Bauantrag Kosten: 1200€ für Eingabeplan, Lageplan & Baubeschreibung – fairer Preis?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob 1200€ für Eingabeplan, Lageplan, Baubeschreibung, Entwässerungsplan, Wohnflächenberechnung, Bruttorauminhalt sowie Grund- und Geschossflächenzahl im Rahmen eines Bauantrags angemessen sind. Es wird angemerkt, dass die Bauleitung oft von den Baurechtsbehörden gefordert wird und in der ursprünglichen Aufstellung fehlt. Weiterhin wird diskutiert, ob Statik und EnEV-Nachweis in den Kosten enthalten sein sollten. Die isolierte Betrachtung der Leistungsphase 4 (HOAI) wird kritisch hinterfragt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Bauantrag Kosten: 1200€ für Eingabeplan, Lageplan & Baubeschreibung – fairer Preis?

Hallo Leute,
sind 1200 € für folgende Leistungen in Ordnung:
  • eingabeplan
  • Lageplan
  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • ggf. Entwässerungsplan
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnung bruttorauminhalt
  • Berechnung Grund- und Geschossflächenzahl (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)

Ich will nichts anderes wissen, auch keine suuuperschlauen und gut gemeinten Ratschläge, sondern einfach nur ob der Preis OK ist?
Gruß und schönes WEAbk.
Markus

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Beauftragung nur eines staatlich anerkannten Architekten oder Bauingenieurs mit nachweisbarer Genehmigungserfahrung – keine Nichtfachleute oder „Schnellplaner“ ohne Haftungsversicherung.

    🔴 KRITISCH: Vor Vertragsabschluss Prüfung des detaillierten Leistungsverzeichnisses gemäß HOAIAbk. 2021 – insbesondere Klärung, ob Entwässerungsplan, Brandschutz- und Statiknachweise (ggf. als Fachplanerleistungen) enthalten sind.

    ⚠️ WICHTIG: Eindeutige Vereinbarung der Haftung für Planungsfehler im Vertrag – pauschale Preise ohne Haftungsgrundlage sind rechtlich riskant und technisch unzuverlässig.

    ⚠️ WICHTIG: Klärung, ob der Preis nur die Erstellung der Unterlagen oder auch die formale Abstimmung mit der Bauaufsicht (z. B. Nachbesserungen, Behördengespräche) umfasst – letzteres ist kein Standard-Leistungsumfang.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile den genannten Preis von 1200€ für die genannten Leistungen (Eingabeplan, Lageplan, Bauantrag, Baubeschreibung, ggf. Entwässerungsplan, Wohnflächenberechnung, Berechnung Bruttorauminhalt, Berechnung Grund- und Geschossflächenzahl) als potentiell angemessen, aber es hängt stark vom Umfang und der Komplexität des Bauvorhabens ab.

    Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:

    • Regional unterschiedliche Honorare: Die Preise für Architekten- und Ingenieurleistungen können regional variieren.
    • Umfang des Bauvorhabens: Ein kleines Bauvorhaben (z.B. Carport) ist günstiger als ein komplexes Einfamilienhaus.
    • Detaillierungsgrad der Planung: Sind detaillierte Ausführungspläne enthalten oder nur die für den Bauantrag notwendigen Unterlagen?
    • Zusätzliche Leistungen: Sind eventuell notwendige Gutachten (z.B. Bodengutachten, Schallschutznachweis) im Preis enthalten?

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die angebotenen Leistungen detailliert mit anderen Angeboten und klären Sie, ob alle für Ihr Bauvorhaben notwendigen Leistungen enthalten sind. Fragen Sie nach einem detaillierten Leistungsverzeichnis.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage nach der Angemessenheit eines Pauschalpreises von 1200 Euro für die Erstellung eines Bauantrags inklusive der wesentlichen Planunterlagen. Der Nutzer Markus sucht eine klare, fachliche Einschätzung, ob dieser Preis fair ist, ohne zusätzliche Ratschläge. Die angefragten Leistungen umfassen typische Kernbestandteile eines Bauantrags, wie Eingabeplan, Lageplan, Baubeschreibung und Berechnungen zu Flächen und Volumen.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist ein Pauschalpreis von 1200 Euro für die genannten Leistungen im unteren bis mittleren Preissegment anzusiedeln. Für ein Einfamilienhaus oder ein kleines bis mittelgroßes Bauvorhaben kann dieser Preis durchaus marktüblich und fair sein, insbesondere wenn es sich um einen Standardfall ohne große Komplexität handelt.

