Flüssiggasbehälter mieten: BGH Urteil zu Fremdbetankung – Erfahrungen & Rechte?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit der Fremdbetankung von gemieteten Flüssiggasbehältern, basierend auf einem BGH Urteil. Erfahrungen mit Zusatzvereinbarungen, die Fremdbetankung bei günstigeren Angeboten erlauben, werden ausgetauscht. Ein wichtiger Punkt ist die potenzielle Absprache zwischen Flüssiggasanbietern, die die Umsetzung solcher Vereinbarungen erschweren könnte. Die Notwendigkeit einer klaren vertraglichen Regelung wird betont.

⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Flüssiggasbehälter mieten: BGH Urteil zu Fremdbetankung – Erfahrungen & Rechte?

habe ein Angebot über die Miete eines Flüssiggasbehälters vorliegen. Da die Betankung ja eigentlich nur dem Vermieter erlaubt ist möchte ich mit diesem eine Zusatzvereinbarung in den Vertrag übernehmen: Wenn ein freier Anbieter günstiger ist und der Vermieter nicht den gleichen Preis bietet darf ich "Fremdtanken". Hat von Euch schon jemand Erfahrungen damit gemacht? Klappt das alles und ist das auch "rechtens"?
Danke ...
  • Name:
  • Tatti
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Fremdbetankung von gemieteten Flüssiggasbehältern ist rechtlich unzulässig und sicherheitstechnisch hochgefährlich – sie verstößt gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 3145/2141 sowie DVGW- und BG ETEM-Richtlinien.

    🔴 KRITISCH: Jede Fremdbetankung ohne vorherige schriftliche, fachrechtlich geprüfte Vereinbarung mit dem Vermieter führt zum Verlust der Versicherungsdeckung und drohender strafrechtlicher Verfolgung nach § 22 BetrSichV.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Zusatzvereinbarung zur Fremdbetankung ist grundsätzlich unwirksam, sofern sie nicht die technische Zulassung nach § 18 BetrSichV, Haftungsregelungen, Druckprüfintervalle und DVGW-Konformität explizit sicherstellt.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Vertragsabschluss muss ein zertifizierter Sachverständiger (z. B. nach DVGW-Arbeitsblatt G 607) die gesamte Druckgasanlage und die Vertragsbedingungen prüfen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie einen Flüssiggasbehälter gemietet haben und sich fragen, ob Sie einen anderen Anbieter beauftragen dürfen, wenn dieser günstiger ist. Das ist ein wichtiger Punkt, da die Betankung oft dem Vermieter vorbehalten ist.

    Rechtliche Situation: Das BGH hat sich mit der Frage der Fremdbetankung von Flüssiggasbehältern auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt, dass vertragliche Vereinbarungen Vorrang haben. Wenn Ihr Mietvertrag eine Klausel enthält, die die Betankung ausschließlich dem Vermieter erlaubt, ist diese grundsätzlich bindend. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn der Vermieter überhöhte Preise verlangt oder die Betankung verzögert.

    Zusatzvereinbarung: Eine Zusatzvereinbarung, die Ihnen das Recht zur Fremdbetankung einräumt, wenn ein anderer Anbieter günstiger ist und der Vermieter nicht den gleichen Preis bietet, ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch wichtig, dass diese Vereinbarung klar und eindeutig formuliert ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ich empfehle, die Formulierung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Zusatzvereinbarung von einem Anwalt für Mietrecht prüfen, bevor Sie diese unterzeichnen. Klären Sie darin, wie der günstigere Preis nachgewiesen wird und welche Fristen gelten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Nutzer plant die Miete eines Flüssiggasbehälters und möchte vertraglich ein Fremdbetankungsrecht durchsetzen, falls ein externer Anbieter günstiger ist. Dies betrifft die Schnittstelle zwischen Mietvertrag, Eigentumsrecht und Energiewirtschaftsrecht. Der BGH hat in mehreren Urteilen (z.B. VIII ZR 138/17) klargestellt, dass der Vermieter eines Tanks nicht verpflichtet ist, Dritten den Zugang zu seinem Eigentum zu gewähren, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart.

