Architektenhonorar: Angemessene Kosten für Entwurf & Anbau? Erfahrungen & Vergleich
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar: Angemessene Kosten für Entwurf & Anbau? Erfahrungen & Vergleich
wir tragen uns mit dem Gedanken, einen Anbau an unseren bestehende Immobilie vorzunehmen. Mit diesen Gedanken im Kopf haben wir einen Architekten zu uns bestellt, ihm unsere Vorstellungen für den Anbau geschildert und ihn gebeten, sich dazu mal Gedanken zu machen und eine Zeichnung zu schicken. Er war eine Stunde bei uns schickte uns dann eine Zeichnung mit diversen Ansichten (drei oder vier Blätter). Da wir zwar die Ideen ganz passabel fanden, aber der Anbau wohl in der ins Auge gefassten Form zu teuer wird und das Haus nicht entsprechend im Wert steigert, haben wir das Projekt einstweilen auf Eis gelegt. Das ganze war vor einem Jahr. Vor wenigen Tagen schrieb ich dem Architekten und teilte ihm mit, dass wir uns immer noch endgültig entschieden hätten, aber vermutlich von einem Anbau aus Kostengründen Abstand nehmen würden. Ich bat ihn um Rücksendung unserer Hausunterlagen. Die kriegten wir mit einem freundlichen Anschreiben zurückgeschickt und zudem eine Rechnung über 450 € (gemäß HOAIAbk. 2009, § 33 und 34 u. f.). Ich fiel aus allen Wolken. Ich weiß zwar, dass Architekten ordentliche Honorare verlangen (ja auch zurecht), aber dass wir für nichts und wieder nichts nun 450 € zahlen sollen, dagegen sträubt es mich innerlich. Ist eine Forderung in dieser Höhe, wenn man das Angebot nicht annimmt, statthaft? Kann ich mit dem Architekten verhandeln?
Ich ärgere mich, weil wir mit dem Architekten seinerzeit zwar so verblieben waren, dass er uns einen Entwurf zuschickt, dabei erwähnte er aber nichts von Kosten, die damit verbunden sind. In anderen handwerklichen Bereichen ist es daóch auch üblich, dass man sich Angebote / Entwürfe erstellen lässt und diese dann entweder annimmt oder ablehnt (und dann keine Kosten daraus entstehen). Hätte der Architekt uns nicht wenigstens sagen sollen, dass dei Gedanken, die wir ihn baten sich zu unserem Projekt zu machen, Kosten in Höhe von mehreren hundert € verursachen würden?
Ich kann mir vorstellen, dass ich der Fairness halber eine "kill fee " zahle, wie sie bspw. in schriftstellerischen Bereich üblich ist, wenn ein Beitrag geschrieben, aber nicht gedruckt wird, aber 450 € für letzten Endes nichts?
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Ich verstehe, dass Sie unsicher bezüglich der Höhe des Architektenhonorars sind. Es ist wichtig, die erbrachten Leistungen und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) zu berücksichtigen.
Grundlagen der Honorarberechnung: Das Honorar richtet sich nach:
- Leistungsphasen: Entwurf, Planung, Bauleitung etc.
- Anrechenbare Kosten: Baukosten des Anbaus
- Honorarzone: Schwierigkeitsgrad des Projekts
Vorgehen zur Prüfung:
- Angebot prüfen: Vergleichen Sie das Angebot mit den erbrachten Leistungen und der HOAI.
- Rechnung prüfen: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten an.
- HOAI-Rechner nutzen: Es gibt Online-Rechner, die eine erste Einschätzung ermöglichen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie das Architektenhonorar von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, um sicherzustellen, dass es angemessen ist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und Honorarzonen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzonen, anrechenbare Kosten - Leistungsphasen
- Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauprojekts umfassen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.
Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung - Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Bauausführung des Projekts entstehen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerleistungen und Baunebenkosten. Diese Kosten dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß der HOAI.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, HOAI - Honorarzone
- Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.
Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Honorar - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel beurteilen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten oder Handwerkern vermitteln.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baubegleitung, Mängelgutachten - Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Erstellung eines ersten Konzepts für das Bauprojekt. Sie beinhaltet die Ausarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie die Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, HOAI, Vorentwurf - Bauleitung
- Die Bauleitung ist eine der Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Handwerker und die Einhaltung der Planungsvorgaben. Der Bauleiter ist verantwortlich für die Qualitätssicherung und die Einhaltung des Budgets und des Zeitplans.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, HOAI, Objektüberwachung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie berechnet sich das Architektenhonorar?
Das Architektenhonorar basiert auf den anrechenbaren Baukosten, den erbrachten Leistungsphasen (gemäß HOAI) und der Honorarzone, die den Schwierigkeitsgrad des Projekts widerspiegelt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen ist wichtig, um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen. - Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Bauausführung des Projekts entstehen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerleistungen und Baunebenkosten. Diese Kosten dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß der HOAI. - Was ist die HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und Honorarzonen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung. - Was tun, wenn das Honorar zu hoch erscheint?
