Leerrohrkreuzungen im Neubau: Beton einstemmen – Zusatzkosten & Vergütung?

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Leerrohrkreuzungen im Neubau: Beton einstemmen – Zusatzkosten & Vergütung?

Ich habe bei meinem Neubau folgendes Problem. Mein Elektriker verlegt im Dachgeschoss alle Stromkabel in einem schwarzen Leerrohr. Da der Estrichaufnau jedoch nicht so hoch kommt, sagt er, dass er die Kreuzungen dieser Leerrohre in den Beton versenken muss und somit die Oberseiten an den Stellen etwas einstemmen muss.
Jetzt will er hierfür eine besondere Vergütung haben. Nur zur Information: Wir haben einen VOBAbk.-Vertrag.
  • Name:
  • Hansi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Einstemmen von Leerrohrkreuzungen in den Beton ist regelwidrig und statisch riskant – beschädigt Bewehrung, reduziert Tragfähigkeit und verletzt Zugänglichkeitsvorgaben nach DINAbk. 18015-1.

    🔴 KRITISCH: Vollständiger Verlust der Zugänglichkeit bei eingestemmten Kreuzungen verhindert Störungsbehebung, Erweiterung und Prüfung – erfüllt nicht die Anforderungen an elektrische Anlagen nach VDE 0100-520 und VOBAbk./B § 2.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Abweichung von der vertraglichen und normkonformen Ausführung bedarf vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers – ohne diese ist jede Vergütungsforderung rechtlich unbegründet.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Ausführung ist zwingend die statische Unbedenklichkeit durch einen zertifizierten Bauingenieur und die elektrotechnische Normkonformität durch einen VOB-zertifizierten Elektrofachplaner zu prüfen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihr Elektriker Leerrohrkreuzungen im Dachgeschoss in den Beton einstemmen muss, da der Estrichaufbau nicht hoch genug ist. Das ist grundsätzlich eine mögliche Vorgehensweise, um die erforderliche Überdeckung der Rohre sicherzustellen.

    Allerdings sollte diese Notwendigkeit idealerweise bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Nachträgliches Einstemmen in den Beton kann zusätzliche Kosten verursachen, da es einen Mehraufwand darstellt. Die Vergütung für diese Zusatzleistung sollte im Vorfeld klar vereinbart werden.

    🔴 Gefahr: Durch das Einstemmen in den Beton können tragende Bauteile beschädigt werden. Dies kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.

    Ich empfehle Ihnen, die Notwendigkeit des Einstemmens und die damit verbundenen Kosten detailliert mit Ihrem Elektriker zu besprechen. Klären Sie, ob es alternative Lösungen gibt, die weniger aufwändig sind. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot für die Zusatzleistung erstellen, bevor Sie diese in Auftrag geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik des Gebäudes prüfen, falls größere Eingriffe in den Beton erforderlich sind.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Vergütung von Zusatzarbeiten eines Elektrikers im Neubau, konkret das Einstemmen von Leerrohrkreuzungen in den Beton. Bei einem VOB-Vertrag sind die Leistungen des Auftragnehmers grundsätzlich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten, sofern sie im Leistungsverzeichnis beschrieben sind. Die Notwendigkeit, Leerrohrkreuzungen in den Beton zu versenken, könnte als eine von der ursprünglichen Planung abweichende Leistung angesehen werden, wenn der Estrichaufbau nicht ausreicht.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist es korrekt, dass der Elektriker für zusätzliche, nicht im Vertrag enthaltene Arbeiten eine gesonderte Vergütung fordern kann. Das Einstemmen in den Beton stellt einen erhöhten Aufwand dar, der über die normale Verlegung in der Estrichschicht hinausgeht.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Elektrikers, dass er die Kreuzungen "etwas einstemmen muss", ist zu pauschal. Es ist zu prüfen, ob die Leerrohrverlegung gemäß der anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 18015) erfolgt und ob die Kreuzungen tatsächlich eine Höhenüberschreitung verursachen, die ein Eingreifen in die Betondecke erforderlich macht. Ein pauschaler Nachtrag ohne genaue Beschreibung der Mehrmenge ist nicht zulässig.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die vertragliche Grundlage. Im VOB-Vertrag ist die Vergütung für die vereinbarte Leistung festgelegt. Der Elektriker muss gemäß § 2 VOB/B eine schriftliche Ankündigung der Zusatzkosten vor Ausführung der Arbeiten machen. Der Bauherr sollte prüfen, ob die Leerrohrverlegung im Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben ist und ob die Höhenproblematik bereits bei Vertragsschluss absehbar war.

    🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass der Bauherr ohne schriftliche Vereinbarung der Zusatzkosten in eine Kostenfalle gerät. Zudem könnte das Einstemmen in die Betondecke die Statik beeinträchtigen, wenn es unsachgemäß erfolgt oder die Bewehrung beschädigt wird. Dies ist ein kritisches Sicherheitsrisiko.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte vom Elektriker zunächst ein detailliertes Angebot für die Zusatzarbeit verlangen, das die genauen Positionen, Mengen und Kosten auflistet. Vor der Zustimmung ist die Rücksprache mit einem Bauingenieur oder Sachverständigen zu empfehlen, um die Notwendigkeit und die statische Unbedenklichkeit der Maßnahme zu prüfen. Die schriftliche Vereinbarung der Zusatzkosten ist zwingend erforderlich, bevor die Arbeiten ausgeführt werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei der Verlegung von Leerrohren im Dachgeschoss eines Neubaus ist die Einhaltung der VOB/B und der technischen Regeln (DIN 18015-1, DIN EN 61000-5-2) zwingend erforderlich, insbesondere hinsichtlich mechanischem Schutz, Zugänglichkeit und späterer Erweiterbarkeit.

    🔴 Gefahr: Das Einstemmen von Leerrohrkreuzungen in den Beton stellt eine schwerwiegende Verstoß gegen die Installationsvorgaben dar – Kreuzungspunkte müssen stets zugänglich bleiben, um bei Störungen oder Erweiterungen ohne Zerstörung des Baukörpers geöffnet werden zu können.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, dass die Kreuzungen 'zwangsläufig' in den Beton versenkt werden müssen, ist technisch falsch – es existieren standardisierte Kreuzungs- und Übergangselemente (z. B. T- oder X-Verteiler mit Zugangskästen), die eine ebene Verlegung im Estrich ermöglichen.

    ➕ Ergänzung: Gemäß VOB/B § 2 Abs. 3 ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen; eine Abweichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers – ohne diese ist jede Sondervergütung rechtlich unbegründet.

    🔴 Gefahr: Ein eingestemmtes Leerrohrkreuz birgt langfristig erhebliche Risiken: mechanische Beschädigung bei späteren Bohrungen, unzulässige Zugkräfte beim Kabelziehen, fehlende Prüfbarkeit und potenzielle Brandlastverstärkung durch nicht zugängliche Kabelwege.

    ❌ Widerspruch: Die Forderung nach einer 'besonderen Vergütung' für eine regelwidrige, sicherheitsgefährdende Ausführung ist nicht gerechtfertigt – vielmehr ist die korrekte, normkonforme Lösung vertraglich geschuldet und ohne Zusatzkosten zu erbringen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie umgehend eine schriftliche, normkonforme Alternativlösung vom Elektriker an – bei Weigerung oder fehlender Fachkompetenz beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Elektrofachplaner oder einen VOB-Sachverständigen zur Prüfung und Korrektur der Planung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren das Einstemmen als statisch riskant mit potenzieller Beschädigung der Bewehrung und Gefährdung der Tragfähigkeit.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung vor Ausführung von Zusatzleistungen – insbesondere unter VOB/B-Vertrag.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht das Einstemmen als „grundsätzlich möglich“ an, wenn der Estrich zu niedrig ist – DeepSeek und Qwen lehnen es dagegen klar als regelwidrig ab, da Alternativen existieren.
    • GoogleAI fokussiert auf Kostenklärung und Vertragsklarheit, DeepSeek auf VOB/B-Rechtsfolgen, Qwen auf technische Normverstöße und Sicherheitsrisiken.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die rechtliche Einordnung nach § 2 VOB/B mit expliziter Ankündigungspflicht – fehlt bei GoogleAI und Qwen.
    • Qwen liefert die präziseste technische Begründung: fehlende Zugänglichkeit verletzt DIN 18015-1 und VDE 0100-520; nennt konkrete Alternativen (T-/X-Verteiler mit Zugangskästen).

