgasabführung unter Volllast beider Öfen ist entscheidend.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔧 Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
2 Öfen an einem Schornsteinzug betreiben? Vorschriften, Risiken & Genehmigung
Ich wohne in Niedersachsen; vielleicht sind die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Vielen Dank für Hinweise und Tipps.
PS: man will es sich mit dem Schornsteinfeger ja auch nicht verderben.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unzulässiger Parallelbetrieb zweier Öfen kann zu Kohlenmonoxid-Rückstau in den Wohnraum führen – Lebensgefahr!
🔴 KRITISCH: Schornsteinbrandrisiko durch Rußablagerung und unzureichenden Zug bei wechselnden oder gleichzeitigen Betriebszuständen.
⚠️ WICHTIG: Eine pauschale Genehmigung für zwei Öfen an einem Zug gibt es nicht – jede Anlage muss einzeln nach DINAbk. 18160-1 und DIN EN 13384-1 berechnet und vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden.
⚠️ WICHTIG: Der sporadische Betrieb des Badeofens und die kurzen Brennzyklen des Speicherofens begünstigen Kondensatbildung, Versottung und Abbrandrisiko – dies ist kein „Nischenfall“, sondern ein technisch nachweisbares Gefährdungsmuster.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob Sie zwei Öfen an einen Schornsteinzug anschließen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich empfehle, die folgenden Punkte zu prüfen:
- Bundesland: Die Bauordnung Ihres Bundeslandes (hier Niedersachsen) gibt die grundlegenden Regeln vor.
- Schornsteinfeger: Ihr Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen und auf Einhaltung der Vorschriften prüfen. Seine Argumentation ist entscheidend.
- Technische Regeln: Die DIN 18160 (Abgasanlagen) und die Feuerungsverordnung (FeuVO) sind wichtige Regelwerke.
- Gleichzeitiger Betrieb: Der gleichzeitige Betrieb von zwei Feuerstätten an einem Zug ist oft problematisch, da es zu einer Überlastung des Schornsteins kommen kann.
- Querschnitt: Der Querschnitt des Schornsteinzugs muss für beide Öfen ausreichend sein.
🔴 Gefahr: Ein ungeeigneter Schornsteinzug kann zu unvollständiger Verbrennung, Kohlenmonoxid-Vergiftung und Schornsteinbrand führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation detailliert mit Ihrem Schornsteinfeger und ggf. einem zweiten Fachmann. Lassen Sie den Schornsteinzug auf seine Eignung prüfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Wunsch, zwei Festbrennstofföfen (einen Badeofen und einen Grundofen/Speicherofen) an einen gemeinsamen Schornsteinzug anzuschließen. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger (BSF) hat dies untersagt und die Demontage des Badeofens gefordert. Die Kernfrage ist, ob ein solcher Parallelbetrieb mehrerer Feuerstätten an einem Zug rechtlich und technisch zulässig ist.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Skepsis des Fragestellers gegenüber der pauschalen Aussage des Schornsteinfegers ist nachvollziehbar. Die Regelung ist nicht allein vom "Wohlgefallen" des BSF abhängig, sondern basiert auf konkreten technischen Regeln und Landesbauordnungen. In Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie die Feuerungsverordnung (FeuVO), die auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik verweist.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Schornsteinfegers, dass man "nicht mehrere Öfen an einen Zug anschließen dürfe", ist in dieser Absolutheit nicht korrekt. Die zentrale Vorschrift ist die DIN 18160-1 (Abgasanlagen) und die Bedienungsanleitungen der Geräte. Ein Parallelbetrieb ist unter strengen Auflagen möglich, jedoch nicht pauschal verboten. Die entscheidende Hürde ist der sogenannte "gemeinsame Abgasweg" und die Sicherstellung, dass bei Betrieb eines Ofens die Abgase nicht in den anderen Ofen gedrückt werden (Rauchaustritt).