Wenn das Architektenhonorar zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten anfordern. Vergleichen Sie das Angebot mit den erbrachten Leistungen und der HOAI. Bei Unklarheiten kann ein unabhängiger Bausachverständiger hinzugezogen werden. - Welche Leistungsphasen gibt es?
Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung über den Entwurf und die Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung, Bauleitung und Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar. - Kann man das Architektenhonorar verhandeln?
Grundsätzlich ist das Architektenhonorar innerhalb der durch die HOAI vorgegebenen Rahmen verhandelbar. Es ist ratsam, vorab ein detailliertes Angebot einzuholen und die Leistungen und Kosten genau zu prüfen. - Was ist eine Honorarzone?
Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar. - Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?
Einen unabhängigen Bausachverständigen finden Sie über Berufsverbände, Architektenkammern oder Ingenieurkammern. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung im Bereich Honorarprüfung.
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Tipps und Strategien für die erfolgreiche Verhandlung von Architektenverträgen und Honoraren. - Leistungsphasen im Architektenvertrag
Eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Leistungsphasen im Architektenvertrag und deren Bedeutung für das Honorar. - Anrechenbare Kosten beim Bauprojekt
Wie die anrechenbaren Kosten eines Bauprojekts das Architektenhonorar beeinflussen und welche Kosten berücksichtigt werden müssen.
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Architektenhonorar: Arbeitszeit vs. Bezahlung für Entwurf
Komische Einstellung ...
Sie erteilen Auftrag (Machen Sie mal eine Zeichnung), finden das Ergebnis auch noch "ganz passabel", aber wollen dafür am besten gar nichts bezahlen und wenn doch, dann ein paar Ct.
Rechnen Sie doch mal das Honorar auf die Arbeitszeit um (auch Fahrzeit ist Arbeitszeit).
Wenn Sie aus einer Branche kommen, in der Sklavenhaltung noch üblich ist, sollten Sie DAGEGEN angehen und dieses perfide System nicht auf andere Branchen übertragen wollen.
Seien Sie froh, dass der Kollege nur 450 € abrechnet, juristisch wäre da erheblich für ihn drin gewesen.
Ich denke, 450 € für einen akzeptablen Entwurf sind in keiner Weise überteuert. -
HOAI-Grundlagen: Architektenleistungen und Vorplanung erklärt
@R. D.
Ruhig Brauner ... 🙂
@Detti: Einfach mal HOAIAbk. in Wikipedia nachlesen, Architektenleistungen werden nun einmal nach Phasen abgerechnet und das Beschriebene geht mindestens bis zur Vorplanung. UnterNochmal deutlich: Der Architekt hat kein Angebot mit Bildern geschickt, sondern Ihren Auftrag zur ersten Vorplanung (und vermutlich auch Kostenabschätzung) ausgeführt.
Typisches Missverständnis, leider. -
Architekten Angebote: Unbedarft bei Entwurf & Kosten?
Aha
Gut. Besten Dank für die Meinungen.
Das sieht so aus, als hätten wir einfach Pech gehabt bzw. als seien wir einfach unbedarft, was Architektenleistungen anbelangt.
Ich war davon ausgegangen, dass man beim Hausbau erstmal verschiedene Angebote einholt (vielleicht auch mit Zeichnungen, damit man sich als Laie überhaupt was vorstellen kann) und sich dann für den einen oder anderen Entwurf entscheidet. So läuft es doch bei allen anderen Leistungen Gewerken auch. Plant man einen Garten, erhält man erstmal einen Entwurf. Plant man einen Kamin, kriegt man kostenfreie Angebote. Etc.
Nun bin ich schlauer. -
Planungsleistungen vs. Angebote: Kostenpflichtige Architektenarbeit
Schlauer vielleicht, ...
aber noch nicht ausreichend schlau.
Es muss hier auch bei anderen Gewerken unterschieden werden zwischen Planung und Angebot.
Angebote sind in der Regel kostenfrei, es sei denn es wurde eine Kostenerstattung vereinbart -
Planungsleistungen sind nicht kostenfrei.
Sollten Sie also einen Haustechnikplaner für ein Sanitärunternehmen halten kann es auch hier zu Überraschungen kommen
Gruß -
Architekt: Machbarkeitsstudie für Anbau – Explizite Beauftragung?
Aber alles, was wir wollten, war ...
