HOAI Zone 4 Mindestsatz für Architekten gerechtfertigt? Kosten, Leistungen & Alternativen
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HOAI Zone 4 Mindestsatz für Architekten gerechtfertigt? Kosten, Leistungen & Alternativen

Hallo,
vieles hat sich bei uns getan seit dem letzten Posting. Es sieht so aus als ob wir tatsächlich unser gewünschtes Grundstück gefunden haben (Notar enwirft gerade den Vertrag). Außerdem haben wir uns inzwischen entschlossen unser Einfamilienhaus nicht schlüsselfertig zu bauen, sondern mit Architekt und Bauleiter. Des weiteren haben wir auch schon einen Architekten unseres Vertrauens gefunden, dessen Häuser und Entwürfe uns sehr gut gefallen und dem wir auch absolut vertrauen mit unseren kleineren und größeren Problemchen zurecht zu kommen.
Bis hierher klingt das ja alles sehr gut, nun kommt aber der Haken: sein Honorar hat der Architekt nach Honorarzone 4 Mindestsatz berechnet, was uns für unser Einfamilienhaus sehr teuer erscheint. Besonders nachdem ich doch meistens höre, das mit Honorarzone III Mittelsatz berechnet wird, und dann oft noch Abschläge gegeben werden für "nicht erbrachte Leistungen" 😉.
Die Begründung dafür ist vermutlich, dass wir ein sogenanntes Sonnenhaus bauen wollen. Das heißt, dass wir eine sehr gut gedämmte Hülle haben werden, eine große Solaranlage (ca. 30 m²), großen Pufferspeicher (ca. 3000 l), Restheizung wird mit Pelletskaminofen erledigt. Dazu kommt dann noch eine Lüftungsanlage. Rechtfertigt das Honorarzone IVAbk.🔴
Dagegenzuhalten wäre, dass wir mit einem Holzbauer bauen wollen (Rohbau), der ja das Haus bereits im Werk vorfertigt und auch eigene Werkspläne erstellt (diese Arbeiten also für den Architekten geringer als normal wären?). Dies sollte ebenfalls dazu führen, dass die Arbeit mit der Ausschreibung dadurch sicher geringer ist. (Dach, Außenwände, Innenwände, Fenster alles aus einer Hand). Liege ich mit dieser Argumentation falsch?
Wir wären sehr dankbar für Eure Meinungen zu diesem Thema.
Karin
  • Name:
  • Karin Klimt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob der Mindestsatz der HOAIAbk. Zone 4 für die Architektenleistungen in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Zone IVAbk. bedeutet einen hohen Schwierigkeitsgrad.

    Kriterien für HOAI Zone 4:

    • Besondere gestalterische oder konstruktive Anforderungen: Trifft dies auf Ihr Sonnenhaus mit Solaranlage, Pufferspeicher und Pelletskaminofen zu?
    • Hoher Planungsaufwand: Ist der Planungsaufwand aufgrund der komplexen Technik und der energetischen Anforderungen besonders hoch?

    Was Sie prüfen sollten:

    • Leistungsbild: Sind alle Leistungen, die der Architekt abrechnet, tatsächlich erbracht worden? Vergleichen Sie das Leistungsbild mit den erbrachten Leistungen.
    • Alternativangebote: Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Architekten ein, um ein Gefühl für die üblichen Honorare zu bekommen.
    • Verhandlung: Sprechen Sie mit dem Architekten über mögliche Abschläge, wenn bestimmte Leistungen nicht im vollen Umfang erbracht wurden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die Einstufung in die Honorarzone IV detailliert vom Architekten begründen und prüfen Sie, ob die genannten Kriterien tatsächlich zutreffen. Ziehen Sie ggf. einen Bausachverständigen zurate.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung der erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsbild, Honorarzone, Mindestsatz.
    Leistungsbild
    Das Leistungsbild beschreibt die einzelnen Phasen und Aufgaben, die ein Architekt oder Ingenieur im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt. Es umfasst beispielsweise Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauleitung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenvertrag.
    Honorarzone
    Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an und beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars. Es gibt verschiedene Honorarzonen, wobei Zone I den geringsten und Zone V den höchsten Schwierigkeitsgrad darstellt.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Mindestsatz, Mittelsatz.
    Mindestsatz
    Der Mindestsatz ist der niedrigste zulässige Satz innerhalb der Honorarspanne der HOAI. Er darf in der Regel nicht unterschritten werden, es sei denn, es werden bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Mittelsatz.
    Sonnenhaus
    Ein Sonnenhaus ist ein Gebäude, das einen hohen Anteil seines Wärmebedarfs durch Solarenergie deckt. Es zeichnet sich durch eine gute Wärmedämmung, Solaranlagen und oft auch Pufferspeicher aus.
    Verwandte Begriffe: Solarenergie, Pufferspeicher, Energieeffizienz.
    Pufferspeicher
    Ein Pufferspeicher ist ein Behälter, der Wärmeenergie speichert, um sie bei Bedarf wieder abzugeben. Er wird häufig in Verbindung mit Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Solarenergie, Wärmespeicher, Heizungstechnik.
    Pelletskaminofen
    Ein Pelletskaminofen ist ein Ofen, der mit Pellets (kleine Presslinge aus Holzresten) beheizt wird. Er dient zur zusätzlichen Wärmeerzeugung und kann als Ergänzung zu einer zentralen Heizungsanlage eingesetzt werden.
    Verwandte Begriffe: Biomasse, Kaminofen, Heizungstechnik.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet HOAI Zone 4?
      HOAI Zone 4 bezeichnet den höchsten Schwierigkeitsgrad bei Architektenleistungen. Dies bedeutet, dass das Bauvorhaben besondere gestalterische, konstruktive oder technische Anforderungen stellt, was zu einem höheren Planungsaufwand führt. Der Architekt kann in diesem Fall höhere Honorare verlangen.
    2. Welche Kriterien rechtfertigen die HOAI Zone 4?
      Die Kriterien umfassen besondere gestalterische Anforderungen, komplexe konstruktive Lösungen, hohe energetische Anforderungen (wie bei einem Sonnenhaus mit Solaranlage und Pufferspeicher) oder ein hoher Koordinationsaufwand aufgrund der Einbindung verschiedener Fachplaner.
    3. Kann man den HOAI Mindestsatz verhandeln?
      Grundsätzlich sind die Mindestsätze der HOAI bindend. Allerdings können Abweichungen vereinbart werden, wenn bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung und eine transparente Abrechnung sind hierbei wichtig.
    4. Was tun, wenn man den HOAI Satz für überhöht hält?
      Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Architekten ein und lassen Sie sich die erbrachten Leistungen detailliert aufschlüsseln. Ein Bausachverständiger kann ebenfalls hinzugezogen werden, um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen.
    5. Welche Rolle spielt das Leistungsbild des Architekten?
      Das Leistungsbild beschreibt die einzelnen Phasen und Aufgaben, die der Architekt im Rahmen des Bauvorhabens erbringt (z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung). Es ist wichtig, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
    6. Was ist ein Sonnenhaus und warum kann es die HOAI Zone beeinflussen?
      Ein Sonnenhaus ist ein Gebäude, das einen hohen Anteil seines Wärmebedarfs durch Solarenergie deckt. Die Integration von Solaranlagen, Pufferspeichern und anderen energieeffizienten Technologien erfordert eine detaillierte Planung und Koordination, was den Schwierigkeitsgrad und somit die HOAI Zone erhöhen kann.
    7. Wie finde ich einen Architekten, der fair abrechnet?
      Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie die Referenzen des Architekten und achten Sie auf eine transparente Kommunikation und detaillierte Leistungsbeschreibung. Ein persönliches Gespräch kann ebenfalls helfen, Vertrauen aufzubauen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Mindestsatz, Mittelsatz und Höchstsatz in der HOAI?
      Die HOAI definiert Honorarspannen, innerhalb derer sich das Architektenhonorar bewegen kann. Der Mindestsatz ist der niedrigste zulässige Satz, der Mittelsatz der Durchschnitt und der Höchstsatz der höchste zulässige Satz. Die Wahl des Satzes hängt vom Schwierigkeitsgrad und den individuellen Umständen des Projekts ab.