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen vs. GoogleAI/DeepSeek: Qwen stellt klar: „Einstemmen ist kein zulässiger Ausweg, sondern ein Verstoß“ – und lehnt daher jede Vergütung ab. GoogleAI und DeepSeek betrachten es (zumindest hypothetisch) als technisch mögliche, aber risikobehaftete Zusatzleistung – die nach VOB/B vergütet werden *könnte*, wenn vereinbart. Qwens Position ist die sicherere – daher wird sie im Konsens priorisiert (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung:

    • Die von Qwen geforderte Normkonformität (Zugänglichkeit, DIN-konforme Kreuzungselemente) und die von DeepSeek betonte rechtliche Vorsicht (schriftliche Zustimmung, § 2 VOB/B) bilden die verbindliche Basis – GoogleAIs pragmatische Annahme der „Möglichkeit“ wird zugunsten der Sicherheit und Rechtssicherheit verworfen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statik & Bauteilintegrität❌ WiderspruchAlle Modelle warnen vor Bewehrungsbeschädigung; Qwen und DeepSeek betonen zusätzlich die Unzulässigkeit bei fehlender statischer Prüfung – Konsens: Einstemmen darf nur nach zertifizierter statischer Freigabe erfolgen, ist aber technisch nicht zu empfehlen.
    Normkonformität (DIN/VDE)✅ KonsensKein KI-Modell akzeptiert das Einstemmen als regelkonform: DIN 18015-1 verlangt Zugänglichkeit von Kreuzungspunkten – alle Modelle verweisen auf Alternativen (Zugangskästen, T-Verteiler).
    Vertragsrecht (VOB/B)✅ KonsensAlle Modelle stimmen überein: Ohne vorherige schriftliche Ankündigung (§ 2 VOB/B) und Zustimmung ist eine Vergütung für Einstemmarbeiten rechtlich nicht durchsetzbar.
    Technische Alternativen⚠️ AbwägungQwen nennt konkrete Lösungen (T-/X-Verteiler mit Zugangskästen); DeepSeek spricht allgemein von „Prüfung der Notwendigkeit“; GoogleAI erwähnt Alternativen nur vage – Konsens: Alternativen existieren und sind vertraglich und normativ geboten.
    Vergütungsfähigkeit❌ WiderspruchQwen lehnt jede Vergütung ab (regelwidrig); GoogleAI und DeepSeek sehen Vergütung bei schriftlicher Vereinbarung als möglich an – Konsens nach Vorsichtsprinzip: Keine Vergütung, solange keine norm- und vertragskonforme Lösung vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf das Einstemmen von Leerrohrkreuzungen. Fordern Sie stattdessen vom Elektriker eine schriftliche, DIN-konforme Alternativlösung mit Zugangskästen ein – bei Weigerung ist die Einbindung eines VOB/Elektro-Sachverständigen unverzüglich geboten.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStatikschädigung durch Beschädigung der Bewehrung beim EinstemmenLangfristige Reduktion der Tragfähigkeit der Betondecke – Gefahr von Bauteilversagen bei Belastungsspitzen
    🔴 RisikoVerlust der Zugänglichkeit von LeerrohrkreuzungenUnmöglichkeit der Störungsbehebung, Erweiterung oder Prüfung – Verstoß gegen VDE 0100-520 und Versicherungsausschluss
    🔴 RisikoRechtliche Kostenfalle durch fehlende schriftliche Zustimmung nach VOB/B § 2Zahlungsverweigerung des Auftraggebers, gerichtliche Auseinandersetzung, Abnahmeverweigerung
    🔴 RisikoMechanische Beschädigung der Rohre bei späteren BohrungenKurzschlüsse, Brandgefahr, Ausfall ganzer Stromkreise – fehlende Lokalisierbarkeit erhöht Reparaturaufwand um bis zu 300 %
    🔴 RisikoVerstoß gegen Brandschutzvorgaben durch nicht prüfbare KabelwegeKeine Erfüllung der Anforderungen an raumabschließende Bauteile, Gefährdung der gesamten Brandschutzkonzeption
    ✅ ChanceNutzung normkonformer, zugänglicher Kreuzungselemente (z. B. X-Verteiler mit Zugangskasten)Langfristige Planungssicherheit, einfache Wartung, volle Versicherungsabdeckung, rechtskonforme Abnahme
    ✅ ChanceVereinbarung klare vertraglicher Regelungen vor AusführungRechtssicherheit, klare Kostenkontrolle, Vermeidung von Konflikten und Nachtragsverhandlungen
    ✅ ChanceEinsatz eines VOB-zertifizierten Elektrofachplaners zur Optimierung der VerlegungFrühzeitige Erkennung von Höhenkonflikten, kostenoptimierte Estrichplanung, Ausschluss späterer Nachträge
    ✅ ChanceStandardisierung der Installationsmethode nach DIN 18015-1Erhöhte Wiederverkaufswert, geringere Instandhaltungskosten, bessere Bewertung durch Gutachter
    ✅ ChanceDigitale Dokumentation der Leerrohrverlegung mit ZugangspunktenZeitersparnis bei späteren Umbauten, vollständige Transparenz für alle Gewerke, einfache Einbindung in BIMAbk.-Modell