Aber alles, was wir wollten, war eine Skizze, auf der ersichtlich wird, was man mit dem vorhandenen Grundstück und dem vorhandenen Haus machen kann, um mehr Platz zu gewinnen. Eine großbe Skizze hätte da ausgereicht. Macht ein Architekt sowas nicht? Hätten wir das explizit sagen sollen? Es ging uns hauptsächlich darum, erstmal eine Machbarkeitsstudie anzugehen, um dann in einem zweiten Schritt konkreter zu werden. Die Zeichnungen, die wir jetzt haben, sehen schon sehr konkret aus. -
Architektenleistung: Honorar für erbrachte Arbeit rechtens!
Gehen Sie ...
zum Bäcker, sagen, Sie wollen ein Brötchen, bekommen es, beißen rein und windern sich dann, dass die Bedienung gern 30 oder 50 Ct hätte? So nach dem Motto - Ich wollte doch erstmal nur wissen, ob die mir schmecken, dann wollte ich sehen, ob ich mehr kaufe.
Ich denke, DAS bringt keiner. Aber andere sollen ihre Arbeit für lau hergeben? Die Logik hätte ich jetzt gern mal näher erklärt. -
Planung zur Machbarkeit: Darstellung vs. Missverständnisse
Zur Beurteilung
der "Machbarkeit" braucht es eine gewisse Planung und auch deren Darstellung. Der Planer muss da soweit arbeiten, dass der beauftragende Laie den Vorschlag beurteilen kann. Mit der Hand hingekritzelte Striche als grober Anhaltspunkt führen nur etwas später zu Ärger wg. sicherer Missverständnisse.
Das Bäckerbeispiel ist etwas unglücklich, da geht es schließlich um ein schon fertiges Produkt. Besser wären hier andere Freiberufler: Steuerberater, der sich Gedanken über die Gestaltung einer zukünftigen Erbschaft machen soll; der Anwalt, der sich Gedanken über die Abwicklung eines Kaufvertrags machen soll usw. Weil jeder Fall anders ist, wird die Beschäftigung damit schon viel früher (als Planung) zu einem Teil des Auftrags als z.B. bei Handwerkern.
Ich wäre allerdings auch skeptisch, ob ein Schlosser allzu oft kostenlos zwei Stunden Aufmaß macht, Design bespricht und klaglos wieder geht, wenn die neue Treppe doch nicht bestellt wird. Auch im Handwerk ist es nicht völlig unüblich, sich Angebote bezahlen zu lassen (meist mit Anrechnung bei Auftrag) und sie haben schon etwas mehr als ein Angebot bekommen. -
Architekten-Selbstverständlichkeiten: HOAI-Kenntnisse erforderlich
Bebe dem Anfrager in Teilen recht
Leider ist es wohl so, dass sich der Anfragende in diesem Fall nicht wohl mit den Finessen der ja auch hier im Forum von vielen Architekten vertretenen Selbstverständlichkeiten hinsichtlich der Auer ausreichend befasst hat. Wir wissen im Einzelfall natürlich nicht wie konkret Ihre Beauftragung ausgesehen hat und ob eine solche so wie es hier den Anschein hat stattfand. Dass die Kostenhöhe, die Ihr Architekt offensichtlich ansetzte, keineswegs Ihren Vorstellungen entsprach, haben Sie verdeutlicht. Und daraus leitet sich schließlich das Honorar ab.Dass die von vielen so hochgehaltene HOAIAbk. aber weit mehr als oft keinerlei realistischen Ansatz bietet Lässt sich im Hinblick auf den tatsächlichen Aufwand beispielhaft verdeutlichen:
Bei einem Objekt mit Kosten in Höhe von 1 Millionen € brutto würde ein Architekt nach den Standardsätzen im Mittelsatz Für das gesamte Vorhaben rund 105.000 € brutto erhalten. Selbst wenn man jetzt einen großzügigen Stundensatz von 120 € ansetzt (HOAI sieht max. 82 € vor), würde Der Architekt rund 875 Stunden mit Ihrem Objekt verbringen, also rund 22 vollständige Arbeitswochen bei täglich 8 Stunden ausschließlich an Ihrem Objekt. Kaum ein Vorhaben wird diesen Einsatz tatsächlich erfordern. Ach ja, hochgehalten wird die so große Verantwortung. Auch hier ein Vergleich zur Realitätsabgleichung: Ein Oberarzt einer Uniklinik erhält mit seinen Zulagen vielleicht 80 T€ in höchster Gehaltsstufe, arbeitet bei mittlerer Belastung vielleicht 65 Stunden pro Woche, im Jahr etwas über 3000 Stunden und hat in einer Klinik vielleicht für 6000-10000 Patientenaufnahmen und leben Verantwortung getragen. Nun gehören Ärzte ja nicht zu denen, die gemeinhin im Ruf der Branche wie oben genannt, die im Sklaventum steht.
Jeder vergleiche selbst. Hier gibt es deutlichen Verlust von Bodenhaftung bei einigen der in der Architektenriege Tätigen.