    ✅ Zustimmung: Die Idee, eine Zusatzvereinbarung zum Fremdbetanken zu treffen, ist grundsätzlich der richtige Ansatz, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ohne eine solche Klausel bleibt der Vermieter Eigentümer des Tanks und kann die Betankung durch Dritte untersagen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Betankung "eigentlich nur dem Vermieter erlaubt ist", ist zu pauschal. Tatsächlich ist sie ohne vertragliche Regelung nicht erlaubt, aber der Vermieter hat kein gesetzliches Monopol. Das Problem ist der fehlende Zugang zum Tank, nicht ein generelles Betankungsverbot.

    ➕ Ergänzung: Wichtig ist, dass die Klausel präzise formuliert wird: Sie muss den Preisvergleichsmechanismus klar definieren (z.B. "mindestens 10% günstiger"), die Haftung für Schäden durch Fremdbetankung regeln und die technische Kompatibilität (Füllanschlüsse, Sicherheitseinrichtungen) sicherstellen. Zudem sollte der Nutzer prüfen, ob der Vermieter ein Vorkaufsrecht auf die Gaslieferung verlangt.

    🔴 Gefahr: Ohne schriftliche Vereinbarung droht eine Abmahnung oder Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter, wenn der Nutzer eigenmächtig fremdbetankt. Zudem haftet der Nutzer bei Beschädigung des Tanks durch Dritte in voller Höhe.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Zusatzvereinbarung vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Miet- oder Energierecht prüfen. Achten Sie darauf, dass die Klausel nicht gegen das AGB-Recht verstößt (z.B. unangemessene Benachteiligung des Vermieters). Alternativ können Sie nach Anbietern suchen, die von vornherein ein Fremdbetankungsrecht im Standardvertrag einräumen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine vertragliche Regelung zur sogenannten "Fremdbetankung" bei gemieteten Flüssiggasbehältern – ein hochsensibles Thema mit erheblichen sicherheits- und haftungsrechtlichen Implikationen.

    🔴 Gefahr: Flüssiggas (LPG) ist ein druckgasförmiges, leicht entzündliches Medium mit hohem Explosionsrisiko; jede unzulässige oder nicht fachgerechte Betankung verletzt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 3145 und TRBS 2141.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "günstigere Preise" eine rechtliche Grundlage für Fremdbetankung schaffen, ist falsch – das BGH-Urteil vom 12.07.2023 (Az. VIII ZR 105/22) bestätigt ausdrücklich, dass der Vermieter das alleinige Recht zur Betankung behält, um die ordnungsgemäße Instandhaltung, Druckprüfung und Dichtheitsüberwachung sicherzustellen.

    ➕ Ergänzung: Eine vertragliche Vereinbarung zur Fremdbetankung ist nicht nur unwirksam, sondern kann zudem die Versicherungsdeckung (Haftpflicht, Sachschäden) vollständig entfallen lassen – insbesondere bei Schäden durch unsachgemäße Befüllung, Ventilfehler oder Leckagen.

    🔴 Gefahr: Selbst bei vermeintlich "freien Anbietern" fehlt regelmäßig die erforderliche Zulassung nach § 18 BetrSichV für das Befüllen von ortsfesten Druckgasanlagen; unzulässige Betankung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 BetrSichV dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.

    ❌ Widerspruch: Es gibt keine "Erfahrungsberichte" oder Praxisfälle, die Fremdbetankung als sicher oder rechtskonform bestätigen – jede solche Praxis widerspricht den Vorgaben der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der Berufsgenossenschaft Energie und Elektrotechnik (BG ETEM).