➕ Ergänzung: Die wesentlichen Voraussetzungen für einen Parallelbetrieb sind: 1) Der Schornsteinzug muss ausreichend dimensioniert sein (Querschnitt, Höhe) für die Summe der Abgasmassenströme. 2) Jeder Ofen benötigt eine eigene, dicht schließende Feuerungstür. 3) Es muss ein ausreichender Unterdruck im Schornstein auch bei gleichzeitigem Betrieb gewährleistet sein. 4) Die Bedienungsanleitungen beider Öfen müssen den Anschluss an einen gemeinsamen Zug explizit erlauben oder zumindest nicht verbieten. 5) Eine Abstimmung mit dem BSF ist zwingend erforderlich, da dieser die Anlage abnehmen muss.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr bei unsachgemäßem Parallelbetrieb ist der Austritt von Kohlenmonoxid (CO) in den Wohnraum. Wenn der Badeofen brennt und der Grundofen nicht, kann der Unterdruck des Badeofens die Abgase des Grundofens in den Raum saugen. Auch eine Überlastung des Schornsteins mit Rußbildung oder gar Schornsteinbrand ist ein ernstes Risiko. Die sporadische Nutzung beider Öfen mindert dieses Risiko nicht, da die Gefahr bei jedem Betriebsfall neu entsteht.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen Energieberater mit der Erstellung eines hydraulischen Abgasnachweises gemäß DIN 18160-1. Dieser Nachweis berechnet, ob der vorhandene Schornsteinzug für den Parallelbetrieb beider Öfen geeignet ist. Nur mit diesem Gutachten können Sie fundiert mit Ihrem BSF verhandeln. Sollte der Nachweis negativ ausfallen, ist die Demontage des Badeofens oder die Nutzung eines anderen Schornsteinzuges (falls vorhanden) die einzig sichere Lösung. Verzichten Sie auf eigenmächtige Anschlüsse, da dies zu erheblichen Sicherheitsrisiken und versicherungsrechtlichen Problemen führen kann.
KI-Analyse (Qwen)
Die Frage betrifft die zulässige gemeinsame Nutzung eines Schornsteinzugs durch mehrere Festbrennstoff-Feuerstätten – hier konkret einen Badeofen und einen Speicherofen – und berührt zentrale Aspekte der Feuerstättensicherheit, der DIN 18891, der 1. BImSchV sowie der Landesbauordnungen.
🔴 Gefahr: Ein gemeinsamer Zug für zwei unabhängig betriebene Öfen birgt erhebliche Risiken: unzureichende Zugkraft bei gleichzeitigem Betrieb, Rückstau von Rauchgasen, Überhitzung des Schornsteins, unvollständige Verbrennung mit CO-Entwicklung sowie erhöhte Brandgefahr durch Ablagerungen – insbesondere bei unterschiedlichen Brennverhalten und -zeiten.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, "mehrere geschlossene Festbrennstofföfen dürften an einen Zug angeschlossen werden", ist irreführend: Die DIN 18891-1 und die 1. BImSchV erlauben nur den Anschluss mehrerer Feuerstätten an einen gemeinsamen Zug unter strengen Voraussetzungen – nämlich ausschließlich bei gleichzeitigem Betrieb, identischer Brennstoffart, synchronisierter Regelung und nachweislich ausreichendem Zug bei allen Betriebszuständen.
➕ Ergänzung: In Niedersachsen gilt die Landesbauordnung (Nds. BauO) in Verbindung mit der Technischen Baubestimmung "Feuerstätten und Schornsteine" – hier ist die Zuständigkeit des Bezirksschornsteinfegers (BSF) gesetzlich verankert; seine Entscheidung ist keine Willkür, sondern beruht auf der verbindlichen Prüfung nach DIN EN 13384-1 und der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 14 der 1. BImSchV.
🔴 Gefahr: Der sporadische Betrieb des Badeofens und die tägliche, aber kurze Brenndauer des Speicherofens führen zu stark wechselnden Abgasvolumina und -temperaturen – dies begünstigt Kondensatbildung, Versottung und Schornsteinbrandrisiko, besonders bei nicht vollständig ausgebrannten Holzresten im Badeofen.
✅ Zustimmung: Der Schornsteinfeger handelt im Einklang mit der Rechtslage: Seine Auflage zur Demontage des Badeofens ist fachlich begründet und entspricht dem Vorsorgeprinzip der Unfallverhütungsvorschriften und der Feuerstättensicherheitsverordnung.
➕ Ergänzung: Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein zertifiziertes, zugelassenes Umlenk- oder Trennsystem nach DIN 18891-2 eingebaut wird – doch selbst dann ist eine Einzelzulassung durch den BSF und eine detaillierte Zugberechnung erforderlich; eine pauschale Genehmigung gibt es nicht.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister oder einen zertifizierten Energieberater mit Schwerpunkt Feuerstätten, um eine individuelle Zugberechnung, eine Gefährdungsanalyse und ggf. eine technisch zulässige Alternativlösung (z. B. getrennte Zugführung oder Umlenksystem mit Nachweis) prüfen zu lassen – eine eigenständige Umsetzung ohne fachliche Begutachtung ist rechtlich und sicherheitstechnisch unzulässig.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Ein Parallelbetrieb ist nicht grundsätzlich verboten, aber nur unter strengen, nachweisbaren technischen Voraussetzungen zulässig.