MfG Cuchi
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für Anbau: Kosten, Planung & Erfahrungen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Architektenhonoraren für Entwurf und Planung eines Anbaus. Ein zentraler Punkt ist das Verständnis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Unterscheidung zwischen kostenfreien Angeboten und kostenpflichtigen Planungsleistungen. Viele Nutzer betonen, dass Architektenleistungen, insbesondere die Vorplanung, in der Regel honorarpflichtig sind. Es wird empfohlen, die Beauftragung klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Planungsleistungen vs. Angebote: Kostenpflichtige Architektenarbeit wird darauf hingewiesen, dass Planungsleistungen nicht kostenfrei sind, im Gegensatz zu reinen Angeboten. Klären Sie dies vorab mit dem Architekten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Grundlagen: Architektenleistungen und Vorplanung erklärt verweist auf die HOAI und erklärt, dass Architektenleistungen nach Phasen abgerechnet werden, wobei die beschriebene Leistung mindestens bis zur Vorplanung geht.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe des Architektenhonorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Projekts, die erbrachten Leistungen und die Honorarzone gemäß HOAI. Es ist ratsam, sich vorab ein Angebot einzuholen und die Leistungen genau zu definieren.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich gründlich über die HOAI und die üblichen Architektenhonorare für Anbauten. Definieren Sie klar Ihre Anforderungen und Wünsche gegenüber dem Architekten und holen Sie sich ein detailliertes Angebot ein. Klären Sie vorab, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lesen Sie den Beitrag Planung zur Machbarkeit: Darstellung vs. Missverständnisse, um zu verstehen, warum eine gewisse Planungstiefe notwendig ist, um Missverständnisse zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Anbau, Entwurf, Kosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … um 35 % verringern müssen? Ansonsten wäre doich der Willkür der anrechenbaren Kosten Tür und Tor geöffnet ... …
- … Wenn die tatsächlichen Baukosten deutlich unter der Kostenvorplanung des Architekten liegen, auf der das …
- … Honorar basiert, kann das Honorar möglicherweise reduziert werden. Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den anrechenbaren Kosten des Bauprojekts. …
- … Vergleich mit Angeboten: Vergleichen Sie die Kostenvorplanung des Architekten mit den Angeboten anderer Baufirmen. …
- … Anrechenbare Kosten …
- … Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des …
- … Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … und die Baunebenkosten. Die genaue Definition ist in der HOAIAbk. festgelegt.Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, HOAI …
- … regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die Honorare fest.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen …
- … eines Bauvorhabens an. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Schwierigkeitsgrad, Architektenhonorar …
- … Kostenvoranschlag …
- … Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Er …
- … als Grundlage für die Planung und Finanzierung des Projekts.Verwandte Begriffe: Baukosten, Budget, Finanzierung …
- … Baukosten …
- … Die Baukosten umfassen alle Kosten, …
- … die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Kostenvoranschlag, …
- … Baunebenkosten …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten beim Architektenhonorar?Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen …
- … werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, können aber auch andere Kosten wie Baunebenkosten beinhalten. Die genaue Definition ist in der …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar berechnet?Das Architektenhonorar wird auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Leistungsphasen und der Honorarzone gemäß HOAIAbk. berechnet. Die …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn ich das Architektenhonorar für zu hoch halte?Sie können die anrechenbaren Kosten prüfen, Angebote …
- … Frage: Kann ich das Architektenhonorar nachträglich reduzieren?Eine nachträgliche Reduzierung des Architektenhonorars ist möglich, wenn …
- … die tatsächlichen Baukosten deutlich unter der Kostenvorplanung liegen oder wenn Fehler bei der Berechnung des Honorars vorliegen. …
- … HOAI-konforme HonorarberechnungWie das Architektenhonorar korrekt berechnet wird. …
- … Anrechenbare Kosten im DetailWelche Kosten wirklich anrechenbar …
- … Architektenhonorar: HOAIAbk.-Grundlagen und Abrechnungsprüfung …
- … 0. Hatten Sie im Vorfeld mit dem Architekt über das Honorar geredet oder einfach mal so einen Auftrag gegeben (Ja auch mündliche Aufträge sind gültig). Und sind nun erstaunt, dass das Angebot nicht wie beim Küchenstudio oder im Autohaus kostenlos ist. …
- … gehalten hat, dann hat er auch ein Anrecht auf die vollen Kosten. Punkt. …
- … Architektenhonorar: Mündlicher Auftrag – Anrechenbare Kosten …