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    • Energieeffizientes Bauen
      Tipps und Tricks für ein energieeffizientes Zuhause.
  2. HOAI Zone 4: Punktetabelle zur Architektenhonorar-Berechnung

    Honorarzone IVAbk. ...
    kann durchaus gerechtfertigt sein. Das Haus ist halt nicht Standard, sondern in Planung usw. aufwendig. Euer Architekt soll das doch mal an Hand der Punktetabelle vorrechnen.

    Das die Planung und Ausschreibung weniger aufwendig ist, bloß weil das Haus im Wer in Elementbauweise vorgefertigt wird, muss durchaus NICHT sein! Auch die Planung des Werkes braucht Grundlagen. Und da reicht 1/100 nicht. Ganz im Gegenteil. Der Architekt muss bei einem (Mehroderweinger) Fast-Passivhaus sehr viele Details planen und dann mit dem Werk abstimmen.
    ***

  3. Architekt ohne Fachplaner: HOAI Zone 4 bei Fertighaus gerechtfertigt?

    lieber etwas mehr ..
    ... besonders bei dieser Konstellation:
    wenn der Architekt es wirklich ohne Fachplaner schafft, die spreu vom
    Weizen zu trennen, ist er auch z. 4u Wert 😉
    nach meinen Erfahrungen (

    halte ich das angesichts der bei dieser Zielsetzung erforderlichen Qualität
    für ein hehres unterfangen.

  4. Architektenhonorar: Energieberater für Passivhaus-Erfahrung nötig?

    Erstmal danke für die schnellen Antworten, aber
    so ganz sicher bin mir da immer noch nicht.
    Zunächst einmal hat das Architektenbüro an sich noch keine Erfahrungen mit Passivhäusern, Niedrigstenergiehäusern, Minenergiehäusern uns wie sie sonst noch so alle heißen. Für uns heißt das, dass wir definitiv noch mal Rat bei einem Energieberater, der Spezialist in solchen Dingen ist, holen müssen.
    Des weiteren hat zumindest eine der Holzbaufirmen die wir so im Auge haben sehr Wohl Erfahrung mit Passivhäusern, wird also vermutlich selber sogar besser Bescheid wissen, auf welche Details man achten muss.
    Unabhanegig davon sehe ich einfach den Preis an sich als sehr hoch an. Dazu stell ich eine furchtbar vereinfachte Rechnung auf:
    Architektenhonorar über alle 9 Leistungsphasen liegt bei 46.000 € (davon MwSt 6.000 €, was ich anfangs übersehen habe, insofern nicht mehr ganz so teuer wie ursprünglich angenommen).
    Das entspricht ca. 2/3 eines Jahresgehalts eines recht gut verdienenden Angestellten. Klar muss der Architekt auch noch andere Ausgaben decken. Aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Architekt bei einem Holzhaus (das in ca. 3-4 Monaten steht, ab Aushub) ein halbes Jahr 8 Stunden am Tag mit unserem Haus beschäftigt ist.
    Bitte schlagt mich jetzt nicht wegen der extrem einfach Rechnung, ich weiß selbst, dass das so einfach nicht ist. Aber ich wollte einfach mal ein Gefühl für die Größenordnung haben.
    Vielleicht könnt ihr mich ja korrigieren und mir sagen wieviel Zeitaufwand ein Architekt in so ein Haus steckt?
    Karin
    • Name:
    • Karin Klimt
  5. Architektenkosten: Steuern, Versicherungen, Büro – Was kostet ein Architekt?

    soo einfach ist es nicht ...
    nur mal als Laie sei angemerkt
    • Steuern
    • Versicherungen
    • Miete Büro
    • angestellte?
    • Softwarelizenzen
    • Haftungsrisiko
    • Werbungskosten (sie zahlen auch mit, dass er mit mehreren gesprochen hat, die NICHT mit ihm bauen) ...

    da kommt einiges zusammen ...

