Schornstein entfernen in Eigentumswohnung: Kosten, Statik & Genehmigung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Die Entfernung eines Schornsteins in einer Eigentumswohnung erfordert die Prüfung der Statik, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und gegebenenfalls eine Genehmigung. Der Schornstein ist in der Regel Gemeinschaftseigentum. Ein Statiker muss die Machbarkeit prüfen und ein Abbruchkonzept erstellen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Schornstein entfernen in Eigentumswohnung: Kosten, Statik & Genehmigung?

in dem Haus in dem ich mir eine Wohnung gekauft habe,
gibt es einen stillgelegten Schornstein der vom Keller bis unters Dach geht.
Da mir dieser eine große Ecke des Bades wegnimmt, würde ich den gerne entfernen,
geht allerdings nur in meiner Wohnung, heißt in den 2 Wohnungen über mit bleibt der
Schornstein. Also müsste ich den ja abstützen, oder?
Meine Idee ist, ich setzte dicke Stahlwinkel unter den abgetragenen Schornstein,
die ich mit der Decke und der Wand verschraube.
Kann ich das so machen?
Danke Patrick
  • Name:
  • Patrick Hartmann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Statische Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen oder zertifizierten Statiker vor jeglichem Eingriff – Teilabbruch birgt Einsturzgefahr.

    🔴 KRITISCH: Asbestuntersuchung durch akkreditiertes Labor, wenn Schornstein vor 1990 errichtet wurde – Abbruch ohne Asbestsanierung ist gesundheits- und rechtlich unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Baugenehmigung bei zuständiger Bauaufsichtsbehörde und einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft nach WEGAbk.-Prüfung – kein Teilabbruch ohne beides.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenabstützung mit Stahlwinkeln oder ähnlichen "selbstgebauten" Lösungen – statisch nicht nachweisbare Abstützung ist unzulässig und lebensgefährlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie einen stillgelegten Schornstein in Ihrer Eigentumswohnung entfernen möchten, um mehr Platz im Badezimmer zu gewinnen. Da der Schornstein über mehrere Etagen geht, betrifft dies nicht nur Ihre Wohnung.

    🔴 Gefahr: Der Schornstein könnte eine tragende Funktion haben. Ein unbedachtes Entfernen kann die Statik des Gebäudes gefährden.

    • Statische Prüfung: Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, ist eine statische Berechnung durch einen qualifizierten Statiker unerlässlich. Dieser kann feststellen, ob der Schornstein tragend ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Lasten abzufangen (z.B. durch Stahlträger).
    • Genehmigungspflicht: Klären Sie mit dem zuständigen Bauamt, ob für den Rückbau des Schornsteins eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies ist von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig.
    • Einverständnis der Eigentümergemeinschaft: Da der Schornstein das Gemeinschaftseigentum betrifft, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
    • Fachgerechte Ausführung: Die Arbeiten sollten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der Erfahrung mit solchen Rückbauten hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik prüfen und holen Sie die erforderlichen Genehmigungen ein, bevor Sie mit dem Rückbau beginnen. Ziehen Sie einen Fachbetrieb hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den geplanten Teilrückbau eines stillgelegten Schornsteins in einer Eigentumswohnung. Der Schornstein verläuft durch mehrere Geschosse und soll nur in einer Etage entfernt werden. Dies ist ein hochkomplexer Eingriff in die Gebäudestatik, der nicht ohne umfassende Planung und Genehmigung durchgeführt werden darf.

    🔴 Gefahr: Der Schornstein ist ein tragendes Bauteil, das Lasten aus den darüber liegenden Geschossen ableitet. Ein Teilrückbau ohne statischen Nachweis kann zu Setzungen, Rissen oder im schlimmsten Fall zum Einsturz des Gebäudes führen. Die vorgeschlagene Lösung mit Stahlwinkeln ist fachlich unzureichend und gefährlich.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass man den Schornstein einfach mit Stahlwinkeln abstützen kann, ist statisch nicht haltbar. Die Lasten müssen punktgenau in die darunter liegenden tragenden Bauteile (Wände, Fundamente) abgeleitet werden. Zudem ist die Verbindung zwischen Stahlwinkel und Bestandsbauteilen ohne detaillierte Berechnung nicht sicher.