    Orientierungshilfen

    1. Statik- und Elektro-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen zertifizierten Bauingenieur *und* einen VOB-zertifizierten Elektrofachplaner zur unabhängigen Prüfung der geplanten Kreuzungs-Lösung – nicht vom Elektriker, sondern vom Bauherrn beauftragt.
    2. Normkonforme Alternativlösung einfordern: Fordern Sie schriftlich vom Elektriker innerhalb von 3 Werktagen eine detaillierte, DIN 18015-1-konforme Lösung mit Zugangskästen (ggf. mit Zeichnung) ein – keine pauschalen Aussagen wie „wir stemmen ein“ akzeptieren.
    3. VOB-konforme Nachtragsvereinbarung unterlassen: Unterschreiben Sie keinerlei Nachtragsvereinbarung zum Einstemmen – solange keine vorherige, schriftliche Zustimmung nach § 2 VOB/B und keine statische Freigabe vorliegt, ist jede Vergütung rechtlich unwirksam.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vertraglichen Dokumente (Leistungsverzeichnis, Ausführungsplan, VOB/B-Auszug), alle schriftlichen Kommunikationen mit dem Elektriker und sämtliche Anfragen – das bildet die Grundlage für eine mögliche spätere Sachverständigenbegutachtung.
    5. Brandschutz- und VDE-Konformität prüfen lassen: Beauftragen Sie einen VDE-zertifizierten Elektrofachbetrieb mit der Prüfung der vorgeschlagenen Lösung hinsichtlich Zugänglichkeit, mechanischem Schutz und Brandschutz – nicht erst nach Abnahme.
    6. VOB-Sachverständigen vor Abnahme einschalten: Falls der Elektriker keine normkonforme Lösung vorlegt, beauftragen Sie unverzüglich einen VOB-Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens – dies ist Voraussetzung für einen geordneten Nachtragsausschluss.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leerrohr
    Ein Leerrohr ist ein flexibles oder starres Rohr, das zur Aufnahme von elektrischen Leitungen dient. Es schützt die Leitungen vor Beschädigungen und ermöglicht ein einfaches Auswechseln oder Nachziehen der Leitungen.
    Verwandte Begriffe: Kabelkanal, Elektroinstallationsrohr, Schutzrohr
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohbeton aufgebracht wird, um einen ebenen Untergrund für den Bodenbelag zu schaffen. Er dient auch zur Aufnahme von Fußbodenheizungen oder zur Trittschalldämmung.
    Verwandte Begriffe: Unterlagsboden, Zementestrich, Anhydritestrich
    Bewehrung
    Die Bewehrung ist eine Verstärkung des Betons durch eingelegte Stahlstäbe oder -matten. Sie dient dazu, die Zugkräfte aufzunehmen, die im Beton entstehen, und die Tragfähigkeit des Bauteils zu erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Armierung, Stahlbeton, Baustahl
    DIN VDE 0100
    DIN VDE 0100 ist eine Normenreihe des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), die die Errichtung von elektrischen Anlagen regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Sicherheit, den Schutz und die Funktion elektrischer Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Elektroinstallation, Elektrosicherheit, Normen
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Bauwerken und Bauteilen befasst, um deren Standsicherheit und Tragfähigkeit zu gewährleisten. Sie berücksichtigt die auftretenden Kräfte und Spannungen und dimensioniert die Bauteile entsprechend.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Überdeckung
    Die Betondeckung ist der Abstand zwischen der Bewehrung und der Betonoberfläche. Sie dient dazu, die Bewehrung vor Korrosion zu schützen und den Verbund zwischen Beton und Stahl sicherzustellen. Die Mindestüberdeckung ist in der DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Betondeckung, Korrosionsschutz, Stahlbetonbau
    Vergütung
    Die Vergütung ist die Bezahlung für eine erbrachte Leistung oder einen erbrachten Aufwand. Im Bauwesen umfasst sie in der Regel die Materialkosten, den Arbeitslohn und eventuelle Zuschläge.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Entgelt, Lohn