  6. Honorar-Grenzwert: Planungskosten vs. Generalunternehmer-Ausschreibung

    das wurde ja vorausgeschickt 😉
    ... dass das nicht so einfach ist, deshalb 2 Grenzwertbetrachtungen:
    1.
    der Architekt schafft es, die (optisch erkennbaren) gesamten Planungskosten
    unter 50 Tsd zu halten. wenn was anständiges dabei rauskommt: gut.
    2.
    der Architekt (ohne Fachplaner auf Bauherrenseite) macht "nur" e. Art
    "Generalunternehmer-Ausschreibung"  -  dafür sind 45 Tsd viel zu viel, die Wertschöpfung
    (17-20 % versteckte Planungskosten / sonstige Kosten beim Generalunternehmer) ist bescheiden ..
    und qualifizierte Kontrolle erfolgt durch wen?
    der versuch, eine Relation Honorar . /. Stunden aufzustellen, ist
    gegenüber
    Punkt 1 und besonders Punkt 2 von untergeordneter Nachhaltigkeit.
  7. HOAI Leistung: Haustechnik-Planung rechtfertigt Honorarzone 4?

    welche Leistungen werden erfüllt?
    Hallo Karin,
    ich glaube, dass die Honorarzone 4 für so ein Bauvorhaben zumindest diskutierbar ist. Wenn der Architekt die Planung und Ausschreibung der Haustechnik auch übernimmt, dann erhöhen sich auch die anrechenbaren Kosten und das Honorar steigt. Das alleine rechtfertigt also nicht die Einordnung in die Leistungsphase 4. Die 46.000 € Honorar beziehen sich vermutlich auf eine zu 100 % erfüllte Leistung nach der HOAIAbk.. Wenn nun der Aufwand z.B. für die Werkplanung oder für die Ausschreibung, wie Sie schreiben, tatsachlich geringer ist, dann stehen ihm für diese Leistungsphasen auch nicht der gesamte Anteil an Honorar zu. Insofern würde sich das Honorar reduzieren
    Viele Grüße
  8. Architektenhaftung: Haftpflicht vs. Honorar – Ein Rechenbeispiel

    Wenn ...
    bei dem Bau was schief geht, nehmen Sie den Kollegen selbstverständlich in die Haftung. Dafür ist der ja auch haftpflichtversichert.
    Nur mal so als Beispiel: Für die Prämie seiner Haftpflicht und den Selbstbehalt zahlt der Kollege (vermutlich) so viel, wie Sie in zwei bis drei Monaten verdienen.

    Und wenn Sie jetzt mit ihm schangeln, darf er dann auch im  -  hoffentlich nicht eintretenden  -  Schadenfalle mit Ihnen um seine Beteiligung am Schaden schangeln? Nein! Ja warum denn das nicht?

    DAS Argugment  -  so hohes Honorar  -  höre ich auch immer wieder. Da muss ich sagen, sorry aber andere Berufe sind da viel besser dran. Kein Flax.
    Beispiele
    Monteur für Geschirrspüler 90 €/Std. und An-X8X+X8XAbfahrt (Anfahrt, Abfahrt). Ich darf max 82 € verlangen und bekomme Fahrten erst ab 15 km.
    Schornsteinfeger 10  -  15 Min. Arbeit bringen so rd. 80 € Macht rd 300 €/Std.
    usw.
    Bloß komisch, dass die alle nicht mit dem Porsche/Ferrari/S-Klasse vorfahren.
    SO einfach ist das nicht mit dem reich werden!
    Ich habe mal einen Sachbearbeiter (Bauleitung) einer Behörde gefragt, warum er sich den nicht selbstständig mache, als er meinte, ich würde ja soooo viel Geld bekommen. Antwort: Keine.
    *****

  9. Bauherren-Sicht: HOAI als Rahmen für Architekten-Honorar-Verhandlung

    Bauherrensicht
    Hallo,
    auch wenn ich fachlich nichts zu dieser Diskussion beitragen kann, möchte ich doch meine Bauherrensicht nennen.
    Wir leben in Deutschland in einer Marktwirtschaft, und wenn auch die HOAIAbk. einen Rahmen vorgibt, der die Kräfte des Marktes deutlich kanalisiert und beschränkt, so gibt es doch noch reichlich Verhandlungsspielraum. Wenn Sie Vertrauen zu dem Architekten haben und seine Qualitäten sie überzeugen, dann müssen Sie wohl den Preis zahlen  -  es sei denn, sie finden jemanden, der Ihnen die Leistung, die Sie wünschen, günstiger anbietet.
    Fakten (also die tatsächliche Komplexität der Aufgabe, der tatsächliche Zeitbedarf etc.) spielen m.E. nur eine untergeordnete Rolle.
    Gruß,
    • Name:
    • Herr Ber-492-Not
  10. Architekten-Honorar: Ist der Preis gerechtfertigt? Eine schwierige Frage