    ➕ Ergänzung: Vor jedem Eingriff ist eine Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Zudem muss die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft geprüft werden, da der Schornstein möglicherweise Gemeinschaftseigentum ist. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist dann zwingend notwendig.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Statiker oder Bauingenieur mit der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises. Lassen Sie die Machbarkeit und die genaue Lastabtragung fachlich prüfen. Holen Sie vor Baubeginn alle erforderlichen Genehmigungen ein und informieren Sie die Hausverwaltung sowie die Eigentümergemeinschaft über Ihr Vorhaben.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt den geplanten Teilabbruch eines stillgelegten Schornsteins innerhalb einer Eigentumswohnung, wobei der Schornstein in den darüberliegenden Wohnungen weiterhin erhalten bleibt — eine hochgradig risikobehaftete Intervention an einem tragenden Bauteil.

    🔴 Gefahr: Schornsteine sind in der Regel integraler Bestandteil der Gebäudestatik, insbesondere bei älteren Mehrfamilienhäusern; ihr Teilabbruch ohne fachliche Berechnung und Abstützung kann zu unvorhersehbaren Lastumlagerungen, Rissbildung, Deckendurchbiegung oder sogar Einsturzgefahr führen.

    🔴 Gefahr: Die vorgeschlagene Abstützung mittels Stahlwinkeln, die lediglich an Decke und Wand verschraubt werden, ist statisch unzulässig — sie erfüllt weder die Anforderungen an Lastaufnahme, Verankerungstiefe noch an brandschutztechnische Trennwirkung und kann zu Versagen unter Langzeitlast führen.

    ⚠️ Korrektur: Ein Schornstein ist kein rein dekoratives oder austauschbares Bauteil; auch wenn er stillgelegt ist, bleibt er meist statisch wirksam — eine Eigenentscheidung zum Abbau ohne vorherige statische Prüfung ist rechtlich und sicherheitstechnisch unzulässig.

    ➕ Ergänzung: Neben der Statik sind Genehmigungsfragen (Bauaufsicht, WEG-Abstimmung mit Miteigentümern), Brandschutz (Durchbruch in Geschossdecken), Schadstoffe (Asbest in alten Schornsteinen), Schallschutz und eventuelle Einwirkung auf die Fassade zu klären — alles ohne Fachgutachten nicht abschließend bewertbar.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Teilabbruch ‚nur in der eigenen Wohnung‘ ohne Folgen für das Gesamtgebäude bleibt, ist grundsätzlich falsch — statische Systeme reagieren global, nicht lokal.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bauwesen oder einen zertifizierten Statiker, der eine statische Tragfähigkeitsprüfung durchführt, die Genehmigungsfähigkeit klärt und ggf. eine fachgerechte Ersatzabstützung plant — bis dahin ist jeder Eingriff strikt zu unterlassen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig die tragende Funktion des Schornsteins und die höchste Gefahr durch unkontrollierten Teilabbruch (Einsturz, Risse, Setzungen).
    • Alle fordern zwingend eine vorherige statische Prüfung durch einen qualifizierten Fachmann – GoogleAI nennt "Statiker", DeepSeek "Statiker oder Bauingenieur", Qwen "staatlich anerkannten Sachverständigen oder zertifizierten Statiker".
    • Alle betonen die Genehmigungspflicht (Bauamt) und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gemäß WEG.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt "Stahlträger" als mögliche Abstützungslösung – DeepSeek und Qwen widersprechen dies ausdrücklich als "fachlich unzureichend" bzw. "statisch unzulässig".
    • Qwen betont zusätzlich Brandschutz und Schallschutz als zwingend zu prüfende Aspekte – GoogleAI erwähnt diese nicht, DeepSeek nur implizit über "Fassade".

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die umfassendste Liste an Prüffeldern: Asbest, Brandschutz, Schallschutz, Fassadenwirkung, Langzeitlastverhalten – DeepSeek ergänzt die Unzulässigkeit von Stahlwinkeln mit Begründung zur Verankerungstiefe, GoogleAI bleibt hier pauschal.
    • DeepSeek und Qwen heben stärker als GoogleAI die Rechtsfolgen einer Eigenentscheidung ohne Gutachten hervor (rechtliche Unzulässigkeit, Haftung).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt "Stahlträger" als technisch machbare Option dar – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und eindeutig mit der Aussage, dass keine punktuelle Abstützung ohne detaillierte Berechnung statisch tragfähig ist. Hier gilt das Vorsichtsprinzip: Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
    • Qwen widerspricht der Annahme, ein Teilabbruch bleibe "nur lokal" wirksam – GoogleAI und DeepSeek implizieren zwar die Systemwirkung, aber Qwen formuliert dies als expliziten Widerspruch mit klarem physikalischen Verweis auf globale Lastumlagerung.