- Alle drei nennen die DIN 18160-1 (bzw. DIN EN 13384-1 bei Qwen) als zentrales Berechnungsgrundlage für den Schornsteinzug.
- Alle drei identifizieren CO-Rückstau und Schornsteinbrand als kritischste Sicherheitsrisiken – auch bei nur gelegentlichem Betrieb.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont die Landesbauordnung (NBauO) und verweist auf den Schornsteinfeger als zentrale Instanz – ohne explizit die Notwendigkeit eines hydraulischen Nachweises zu fordern.
- DeepSeek und Qwen heben stattdessen die verbindliche Berechnungspflicht nach DIN 18160-1/EN 13384-1 hervor und fordern ausdrücklich einen zertifizierten Abgasnachweis – Qwen ergänzt noch die Relevanz der 1. BImSchV und DIN 18891.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek konkretisiert die technischen Voraussetzungen (z. B. dicht schließende Feuerungstüren, synchroner Betrieb, Herstellerfreigabe) und nennt das Umlenk- oder Trennsystem nach DIN 18891-2 als mögliche, aber zulassungspflichtige Ausnahmelösung.
- Qwen betont stärker die gesetzliche Verankerung der BSF-Zuständigkeit (§14 1. BImSchV, Nds. BauO) und klärt, dass dessen Entscheidung kein „Wohlgefallen“, sondern eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ist.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek stellt die Aussage des Schornsteinfegers als „pazuschal falsch“ dar – mit der Begründung, dass ein Parallelbetrieb unter Auflagen möglich sei.
- Qwen bestätigt die Entscheidung des BSF ausdrücklich als „fachlich begründet“ und „im Einklang mit der Rechtslage“, da die konkreten Betriebsbedingungen (sporadisch vs. tägliche kurze Zyklen) den Nachweis einer sicheren Zugführung praktisch unmöglich machen – und eine Ausnahme nicht pauschal, sondern nur einzelfallbezogen mit Zulassung möglich ist.
- Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: Qwens Einschätzung ist sicherer – denn die bloße theoretische Möglichkeit eines Parallelbetriebs ändert nichts an der realen Gefährdung bei den vorgegebenen Nutzungsmustern. Der Widerspruch löst sich zugunsten der strengeren, praxisorientierten Lesart von Qwen.
👉 Empfehlung:
- Die handlungsführende Empfehlung aller KIs lautet einheitlich: Nicht eigenmächtig handeln, sondern einen zertifizierten Fachmann mit konkretem Abgasnachweis beauftragen.
- GoogleAI und DeepSeek betonen die Möglichkeit der Verhandlung mit dem BSF – Qwen betont, dass die BSF-Entscheidung bereits auf fundierter Grundlage erfolgt ist, und rät zur Einholung einer zweiten, unabhängigen Prüfung – nicht zur Infragestellung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grundsätzliche Zulässigkeit ⚠️ Abwägung Der Anschluss zweier Öfen an einen Zug ist technisch möglich, aber nicht pauschal erlaubt – stets abhängig von konkreter Anlage, Nutzung und Nachweis. Sicherheitsrisiken (CO, Brand) ✅ Konsens Alle Modelle identifizieren CO-Rückstau und Schornsteinbrand als kritischste Risiken – besonders bei unterschiedlichen Brennzyklen; Gefahr besteht bei jedem Betrieb. Rechtliche Grundlage ✅ Konsens Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Feuerungsverordnung (FeuVO), 1. BImSchV, DIN 18160-1 und DIN EN 13384-1 bilden den verbindlichen Rahmen – nicht der „Gutdünken“-Ermessensspielraum des BSF. Rolle des Bezirksschornsteinfegers ⚠️ Abwägung GoogleAI sieht den BSF als Prüf- und Genehmigungsinstanz; DeepSeek betont seine Sachkundepflicht bei der Abnahme; Qwen unterstreicht seine gesetzlich verankerte Zuständigkeit und die Verbindlichkeit seiner Gefährdungsbeurteilung. Notwendigkeit eines Berechnungsnachweises ✅ Konsens Alle KIs fordern explizit einen hydraulischen Abgasnachweis nach DIN 18160-1 oder DIN EN 13384-1 – ohne diesen ist jede Nutzung rechtswidrig und sicherheitsgefährdend. 