    Viele verschiedene Meinungen
    Hallo,
    so viele verschiedene Meinungen, vielen Dank euch allen dafür. Leider bin ich mir immer noch nicht sicherer, was wir tun sollen ☹
    Letztendlich habe ich kein Problem damit den Preis zu zahlen, wenn er denn gerechtfertigt ist und es das Wert ist.
    Aber genau das ist wohl die Frage, ob er gerechtfertigt ist und vermutlich kann die keiner beantworten.
    Schwierig macht es die Sache wohl wirklich, weil wir einfach von dem Architekten überzeugt sind, auch persönlich gut mit ihnen zurecht kommen und daher uns eigentlich nicht wirklicch nach jemand anderen umschauen wollen.
    Trotzdem frage ich mich, warum eine Preisverhandlung so ein Tabuthema unter den Architekten zu sein scheint? Kann ich mir denn sicher sein, dass ein Architekt nicht von Haus aus einen Aufschlag auf seine Kosten draufrechnet, weil er davon ausgeht, dass man sowieso verhandelt? Verhandle ich unter diesen Umständen nicht, dann bin ich der Dumme.
    Liebe Grüße
    Karin
    • Name:
    • Karin Klimt
  11. Architektenvertrag: Plädoyer für partnerschaftliche Honorar-Verhandlung

    Verhandeln!
    Hallo!
    Von mir gibt es ein klares Plädoyer für das Verhandeln. Wenn man aber keine Alternativen hat, dann verhandelt es sich schlecht. Mit unserem Architekten konnten wir uns dennoch partnerschaftlich einigen  -  vielleicht ein besonderer Glücksfall?
    Ihre Einschätzung, dass Ihnen vorher niemand sagen können wird, ob der Preis gerechtfertigt ist, trifft meiner Meinung nach den Nagel auf den Kopf. Aber wenn Ihnen gute Arbeit das Geld, das verlangt wird, Wert ist, dann müssen Sie nur noch prüfen, ob Ihr Architekt gut Arbeitet, z.B. durch Prüfung mehrerer Referenzen.
    Gruß,
    • Name:
    • Herr Ber-492-Not
  12. Architektenleistung: Vertrauen und offene Gespräche über Honorarhöhe

    reden
    Hallo Karin,
    ob der Preis für die Architektenleistung gerechtfertigt ist, kann Ihnen, wie Sie selber sagen, keiner sagen.
    Die Beauftragung eines Architekten ist eine Sache des Vertrauens. Wenn Sie mit ihm gut zu recht kommen, dann sehe ich keinen Grund ihn auf die Honorarhöhe hin anzusprechen. Ich würde mit ihm offen darüber reden. Das muss doch möglich sein.
    Stutzig macht mich Ihre Vermutung, dass der Architekt evtl. von Hause aus mehr verlangt, um dann großzügig einen Nachlass zu gewähren. Ist es mit dem Vertrauen doch nicht so gut bestellt?
    Viele Grüße
  13. Architekten-Honorar: Verhandlungsspielraum statt Rabattgesetz-Mentalität

