Architektenvertrag LP1-LP4: Statik enthalten? Kosten, Nachweise & Genehmigung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenvertrag LP1-LP4: Statik enthalten? Kosten, Nachweise & Genehmigung?
Meine Fragen:
1. Haben wir evtl. unwissentlich den Architekten tatsächlich mit der Statik beauftragt / in welcher Form geschieht dies normalerweise?
2. Wie schätzt ihr den Betrag von 6000,- € ein?
Vielen Dank!
-
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Um zu beurteilen, ob Ihr Architektenvertrag (LP1-LP4) auch die Statik umfasst, ist eine genaue Prüfung des Leistungsumfangs notwendig. Die Leistungsphasen (LP) nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definieren die Aufgaben des Architekten.
LP1-LP4 beinhalten typischerweise:
- LP1: Grundlagenermittlung
- LP2: Vorplanung
- LP3: Entwurfsplanung
- LP4: Genehmigungsplanung
Die Statik (Standsicherheitsnachweis) ist meistens Teil der LP5 (Ausführungsplanung) oder wird als separate Leistung vergeben. Überprüfen Sie, ob im Vertrag explizit die Erstellung der bautechnischen Nachweise, insbesondere der Standsicherheitsnachweise, vereinbart wurde. Wenn nicht, ist es wahrscheinlich, dass die Statik nicht in den LP1-LP4 enthalten ist.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob die Statik im Vertrag enthalten ist oder ob ein separates Angebot für die Erstellung der Standsicherheitsnachweise erforderlich ist. Holen Sie gegebenenfalls ein Angebot von einem Statiker ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphasen (LPAbk.)
- Die Leistungsphasen (LP) nach HOAI definieren die einzelnen Planungsschritte und Aufgaben, die ein Architekt oder Ingenieur bei einem Bauvorhaben übernimmt. Sie sind in neun Phasen unterteilt, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die HOAI regelt die Honorare für die jeweiligen Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung - Statik
- Die Statik (auch Standsicherheitsnachweis) ist ein rechnerischer Nachweis, der die Tragfähigkeit und Stabilität eines Bauwerks belegt. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt. Die Statik wird von einem Statiker oder Tragwerksplaner erstellt.
Verwandte Begriffe: Standsicherheit, Tragwerksplanung, Bautechnische Nachweise - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert die Leistungsphasen und legt Honorarsätze für die jeweiligen Leistungen fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung zwischen Bauherrn und Architekt/Ingenieur.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Für die Baugenehmigung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter Baupläne, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweise.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Tragwerksplanung
- Die Tragwerksplanung umfasst die Planung und Berechnung der tragenden Bauteile eines Gebäudes. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt. Die Tragwerksplanung wird von einem Statiker oder Tragwerksplaner durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Statik, Standsicherheit, Bautechnische Nachweise - Bautechnische Nachweise
- Bautechnische Nachweise sind Dokumente, die die Einhaltung der bautechnischen Anforderungen an ein Bauwerk belegen. Dazu gehören unter anderem der Standsicherheitsnachweis (Statik), der Wärmeschutznachweis und der Schallschutznachweis. Die bautechnischen Nachweise sind für die Baugenehmigung erforderlich.
Verwandte Begriffe: Statik, Wärmeschutz, Schallschutz - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Der Vertrag sollte den Leistungsumfang, das Honorar und die Zahlungsbedingungen detailliert beschreiben. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeuten die Leistungsphasen (LP) im Architektenvertrag?
Die Leistungsphasen (LP) nach HOAI definieren die einzelnen Planungsschritte und Aufgaben, die ein Architekt bei einem Bauvorhaben übernimmt. Sie reichen von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9). Jede Phase umfasst spezifische Leistungen, die im Vertrag detailliert beschrieben sein sollten. - Ist die Statik automatisch im Architektenvertrag enthalten?
Nein, die Statik ist nicht automatisch in jedem Architektenvertrag enthalten. Ob die Erstellung der Standsicherheitsnachweise Teil des Vertrags ist, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Oft wird die Statik als separate Leistung beauftragt, insbesondere wenn es sich um komplexe Bauvorhaben handelt. - Was passiert, wenn die Statik nicht im Architektenvertrag enthalten ist?