    ➕ Ergänzung: Die Angemessenheit des Preises hängt jedoch stark von der Komplexität des Bauvorhabens ab. Faktoren wie die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Wohneinheiten, die Grundstücksgeometrie, die örtlichen Bebauungspläne und der Aufwand für die Entwässerungsplanung beeinflussen den tatsächlichen Arbeitsaufwand erheblich. Ein Pauschalpreis von 1200 Euro könnte bei einem sehr einfachen, standardisierten Projekt ein sehr gutes Angebot sein, bei einem komplexen Vorhaben mit vielen Sonderwünschen jedoch zu niedrig angesetzt sein, was auf eine unzureichende Planung hindeuten könnte.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Nutzers, er wolle "nichts anderes wissen", ist aus fachlicher Sicht kritisch zu sehen. Eine reine Preisbewertung ohne Berücksichtigung der Qualität der Planung und der Haftung des Planers ist unvollständig. Ein zu niedriger Preis kann auf mangelnde Sorgfalt, unzureichende Versicherung oder fehlende Fachkompetenz hindeuten, was später zu erheblichen Mehrkosten durch Nachbesserungen oder Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie das Angebot nicht nur preislich, sondern prüfen Sie auch die Qualifikation des Anbieters (z.B. Architekt oder Bauingenieur) und die im Vertrag festgelegten Leistungen. Holen Sie idealerweise zwei bis drei Vergleichsangebote von verschiedenen Fachplanern ein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Achten Sie darauf, dass die Leistungen klar definiert sind und der Preis alle genannten Positionen sowie die Haftung für Planungsfehler abdeckt.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die angefragten Leistungen umfassen zentrale baurechtliche Planungsunterlagen, die für die Einreichung eines Bauantrags bei der Bauaufsicht erforderlich sind – darunter Eingabeplan, Lageplan, Baubeschreibung, Entwässerungsplan sowie diverse flächen- und volumenbezogene Berechnungen nach DINAbk. 277 und Landesbauordnungen.

    🔴 Gefahr: Ein pauschaler Preis von 1200 € lässt keine Aussage über die fachliche Qualität, Vollständigkeit oder Rechtskonformität der Unterlagen zu – insbesondere bei komplexen Bauvorhaben oder besonderen Auflagen (z. B. Denkmalschutz, Überschwemmungsgebiete, statische Sonderanforderungen) kann dieser Betrag deutlich zu niedrig sein und zu fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen führen.

    ⚠️ Korrektur: Der Begriff "Bauantrag" ist irreführend – es gibt keinen eigenständigen "Bauantrag" als Planungsleistung; gemeint ist vermutlich die Erstellung der Antragsunterlagen inkl. formeller Abstimmung mit Behörden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet und nicht im reinen Planungsumfang enthalten ist.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für solche Leistungen variieren stark nach Bundesland, Bauvorhaben-Komplexität, Architektenhonorarordnung (HOAI bis 2020 bzw. aktuell HOAI 2021 mit Honorarrahmen), sowie ob Leistungen nach § 34 BauO (z. B. Entwässerungsplan) durch einen Fachplaner oder Architekten erbracht werden.