👉 Handlungsempfehlung: Ein Parallelbetrieb zweier Öfen an einem Schornsteinzug ist nur dann zulässig, wenn ein staatlich anerkannter Schornsteinfegermeister oder zertifizierter Energieberater einen positiven Abgasnachweis nach DIN 18160-1 für die konkrete Anlage vorlegt – und der Bezirksschornsteinfeger die Anlage daraufhin offiziell abnimmt.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Rückstau bei unzureichendem Unterdruck Lebensbedrohliche Vergiftung, insbesondere bei gleichzeitigem oder wechselndem Betrieb – auch bei gutem Lüften nicht zuverlässig vermeidbar. 🔴 Risiko Schornsteinbrand durch Rußablagerung und Überhitzung Unkontrollierter Brand im Schornstein, Gefahr für das gesamte Gebäude, hohe Versicherungsrisiken. 🔴 Risiko Unzulässiger Anschluss ohne Abgasnachweis Rechtswidrige Anlage, Haftungsrisiko bei Schäden, Versicherungsannullierung, Zwangsdemontage durch Behörde. 🔴 Risiko Kondensatbildung und Versottung bei wechselnden Brennzyklen Rostschäden im Abgasrohr, Korrosion des Schornsteins, verstärkter Rußanfall – erhöhtes Brandrisiko langfristig. 🔴 Risiko Verstoß gegen die 1. BImSchV durch unzulässige Emissionen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Rückstufung der Feuerstätten als nicht genehmigungsfähig, behördliche Betriebsverbote. ✅ Chance Energieeffizienz durch gezielte Nutzung unterschiedlicher Öfen Reduzierung des Heizöl- oder Gasverbrauchs bei richtiger Abstimmung – jedoch nur bei technisch sicherer und genehmigter Lösung. ✅ Chance Wohnkomfort durch flexible Heizoptionen (schnelle Aufheizung vs. Langzeitspeicherung) Bessere Anpassung an tägliche Nutzungsprofile – z. B. Badeofen am Abend, Speicherofen am Morgen. ✅ Chance Modernisierung durch zertifizierte Umlenk- oder Trennsysteme Möglichkeit einer zukunftsfähigen, mehrfach nutzbaren Abgasanlage – jedoch mit hohen Planungs- und Installationskosten. ✅ Chance Fachliche Klärung als Anlass für umfassende Schornstein- und Ofeninspektion Erkennung verborgener Mängel (z. B. Risse, Vermauerung, Isolationsdefizite), erhöhte Sicherheit und Lebensdauer der gesamten Anlage. ✅ Chance Stärkung der Eigenverantwortung durch Einbeziehung zertifizierter Berater Langfristige Transparenz über Verbrauch, Emissionen und Betriebssicherheit – hilfreich für ggf. nachfolgende Modernisierungen. Orientierungshilfen
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister oder zertifizierten Energieberater mit Schwerpunkt Feuerstätten – bitten Sie um einen hydraulischen Abgasnachweis nach DIN 18160-1 für Ihre konkrete Anlage.
- Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die Herstellerdokumentationen beider Öfen (insbesondere Bedienungsanleitungen mit Angaben zu Abgasvolumen, Temperatur und Anschlussbedingungen) sowie den Schornsteinquerschnitt und die genaue Höhe des Zugs.
- Demontage nicht verweigern, aber prüfen lassen: Befolgen Sie vorerst die Anordnung des Bezirksschornsteinfegers zur Demontage des Badeofens – nutzen Sie die Zeit jedoch, um den Abgasnachweis zu veranlassen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Reaktivierung zu erarbeiten.
- Trennlösung prüfen: Erkundigen Sie sich beim Fachmann, ob eine bauliche Trennung des Zugs (z. B. Einbau eines zweiten Zugrohrs im bestehenden Schornstein) technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Herstellerfreigaben einholen: Fordern Sie schriftlich von beiden Ofenherstellern die Bestätigung ein, dass der Anschluss an einen gemeinsamen Zug zulässig ist – ohne diese Freigabe ist ein Parallelbetrieb ausgeschlossen.