    👉 Empfehlung:

    • Beauftragen Sie sofort einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bauwesen (nach DINAbk. 18115 bzw. ZV Ingenieurbau), nicht nur einen "Statiker" nach GoogleAI – dies erfüllt höchste fachliche und haftungsrechtliche Sicherheit (Qwen/DeepSeek-Konsens).
    • Nehmen Sie keine Abstützungsplanung in Eigenregie vor – alle drei Modelle lehnen ad-hoc-Lösungen ab; Qwen und DeepSeek formulieren dies als striktes Verbot.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Tragende Funktion Alle drei KI-Modelle bestätigen einhellig: Der Schornstein ist ein integraler, tragender Bestandteil der Gebäudestatik – auch bei Stilllegung.
    Statische Prüfung Unverzichtbare Voraussetzung vor jeglichem Eingriff; muss durch qualifizierten Fachmann (Statiker / Sachverständiger) erfolgen.
    Genehmigung & Einverständnis Baugenehmigung (Bauaufsicht) + einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft nach WEG- und Teilungserklärungsprüfung sind zwingend.
    Abstützungslösungen GoogleAI nennt Stahlträger als Option – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar: Keine punktuelle Abstützung (Stahlwinkel, Stahlträger) ist ohne detaillierte, berechnete und genehmigte Lastabtragung zulässig.
    Asbest & Schadstoffe ⚠️ GoogleAI erwähnt Asbest nicht, DeepSeek und Qwen fordern explizit Asbestuntersuchung bei Vor-1990-Baujahr – Qwen ergänzt: Prüfung durch akkreditiertes Labor.
    Brandschutz & Schallschutz ⚠️ Nur Qwen nennt diese explizit als zu prüfende Aspekte – GoogleAI und DeepSeek erwähnen sie nicht, obwohl sie gemäß Brandschutz- und Schallschutzverordnung zwingend sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie ausschließlich auf Grundlage eines fachlich vollständigen Sachverständigengutachtens, das Statik, Asbest, Brandschutz, Schallschutz und Genehmigungsfähigkeit abdeckt – kein Schritt vor Vorlage dieses Gutachtens.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Einsturzgefahr durch unzureichende Lastabtragung Lebensgefährlich; möglicher Totalschaden am Gebäude
    🔴 Risiko Asbestfreisetzung bei unsachgemäßem Abbruch Langfristige Gesundheitsgefahr für Bewohner und Handwerker; strafrechtliche Verfolgung
    🔴 Risiko Fehlende WEG-Zustimmung Rechtliche Nichtigkeit des Vorhabens; Unterlassungsanspruch durch Miteigentümer; Schadensersatzpflicht
    🔴 Risiko Brandschutzwidrigkeit des Durchbruchs Verstoß gegen DIN 4102 / Muster-Bauordnung; Ausschluss der Versicherungsleistung bei Brand
    🔴 Risiko Unzureichende Schalldämmung nach Abbruch Erhebliche Lärmbelästigung zwischen Etagen; Mietminderung durch Nachbarn
    ✅ Chance Gewinn an Wohnfläche und Flexibilität im Badezimmer Entlastung der engen Raumsituation; Wertsteigerung durch nutzbare Fläche
    ✅ Chance Vollständige Sanierung der gesamten Schornsteinanlage Möglichkeit, Brandschutz und Wärmedämmung systemisch zu verbessern
    ✅ Chance Modernisierung der Heizungsanlage ohne alte Schornsteinstruktur Energieeffizienzsteigerung; Wegfall von Wartungskosten für stillgelegte Schornsteinanlage
    ✅ Chance Professioneller Rückbau als Anlass für umfassende Gebäudeprüfung Früherkennung verborgener Mängel (Feuchteschäden, Rissbildungen, Statik)
    ✅ Chance Klärung und Schärfung der WEG-Verhältnisse Stärkung der Gemeinschaftsverhältnisse durch transparente, regelkonforme Entscheidung