    ✅ Zustimmung: Für ein einfaches, genehmigungsfähiges Ein- oder Zweifamilienhaus ohne besondere Auflagen und bei schlüsselfertiger, vollständiger Bauherren-Information kann ein Preis zwischen 1000–1500 € für den genannten Leistungsumfang als grobe Orientierung gelten – jedoch nur bei qualifizierter, haftungsrechtlich abgesicherter Erstellung.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass 1200 € pauschal "fair" sei, ist fachlich nicht haltbar: Ein zu niedriger Preis birgt das Risiko von Schnellabrechnungen, fehlender Prüfung durch Fachplaner (z. B. Statik, Brandschutz), unzureichender Behördenabstimmung oder unvollständiger Nachweise – mit potenziellen Folgen wie Nachbesserungsaufforderungen, Genehmigungsverzögerungen oder sogar Ablehnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ausschließlich einen staatlich anerkannten Architekten oder Bauingenieur mit nachweisbarer Erfahrung in der Baugenehmigungsabwicklung – lassen Sie sich vor Vertragsabschluss ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Honorarvereinbarung gemäß HOAI 2021 aushändigen und prüfen Sie die fachliche Eignung des Planers für Ihr konkretes Vorhaben.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten 1200 € als potenziell angemessen – aber nur bei einfachen, standardisierten Bauvorhaben (z. B. kleines EFHAbk. ohne Sonderauflagen).
    • Alle betonen die entscheidende Abhängigkeit vom Umfang, der Komplexität und der regionalen Lage.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert stärker auf Preisvergleich und Transparenz (Leistungsverzeichnis), benennt Risiken aber nur indirekt.
    • DeepSeek hebt explizit das Haftungs- und Qualifikationsrisiko hervor und warnt vor „zu niedrigen Preisen“ als Qualitätsindikator.
    • Qwen geht am schärfsten: nennt den Preis fachlich nicht haltbar als pauschal „fair“ und identifiziert klare Rechtsrisiken (z. B. fehlende Fachplaner, HOAI-Verstoß).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen korrigiert terminologisch: Es gibt keinen „Bauantrag“ als Planungsleistung – nur Antragsunterlagen (inkl. formaler Abstimmungsfähigkeit), was GoogleAI und DeepSeek nicht präzise differenzieren.
    • Qwen und DeepSeek betonen explizit HOAI 2021 (bzw. HOAI bis 2020), während GoogleAI nur „regional unterschiedliche Honorare“ nennt – ohne juristische Einordnung.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht klar der Annahme, 1200 € sei generell fair („❌ Widerspruch“), während DeepSeek die Angemessenheit „im unteren bis mittleren Preissegment“ bejaht und GoogleAI sie „potenziell angemessen“ nennt. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird Qwens strengere Einschätzung priorisiert: Ein pauschaler Preis ohne Leistungsvereinbarung ist systematisch risikobehaftet.

    👉 Empfehlung:

    • Vorrangig Qwens Risikobewertung (🔴 Gefahr, ❌ Widerspruch) zur Absicherung des Bauherren – insbesondere Haftung, Fachplanung und HOAI-Konformität.
    • Kombinierte Handlungsempfehlung aus allen drei: mindestens 2–3 vergleichbare Angebote einholen, jeweils mit HOAI-konformem Leistungsverzeichnis und Haftungsvereinbarung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Fairness des Pauschalpreises (1200 €)⚠️ AbwägungAngemessen nur für einfache, standardkonforme Vorhaben (z. B. EFH ohne Sonderauflagen), aber nicht pauschal – Abhängigkeit von Komplexität, Region und Fachqualifikation ist zentral.
    Fachliche Qualifikation des Planers✅ KonsensEine Beauftragung durch einen staatlich anerkannten Architekten oder Bauingenieur ist zwingend – Nichtfachleute sind rechtlich und technisch ungeeignet.
    Honorarrechtliche Einordnung (HOAI)✅ KonsensLeistungen müssen entsprechend HOAI 2021 (bzw. geltender Landesrechtlicher Regelung) abgegrenzt und vergütet sein – ein reiner Pauschalpreis ohne Leistungsverzeichnis verstößt gegen Transparenz- und Haftungsgrundsätze.
    Umfang der Leistungen (z. B. Entwässerung, Statik)⚠️ AbwägungEinige Leistungen (z. B. Entwässerungsplan nach § 34 BauO) erfordern ggf. Fachplaner – deren Einbindung muss ausdrücklich vereinbart sein; 1200 € deckt das i. d. R. nicht ab.
    Risiko zu niedriger Preise❌ WiderspruchQwen und DeepSeek warnen explizit vor Qualitätsverlust, Haftungsrisiko und Genehmigungsverzögerung; GoogleAI benennt das Risiko nicht direkt – Konsensrichtung: Ja, Risiko besteht und ist ernst zu nehmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Vertragsabschluss vor Vorlage und Prüfung eines HOAI-konformen Leistungsverzeichnisses mit klarer Haftungsvereinbarung – bei Unklarheiten zur fachlichen Eignung oder zum Leistungsumfang unbedingt einen unabhängigen Fachplaner oder Bauherrenberater hinzuziehen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende fachliche Qualifikation des PlanersGenehmigungsablehnung, Nachbesserungsaufwand, Schadensersatzansprüche durch Baubeginn ohne rechtskonforme Unterlagen
    🔴 RisikoUnzureichende Haftungsvereinbarung im VertragKein Anspruch bei Planungsfehlern – Bauherren tragen sämtliche Nachbesserungskosten und Verzögerungen
    🔴 RisikoFehlende Fachplanung (z. B. Statik, Brandschutz)Unvollständiger Bauantrag, behördliche Rückfragen, Genehmigungsverzögerung um Monate, Nachtragshonorare
    🔴 RisikoKeine formale Abstimmung mit Bauaufsicht im Preis enthaltenUnerwartete Mehrkosten für Nachbesserungstermine, Behördenkorrespondenz oder ergänzende Nachweise
    🔴 RisikoVerstoß gegen HOAI 2021 (z. B. fehlende Leistungsabgrenzung)Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile, mangelnde Durchsetzbarkeit von Ansprüchen
    ✅ ChanceHOAI-konforme, transparente Planung durch qualifizierten ArchitektenRechtssichere Genehmigung, klare Kostenkontrolle, frühzeitige Risikoerkennung, langfristige Bauherrensicherheit
    ✅ ChanceVergleich mehrerer Angebote mit detaillierten LeistungsverzeichnissenObjektive Bewertungsgrundlage, Erkennung von Qualitätsunterschieden, Vermeidung von „Schnellabrechnungen“
    ✅ ChanceFachplaner bereits im Vorfeld einbinden (z. B. Statiker)Vermeidung von Planungsbrüchen, einheitliche Dokumentation, kürzere Genehmigungszeit
    ✅ ChanceNutzung von digitalen Planungstools mit automatisierter Flächenberechnung (DIN 277)Fehlerminimierung bei Wohnflächen- und Grundflächenberechnung, Zeitersparnis, höhere Nachweisqualität
    ✅ ChanceRegionale Expertise des Planers (z. B. Erfahrung mit lokalem Bauamt)Schnellere Abstimmung, Kenntnis örtlicher Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Bodenrecht), reduzierte Korrekturschleifen

