in unserem Fall ist es so, dass wir mit einem Bauträger recht lange geplant, verändert und korrigiert haben, was den Bau unseres ebenenversetzten Einfamilienhaus betrifft.
Der erste Architekt, der vom potentiellen Bauträger "ins Boot geholt wurde", kalkulierte ein halbes Geschoss zu wenig, sodass er mangels Richtigkeit "rausflog".
Der zweite, der eigentlich Dipl. -Ing. und kein Architekt ist (laut Briefkopf Dip. -Ing. Bauingenieurwesen) hat uns auf ca. 4 oder 5 gemeinsamen Terminen mit dem pot. Bauträger begleitet und Entwürfe, die aus den Entwürfen des ersten (ausgeschiedenen) Architekten stammten, gezeichnet und mit uns verändert. Bis dahin hatten wir auch die Absicht, evtl. mit diesem Bauträger zu bauen.
Parallel hatten wir noch mit 1-2 anderen Konkurrenten verhandelt und verglichen. Mittlerweile haben wir uns jedoch für einen anderen Bauträger entschieden und einen anderen Entwurf als Grundlage, der mit den vorherigen Gedanken nur noch entfernt etwas zu tun hat (Anordnung der Räume).
Nun verlangt dieser Dipl. -Ing. für seinen Aufwand nach §§ 15,16 der "Honorartafel" eine Summe von 2585,89 € - ausgehend von Anrechenbaren Baukosten Netto von 170.000,00 €.
Nach unserer Meinung haben wir mit ihm jedoch keinen Vertrag (weder schriftlich noch mündlich) und sehen dies als normalen Aufwand in der Vertragsanbahnung. Es kam jedoch keine Einigung zustande.
Hintergrund:
Der Bauträger hat diesen Dipl. -Ing. Bauwesen dazu gebeten, da ja der erste (reine) Architekt den o.g. Fehler gemacht hatte. Auf zweimalige Nachfrage des Bauträgers haben wir verneint, einen Werkvertrag zu unterschreiben und uns Bedenkzeit erbeten. Wir haben - meist in E-Mails - auf unverbindliche Anfragen unsererseits verwiesen.
Zu unserem Entschluss, nicht mit diesem Bauträger zu bauen, trug auch die Tatsache bei, dass die finanzielle Situation dort nicht gerade vertrauenserweckend aussah (laut
Der letzte Punkt war, dass Änderungen, die wir mit dem Bauträger in der Vorplanung besprochen hatten, nicht an den Dipl. -Ing. Bauwesen weiter gegeben wurden und sogar eine entscheidende E-Mail gelöscht wurde, die weitere Schritte dort zunächst stoppen sollte. Dies hat uns das Vertrauen in diese Angelegenheit entzogen!
Unsere Frage:
Sind wir mutmaßlich verpflichtet, vor diesem Hintergrund eine Summe an den Dipl. -Ing. zu leisten, obwohl wir ihn nicht mit der Planung usw. beauftragt haben (sondern der mittlerweile ausgeschiedene Bauträger)?
Für eine kurze Stellungnahme bzw. einen Tipp möchten wir uns schon jetzt ganz herzlich bedanken!
Freundliche Grüße,
T. Bender