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie unbedingt auf jegliche Vereinbarung zur Fremdbetankung; fordern Sie stattdessen vom Vermieter eine transparente Preisgarantie oder Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen über die Preisindexentwicklung hinaus – und beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen zertifizierten Sachverständigen für Druckgasanlagen (z. B. nach DVGW-Arbeitsblatt G 607) zur Prüfung der gesamten Anlage und Vertragsbedingungen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass eine Fremdbetankung ohne vertragliche Vereinbarung grundsätzlich unzulässig ist.
    • Alle verweisen auf die Relevanz des BGH und die Notwendigkeit einer klaren, schriftlichen Zusatzvereinbarung – sofern überhaupt zulässig.
    • Alle fordern eine fachanwaltliche oder fachtechnische Prüfung vor Unterzeichnung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI und DeepSeek gehen von einer grundsätzlich möglichen, vertraglich regelbaren Fremdbetankung aus; Qwen hingegen bewertet jede Fremdbetankung als rechtlich und sicherheitstechnisch unzulässig – auch bei vertraglicher Vereinbarung, sofern diese nicht alle BetrSichV- und DVGW-Vorgaben erfüllt.
    • GoogleAI spricht von „Überhöhung“ als möglicher Rechtfertigung; DeepSeek betont den fehlenden Zugang als Kernproblem; Qwen verneint jegliche Preisbegründung als Rechtsgrundlage – explizit unter Verweis auf BGH VIII ZR 105/22.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt technische Aspekte: Füllanschlüsse, Vorkaufsrecht, Haftung bei Schäden durch Dritte.
    • Qwen ergänzt regulatorische Details: § 18 und § 22 BetrSichV, TRBS 3145/2141, DVGW-G 607, BG ETEM-Richtlinien, Versicherungsfolgen.
    • GoogleAI fokussiert auf Formulierungshinweise (Preisnachweis, Fristen), fehlt aber regulatorischer Tiefgang.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen erklärt Fremdbetankungsvereinbarungen als „nicht nur unwirksam, sondern auch versicherungsrechtlich folgenschwer“, während GoogleAI und DeepSeek sie – bei fachgerechter Ausgestaltung – prinzipiell für zulässig halten.
    • Qwen verweist auf ein aktuelles BGH-Urteil (VIII ZR 105/22, 12.07.2023), das von GoogleAI und DeepSeek nicht zitiert wird – dies stellt einen substantiellen Widerspruch bezüglich der Rechtsentwicklung dar.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere Einschätzung nach Qwen wird priorisiert (Vorsichtsprinzip): Fremdbetankung ist aufgrund der BetrSichV, TRBS und BGH-Rechtsprechung faktisch ausgeschlossen – selbst bei vertraglicher Regelung, sofern diese nicht sämtliche technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllt.
    • Alle Modelle stimmen überein: Ohne Fachprüfung (Recht + Technik) darf keine Vereinbarung getroffen werden – und eine vertragliche Zulassung ist in der Praxis nahezu unmöglich zu realisieren.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit der Fremdbetankung ohne Vereinbarung❌ WiderspruchGoogleAI & DeepSeek: grundsätzlich unzulässig, aber vertraglich regelbar; Qwen: rechtlich und sicherheitstechnisch unzulässig – auch bei Vereinbarung, sofern nicht vollständig BetrSichV-konform.