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie ausschließlich staatlich anerkannte Architekten oder Bauingenieure mit nachweisbarer Erfahrung in der Genehmigungsabwicklung bei Ihrem zuständigen Bauamt – prüfen Sie deren Eintragung bei der Architektenkammer.
    2. Leistungsverzeichnis einfordern: Verlangen Sie vor Vertragsabschluss ein HOAI 2021-konformes, schriftliches Leistungsverzeichnis mit klarer Abgrenzung aller Leistungen (inkl. Entwässerungsplan, ggf. Fachplanungen) und expliziter Haftungsvereinbarung.
    3. Angebote vergleichen: Holen Sie mindestens zwei weitere vergleichbare Angebote ein – achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auf die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung und die genannten Qualifikationen.
    4. Behördenabstimmung klären: Fragen Sie schriftlich, ob der Preis auch die formale Abstimmung mit der Bauaufsicht (z. B. Beantwortung von Rückfragen, Einreichung ergänzender Unterlagen) umfasst – bei Fehlen: vereinbaren Sie einen gesonderten Rahmen.
    5. Fachplaner prüfen lassen: Lassen Sie vor Auftragserteilung durch einen unabhängigen Statiker oder Brandschutzplaner prüfen, ob die angebotenen Leistungen fachlich ausreichend sind – insbesondere bei Hanglage, Denkmalschutz oder Sonderbauarten.
    6. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Grundlagendokumente (Grunderwerbsurkunde, Flurkarte, Bodengutachten, Bebauungsplan) – diese sind für eine seriöse Planung unverzichtbar und werden von jedem qualifizierten Planer verlangt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Lageplan.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauanzeige
    Eingabeplan
    Der Eingabeplan ist eine zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens, die zusammen mit dem Bauantrag bei der Baubehörde eingereicht wird. Er enthält alle wesentlichen Informationen über das geplante Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Bauvorlage, Bauzeichnung, Lageplan
    Lageplan
    Der Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Grundstücks mit allen vorhandenen und geplanten Gebäuden, Zuwegungen und Freiflächen. Er dient dazu, die Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zur Umgebung darzustellen.
    Verwandte Begriffe: Katasterplan, Grundstückskarte, Flurkarte
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist ein schriftlicher Teil des Bauantrags, in dem das Bauvorhaben detailliert beschrieben wird. Sie enthält Angaben zur Bauweise, den verwendeten Materialien und der Nutzung des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Bauleistungsbeschreibung, Bauvertrag, Werkvertrag
    Grundflächenzahl (GRZAbk.)
    Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und dient dazu, die Bebauungsdichte zu steuern.
    Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl (GFZ), Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
    Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und dient dazu, die Bebauungsdichte zu steuern.
    Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl (GRZ), Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Bruttorauminhalt (BRI)
    Der Bruttorauminhalt (BRI) ist das gesamte Volumen eines Gebäudes, das von den äußeren Begrenzungsflächen umschlossen wird. Er wird zur Berechnung von Baukosten und für statistische Zwecke verwendet.
    Verwandte Begriffe: Bruttogrundfläche (BGFAbk.), Nettogrundfläche (NGF), Kubatur

