ich habe folgendes Problem:
Einfamilienhaus in Holzrahmenbauweise im letzten Herbst gebaut, nach Abschluss des Innenausbaus stehen wir jetzt kurz vor dem Einzug.
Der Wandausbau wurde durch das Holzbauunternehmen durchgeführt (Innenwände 10 x 6 cm Ständer, doppelte Beplankung mit 12 mm OSBAbk. und 12 mm Rigipsplatten).
Über den Fenster- und Türstürzen (Fensterstürzen, Türstürzen) wurden die Rigipsplatten jedoch überwiegend so geschnitten, dass die Stöße genau oberhalb der Türständer bzw. Fensterausschnitte liegen. Ich gehe davon aus, dass zumindest die OSB Platten versetzt montiert wurden.
Nun zeigte sich während und nach der Malerarbeiten, dass über den meisten Türstürzen und Fenstern (feine) Risse entstehen. Da wir nicht tapeziert haben, sondern direkt auf der Rigipsplatte mit Lehmstreichputz bzw. Lehmfarbe gestrichen haben sind diese Risse auch sofort sichtbar und werden nicht kaschiert. Die Risse zeigen sich stärker im OG als im EGAbk..
Weiterhin haben wir Risse in den meisten Raumecken und Übergängen zu den Dachschrägen. Die sind jedoch nach meiner Erfahrung fast unvermeidlich - oder irre ich mich da?
Wir haben bei sämtlichen sensiblen Stößen bereits Gewebeband eingespachtelt. Dies hilft aber nur sehr begrenzt, die Risse entstehen trotzdem.
Ich habe (leider erst jetzt) aus den Verarbeitungsanweisungen von Rigips die Information, dass die Plattenstöße oberhalb von Türstürzen immer versetzt zu legen sind und NICHT auf die Türständer gelegt werden dürfen.
Dies habe ich gestern dem Bauunternehmen mitgeteilt mit der Bitte um Stellungnahme (steht noch aus). Weiterhin habe ich die fällige Abschlagsrechnung zunächst gekürzt.
Hierzu nun folgende Fragen:
- Ist die Verlegung der Platten wie oben genannt verbindlich? Handelt es sich demnach bei der bei uns praktizierten um eine fehlerhafte Ausführung?
- Abgesehen von der Rissbildung, welche weiteren Schäden können entstehen?
- Kann ich davon ausgehen, dass sich der Zustand stabilisiert, d.h. nach einiger Zeit (wie lange?) keine weiteren Risse entstehen bzw. die bestehenden Risse sich nicht weiter vergrößern?
- Welche Ansprüche kann ich gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen? Ich möchte verständlicherweise nicht den gesamten Wandaufbau runterreißen lassen, die Wände sind fertig gespachtelt und gestrichen und der Einzug steht wie gesagt kurz bevor.
zur Info:
Grundfläche ca. 10x12 m, voll unterkellert
Ist etwas länger geworden, aber ich hoffe, dass das Schedsnabild so klar ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Gruß