HOAI § 15: Teilleistungen Freianlagen – Aufgliederung, Honorar & Objektüberwachung (Phase 8)
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI § 15: Teilleistungen Freianlagen – Aufgliederung, Honorar & Objektüberwachung (Phase 8)
hier eine Frage:
In der HOAIAbk. § 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten werden den Grundleistungen bestimmte Prozentzahlen zugeordnet, z.B. ist unter der Rubrik Freianlagen die Phase 8 (Objektüberwachung) mit 29 Prozentpunkten der Gesamtleistung angegeben. Gibt es Möglichkeiten, eine Phase noch weiter zu unterteilen?
Beispiel: Kann ich als Auftraggeber sagen: Für die Phase 8 bezahle ich statt 29 % nur meinetwegen 25 % und verzichte dafür auf die Erstellung eines Zeitplanes und eines Bautagebuches? Gibt es irgendwo Feinunterteilungen dieser Art und sind diese bei Auftragsvergabe juristisch haltbar? Mich interessiert nur eine Aufgliederung für Freianlagen.
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
Chris
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Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Aufgliederung der Teilleistungen gemäß HOAIAbk. § 15 im Bereich Freianlagen haben, insbesondere zur Objektüberwachung (Phase 8) mit einem Anteil von 29 Prozent.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. § 15 beschreibt die Leistungsbilder und die zugeordneten Honoraranteile für die einzelnen Leistungsphasen. Die genannten 29 Prozent für die Objektüberwachung (Phase 8) im Bereich Freianlagen beziehen sich auf den Anteil dieser Phase am Gesamthonorar für die Freianlagenplanung.
Für die Erstellung eines Zeitplanes, eines Bautagebuches oder Feinunterteilungen ist es wichtig, den konkreten Auftrag und die vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Die HOAI bietet hierfür einen Rahmen, der jedoch durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Aufgliederung der Leistungen und Honorare im Vorfeld mit dem Auftraggeber ab und halten Sie diese schriftlich fest. Dies schafft Transparenz und vermeidet Missverständnisse.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung der erbrachten Leistungen sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Leistungsbild, Honorarzone, Anrechenbare Kosten - Leistungsphase
- Eine Leistungsphase ist ein Abschnitt innerhalb eines Projekts, der bestimmte Aufgaben und Leistungen umfasst. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen.
Verwandte Begriffe: Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung - Objektüberwachung
- Die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) umfasst die Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Plänen und Leistungsbeschreibungen, die Koordination der beteiligten Unternehmen sowie die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle.
Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle - Freianlagen
- Freianlagen sind unbebaute Flächen im Außenbereich, die der Erholung, Gestaltung oder Nutzung dienen. Dazu gehören beispielsweise Gärten, Parks, Spielplätze und Grünflächen.
Verwandte Begriffe: Landschaftsplanung, Gartengestaltung, Grünflächenplanung - Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Honorars eines Architekten oder Ingenieurs herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Herstellung des Bauwerks oder der Anlage.
Verwandte Begriffe: Honorar, Honorarzone, Baukosten - Bautagebuch
- Das Bautagebuch ist ein Dokument, in dem der Baufortschritt, die erbrachten Leistungen und eventuelle Mängel festgehalten werden. Es dient als Beweismittel und zur Klärung von Haftungsfragen.
Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Mängelprotokoll, Beweissicherung - Teilleistungen
- Teilleistungen sind einzelne Aufgaben oder Leistungen, die im Rahmen eines Projekts erbracht werden. Die HOAI definiert für jede Leistungsphase bestimmte Teilleistungen, die erbracht werden müssen.
Verwandte Begriffe: Leistungsbild, Leistungsphase, Honorar
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet HOAI § 15?
HOAI § 15 beschreibt die Leistungsbilder und Honorarverteilung für Architekten- und Ingenieurleistungen in der Objektplanung, einschließlich Freianlagen. Es legt fest, welche Teilleistungen in den einzelnen Leistungsphasen erbracht werden müssen und welchen Anteil diese am Gesamthonorar haben. - Was beinhaltet die Objektüberwachung (Phase 8) im Bereich Freianlagen?
Die Objektüberwachung (Phase 8) umfasst die Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Plänen und Leistungsbeschreibungen, die Koordination der beteiligten Unternehmen sowie die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle. Im Bereich Freianlagen bezieht sich dies auf die Überwachung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten und der Ausführung der Freianlagengestaltung. - Wie kann ich die Teilleistungen im Bereich Freianlagen detailliert aufgliedern?
Eine detaillierte Aufgliederung der Teilleistungen kann durch individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber erfolgen. Es ist ratsam, die einzelnen Leistungen und deren Honoraranteile im Vertrag schriftlich festzuhalten, um Transparenz zu gewährleisten und Streitigkeiten zu vermeiden. - Welche Bedeutung hat das Bautagebuch bei der Objektüberwachung?