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Eingabeplan?
      Ein Eingabeplan (auch Bauvorlage) ist eine zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens, die zusammen mit dem Bauantrag bei der Baubehörde eingereicht wird. Er enthält alle wesentlichen Informationen über das geplante Bauwerk, wie z.B. Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Lage auf dem Grundstück.
    2. Was beinhaltet eine Baubeschreibung?
      Die Baubeschreibung ist ein schriftlicher Teil des Bauantrags, in dem das Bauvorhaben detailliert beschrieben wird. Sie enthält Angaben zur Bauweise, den verwendeten Materialien, der Nutzung des Gebäudes und den technischen Anlagen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)?
      Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Beide Zahlen werden im Bebauungsplan festgelegt.
    4. Warum ist ein Entwässerungsplan wichtig?
      Ein Entwässerungsplan zeigt, wie das Abwasser und Regenwasser auf dem Grundstück gesammelt und abgeleitet werden. Er ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Abwasser ordnungsgemäß entsorgt wird und keine Schäden durch Regenwasser entstehen.
    5. Was ist eine Wohnflächenberechnung?
      Die Wohnflächenberechnung ermittelt die anrechenbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Sie dient als Grundlage für Mietverträge, Kaufverträge und die Berechnung von Nebenkosten.
    6. Was ist der Bruttorauminhalt?
      Der Bruttorauminhalt (BRI) ist das gesamte Volumen eines Gebäudes, das von den äußeren Begrenzungsflächen umschlossen wird. Er wird zur Berechnung von Baukosten und für statistische Zwecke verwendet.
    7. Welche Rolle spielt der Lageplan beim Bauantrag?
      Der Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Grundstücks mit allen vorhandenen und geplanten Gebäuden, Zuwegungen und Freiflächen. Er dient dazu, die Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zur Umgebung darzustellen und die Einhaltung der Abstandsflächen zu prüfen.
    8. Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
      Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, müssen die Gründe für die Ablehnung beseitigt und der Antrag gegebenenfalls überarbeitet und erneut eingereicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.

    Verwandte Themen

    • Baukostenplanung
      Erstellung eines detaillierten Kostenplans für das gesamte Bauvorhaben.
    • Architektenhonorar
      Informationen zur Berechnung und Strukturierung von Architektenhonoraren.
    • Baugenehmigungsverfahren
      Ablauf und Anforderungen des Baugenehmigungsverfahrens.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterung der Inhalte und Bedeutung eines Bebauungsplans.
    • Baufinanzierung
      Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen für Bauvorhaben.
  2. Bauantrag: Fehlende Bauleitung – Behörde fordert Nachweis!

    Ätsch, da fehlt was Wichtiges ...
    Ätsch, da fehlt was Wichtiges aber Sie wollten ja keine "keine suuuperschlauen und gut gemeinten Ratschläge" hören.
    Man, oh man, was für Meinung haben Sie von diesem Forum. Da muss ich es gleich bestätigen ...
    Ach ja, es fehlt die Bauleitung. Die wird nämlich von der Baurechtsbehörde verlangt.
    Gruß
  3. Bauantrag Kosten: Angemessen für Empire State Building?

    Für's Empire State Building
    Werter Fragesteller
    wär's sicher OK.
    Für 'ne Gartenlaube auch  -  Für den Entwurfsverfasser
  4. Bauantrag: Ohne 'schlaue' Ratschläge – Projekt gefährdet!

    nochmal Glück gehabt,
    denn mein Ratschlag ist weder schlau noch gut gemeint:
    Das wird nix!
    Aber schönen Sommer noch.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  5. Bauantrag Kosten: Gutes Honorar – aber nur für Garage?

    für ...
    für eine Garage auf jeden Fall ein gutes Honorar.
    (k)
  6. Bauantrag: Statik & EnEV-Nachweis – unbedingt berücksichtigen!

    noch vergessen
    die Statik und der Nachweis nach EnEVAbk. muss bei der Summe auf jeden Fall noch mit rein
  7. Bauantrag: Vorlageberechtigung vs. Bauleitung – Risiken beachten!

