Architektenhonorar nach Tod: Mündliche Vereinbarung, Ansprüche & Vorgehen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar nach Tod: Mündliche Vereinbarung, Ansprüche & Vorgehen?
Land: Baden-Württemberg
wir haben im Moment mit unserem Bau etwas Pech.
Nach langer Suche haben wir einen Architekten gefunden der uns liegt, eine tolle Bauleitung macht und pauschal für einen sehr günstigen Satz inkl. Statik abrechnet. (leider nur mündlich vereinbart zwischen dem Architekt und meiner Frau und mir) Ein schriftlicher Vertrag sollte in Kürze abgeschlossen werden.
Leider und zu unserem größten Bedauern ist der Architekt nun verstorben nach Einreichung der Planunterlagen.
Eine Baugenehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, da noch Unterlagen fehlen und die Gebäudeausrichtung noch geändert werden muss. Dies bedeutet jedoch auch eine komplette Umplanung, was bei unserem verstorbenen Architekt mit dabei gewesen wäre.
Wir müssen daher nun einen neuen Architekten beauftragen.
Welche Forderungen kann die Frau unseres verstorbenen Architekten gegen uns geltend machen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es ist bedauerlich, dass Sie diese schwierige Situation erleben. Da das Pauschalhonorar mit dem Architekten nur mündlich vereinbart wurde, ist die Rechtslage komplex. Grundsätzlich gilt, dass auch mündliche Verträge bindend sein können, jedoch ist die Beweisführung im Streitfall schwierig.
Wichtige Aspekte:
- Beweislast: Sie müssen beweisen, dass eine Honorarvereinbarung getroffen wurde und welchen Inhalt diese hatte.
- Erben des Architekten: Die Erben des Architekten treten in dessen Rechte und Pflichten ein. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf das vereinbarte Honorar für die bis zum Tod erbrachten Leistungen.
- Abrechnung der Leistungen: Die erbrachten Leistungen des Architekten sollten detailliert aufgeschlüsselt und bewertet werden. Hierbei kann die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) als Orientierung dienen, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
- Planungsunterlagen: Klären Sie, welche Planungsunterlagen bereits erstellt wurden und inwieweit diese für die Fortführung des Bauvorhabens nutzbar sind.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Sachlage prüfen, Ihre Ansprüche bewerten und Sie bei der Durchsetzung gegenüber den Erben des Architekten unterstützen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung. - Pauschalhonorar
- Ein Pauschalhonorar ist eine im Voraus vereinbarte feste Summe für die Erbringung bestimmter Leistungen. Es ist unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des Architekten.
Verwandte Begriffe: Honorarvereinbarung, Architektenvertrag, Vergütung. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvereinbarung. - Beweislast
- Die Beweislast liegt bei der Partei, die einen Anspruch geltend macht. Im vorliegenden Fall liegt die Beweislast für die mündliche Honorarvereinbarung bei Ihnen als Bauherr.
Verwandte Begriffe: Beweisführung, Zeugenaussage, Dokumentation. - Erben
- Die Erben treten im Todesfall in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Sie sind verpflichtet, bestehende Verträge zu erfüllen oder gegebenenfalls zu kündigen.
Verwandte Begriffe: Nachlass, Erbrecht, Testamentsvollstrecker. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Ein Schadensersatzanspruch kann beispielsweise entstehen, wenn durch den Tod des Architekten zusätzliche Kosten entstehen.
Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung, Mängelansprüche. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Es regelt unter anderem die Baugenehmigung, die Bauplanung und die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Nachbarrecht, Bauordnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit dem Architektenvertrag, wenn der Architekt stirbt?
Grundsätzlich geht der Vertrag auf die Erben des Architekten über. Diese sind verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, soweit dies möglich ist. Sie können aber auch entscheiden, den Vertrag zu kündigen. - Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Architekt stirbt und das Bauvorhaben verzögert wird?
Ein Schadensersatzanspruch kann bestehen, wenn die Erben des Architekten den Vertrag nicht erfüllen oder wenn durch den Tod des Architekten zusätzliche Kosten entstehen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. - Wie weise ich eine mündliche Honorarvereinbarung nach?
Der Nachweis einer mündlichen Vereinbarung ist schwierig. Hilfreich sind Zeugenaussagen, E-Mails, Notizen oder andere Dokumente, die die Vereinbarung belegen können. - Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Auch wenn keine schriftliche Honorarvereinbarung vorliegt, kann die HOAI als Orientierung für die Abrechnung der Leistungen dienen. - Kann ich den Vertrag mit den Erben des Architekten kündigen?