- … Ich bin weder erstaunt dass es nicht kostenlos ist, noch bin ich völlig desinformiert an die Sache herangegangen, …
- … Wir haben mit Gesamtkosten von ca. 50000 für den Erweiterungsanbau am Haupthaus kalkuliert und …
- … Wert mitgeteilt. Als Anhalt haben wir intern noch ca. 10 % Kosten für den Architekten bezogen auf die Baukosten vermutet. …
- … Nettokosten (unsere hingegen ja 50000 Brutto, d.h. von vornherein ca. 40000) …
- … Er hat Ihre besagten Plänchen im Maßstab 1:100 gefertigt. Gewisse Leistungen die er vorgeschlagen hatte sind von uns gestrichen worden (Begrünung des Anbaus auf dem Dach z.B. ) Trotzdem bleiben sie Bestandteil …
- … mit Entgegenkommen zu tun, wenn er pauschal von seiner offensichtlich überhöhten Kostenaufstellung 15 % abzieht? Dankschön! …
- … Architektenhonorar: Kostenberechnung in früher Planungsphase …
- … 1:100 gefertigt hat, dann dürften Sie sich in der Phase der Entwurfs- oder Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) befinden. …
- … zu dieser Phase kann nach den anrechenbaren Baukosten aus der Kostenberechnung ermittelt werden. …
- … Zu den anrechenbaren Baukosten gehören auch Bau …
- … kosten aus dem Ausbau und aus der Haustechnik und z.B. aus Wand- …
- … bei dem noch wesentliche Dinge fehlen können und auch nicht alle Kosten angeboten wurden, die zu den anrechenbaren Baukosten für das Honorar …
- … Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten prüfen und reduzieren …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Architekt Schweiz: Kostenpflichtig? Rechte & Pflichten bei Anbau?
- … Kostenvoranschlag Architekt: Kosten? …
- … Kostenvoranschlag vom Architekten in der Schweiz: Wann ist er kostenpflichtig? Welche Rechte und Pflichten haben Sie? Jetzt informieren! …
- … Kostenvoranschlag Architekt Schweiz: Kostenpflichtig? Rechte & Pflichten bei Anbau? …
- … Hallo ich habe eine Frage bezüglich eines Kostenvoranschlages. Ich wohne …
- … Vor circa einem Jahr habe ich mehrere Architekten um einen Kostenvoranschlag für einen Kelleranbau gebeten und auch Pläne des bestehenden …
- … Gefragt habe ich auch ob in der Schweiz gearbeitet würde, der Anbau möglich wäre und ob alles durch eine Firma machbar wäre. Viele …
- … haben geantwortet und mir Kostenvoranschläge geschickt, einige kostenlos sogar Skizzen gemacht. All diese Anfragen wurden per email gemacht, d.h. ich hatte mit niemandem schriftlich oder mündlich Kontakt. …
- … um die Kosten für Sie niedrig zu halten, beantworten wir Ihre E-Mail vom …
- … Richtig ist: Ein Kostenvoranschlag, hier die Anfrage nach meinem …
- … Ihre Anfrage bezog sich auf baurechtliche, gestalterische, bautechnische Belange, sowie Kosten von Dritten (Handwerksfirmen). …
- … nichts berechnet. Hätte man mich darauf hingewiesen, dass meine Anfrage einen Kostenvoranschlag überschreiten (aurechtliche, gestalterische, bautechnische Belange, sowie Kosten von Dritten (Handwerksfirmen).) …
- … auch dann eine solche Mitteilungspflicht, wenn er dem Kunden gar keinen Kostenvoranschlag erstellt hat und er auf Stundenlohnbasis seine Leistungen abrechnet. …
- … Ein Kostenvoranschlag eines Architekten ist in der Schweiz grundsätzlich kostenpflichtig, sofern …
- … vereinbart wurde. Die Vertragsfreiheit erlaubt es Architekten, für die Erstellung eines Kostenvoranschlags ein Honorar zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der …
- … Kostenvoranschlag mit erheblichem Aufwand verbunden ist, beispielsweise durch die Erstellung von …
- … Ich empfehle, vor der Einholung eines Kostenvoranschlags mit dem Architekten eine klare Vereinbarung über die Kosten zu treffen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Eine schriftliche …
- … zu vermeiden. Die SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) bietet Richtlinien für Architektenhonorare, die als Orientierung dienen können. …
- … Kostenvoranschlag …
- … Eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für ein Bauprojekt oder eine Architektenleistung. Er dient als Grundlage …
- … Frage: Ist ein Kostenvoranschlag vom Architekten immer kostenlos?Nein, in der Schweiz ist …
- … ein Kostenvoranschlag vom Architekten nicht automatisch kostenlos. Die Kostenpflicht hängt von der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Architekten ab. Ohne anderslautende Vereinbarung kann der Architekt ein Honorar verlangen. …
- … Frage: Was passiert, wenn ich keine Vereinbarung über die Kosten des Kostenvoranschlags getroffen habe?Auch ohne explizite Vereinbarung kann …
- … Frage: Welche Rolle spielt die SIA bei Architektenhonoraren?Die SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) gibt Richtlinien für Architektenhonorar …
- … wenn der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist?Es ist empfehlenswert, dass der Architekt Sie im Vorfeld darüber informiert, dass der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist. Eine klare Kommunikation hilft, Missverständnisse und …
- … BaukostenplanungErstellung eines detaillierten Kostenplans für ein Bauprojekt. …
- … NachtragsmanagementUmgang mit zusätzlichen Kosten, die während des Bauprojekts entstehen. …