Wenn die Statik nicht im Architektenvertrag enthalten ist, müssen Sie einen separaten Statiker beauftragen. Dieser erstellt die erforderlichen Standsicherheitsnachweise, die für die Baugenehmigung und die Ausführung des Bauvorhabens notwendig sind. Die Kosten für den Statiker sind dann zusätzlich zu den Architektenkosten zu berücksichtigen. - Wie erkenne ich, ob die Statik im Architektenvertrag enthalten ist?
Prüfen Sie den Architektenvertrag sorgfältig auf Formulierungen, die die Erstellung der bautechnischen Nachweise, insbesondere der Standsicherheitsnachweise, umfassen. Achten Sie auf Begriffe wie "Tragwerksplanung" oder "Standsicherheitsberechnung". Wenn diese Leistungen explizit aufgeführt sind, ist die Statik wahrscheinlich im Vertrag enthalten. - Welche Kosten entstehen für die Statik?
Die Kosten für die Statik hängen von der Komplexität des Bauvorhabens ab. Sie können als Prozentsatz der Baukosten oder als Pauschalhonorar vereinbart werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Statikern einzuholen, um die Kosten zu vergleichen. - Was ist der Unterschied zwischen LP4 und LP5?
LP4 (Genehmigungsplanung) umfasst die Erstellung der Bauantragsunterlagen und die Einreichung beim Bauamt. LP5 (Ausführungsplanung) beinhaltet die detaillierte Planung für die Bauausführung, einschließlich der Erstellung von Ausführungszeichnungen und Detailplänen. Die Statik wird oft in LP5 erstellt oder als separate Leistung vergeben. - Warum ist die Statik so wichtig?
Die Statik ist entscheidend für die Sicherheit und Stabilität eines Gebäudes. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen (z.B. Wind, Schnee, Eigengewicht) standhält und nicht einstürzt. Ein fehlerhafter Standsicherheitsnachweis kann schwerwiegende Folgen haben. - Was passiert, wenn der Architekt die Statik nicht selbst erstellen kann?
Wenn der Architekt die Statik nicht selbst erstellen kann, beauftragt er in der Regel einen externen Statiker. Der Architekt koordiniert dann die Zusammenarbeit zwischen dem Statiker und den anderen Fachplanern. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Statik liegt jedoch beim Statiker.
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Architektenvertrag LP1-LP4: Statik-Leistung – Klärung der Beauftragung
Kosten der Statik vom Einzelfall abhängig
Hallo Familie Graf, Beantwortung Ihrer Fragen wie folgt:
1a.) "Habe ich mit LP1 - LP4 auch Statik beauftragt? "
Nein, nach HOAIAbk. gliedern sich die LPAbk. 1-4 so:
LP1 Grundlagenermittlung
LP2 Vorplanung
LP3 Entwurfsplanung
LP4 Genehmigungsplanung
Die Statik ist somit nicht in LP 1-4 enthalten.
1. "Haben wir evtl. unwissentlich den Architekten tatsächlich mit der Statik beauftragt / in welcher Form geschieht dies normalerweise? "
Vermutlich sind Sie in Hessen. Hier muss die Statik von einer nachweisberechtigten Person (unter Beachtung eines Kriterienkataloges gem. Nachweisberechtigtenverordnung) aufgestellt, oder von einem nicht nachweisberechtigten (ohne Angabe einer Qualifikation) aufgestellt und von einem Prüf- Ingenieur geprüft werden. Anscheinend ist Ihr Architekt nachweisberechtigt. Normalerweise wird im Vorfeld über die Beauftragung zur Erstellung der Statik sowie Erstellung der Energieeinsparnachweises gesprochen und natürlich auch über die anfallenden Kosten. Viele Architekten haben Statikbüros mit denen sie gut und gerne zusammenarbeiten und diese dann entsprechend dem Bauherren empfehlen, oder sie holen für den Bauherren mehrere Angebote ein, aber Vorsicht der güntigste kann am Ende der unwirtschaftlichste sein! Hier sollte man sich also auf die Empfehlung seines Architekten verlassen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Ihr Architekt die Leistungen ohne Auftrag ausgeführt hat?!