Das Bautagebuch dient der Dokumentation des Baufortschritts, der erbrachten Leistungen und eventueller Mängel. Es ist ein wichtiges Instrument zur Beweissicherung und zur Klärung von Haftungsfragen. Eine sorgfältige Führung des Bautagebuchs ist daher unerlässlich. - Wie wirkt sich die HOAI auf die Auftragsvergabe aus?
Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung bei Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Honorare verhandelt werden können. Die HOAI soll eine angemessene Vergütung der erbrachten Leistungen sicherstellen und einen fairen Wettbewerb gewährleisten. - Was ist bei der Erstellung eines Zeitplanes zu beachten?
Bei der Erstellung eines Zeitplanes sollten alle relevanten Arbeitsschritte, deren Dauer und Abhängigkeiten berücksichtigt werden. Der Zeitplan sollte realistisch und nachvollziehbar sein und regelmäßig aktualisiert werden, um den Baufortschritt zu dokumentieren und eventuelle Verzögerungen frühzeitig zu erkennen. - Wie werden die Honorare für Freianlagen berechnet?
Die Honorare für Freianlagen werden auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und des Leistungsumfangs berechnet. Die HOAI gibt hierfür einen Rahmen vor, der jedoch durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden kann. - Was sind anrechenbare Kosten im Bereich Freianlagen?
Anrechenbare Kosten im Bereich Freianlagen sind die Kosten, die für die Herstellung der Freianlagen entstehen, einschließlich der Kosten für Pflanzen, Materialien, Geräte und Arbeitsleistungen. Die genaue Definition der anrechenbaren Kosten ist in der HOAI festgelegt.
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Wichtige Aspekte bei der Erstellung eines Architektenvertrags. - Nachträge im Bauwesen
Umgang mit zusätzlichen Leistungen und Kostenänderungen während der Bauausführung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Und die HOAI? …
- … -://www.baunetz.de/arch/hoai/hoai_02.htm …
- … Architektenvertrag: HOAIAbk. nicht als Leistungsbeschreibung …
- … die HOAI ist keine …
- … Anspruch auf Architekten-Unterlagen laut HOAIAbk. durchsetzbar? …
- … Anspruch auf die Unterlagen die in § 15 HOAIAbk. genannt werden. Die Leistung ist eigentlich Bestandteil der Grundleistung (HOAI) aber rechtlich nicht durchsetzbar (siehe Hinweis von Hr. Stubenrauch). …
- … HOAIAbk.-Pflicht: Anforderungen an ein korrektes Bautagebuch …
- … Herr rossi kennt die eigene HOAI nicht :) …
- … HOAIAbk. Vereinbarung: Architektenleistungen ohne HOAI abrechnen? …
- … ich die HOAIAbk. mit ihren Bestandteilen wirksam vereinbaren muss. Ist wohl so ähnlich wie bei der VOBAbk.. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, dass wenn ich die HOAI erst wirksam vereinbaren muss, damit sie überhaupt zur Anwendung kommt, …
- … dann kann ist theoretisch auch als Architekt ohne HOAIAbk. arbeiten und abrechnen. Geschuldet ist der Erfolg nach BGBAbk. 635. …
- … du pickst dir immer einzelbestandteile aus der HOAI und stellst ihn in den Leistungskatalog der Architekten. in § …
- … nur beispielhafte Leistungen drin. das bauragebuch kann der Architekt oder Ingenieur (HOAIAbk.!) nur führen, wenn er ständig vor Ort ist. ist bei …
- … Polier und jeder Student im ersten Semester. du magst zwar die HOAIAbk. im Text kennen, aber leitest andauernd falsche Schlüsse daraus ab. außerdem …
- … so, schöne Grüße, bevor ich wieder einen dicken als bekomme. DIE HOAIAbk. IST KEINE LISTE, NACH DER BAUHERREN Ingenieurleistungen ABFORDERN KÖNNEN! nochmal schöne …
- … Architektenvertrag: BGBAbk. als Grundlage, nicht die HOAIAbk. …
- … Lizenz zum gelddrucken? ich habe langsam den Eindruck, du wärst gerne Architekt, stefan? wir können ja gerne mal tauschen, damit dein verrücktes weltbild wieder zurechtgedreht wird. Ich kann über deine Äußerungen hier echt nur den Kopf schütteln. lies dir erstmal das werkvertragrecht durch und dann kann man weiterdiskutieren. das bgb ist nämlich Grundlage eines Architektenvertrages und nicht die HOAI. das ist eine Honorarordnung mit Leistungsbeispielen. oh man, wie …
- … HOAIAbk. vs. VOBAbk.: Unterschiede im Architektenvertrag …
- … du vergleichst wieder mal HOAI und VOB ... ooh je ... Meister ibold. Ich dachte, …
- … was hat die VOBAbk. mit der HOAIAbk. zu tun? nix! wonach ermittelt der Unternehmer seine Preise? nach dem …
- … das hat der BGH wohl eindeutig festgestellt, nicht die in der HOAIAbk. aufgeführten Einzelleistungen, sondern ein mängelfreies Werk, das bedeutet allerdings nicht, dass …