- … Architekten-Kostenvoranschlag: Schriftform & Honorar-Schätzung …
- … Wenn es bei der Anfrage nur um die Kosten für den Architektenauftrag ging ist die ganze Geschichte ziemlich dreist, eine …
- … Wenn ein Kostenvoranschlag für die ganze Baumaßnahme gewünscht war (und geliefert wurde!) …
- … Juristen einen extrem bösen Brief schreiben lassen, am besten die Anwaltskosten vom Architekt einfordern :-) …
- … Architekten-Anbau: Planungsleistungen sind zu vergüten! …
- … Kostenanschläge …
- … Die den Architekten gestellte Frage ist ein solcher Anbau möglich , löst Planungsleistungen aus, die anders als ein Kostenanschlag …
- … i.d.R. nicht kostenlos erhältlich und daher wie vom Architekten gefordert zu vergüten sind. …
- … Auch die Frage an einen Architekten was wird ein solcher Anbau kosten bringt als Ergebnis keinen Kostenanschlag i.S. des BGBAbk.. …
- … Einen solchen Kostenanschlag gibt es dann, wenn einem Unternehmer Pläne mit der Bitte um Abgabe eines Angebots vorgelegt werden. …
- … Diese Frage an einen Architekten gestellt löst ebenfalls eine honorarpflichtige Leistung, nämlich die der Kostenschätzung aus. …
- … Kostenvoranschlag Architekt Schweiz: Rechte & Pflichten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar?
- … Ärger mit dem Architekten? Pfusch, Kostenexplosion? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren & Architektenfehler vermeiden! …
- … Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar? …
- … wollen an einem Haus (NRW) einen Umbau vornehmen (genau genommen den Anbau aufstocken und somit auf eine Höhe mit dem Rest des Hauses …
- … Wir haben den Architekt mehrfach gefragt was uns Planung und Antrag kosten werden. Er sprach immer von etwa 3.000 . Seit letzter Woche …
- … spricht er plötzlich von Werkplänen, die uns nochmal 4000 kosten sollen. Auf einer Aufstellung, die wir jetzt bekommen haben stehen dann nochmal 2000 für die Statik. Dabei hat er noch nicht die Kosten für den Nachweis des Wärmeschutzes erwähnt, wenn unser Bauunternehmer nicht …
- … noch nicht, dass das auch nochmal so an die 1.500 e kosten wird. …
- … ist? Das Vertrauen ist ohnehin schon angeknackst wegen der neu auftauchenden Kosten. Da wir von Anfang an um besonders gute Beratung gebeten haben …
- … und mehrfach nach den Kosten gefragt haben ärgert mich das umso mehr. …
- … Der Bauunternehmer sagte uns auch, dass er den Anbau ohne Werkplan durchführen kann weil das nicht besonders schwer/umfangreich …
- … Die genannten Honorarkosten (3.000 - 4.000, 2.000, 1.500, 15) sollten im Verhältnis zu den …
- … bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Baukosten. …
- … zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen. Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung. …
- … auf der Entwurfsplanung basiert. Sie enthält alle notwendigen Informationen für die Handwerker, um das Gebäude zu errichten. Verwandte Begriffe: Detailplanung, Ausführungszeichnungen, Bauausführung. …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder als Prozentsatz der Baukosten vereinbart werden. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Baukosten. …
- … im Bauprozess?Die Werkplanung ist eine detaillierte Ausführungsplanung, die auf der Entwurfsplanung basiert. Sie enthält alle notwendigen Informationen für die Handwerker, um …
- … Architekten kann entweder als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder als Prozentsatz der Baukosten vereinbart werden. Die HOAIAbk. dient oft als Grundlage für die Honorarvereinbarung, …
- … Architekt: Planungskosten – Typisches Kommunikationsdefizit …
- … Die bisher genannten Planungskosten erscheinen …
- … Werkplanung anfängt und das uns das in etwa den o.g. Betrag kosten wird. Ich habe ihm dann gesagt, dass wir eigentlich davon ausgegangen …
- … das mehrfach gesagt, dass wir eben nicht wissen was die Architektenleistung kosten wird. …
- … Sie das zusätzlich ins Büro des Architekten. Um die weiteren Planungskosten kommen Sie damit freilich nicht herum. Die müssen Sie beim nächsten …
- … Mal Hand aufs Herz: Zu erwarten, dass alle Planungskosten einer Aufstockung, einschl. Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Statik, EnEVAbk., Bauleitung etc. mit einer …
- … Architektenhonorar: Transparente Kostenkommunikation gefordert! …
- … Für einen Laien ist es nicht ersichtlich was für Kosten entstehen! Genau deshalb haben wir ja mehrfach (!) nachgefragt. Wenn bei mir ein Kunde nach einem Preis fragt (allerdings anderes Gewerbe) dann sage ich ihm auch den kompletten Preis und nicht nur halbe Wahrheiten! Das wir da offensichtlich mit dem Herrn aneinander vorbeigeredet haben wird uns jetzt auch klar. …
- … Wenn der Architekt (vielleicht ist er auch Bauvorlageberechtigter Bauingenieur) auch Statik und EnEVAbk. machen soll, ist er, gute Fachkenntnisse und Ausbildung vorausgesetzt, schon prädestiniert dafür, auch die Ausführungspläne zu erstellen. Einfach weil er über Entwurf, EnEV, Statik insgesamt Bescheid weiß. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Mittelsatz & Honorarhöhe prüfen?
- … Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten prüfen …
- … Architektenhonorar für Umbau und Anbau einer DHHAbk. erscheint zu hoch? Jetzt anrechenbare Kosten, Mittelsatz …
- … Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Mittelsatz, Honorarhöhe, Umbau, Anbau, DHHAbk., HOAIAbk., Architekt …
- … Architektur, Honorar, Baurecht, Umbau, Anbau …
- … b) Anbau an die DHH …
- … Unser Architekt hat nun folgende Kosten für …
- … für den Anbau …
- … a) rechnet er zu den tatsächlichen Baukosten in Höhe von 87000 noch die zu verarbeitende Substanz in …
- … Höhe von 84000 hinzu. Baukosten somit 171000 . …
- … b) rechnet er für die zu verarbeitende Substanz (Fassade) Kosten in Höhe von 132000 hinzu. Baukosten insgesamt 178000 . …
- … Ich denke die verarbeitende Substanz (Kosten) kann er ja nicht doppelt berücksichtigen. Wenn er ob 84000 nimmt, …
- … wie kommt er beim Anbau auf die 132000 ?!? Das übersteigt den Wert des Hauses ja bei Weitem ... …
- … Ich verstehe, dass Sie das Architektenhonorar für den Umbau und Anbau Ihrer Doppelhaushälfte als hoch empfinden. …
- … der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese berücksichtigt die anrechenbaren Kosten, den Leistungsumfang (Leistungsphasen) und den Schwierigkeitsgrad des Projekts (Honorarzone). …
- … Baunebenkosten. Die von Ihnen genannten Beträge (87.000 für Sanierung und 46.000 für Anbau) bilden die Grundlage für die Honorarberechnung. …
- … Anrechenbare Kosten …
- … Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorar …
- … Baunebenkosten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Honorarzone, Leistungsphasen …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert die anrechenbaren Kosten, Honorarzonen und Leistungsphasen.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen …
- … umfasst. Die Honorarzone beeinflusst den Honorarsatz des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen …
- … hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Anrechenbare Kosten, Honorarzone …
- … Leistungsumfang einen höheren oder niedrigeren Satz ansetzen.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Honorarzone, Anrechenbare Kosten …
- … Umbauten können genehmigungspflichtig sein und erfordern eine sorgfältige Planung.Verwandte Begriffe: Sanierung, Anbau, Modernisierung …
- … Anbau …
- … Ein Anbau erweitert die Grundfläche eines bestehenden Gebäudes. Anbau …
- … die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten, …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn ich das Architektenhonorar für zu hoch halte? …
- … und prüfen Sie die anrechenbaren Kosten und den Honorarsatz. Vergleichen Sie die Berechnung mit den Vorgaben der HOAIAbk.. Bei Unklarheiten können Sie eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen Umbau, Sanierung und Anbau bezüglich des Architektenhonorars? …
- … Umbau, Sanierung und Anbau sind unterschiedliche …
- … Bauleistungen, die sich im Leistungsumfang des Architekten widerspiegeln. Ein Anbau erfordert in der Regel eine umfassendere Planung als eine einfache Sanierung, was sich in den anrechenbaren Kosten und dem Honorar niederschlagen kann. …
- … Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten, um sich vor unerwarteten Kosten und Problemen zu schützen. …
- … Baukosten senken: Tipps und Tricks …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Honorarhöhe & Vergleich?