2. "Wie schätzt ihr den Betrag von 6000,- € ein? "
Der Betrag erscheint auf den ersten Blick recht hoch, ich hätte ohne Kenntnis der Einzelheiten 3000 € für angemessen erachtet.
Es ist zu prüfen was in der Honorarsumme enthalten ist: z.B. Aufstellen der Nachweise:
a.) Statik + Positionspläne evtl. Bewehrungspläne?
b.) Nachweis nach EnEVAbk.
c.) Konstruktiver Brandschutz
Bewehrungsabnahme Fundamente und Decken sowie Dachkonstruktion,
Bestätigung des Nachweisberechtigten (Haftung!)
Man sieht, dass doch einiges dran hängt. Ohne genaue Detailkenntnis zum Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens und des Leistungsumfangs lässt sich keine Aussage darüber machen, ob das Honorar gerechtfertigt ist.
Generell ist es natürlich gut die Planungsleistung und die Statik in einer Hand zu lassen, so können kleinere Änderungen schnell und meist kostenneutral (in meinem Büro jedenfalls) erfolgen. Diese Leistungen vom Bauunternehmen mit ausführen zu lassen ist jedenfalls nicht sinnvoll. -
Statik-Honorar: HOAI-konforme Kosten für Tragwerksplanung
sauber 😉
zu 1)
die "Statik" ist e. eigenständige Leistung (HOAIAbk. Teil 8) und ist eigenständig
zu beauftragen. üblich ist Schriftform.
zu 2)
der Betrag ist einigermaßen HOAI-konform (für Tragwerksplanerleistungen
von Vorplanung bis Genehmigungsplanung - ohne Ausführungs- / Bewehrungspläne).
dafür dürfen sie e. fachlich einwandfreie Leistung erwarten. -
Baugenehmigung: Statik zwingend erforderlich – Vertragsprüfung!
Sagen wir mal so ...
Werte Fragesteller
Ohne eine Statik hätten Sie keine Genehmigung bekommen, also brauchten Sie diese sowieso.
Ob Sie den Architekt damit beauftragt haben, hängt an Ihrem Vertrag!
Zu den kosten Siehe MLS
@ Hr. Hen-467-Hen
> Bewehrungsabnahme Fundamente und Decken sowie Dachkonstruktion
Es war von LPAbk. 1-4 die Rede!
> so können kleinere Änderungen schnell und meist kostenneutral ... erfolgen<
Höhersetzen des Hauses um 50 cm? ;-(. Oder was?
Da hat ich noch gedacht, Sie seien "nur" ein Maurer (Sorry, die Herren Carden, Thalhammer & Co), der beim Ausführen a bisserl "schummelt". Aber ein Ing. /Arch.! Schade eigentlich! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenvertrag LP1-LP4: Statik-Leistung und Kostenüberblick
💡 Kernaussagen: Die Statik ist in den Leistungsphasen LP1 bis LP4 des Architektenvertrags nach HOAIAbk. nicht automatisch enthalten und muss gesondert beauftragt werden. Die Kosten für die Statik sind vom Einzelfall abhängig und sollten im Vorfeld mit dem Architekten oder einem Tragwerksplaner besprochen werden. Ohne Statik ist keine Baugenehmigung zu erhalten, daher ist die Klärung der Verantwortlichkeiten im Architektenvertrag entscheidend. Die Honorare für Tragwerksplanerleistungen bewegen sich im Rahmen der HOAI.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenvertrag LP1-LP4: Statik-Leistung – Klärung der Beauftragung ist die Statik nicht automatisch in den LP1-LP4 enthalten. Klären Sie die Beauftragung im Vorfeld, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Statik, wie im Beitrag Statik-Honorar: HOAI-konforme Kosten für Tragwerksplanung erwähnt, sind einigermaßen HOAI-konform für Tragwerksplanerleistungen von Vorplanung bis Genehmigungsplanung, jedoch ohne Ausführungs- und Bewehrungspläne. Es ist wichtig, eine fachlich einwandfreie Leistung zu erwarten.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau, um festzustellen, ob die Statik beauftragt wurde, wie im Beitrag Baugenehmigung: Statik zwingend erforderlich – Vertragsprüfung! empfohlen wird. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kosten im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Baurecht-Experten hinzu.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, Statik". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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