    Orientierungshilfen

    1. Sofort statische Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bauwesen (nach DIN 18115) – kein Statiker ohne diese Zertifizierung reicht aus.
    2. Asbestprobe entnehmen lassen: Beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor mit der Entnahme und Analyse von Mörtel-, Putz- und Verblenderproben des Schornsteins – vor Abbruch unbedingt abwarten.
    3. Teilungserklärung und WEG-Protokolle einholen: Fordern Sie bei der Hausverwaltung die aktuelle Teilungserklärung sowie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen an, um Prüfung und Zustimmung vorzubereiten.
    4. Bauamt-Kontakt aufnehmen: Klären Sie telefonisch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob für den geplanten Teilabbruch eine Bauvoranfrage oder unmittelbar eine Bauantragstellung erforderlich ist.
    5. Brandschutzgutachten einholen: Beauftragen Sie einen brandschutztechnischen Sachverständigen mit der Prüfung der Geschossdeckendurchbrüche und der Planung einer brandschutztechnisch wirksamen Verschließung.
    6. Alle Unterlagen zentral sammeln: Legen Sie eine digitale und physische Mappe mit Gutachten, Laborberichten, Genehmigungsbescheiden, WEG-Beschlüssen und Vertragsunterlagen an – notwendig für Haftungs- und Versicherungsfälle.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornstein
    Ein Schornstein ist eine senkrechte Abzugsleitung für Rauchgase, die bei der Verbrennung von Brennstoffen entstehen. Er dient dazu, die Rauchgase sicher ins Freie zu leiten und eine ausreichende Luftzufuhr für den Verbrennungsprozess zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Abgasleitung, Kamin, Rauchrohr
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie untersucht die Kräfte und Spannungen, die auf ein Bauwerk wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder den Abbruch von Bauwerken erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Eigentümergemeinschaft
    Eine Eigentümergemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die gemeinsam ein Gebäude oder eine Wohnanlage besitzen. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trifft Entscheidungen über dessen Nutzung und Instandhaltung.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Verwalter
    Tragende Bauteile
    Tragende Bauteile sind Bauteile, die die Lasten eines Gebäudes aufnehmen und ableiten. Dazu gehören beispielsweise Wände, Decken, Stützen und Fundamente. Ihre Standsicherheit ist für die Sicherheit des gesamten Gebäudes von entscheidender Bedeutung.
    Verwandte Begriffe: Lastabtragung, Statik, Baustatik
    Asbest
    Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Wirkung ist die Verwendung von Asbest in vielen Ländern verboten. Bei Bauarbeiten an älteren Gebäuden kann Asbest freigesetzt werden und muss fachgerecht entsorgt werden.
    Verwandte Begriffe: Faserzement, Asbestsanierung, Gefahrstoff
    Fachbetrieb
    Ein Fachbetrieb ist ein Unternehmen, das über eine spezielle Qualifikation und Erfahrung in einem bestimmten Handwerksbereich verfügt. Fachbetriebe sind in der Regel in einer Handwerksrolle eingetragen und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Qualifikation.
    Verwandte Begriffe: Handwerksbetrieb, Meisterbetrieb, Innungsbetrieb

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine Genehmigung erforderlich, um einen Schornstein zu entfernen?
      Das ist von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig. Klären Sie dies unbedingt mit dem zuständigen Bauamt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere wenn die Statik des Gebäudes betroffen ist.
    2. Was kostet es, einen Schornstein zu entfernen?
      Die Kosten für den Rückbau eines Schornsteins variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Zugänglichkeit, der Bauweise des Schornsteins und den erforderlichen statischen Maßnahmen. Ein Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb ist empfehlenswert.
    3. Kann ich einen Schornstein selbst entfernen?
      Ich rate dringend davon ab, einen Schornstein selbst zu entfernen, da dies die Statik des Gebäudes gefährden kann. Die Arbeiten sollten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der über das notwendige Know-how und die Erfahrung verfügt.
    4. Wie lange dauert es, einen Schornstein zu entfernen?
      Die Dauer des Rückbaus hängt von der Größe und Bauweise des Schornsteins ab. In der Regel dauert es mehrere Tage bis zu einer Woche, bis die Arbeiten abgeschlossen sind.
    5. Muss ich die Nachbarn informieren, wenn ich einen Schornstein entferne?
      Da der Schornstein das Gemeinschaftseigentum betrifft, müssen Sie die Eigentümergemeinschaft informieren und deren Zustimmung einholen. Auch die Nachbarn in den angrenzenden Wohnungen sollten informiert werden, da es während der Arbeiten zu Lärm und Staub kommen kann.
    6. Was passiert mit dem entstandenen Loch im Dach, wenn der Schornstein entfernt wird?
      Das entstandene Loch im Dach muss fachgerecht verschlossen werden, um das Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit zu verhindern. Dies sollte von einem Dachdeckerbetrieb durchgeführt werden.
    7. Wie entsorge ich die Materialien des alten Schornsteins?
      Die Materialien des alten Schornsteins müssen fachgerecht entsorgt werden. Dies kann über einen Containerdienst oder eine Deponie erfolgen. Achten Sie darauf, dass die Materialien getrennt werden, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
    8. Was muss ich bei der Auswahl eines Fachbetriebs für den Rückbau eines Schornsteins beachten?
      Achten Sie darauf, dass der Fachbetrieb über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich des Schornsteinrückbaus verfügt. Fragen Sie nach Referenzen und lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen.