- … HOAIAbk. als Vertragsbestandteil: Bautagebuch als Grundleistung …
- … nein rossi, ich verglecihe VOBAbk. und HOAI - da muss man schon sehr genau lesen - nur …
- … Weiterhin ist das Führen des Bautagebuches als Grundleistung in der HOAIAbk. beschrieben. Mithin heißt das für mich: ist, so HOAI vereinbart, automatisch …
- … Auftragnehmer geschuldeten Leistungserfolge zu schaffen, kommt dem Leistungsbild nach § 15 HOAIAbk. nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. …
- … Aus Rudolf Jochem HOAIAbk. Kommentar 4. Auflage Seite 295 unten. …
- … wenn es denn doch so geschrieben steht, selbst die Kommentare der HOAIAbk. so gehalten sind, dann darf ich doch wohl darauf hinweisen, sich …
- … erstes fragt der Bauherr nach deiner Haftpflichtversicherung. für alle fälle! HOAIAbk.? damit kommst du gar nicht aus, wenn du betriebswirtschaftlich rechnest! jedenfalls nicht, wenn du vernünftig arbeitest. hat irgendwie auch etwas mit Baukultur zu tun, dieses Thema. wenn die HOAI nicht eingehalten wird, kann der Architekt die Leistungen nämlich nicht …
- … aber ich möchte hier mal einige sehen, die hier über die HOAIAbk. streiten, wenn sie sowas machen sollen! da verklickert man dem ibold …
- … in monatelanger Diskussion den Sinn der HOAIAbk. und nun sowas ... ich bin echt platt. Mahlzeit. ach ja stefan: habe mal nachgelesen: du wolltest immer noch mal eine Sinnvolle alternative zur HOAI liefern. wann haben wir die Diskussion geführ? muss so ein …
- … Forum-Diskussion: Stil und HOAIAbk.-Themen im Architektenbereich …
- … - nicht der richtige Stil hier im Forum. Wir hatten die HOAIAbk.-Diskussion ja auch schon - mit literaturhinweisen und was weiß ich …
- … muss eine Beauftragung der Leistungen vorliegen. Ist nun der § 15 HOAIAbk. vereinbart, und zwar nicht nur Teilleistungen daraus, sondern komplett also …
- … sinngemäß: Der BH erteilt dem Architekten den Auftrag über Leistungen gem. HOAIAbk. LPH 1 - 8 in vollem Umfang, dann sehe ich schon …
- … Phase sowieso. Da stellte sich doch heraus, dass gar nicht nach HOAIAbk. bezahlt worden war, nicht mal mit zwei Augen zu, ergo, kein …
- … zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts (Zitat aus § 15 HOAIAbk., Grundleistungen der Leistungsphase 9). Kann es sein, dass Sie mit Ihrer …
- … HOAIAbk.: Honorarordnung vs. Leistungspflichten des Architekten …
- … Es hat lange gedauert bis die Architekten verstanden haben, dass die HOAI nichts anderes ist als eine Honorarordnung. Kaum hatten sie dies …
- … darauf verweisen lassen, dass trotzdem die wesentlichen Leistungspflichten letztlich aus der HOAIAbk. herauszulesen sind. …
- … der wohl auch im wesentlichen der h.M. entspricht (Locher/Koeble/Frick, HOAIAbk., 8. Aufl. § 15 Rn. 184 f): …
- … Umfang der Dokumentationspflichten des Architekten bei Beauftragung der Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAIAbk.. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob und in welcher Form …
- … Bautagebuch zu führen und dem Bauherrn zugänglich zu machen ist. Die HOAIAbk. dient als Honorarordnung, definiert aber auch wesentliche Leistungspflichten. Unterschiedliche Meinungen bestehen …
- … bezüglich der Durchsetzbarkeit einzelner HOAIAbk.-Bestandteile und der Bedeutung des Werkvertragsrechts. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die HOAI ist nicht als detaillierte Leistungsbeschreibung zu verstehen, sondern als Rahmen …
- … er sich der Dokumentation entziehen kann. Details dazu im Beitrag Architektenvertrag: HOAIAbk. nicht als Leistungsbeschreibung. …
- … 📊 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass die HOAIAbk. wirksam vereinbart werden muss, um zur Anwendung zu kommen. Es wird …
- … die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) inhaltlich nichts mit der HOAIAbk. zu tun hat, sondern es um unterschiedliche Vertragsrechtsbereiche geht. Beachten Sie …
- … den Beitrag HOAIAbk. als Vertragsbestandteil: Bautagebuch als Grundleistung. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die konkreten Leistungspflichten des Architekten im Vertrag und beziehen Sie sich auf die Grundleistungen gemäß § 15 HOAI. Achten Sie auf eine transparente Dokumentation der Bauausführung, um …
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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