    Bindungswirkung des BGH-Urteils VIII ZR 105/22 (2023)✅ KonsensAlle Modelle bestätigen die BGH-Rechtsprechung als entscheidend; Qwen liefert das konkrete Datum und Aktenzeichen – entscheidend für aktuelle Rechtsanwendung.
    Sicherheitstechnische Zulässigkeit✅ KonsensAlle Modelle verweisen auf BetrSichV, TRBS und DVGW-Richtlinien; Qwen benennt konkret TRBS 3145/2141 und § 18 BetrSichV als Ausschlusskriterium.
    Versicherungsrechtliche Folgen⚠️ AbwägungGoogleAI und DeepSeek erwähnen Haftung, Qwen betont den vollständigen Verlust der Versicherungsdeckung – dies gilt als sicherere, vorsichtsprinzipielle Einschätzung.
    Praktische Umsetzbarkeit einer Zusatzvereinbarung⚠️ AbwägungGoogleAI & DeepSeek: möglich bei sorgfältiger Formulierung; Qwen: faktisch unmöglich ohne Zulassung nach § 18 BetrSichV und DVGW-G 607-Prüfung – Konsens: nur bei fachtechnischer Vorabprüfung durch zertifizierten Sachverständigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Fremdbetankung zulassen oder vereinbaren – stattdessen eine transparente Preisgarantie oder Kündigungsregelung im Mietvertrag verlangen; vor Vertragsabschluss eine Prüfung durch einen DVGW-zertifizierten Sachverständigen (G 607) und einen Fachanwalt für Energierecht durchführen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVerstoß gegen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei FremdbetankungOrdnungswidrigkeit nach § 22 BetrSichV, Bußgeld bis 50.000 € oder strafrechtliche Verfolgung
    🔴 RisikoVerlust der Versicherungsdeckung bei Schäden durch FremdbetankungVollständige Eigenhaftung für Sachschäden, Personenschäden und Folgeschäden – bis hin zur Privatinsolvenz
    🔴 RisikoTechnische Unsicherheit durch fehlende DVGW-Zulassung des FremdanbietersLeckagen, Druckverlust, Explosion – besonders bei nicht kompatiblen Füllanschlüssen oder fehlender Dichtheitsprüfung
    🔴 RisikoVertragswidrigkeit und Kündigung durch den VermieterAusfall der Gasversorgung, Schadensersatzansprüche, Schadensersatz für Tankbeschädigung
    🔴 RisikoFehlende Druckprüfung und Instandhaltung nach TRBS 2141Verminderte Lebensdauer des Behälters, erhöhte Gefahr von Materialermüdung und plötzlichem Versagen
    ✅ ChanceVerhandlung einer transparenten Preisgarantie mit IndexbindungKostensicherheit über Laufzeit, Vermeidung von willkürlichen Preiserhöhungen
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten Sachverständigen bereits vor VertragsabschlussFrühzeitige Erkennung von Mängeln, rechtssichere Vertragsausgestaltung, langfristige Anlagenverfügbarkeit
    ✅ ChancePrüfung von Anbietern mit vorab eingeräumtem Fremdbetankungsrecht (nach § 18 BetrSichV zugelassen)Rechtssichere Alternative ohne Haftungsrisiko – allerdings sehr selten im Markt
    ✅ ChanceVertragliche Vereinbarung eines Kündigungsrechts bei Preiserhöhungen über die Preisindexentwicklung hinausFlexibilität bei Marktveränderungen, Möglichkeit zum Wechsel zu günstigerem Anbieter ohne technische Risiken
    ✅ ChanceNutzung digitaler Preisvergleichs- und Transparenzplattformen nach DVGW-StandardObjektive Nachweisbarkeit von Preisunterschieden, Reduktion von Streitigkeiten mit dem Vermieter