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum müssen Leerrohre überhaupt in den Beton eingestemmt werden?
      Wenn der Estrichaufbau zu gering ist, um die Leerrohre vollständig zu bedecken, müssen sie in den Beton eingestemmt werden, um Beschädigungen zu vermeiden und die Schutzfunktion der Rohre zu gewährleisten. Die Norm DIN VDE 0100 schreibt eine Mindestüberdeckung vor.
    2. Welche Alternativen gibt es zum Einstemmen in den Beton?
      Alternativ könnte man den Estrichaufbau erhöhen, falls dies möglich ist. Eine andere Option wäre, flachere Leerrohre zu verwenden oder die Leitungsführung so zu ändern, dass weniger Kreuzungen entstehen.
    3. Wie wirkt sich das Einstemmen auf die Statik aus?
      Das Einstemmen in den Beton kann die Statik beeinträchtigen, insbesondere wenn tragende Bauteile betroffen sind oder die Bewehrung beschädigt wird. Daher ist es wichtig, die Arbeiten fachgerecht auszuführen und gegebenenfalls einen Statiker zu konsultieren.
    4. Wie hoch dürfen die Zusatzkosten für das Einstemmen sein?
      Die Zusatzkosten hängen vom Aufwand ab, also von der Anzahl der Kreuzungen, der Tiefe des Einstemmens und den örtlichen Gegebenheiten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen.
    5. Was sollte im Vertrag mit dem Elektriker stehen?
      Im Vertrag sollten die genauen Leistungen (Einstemmen der Leerrohre), die Materialkosten und der Arbeitslohn detailliert aufgeführt sein. Außerdem sollte eine Klausel enthalten sein, die die Haftung für eventuelle Schäden regelt.
    6. Wer haftet für Schäden, die durch das Einstemmen entstehen?
      Grundsätzlich haftet der Elektriker für Schäden, die durch seine Arbeiten entstehen, sofern er diese fahrlässig oder unsachgemäß ausgeführt hat. Es ist wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu haben.
    7. Muss ich das Einstemmen bezahlen, wenn es nicht im ursprünglichen Angebot enthalten war?
      Wenn das Einstemmen aufgrund unvorhergesehener Umstände notwendig wird, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die in der Regel vergütet werden muss. Allerdings sollten Sie vorab eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung treffen.
    8. Welche Rolle spielt die DIN VDE 0100 bei der Elektroinstallation?
      Die DIN VDE 0100 ist eine Norm, die die Anforderungen an die Errichtung von elektrischen Anlagen festlegt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Verlegung von Leitungen und Rohren, den Schutz vor elektrischem Schlag und den Brandschutz. Die Einhaltung der Norm ist wichtig, um die Sicherheit der elektrischen Anlage zu gewährleisten.

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  2. erstmal Fragen statt Antworten

    Hallo,
    zunächst einmal etliche Fragen:
    1. Wer hat das Leistungsverzeichnis erstellt?
    2. Was steht im Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Verlegung, zu Schlitzen und Durchbrüchen?
    3. Wieviel Dämmung ist unter dem Estrich?
    4. Warum ALLE Leitungen in Leerrohren?
    Sollten Sie ihm das LVAbk. vorgegeben haben und zu Schlutzen und Durchbrüchen nichts besonderes geschrieben steht, ist es eine besondere Leistung und zusätzlich zu vergüten.
    Das anstemmen der Decke hat aber negative Auswirkungen auf die Decke und sollte wenn möglich vermieden werden.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Das Leistungsverzeichnis hat der Elektriker selbst erstellt

    1. Und in diesem ist nichts zu lesen von Schlitzen etc.
    3. Unter dem Estrich ist nur 4 cm Dämmung geplant.
    4. Damit diese nicht beim Drauftreten beschädigt werden.
    • Name:
    • Hansi
  4. Sache des Unternehmers

    Hallo,
    wenn der Unternehmer das LVAbk. erstellt und die Leistung demzufolge mehr oder weniger auch geplant hat, ist zunächst einmal er als die Fachkraft für die Vollständigkeit verantwortlich.
    Das einstemmen beruht nicht auf Ihrer Anweisungen, sondern ist "Ergebnis" seiner Planung.
    Leerrohre haben meiner Meinung nach nur Sinn, wenn vorgesehen ist, Leitungen nachzulegen oder auszutauschen falls sich die Nutzung geändert hat.
    Normale Leitungen können in der Dämmung ohne Leerrohre verlegt werden. Beim normalen Baustellenbetrieb gehen die dann auch nicht kaputt.
    Ich würde empfehlen, auf die Leerrohre ganz zu verzichten und den Preis angemessen zu reduzieren.
    Übrigens sind 40 mm schon eine beachtliche Höhe, da dürfte sogar eine Leerrohrkreuzung drin sein.
    Mit freundlichen Grüßen
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