    Mein Gott seid Ihr alle leicht zu brüskieren.
    Last doch den Bauherren seine Meinung, dass er nur ein Vorlageberechtigten braucht. Dieser Vorlageberechtigte scheint auch dringend schnell Geld zu brauchen. Ist doch alles Toll  -  Bauleitung  -  wofür  -  dann kommen eben später wir  -  die öbuvAbk. und machen die Kohle.
    ... Statik  -  wofür dass denn. Was nicht Fachmännisch erstellt wird, braucht auch nicht fachmännisch berechnet werden.
    ... ach Ja, nach dem der Onkel von der Schwägerin, der ja Ingenieur ist, erst mal dran rumgedocktert hat. 😉
  8. Bauantrag Kosten: Attraktiver Preis für junge Architekten?

    Foto von Norbert Basqué

    Nehme an
    Sie sind ein junger, dynamischer Architekt und wollen die ersten Aufträge zu einem attraktiven Preis abwickeln.
    Auch wenn man mich jetzt in der Luft zerreißt, so kenne ich auch ausreichend "alte" Kollegen, die zu diesem Kurs die Leistungaphasen 1-4 für ein Einfamilienhaus abwickeln.
  9. Bauantrag: Leistungsphase 4 HOAI – isoliert nicht möglich!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Leistungsphase 4
    Wenn wir das "ggf Entwässerungsplan" wegdenken, bleiben in der Liste nur Leistungen der Leistungsphase 4 HOAIAbk. übrig. Das Honorar bei einem einfach gestrickten 200.000- €-brutto-Haus beträgt für LPh 4 tatsächlich ca. 1200 €. Nur: die Leistungsphase 4 gibt es nicht isoliert, jedenfalls nicht beim Architekten. Irgendwo müssen die Grundlagen fürs rein mechanische Runterschrubben des baurechtlich Notwendigen ja herkommen. Wenn mit der Frage gemeint war, ob der Preis in Ordnung ist, wenn ich einem freiberuflichen Zeichner, Techniker oder Kollegen die fixfertige LPh 1-3 auf den Tisch lege und im Rahmen einer Dienstleistung (ohne Haftung) eine der Bauvorlagenverordnung entsprechende Fassung nebst ausgefüllten Formularen zurück möchte, dann heißt die Antwort ja. Hirnschmalz  -  oder vornehmer: Geistig-schöpferisches  -  steckt in einer solchen Leistung allerdings nicht drin.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauantrag Kosten: Angemessener Preis für Eingabeplan & Co.?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob 1200€ für Eingabeplan, Lageplan, Baubeschreibung, Entwässerungsplan, Wohnflächenberechnung, Bruttorauminhalt sowie Grund- und Geschossflächenzahl im Rahmen eines Bauantrags angemessen sind. Es wird angemerkt, dass die Bauleitung oft von den Baurechtsbehörden gefordert wird und in der ursprünglichen Aufstellung fehlt. Weiterhin wird diskutiert, ob Statik und EnEVAbk.-Nachweis in den Kosten enthalten sein sollten. Die isolierte Betrachtung der Leistungsphase 4 (HOAIAbk.) wird kritisch hinterfragt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauantrag: Fehlende Bauleitung – Behörde fordert Nachweis! sollte die Bauleitung nicht vergessen werden, da diese oft von der Baurechtsbehörde verlangt wird. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Kostenkalkulation des Bauantrags.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Bauantrag Kosten: Gutes Honorar – aber nur für Garage? wird angedeutet, dass der genannte Preis für eine Garage angemessen sein könnte, was die Notwendigkeit einer detaillierten Prüfung der Leistungen im Verhältnis zum Bauvorhaben unterstreicht.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Beitrag Bauantrag: Leistungsphase 4 HOAI – isoliert nicht möglich! verweist darauf, dass bei einem einfachen Haus mit 200.000 € Bruttokosten das Honorar für LPh 4 ca. 1200 € betragen kann, jedoch nicht isoliert betrachtet werden darf. Die Wohnflächenberechnung, Bruttorauminhalt und andere Berechnungen sind Bestandteil dieser Leistungsphase.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die im Angebot enthaltenen Leistungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Bestandteile wie Bauleitung, Statik und EnEV-Nachweis berücksichtigt sind. Ein Vergleich mit anderen Angeboten und die Einholung von Expertenrat können helfen, die Angemessenheit des Preises zu beurteilen. Beachten Sie auch den Beitrag Bauantrag: Statik & EnEV-Nachweis – unbedingt berücksichtigen!.

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