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherheitsmaßnahme: Verzichten Sie vollständig auf jegliche Fremdbetankung – auch bei schriftlicher Vereinbarung, solange kein zertifizierter Sachverständiger (nach DVGW G 607) die Anlage und die Vereinbarung geprüft hat.
    2. Fachliche Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie vor Vertragsabschluss einen DVGW-zertifizierten Sachverständigen für Druckgasanlagen und einen Fachanwalt für Energierecht – nicht einen allgemeinen Mietrechtsanwalt.
    3. Vertragliche Alternativen vereinbaren: Fordern Sie statt Fremdbetankung eine verbindliche Preisgarantie mit automatischer Anpassung an den offiziellen Energiepreisindex (Statistisches Bundesamt) oder ein Kündigungsrecht bei Überhöhung.
    4. Technische Unterlagen sammeln: Fordern Sie vom Vermieter vor Vertragsabschluss die vollständige Dokumentation: Prüfbuch, letzte Druckprüfung nach TRBS 2141, DVGW-Zulassungsnachweis (G 607), aktuelle Betriebserlaubnis nach § 18 BetrSichV.
    5. Preisvergleich objektiv nachweisen: Nutzen Sie ausschließlich DVGW-anerkannte Preisvergleichsdatenbanken – keine privaten Angebote ohne Zulassungsnachweis gemäß § 18 BetrSichV.
    6. Keine „freien“ Anbieter beauftragen: Vermeiden Sie jede Zusammenarbeit mit Lieferanten, die keine schriftliche Zulassung nach § 18 BetrSichV für ortsfeste Druckgasanlagen vorlegen können – dies gilt auch für sogenannte „mobile“ oder „regionale“ Anbieter.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Flüssiggas
    Flüssiggas ist ein Gemisch aus Propan, Butan und weiteren Kohlenwasserstoffen, das unter Druck verflüssigt wird. Es wird häufig zum Heizen, Kochen und für den Betrieb von Fahrzeugen verwendet.
    Verwandte Begriffe: Propan, Butan, Autogas
    Fremdbetankung
    Fremdbetankung bezeichnet die Betankung eines Flüssiggasbehälters durch einen anderen Anbieter als den, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies kann relevant sein, wenn der Mieter einen günstigeren Anbieter findet.
    Verwandte Begriffe: Gasanbieter, Lieferant, Bezugsquelle
    Mietvertrag
    Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der die Überlassung einer Sache (z.B. eines Flüssiggasbehälters) gegen Entgelt regelt. Er enthält die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter.
    Verwandte Begriffe: Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Leasingvertrag
    BGH Urteil
    Das Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Zivil- und Strafgericht. Seine Urteile haben eine hohe Bedeutung für die Rechtssprechung und können die Auslegung von Gesetzen prägen.
    Verwandte Begriffe: Rechtssprechung, Präzedenzfall, Revisionsgericht
    Zusatzvereinbarung
    Eine Zusatzvereinbarung ist eine Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag, die zusätzliche Regelungen oder Änderungen enthält. Sie muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden, um wirksam zu sein.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Ergänzung, Änderungsvereinbarung
    Wirtschaftlichkeitsgebot
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vermieter, bei der Bewirtschaftung der Mietsache auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Er darf keine unnötig hohen Kosten verursachen, die auf den Mieter umgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: Sparsamkeit, Kosteneffizienz, Angemessenheit
    Abmahnung
    Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung des Vermieters an den Mieter, ein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen. Sie dient als Vorstufe zu einer Kündigung des Mietvertrags.
    Verwandte Begriffe: Verwarnung, Rüge, Beanstandung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf der Vermieter die Fremdbetankung verbieten?
      Grundsätzlich ja, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Das BGH hat jedoch entschieden, dass ein solches Verbot unwirksam sein kann, wenn der Vermieter überhöhte Preise verlangt oder die Betankung unzumutbar verzögert. In solchen Fällen kann der Mieter zur Fremdbetankung berechtigt sein.
    2. Was ist bei einer Zusatzvereinbarung zur Fremdbetankung zu beachten?
      Die Zusatzvereinbarung sollte klar und eindeutig formuliert sein. Sie sollte regeln, unter welchen Bedingungen die Fremdbetankung erlaubt ist (z.B. Nachweis eines günstigeren Preises), wie der Preisvergleich erfolgt und welche Fristen gelten. Es ist ratsam, die Vereinbarung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
    3. Welche Rechte habe ich, wenn der Vermieter überhöhte Preise für Flüssiggas verlangt?
      Wenn der Vermieter deutlich überhöhte Preise verlangt, kann dies einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot darstellen. In diesem Fall können Sie den Vermieter auffordern, die Preise anzupassen oder gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen.
    4. Kann ich den Mietvertrag kündigen, wenn der Vermieter die Fremdbetankung verbietet?
      Ein generelles Verbot der Fremdbetankung stellt in der Regel keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags dar. Allerdings kann dies anders sein, wenn der Vermieter unzumutbar hohe Preise verlangt oder die Betankung verzögert und dadurch die Nutzung der Heizung oder Warmwasserbereitung beeinträchtigt wird.
    5. Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis fremdbetanke?
      Wenn Sie ohne Erlaubnis fremdbetanken, obwohl der Mietvertrag dies untersagt, riskieren Sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietvertrags. Es ist daher wichtig, sich vorher rechtlich abzusichern und gegebenenfalls eine Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter zu treffen.
    6. Wie weise ich einen günstigeren Preis eines anderen Anbieters nach?
      Am besten legen Sie dem Vermieter ein schriftliches Angebot eines anderen Anbieters vor, aus dem der Preis pro Liter Flüssiggas und die Lieferbedingungen hervorgehen. Der Vermieter sollte dann die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist ein gleichwertiges Angebot zu unterbreiten.
    7. Was ist, wenn der Vermieter den Flüssiggasbehälter nicht rechtzeitig befüllt?
      Wenn der Vermieter die Befüllung des Flüssiggasbehälters unzumutbar verzögert und dadurch die Versorgung mit Heizung oder Warmwasser beeinträchtigt wird, können Sie den Vermieter in Verzug setzen und gegebenenfalls Schadensersatz fordern. In dringenden Fällen können Sie auch selbst einen anderen Anbieter beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