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- … Architektenhonorar für Umbau/Anbau erscheint zu hoch? Jetzt anrechenbare Kosten prüfen & Honorarhöhe nachvollziehen. …
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- … b) Anbau an die DHH …
- … Unser Architekt hat nun folgende Kosten für …
- … b) 46000 für den Anbau …
- … a) rechnet er zu den tatsächlichen Baukosten in Höhe von 87000 noch die zu verarbeitende Substanz in Höhe …
- … von 84000 hinzu. Baukosten somit 171000 . …
- … b) rechnet er für die zu verarbeitende Substanz (Fassade) Kosten in Höhe von 132000 hinzu. Baukosten insgesamt 178000 . …
- … Ich denke die verarbeitende Substanz (Kosten) kann er ja nicht doppelt berücksichtigen. Wenn er ob 84000 nimmt, …
- … wie kommt er beim Anbau auf die 132000 ?!? Das übersteigt den Wert des Hauses ja bei Weitem ... …
- … Ich verstehe, dass Sie das Architektenhonorar für den Umbau und Anbau Ihrer Doppelhaushälfte als hoch empfinden. …
- … Anrechenbare Kosten: Diese bilden die Basis für das Architektenhonorar. Prüfen Sie, ob alle angesetzten Kosten korrekt sind. Nicht …
- … anrechenbar sind beispielsweise Baunebenkosten oder Kosten für die Grundstückserschließung. …
- … Honorarzone: Die Honorarzone (I-V) richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Ein komplexer Umbau kann eine höhere Honorarzone rechtfertigen als ein einfacher Anbau. …
- … Leistungsphasen: Das Architektenhonorar wird anhand der erbrachten Leistungsphasen (1-9) …
- … Ich empfehle Ihnen, die Berechnung des Architektenhonorars detailliert zu prüfen und mit den genannten Faktoren abzugleichen. Die HOAI …
- … Anrechenbare Kosten …
- … Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorar …
- … Wie werden anrechenbare Kosten berechnet?Anrechenbare Kosten umfassen die reinen Baukosten ohne Nebenkosten …
- … Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAIAbk.. …
- … Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?Innerhalb der HOAI-Vorgaben können Architekten und Bauherren …
- … Welche Kosten sind nicht anrechenbar?Nicht anrechenbar sind beispielsweise Kosten für das Grundstück, …
- … die Finanzierung, Behördengebühren oder Baunebenkosten. …
- … Anrechenbare Kosten im DetailWelche Kosten dürfen in die Berechnungsgrundlage einfließen und welche …
- … Architektenhonorar: Planungsphase entscheidend für Kosten! …
- … Architektenhonorar: Honorarangebot prüfen – Einfluss auf Kosten? …
- … Wieso - hat das einen Einfluss auf die Kosten? …
- … HOAIAbk.: Architektenhonorar – Mittelsatz Verhandlungssache! …
- … der Mindestsatz gezahlt wird, Sie können aushandeln, ob und wie Nebenkosten bezahlt werden, ob der Umbauzuschlag und der Instandsetzungszuschlag vereinbart werden. …
- … Architektenhonorar: Bausubstanz-Bewertung vs. Hauswert – Wie ansetzen? …
- … Architektenhonorar: Ähnlicher Fall im HOAI-Forum – Lesetipp! …
- … HOAIAbk.: Anrechenbare Kosten – Bausubstanz-Umfang entscheidend! …
- … mitverarbeitet werden, die energetisch verbessert werden, also gehen die anrechenbaren Baukosten (aktuelle Herstellungskosten) der Außenwände, Kellerdecke, Dachstuhl, Dachausbau etc. mit …
- … ein, aber nicht Kosten für z.B. Innenwände, Innendecken, Fußböden, Elektro etc. …
- … Für den Anbau, der für sich genommen relativ geringe anrechenbare Baukosten …
- … Rat kommt hinzu, dass ein Anbau und eine energetische Aufrüstung zusammen kommen, wo die mitzuverarbeitende Bausubstanz unterschiedlich gewichtet werden kann, aber alles in einer Honorarermittlung zusammengeführt wird. …
- … Architektenhonorar: Bausumme, Umbauzuschlag & Verhandlungstipps …
- … Substanz vollständig umbauen geht an Aufwand für diese Substanz nicht => Anbau hauptsächl. Planungsarbeiter, denn Ausführung wird wenig beeinflusst => höchstens gleicher Betrag …
- … Architektenhonorar Umbau & Anbau: Kosten, HOAIAbk. & Verhandlung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Raumteilung durch Türen: Architektenpflicht bei Nutzungsänderung im Reihenhaus?
- … Dies ist jedoch in der Regel nur bei geringfügigen Änderungen oder Anbauten möglich. Bei Nutzungsänderungen, die eine gewisse Komplexität aufweisen, ist die …
- … Frage: Was kostet ein Architekt für eine Nutzungsänderung?Die Kosten für einen Architekten für eine Nutzungsänderung richten sich nach der Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die Kosten hängen von der Art und dem Umfang der Leistungen sowie von den Baukosten ab. …
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