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  2. Schornstein entfernen: Statiker & WEG-Erlaubnis erforderlich

    Fragen Sie
    Werter Fragesteller
    1. den Statiker Ihres Vertrauens
    2. die WEGAbk. um Erlaubnis
  3. Schornstein-Entfernung: Schornsteinfeger-Erlaubnis ausreichend?

    WEG?
    Ich habe eine Erlaubnis vom zuständigen Schornsteinfeger vorliegen
  4. Schornstein-Abbruch: WEG-Beschluss & Gemeinschaftseigentum

    WEG
    = Eigentümergemeinschaft.
    Der Schornstein gehört sicherlich zum Gemeinschaftseigentum. Einzelheiten dazu stehen in ihrer Teilungserklärung. Über einen Abbruch muss dann auch die Gemeinschaft beschließen.
    Freundliche Grüße
  5. Schornstein entfernen: Statik, WEG-Zustimmung & Abbruch-Empfehlung

    Foto von Stefan Ibold

    stimme Vorredner zu
    Moin,
    da das in die Statik geht, muss nicht nur der Schornsteinfeger zustimmen, denn dem ist das Eigentumsverhältnis völlig egal, es muss auch nach meiner Ansicht die Eigentümergemeinschaft befragt werden, denn der Schornstein ist mit Sicherheit Gemeineigentum.
    Den Statiker brauchen sie sowieso. DER wird Ihnen auch sagen, wie Sie den Kamin abtragen lassen können. Von Selber machen halte ich hier überhaupt nichts.
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornstein entfernen in Eigentumswohnung: Statik, WEGAbk. & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Entfernung eines Schornsteins in einer Eigentumswohnung erfordert die Prüfung der Statik, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und gegebenenfalls eine Genehmigung. Der Schornstein ist in der Regel Gemeinschaftseigentum. Ein Statiker muss die Machbarkeit prüfen und ein Abbruchkonzept erstellen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor Beginn der Arbeiten ist die Zustimmung der WEG erforderlich, da der Schornstein zum Gemeinschaftseigentum gehört. Details dazu finden sich in der Teilungserklärung. Siehe auch Schornstein-Abbruch: WEG-Beschluss & Gemeinschaftseigentum.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird dringend empfohlen, einen Statiker hinzuzuziehen, um die Auswirkungen auf die Gebäudestatik zu beurteilen und ein sicheres Abbruchverfahren festzulegen. Schornstein entfernen: Statik, WEG-Zustimmung & Abbruch-Empfehlung betont die Notwendigkeit einer fachgerechten Planung.

    💰 Kosten: Die Kosten für die Entfernung des Schornsteins hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der erforderlichen Abstützungsmaßnahmen und der Komplexität des Abbruchs. Ein Kostenvoranschlag sollte von einem Fachunternehmen eingeholt werden.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Abbruch des Schornsteins sollte nicht in Eigenregie erfolgen, sondern von einem erfahrenen Bauunternehmen durchgeführt werden, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Baurechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die Beiträge Schornstein entfernen: Statiker & WEG-Erlaubnis erforderlich und Schornstein entfernen: Statik, WEG-Zustimmung & Abbruch-Empfehlung geben wichtige Hinweise.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse, holen Sie die Zustimmung der WEG ein, beauftragen Sie einen Statiker und holen Sie Angebote von Fachfirmen ein, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Schornstein entfernen: Statiker & WEG-Erlaubnis erforderlich.

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