    Rabattgesetzt wieder einführen
    Nein, das ist vermutlich nur gesunder Menschenverstand ... heutzutage (nach der idotischen Abschaffung des Rabattgesetzes) muss man ja zwangsläufig als evrnünftiger Mensch glauben viel zu viel zu zahlen, wenn man den "normalen" Preis zahlt, da ja jeder handelt und es überall "diese Woche 20 % auf alles" Angebote gibt. Dass Möbelhäuser und Mediamärkte vor solchen Aktionen die Preise lustig erhöhen, kann man ja in der Presse verfolgen. Ebenso "erfinden" diese Läden UVP der Hersteller um so "55 % gespart " rufen zu können.
    So und wenn man jett ein paar mal gehört hat, dass Architekten sich auch unter HOAIAbk. verklaufen auf nachfrage, dann kann es schon sein, dass man meint, der Architekt setzt erst mal hochg an, damit er Verhandlungsspielraum hat ... kann man heutzutage NIEMANDEM vorwerfen. Darum: führt DAS RABATTGESETZT wieder EIN!
  14. HOAI Zone: Objektive Einordnung durch Punktesystem möglich

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    das geht schon ziemlich genau
    Das Einordnen eines Hauses in eine bestimmte Honorarzone ist schon einigermaßen objektiv möglich. § 11 HOAIAbk. liefert hierzu ein Punktesystem, anschaulich aufgedröselt z.B. hier:

    Ihr Architekt sollte das Punkt für Punkt mit Ihnen durchgehen und erläutern, warum bestimmte Teil-Anforderungen eher überdurchschnittlich als durchschnittlich sind und worin sich Ihr Haus von anderen abhebt. Das kann ein sehr fruchtbares Gespräch werden und der Wertschätzung des künftigen Eigenheims sehr zuträglich sein. Im Übrigen ist der Unterschied zwischen Zone III Mitte und IVAbk. unten nur ca. 10 %. So weit sind Sie mit Ihren Einschätzungen also nicht auseinander.
    Zur Abminderung des Honorars bei Werkplanungsleistungen anderer fachlich Beteiligter, hier Werkstattpläne des Holzbauers für den Rohbau: das Honorar für die Werkplanung mindert sich dadurch nicht. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn solche Leistungen integriert, jedoch nicht selbst erbracht werden (HOAI § 15: "Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur Ausführungsreifen Lösung"). Man muss immer das große Ganze im Auge behalten. Der Architekt gibt zunächst die Planung 1:100 vor, erhält im günstigsten Fall "leere" 1:50 zurück, die nichts anderes als seine skalierten 1:100 sind, lediglich mit zusätzlichen Angaben zu werkbedingten Holzquerschnitten und einigen Anschlussdetails. Das muss nun geprüft, auf Übereinstimmung mit anderen Entwurfszielen hinterfragt, für richtig befunden, ggf. geändert werden und in die Werkplanung des Architekten zurückfließen, die es trotzdem geben muss. Die Pläne des Holzbauers enthalten nämlich keine Angaben zu anderen Gewerken.
    Zur Abminderung des Honorars bei Vergabe an einen Generalunternehmer bzw. Vergabe mehrerer Gewerke an einen AN: hier vermindert sich der Ausschreibungsaufwand nicht. Sämtliche Positionen müssen genauso erfasst werden (hier Fenster, Dachstuhl, Dachdeckung usw.). Selbst bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm (keine Einzelpositionen, sondern das Ziel wird beschrieben) würde der normale Honoraranspruch entstehen. Auch hier muss das große Ganze, für das der Architekt auch haftet, im Auge behalten werden.

  15. HOAI Spielraum: Abminderung des Architektenhonorars möglich?

    Spielraum
    @Bruno Stubenrauch,
    Ihre Ausführungen zum Honoraranspruch sind fundiert und lehrreich. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass für die gebrachten Beispiele überhaupt keine Abminderung vorgenommen werden können.
    Mir geht es nicht um eine Reduzierung des Honorars unter die HOAIAbk.. Aber die HOAI lässt ja einen gewissen Spielraum. Wenn Sie schreiben, "der Unterschied zwischen Zone III Mitte und Zone IVAbk. unten sind nur 10 %", dann sprechen wir von ca. 4.600,00 €. Schon eine schöne Summe! Auch die Nebenkosten können variiert werden.
    Natürlich denkt jeder durch die "Geiz ist Geil" Mentalität alles ist frei verhandelbar, wer nicht handelt ist dumm. Doch auch einem Architekten steht es gut an, in diesen miserablen Zeiten, sich zu seinen Bauherren hin zu bewegen. Wie gesagt, natürlich nur in gewissen Grenzen. Aber alles von vorneherein abzublocken und zu sagen "friss oder stirb" kann nicht die Lösung sein.
    Viele Grüße
  16. Architekten-Honorar: Offenes Gespräch führt zu mehr Verständnis