- Abnahme dokumentieren: Falls der Abgasnachweis positiv ausfällt, vereinbaren Sie mit dem Bezirksschornsteinfeger einen Termin zur offiziellen Abnahme – fordern Sie schriftlich die Abnahmebestätigung an.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornsteinzug
- Der Schornsteinzug ist der Kanal im Schornstein, durch den die Abgase abgeleitet werden. Er muss ausreichend dimensioniert und feuerbeständig sein.
Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Schornsteinquerschnitt, Zugwirkung - Feuerungsverordnung (FeuVO)
- Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Brennstoffe stellt. Sie dient dem Brandschutz und der Verhütung von Gefahren.
Verwandte Begriffe: Brandschutz, Feuerstätte, Abgas - DIN 18160
- Die DIN 18160 ist eine Norm, die Anforderungen an Abgasanlagen (Schornsteine) stellt. Sie regelt unter anderem die Dimensionierung, Ausführung und Prüfung von Schornsteinen.
Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Schornstein, Norm - Festbrennstoffofen
- Ein Festbrennstoffofen ist ein Ofen, der mit festen Brennstoffen wie Holz, Kohle oder Pellets betrieben wird. Er dient der Raumheizung.
Verwandte Begriffe: Holzofen, Kohleofen, Pelletsofen - Speicherofen
- Ein Speicherofen ist ein Ofen, der Wärme speichert und zeitverzögert abgibt. Er sorgt für eine gleichmäßige Wärmeabgabe über einen längeren Zeitraum.
Verwandte Begriffe: Grundofen, Kachelofen, Wärmespeicher - Badeofen
- Ein Badeofen ist ein Ofen, der zur Erwärmung von Brauchwasser dient. Er wird häufig in Badezimmern eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Wassererwärmer, Boiler, Durchlauferhitzer - Schornsteinfeger
- Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Instandhaltung von Schornsteinen zuständig ist. Er berät auch in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Rauchfangkehrer, Brandschutz, Abgasanlage
Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ich grundsätzlich zwei Öfen an einen Schornsteinzug anschließen?
Das ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Die Bauordnung Ihres Bundeslandes, die Feuerungsverordnung und die DIN 18160 spielen eine wichtige Rolle. Ihr Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen. - Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger?
Der Schornsteinfeger ist Ihr erster Ansprechpartner. Er prüft, ob die Anlage den Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann. Seine Zustimmung ist erforderlich. - Was passiert, wenn der Schornsteinzug nicht geeignet ist?
Ein ungeeigneter Schornsteinzug kann zu Problemen wie unvollständiger Verbrennung, Kohlenmonoxid-Vergiftung oder Schornsteinbrand führen. Es ist wichtig, die Eignung des Zugs vorab zu prüfen. - Welche technischen Regeln sind zu beachten?
Die DIN 18160 (Abgasanlagen) und die Feuerungsverordnung (FeuVO) enthalten wichtige technische Regeln für den Bau und Betrieb von Schornsteinen und Feuerstätten. - Kann ich den Schornsteinzug selbst überprüfen?
Nein, die Überprüfung des Schornsteinzugs sollte unbedingt von einem Fachmann (Schornsteinfeger) durchgeführt werden. Er verfügt über die notwendige Erfahrung und Messtechnik. - Was ist, wenn der Schornsteinfeger die Anlage ablehnt?
Wenn der Schornsteinfeger die Anlage ablehnt, dürfen Sie die Öfen nicht anschließen. Sie können versuchen, die Anlage anzupassen oder einen zweiten Fachmann hinzuziehen. - Spielt die Art der Öfen eine Rolle?
Ja, die Art der Öfen (z.B. Festbrennstoffofen, Speicherofen, Badeofen) spielt eine Rolle. Jeder Ofen hat unterschiedliche Anforderungen an den Schornsteinzug. - Was ist der Unterschied zwischen einem ein- und mehrzügigen Schornstein?
Ein einzügiger Schornstein hat nur einen Zug, an den eine Feuerstätte angeschlossen werden kann. Ein mehrzügiger Schornstein hat mehrere Züge, an die jeweils eine Feuerstätte angeschlossen werden kann.
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Feuerungsverordnung Niedersachsen: §7 Abgasanlagen-Anforderungen
Feuerungsverordnung
Es gibt Vorschriften, hier die Feuerungsverordnung Niedersachsen. Maßgeblich ist § 7 Abgasanlagen:
(1) Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, nach Wärmedurchlasswiderstand und innerer Oberfläche so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsfähigen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und kein gefährlicher Überdruck auftreten kann.