Eine Kündigung des Vertrages mit den Erben ist grundsätzlich möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein, wenn die Erben nicht in der Lage sind, die Leistungen des Architekten zu erbringen. - Welche Unterlagen sollte ich für die Beratung beim Anwalt bereithalten?
Für die Beratung beim Anwalt sollten Sie alle relevanten Unterlagen bereithalten, wie z.B. Planungsunterlagen, E-Mails, Notizen, Zeugenaussagen und ggf. bereits erfolgte Zahlungen an den Architekten. - Was passiert, wenn die Erben des Architekten das Honorar zu hoch ansetzen?
Wenn Sie der Meinung sind, dass das von den Erben geforderte Honorar zu hoch ist, sollten Sie dies beanstanden und eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen verlangen. Im Streitfall kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Angemessenheit des Honorars zu prüfen. - Wie finde ich einen neuen Architekten?
Sie können sich bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes nach geeigneten Architekten erkundigen oder im Internet recherchieren. Achten Sie darauf, dass der neue Architekt über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt.
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Architektenhonorar: Lösung – Kollege zur Fertigstellung suchen
Gegenfrage ...
Warum versuchen Sie nicht mit der Witwe zusammen einen Kollegen zu finden, der die Arbeiten zu Ende bringt. Dann haben Sie (relative) Honorarsicherheit und die Witwe kann sich mit dem Kollegen über dessen Aufwand einigen.
Dies soll KEINE Aufforderung zur Lastabwälzung auf die Witwe sein, sondern ein Vorschlag, der allen Beteiligten helfen würde. -
Architektenhonorar: Ansprüche klären vor Neu-Beauftragung!
neuer Architekt steht bereits fest - Anfrage wegen Honorar liegt bereits vor
Das wäre eigentlich auch nicht sauber. Ich möchte lieber jetzt sämtliche Ansprüche geklärt haben bevor ich einen neue Beauftragung mache. Die Witwe hat sich bereits geäußert, dass Sie jetzt eine Honorarzahlung erwartet.
Welche Höhe wäre angemessen bzw. wie wäre meine Verhandlungsposition zu beurteilen? -
Architektenhonorar: Vermittlung durch Architektenkammer sinnvoll?
Habe gerade überlegt
ob es Sinn macht, hier nach voraussichtlicher Rohbausumme, Gegend usw. zu fragen um Kollegen des verstorbenen Architekten zu einer Schätzung zu bewegen. Das wird die Witwe wohl auch nicht glücklich machen, da ihre Vorschläge immer als parteiisch gelten werden. Eventuell wäre es ja eine Lösung, sich an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes zu wenden und diese zu bitten, in der Sache zu vermitteln. Ich denke, da sollte ein sauberes Ergebnis rauskommen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Im Todesfall eines Architekten mit mündlicher Honorarvereinbarung ist die Klärung der Honoraransprüche entscheidend. Eine mögliche Lösung ist die Suche nach einem Kollegen zur Fertigstellung des Bauprojekts in Absprache mit der Witwe. Vor einer neuen Beauftragung sollten alle Ansprüche geklärt sein, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Die Architektenkammer kann als Vermittler in Honorarfragen hinzugezogen werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bevor ein neuer Architekt beauftragt wird, sollten Bauherren unbedingt die offenen Honoraransprüche mit der Witwe des verstorbenen Architekten klären, wie im Beitrag Architektenhonorar: Ansprüche klären vor Neu-Beauftragung! betont wird. Andernfalls drohen unerwartete finanzielle Belastungen und rechtliche Auseinandersetzungen.
✅ Zusatzinfo: Eine konstruktive Lösung kann darin bestehen, gemeinsam mit der Witwe einen geeigneten Architekten zu finden, der das Projekt zu Ende führt. Dies ermöglicht eine Honorarsicherheit für den Bauherrn und entlastet die Witwe, wie im Beitrag Architektenhonorar: Lösung – Kollege zur Fertigstellung suchen vorgeschlagen wird.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe des angemessenen Honorars bzw. die Verhandlungsposition des Bauherrn sollte vorab geklärt werden. Hierbei kann die Architektenkammer des Bundeslandes als neutrale Instanz zur Vermittlung hinzugezogen werden, wie im Beitrag Architektenhonorar: Vermittlung durch Architektenkammer sinnvoll? angedeutet wird.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um ihre Position im Hinblick auf das Architektenrecht und den Honoraranspruch zu klären. Eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten ist essenziell, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und den Bauvertrag fortsetzen zu können.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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