    Gute Hintergrund Informationen
    habe ich durch diesen Thread erhalten und verstehe jetzt doch schon einiges mehr, wie das alles abläuft.
    Wir haben uns entschlossen, uns nochmal mit dem Architekten zu treffen und ganz offen über das Thema Honorar zu reden. Wenn wir ihn richtig einschätzen dürfte das eigentlich kein Problem sein zumindest mal anzusprechen, was dabei rauskommt ist natürlich eine andere Frage und ob sie mit sich "handeln" lassen auch. Schaden denke ich sollte es zumindest nicht.
    Michael, letztendlich teile ich deine Meinung zu hundert Prozent: zwischen "friss und stirb" und "Geiz ist Geil" ist viel Platz.
    Karin
    • Name:
    • Karin Klimt
  17. HOAI Honorar: Baukosten pro m² entscheidend für Honorarzone

    Hier noch ein wichtiger Hinweis
    Hallo Frau Klimt,
    entscheidend für die kurze, überschlägige Ermittlung des Honorarsatzes und der Honorarzone sind die Baukosten, bezogen auf den Quadratmeter bzw. Kubikmeter für Ihr Einfamilienhaus.
    Ein Einfamilienhaus wird von Architekten regelmäßig mit HZ III/Mitte berechnet, was der Schwierigkeit des Vorhabens i.A. als angemessen erachtet wird. HZ IVAbk. unten für ein Einfamilienhaus erscheint mir zu hoch, ohne näher auf Ihren Fall eingehen zu können, da zu wenig bekannt ist.
    kurzer Tipp: Fragen Sie am besten Ihren Architekten und lassen Sie sich dessen Honoraransatz ausführlich begründen. Sollte Ihnen dessen Antwort nicht genügen, sollten Sie einen Sachverständigen für Honorare aufsuchen.
    MfG
    Ralph Kaiser
    Architekt
    Fr. Sachverständiger
    BHK-Beratung
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    HOAI Zone 4: Architektenhonorar, Kosten & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtfertigung des HOAIAbk. Zone 4 Mindestsatzes für Architekten, insbesondere im Kontext eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise. Es wird erörtert, ob die Komplexität des Projekts, die Einbeziehung von Fachplanern und die erbrachten Architektenleistungen den höheren Honorarsatz rechtfertigen. Die Teilnehmer diskutieren auch über Verhandlungsspielräume und alternative Honorarmodelle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Einordnung in eine bestimmte Honorarzone ist objektiv möglich, wie in HOAI Zone: Objektive Einordnung durch Punktesystem möglich erläutert wird. Es wird empfohlen, das Punktesystem gemeinsam mit dem Architekten durchzugehen, um die Einstufung nachzuvollziehen.

    ✅ Empfehlung: Ein offenes Gespräch mit dem Architekten über das Honorar ist ratsam, wie im Beitrag Architekten-Honorar: Offenes Gespräch führt zu mehr Verständnis betont wird. Vertrauen und Transparenz sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

    💰 Kosten: Die tatsächlichen Architektenkosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie in Architektenkosten: Steuern, Versicherungen, Büro – Was kostet ein Architekt? dargelegt wird. Neben dem reinen Honorar sind auch Steuern, Versicherungen und Büroausgaben zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die erbrachten Leistungen des Architekten genau prüfen und mit dem Honorar vergleichen. Der Beitrag HOAI Leistung: Haustechnik-Planung rechtfertigt Honorarzone 4? gibt Hinweise, welche Leistungen eine höhere Honorarzone rechtfertigen könnten. Es ist ratsam, sich vorab über die üblichen Architektenleistungen und deren Kosten zu informieren.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Baukosten pro Quadratmeter sind entscheidend für die Ermittlung des Honorarsatzes, wie in HOAI Honorar: Baukosten pro m² entscheidend für Honorarzone erläutert wird. Ein Einfamilienhaus wird in der Regel mit HZ III/Mitte berechnet.

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