(2) Die Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen in Schornsteine, die Abgase von Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe dürfen auch in Abgasleitungen eingeleitet werden.
(3) Mehrere Feuerstätten dürfen an einen gemeinsamen Schornstein, an eine gemeinsame Abgasleitung oder an ein gemeinsames Verbindungsstück nur angeschlossen werden, wenn
1. durch die Bemessung nach Absatz 1 die Ableitung der Abgase für jeden Betriebszustand sichergestellt ist,
2. bei Ableitung der Abgase unter Überdruck die Übertragung von Abgasen zwischen den Aufstellräumen und ein Austritt von Abgasen über nicht in Betrieb befindliche Feuerstätten ausgeschlossen ist ...
usw.
Der Schornsteinfeger ist wohl nach Ortsbesichtigung zum Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen nach (3) nicht gegeben sind. -
Schornstein Mehrfachbelegung: Abgas-Berechnung & Querschnitt!
Zu wenig Input
Guten Morgen.
Eine Mehrfachbelegung eines Schornsteinzuges ist immer eine heikle Sache. Einerseits soll der Schornstein funktionieren, wenn nur Ihr Badeofen in Betrieb ist, andererseits soll auch bei Volllast beider Öfen gewährleistet sein, dass die Abgase einwandfrei abgeführt werden. Hier gilt es einige Dinge zu beachten, zu denen insbesondere die Leistung der Öfen, die Länge der jeweiligen Rauchrohre und vor allem der Querschnitt und die Höhe des Schornsteines zählen.
Hat man all diese Gegebenheiten berücksichtigt, dann kann man eine Querschnittsberechnung nach DINAbk. 4705 Teil 3 machen. Leider haben wir hier, im Gegensatz zu Ihrem Schornsteinfegermeister vor Ort, diese Angaben nicht und somit ist es schwer, hier eine vernünftige Aussage zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Ankenbauer -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit und die technischen Herausforderungen, zwei Öfen (Badeofen und Speicherofen) an einen einzigen Schornsteinzug anzuschließen. Es werden die Feuerungsverordnung Niedersachsen, die Notwendigkeit einer Querschnittsberechnung und die potenziellen Risiken einer Mehrfachbelegung thematisiert. Die korrekte Abgasabführung unter Volllast beider Öfen ist entscheidend.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Feuerungsverordnung Niedersachsen: §7 Abgasanlagen-Anforderungen müssen Abgasanlagen so bemessen sein, dass Abgase sicher abgeführt werden und kein gefährlicher Überdruck entsteht. Dies ist besonders bei Mehrfachbelegung relevant.
📊 Zusatzinfo: Die Feuerungsverordnung Niedersachsen, insbesondere § 7, regelt die Anforderungen an Abgasanlagen. Die korrekte Bemessung des Schornsteinzugs ist entscheidend, um eine sichere Abgasabführung zu gewährleisten. Dabei spielen der lichte Querschnitt, die Höhe, der Wärmedurchlasswiderstand und die innere Oberfläche eine Rolle.
🔧 Zusatzinfo: Der Beitrag Schornstein Mehrfachbelegung: Abgas-Berechnung & Querschnitt! betont, dass eine Mehrfachbelegung eines Schornsteinzuges immer eine heikle Sache ist. Es müssen die Leistung der Öfen und die Länge der Rauchrohre berücksichtigt werden, um eine einwandfreie Abgasabführung sicherzustellen. Eine Querschnittsberechnung ist unerlässlich.
🔴 Risiko: Eine fehlerhafte Bemessung des Schornsteinzugs bei Mehrfachbelegung kann zu gefährlichem Überdruck und unzureichender Abgasabführung führen. Dies kann die Betriebssicherheit beeinträchtigen und die Gesundheit gefährden. Es ist ratsam, einen Fachmann (Schornsteinfeger) zu konsultieren und eine detaillierte Querschnittsberechnung durchführen zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Anschluss von zwei Öfen an einen Schornsteinzug sollte unbedingt eine umfassende Querschnittsberechnung durch einen qualifizierten Schornsteinfeger erfolgen. Die Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes ist zu beachten. Weitere Informationen zur Abgasabführung finden Sie im Beitrag Feuerungsverordnung Niedersachsen: §7 Abgasanlagen-Anforderungen.
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