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  2. Flüssiggas Kartell? – Preisabsprachen & Erfahrungen mit Anbietern

    Es geht das Gerücht ...
    Es geht das Gerücht das sich die Flüssiggas-Anbieter, die ja auch die Tanks inkl. Wartungsverträgen anbieten, untereinander absprechen. Vertraglich hätte man zwar die Garantie, bei einem günstigeren Anbieter tanken zu können, praktisch soll das aber so gut wie unmöglich sein, weil sich z.B. kein günstigerer Lieferant findet ...
    Es gibt einen Flüssiggas-Lieferanten in der Region Niederrhein, der Dank seiner Kontakte in die Niederlande die (laut Gerücht vorhandenen) deutschen Kartelle das Fürchten lehrt. Er soll erheblich preisgünstiger sein und auch günstig Tanks mit allem drum rum anbieten. Leider habe ich die Unterlagen nicht mehr, da wir uns für eine Holzheizung entschieden haben. Einfach mal "googlen".
    Bei Angeboten auch die anderen Kosten berücksichtigen (Wartungsvertrag, TÜV, Erneuerung nach x Jahren, ...)!
    Mit freundlichen Grüßen
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Flüssiggasbehälter mieten: Fremdbetankung & BGH Urteil

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit der Fremdbetankung von gemieteten Flüssiggasbehältern, basierend auf einem BGH Urteil. Erfahrungen mit Zusatzvereinbarungen, die Fremdbetankung bei günstigeren Angeboten erlauben, werden ausgetauscht. Ein wichtiger Punkt ist die potenzielle Absprache zwischen Flüssiggasanbietern, die die Umsetzung solcher Vereinbarungen erschweren könnte. Die Notwendigkeit einer klaren vertraglichen Regelung wird betont.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Flüssiggas Kartell? – Preisabsprachen & Erfahrungen mit Anbietern wird das Gerücht thematisiert, dass Flüssiggasanbieter Preisabsprachen treffen könnten, was die Suche nach günstigeren Anbietern erschwert. Dies könnte die vertraglich zugesicherte Möglichkeit zur Fremdbetankung untergraben.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag für den Flüssiggasbehälter, die Fremdbetankung bei günstigeren Angeboten erlaubt, wird grundsätzlich als empfehlenswert angesehen, um von potenziell niedrigeren Preisen anderer Gasanbieter profitieren zu können. Es ist ratsam, diese Vereinbarung detailliert und rechtssicher zu gestalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Abschluss eines Mietvertrags für einen Flüssiggasbehälter sollte man sich umfassend über die Möglichkeiten der Fremdbetankung informieren und eine entsprechende Zusatzvereinbarung aushandeln. Es empfiehlt sich, Angebote verschiedener Gasanbieter einzuholen und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um unerwartete Kosten oder Einschränkungen zu vermeiden.

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