Sacksilo zu klein: Architekt haftbar? Pelletbedarf, Lagerkapazität & Risiken
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Sacksilo zu klein: Architekt haftbar? Pelletbedarf, Lagerkapazität & Risiken

Sehr geehrtes Forum,
ich hoffe sie können mir meine Fragen beantworten.
Nach der Empfehlung meines Architekten, ein Sacksilo für Pellets anstatt des üblichen Bunkers einzubauen, habe ich dies auch gemacht.
Nach zweijähriger Behausung in unserem KfW-40 Holzhaus stellt sich aber nun heraus, dass die Menge der Pellets nicht über eine Heizperiode hinausgeht. Ich benötigte im ersten Jahr eine Menge von 2900 kg. Das Sacksilo hat aber nur ein Lagervolumen von 2300 kg. Mein Architekt hat bei der Anfrage des Angebots diese Größe dem Heizungsbauer vorgeschlagen (da er dieses schon einmal in einer KfW-60 Doppelholzhaushälfte eingebaut hat), ohne aber zuvor eine Berechnung abzugeben. Es bestand zwar ein Energiebedarfsausweis, dieser wurde aber vom Heizungsbauer nicht angefordert.
Mein Architekt meint, dass der Heizungsinstallateur in jedem Falle eine Überprüfung der benötigten Lagerkapazität anfertigen und Bedenken gegen die Lagergröße einlegen hätte müssen.
Wem kann ich nun den Schwarzen Peter in die Hand drücken, oder ist dieser Fall sowieso nicht eindeutig zu klären. Am liebsten würde ich natürlich ein größeres Silo einbauen lassen, aber wer zahlt mir das ... wahrscheinlich selber.
  • Name:
  • toberl
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Größe Ihres Sacksilos für Pellets haben. Es ist ärgerlich, wenn die empfohlene Größe nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

    Mögliche Ursachen:

    • Fehlerhafte Berechnung des Pelletbedarfs: Der Architekt hat möglicherweise den Energiebedarf Ihres Hauses falsch eingeschätzt.
    • Unzureichende Lagerkapazität des Sacksilos: Das gewählte Sacksilo ist schlichtweg zu klein für Ihren jährlichen Pelletverbrauch.
    • Abweichung vom Energiebedarfsausweis: Der tatsächliche Verbrauch weicht vom berechneten Wert im Energiebedarfsausweis ab.

    Haftungsfrage:

    Ob der Architekt haftbar ist, hängt davon ab, ob er seine Pflichten verletzt hat. Dazu gehört eine korrekte Bedarfsermittlung und die Empfehlung einer passenden Lagergröße. Lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie Ihren Pelletverbrauch der letzten Jahre. Lassen Sie die Berechnung des Pelletbedarfs und die Eignung des Sacksilos von einem unabhängigen Energieberater überprüfen. Klären Sie die Haftungsfrage mit einem Anwalt für Baurecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sacksilo
    Ein Sacksilo ist ein flexibler Lagerbehälter für Schüttgüter wie Pellets, der aus einem robusten Gewebe gefertigt ist. Es dient zur Lagerung von Pellets in Heizungsanlagen und bietet eine kostengünstige Alternative zu festen Bunkern.
    Verwandte Begriffe: Pelletlager, Pelletbunker, Gewebesilo
    Pelletbedarf
    Der Pelletbedarf bezeichnet die Menge an Pellets, die ein Gebäude oder eine Heizungsanlage innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist ein Jahr) benötigt, um den Wärmebedarf zu decken. Er hängt von Faktoren wie Gebäudeisolierung, Heizverhalten und Anlagentechnik ab.
    Verwandte Begriffe: Energiebedarf, Heizlast, Jahresheizwärmebedarf
    Energiebedarfsausweis
    Der Energiebedarfsausweis ist ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes ausweist. Er enthält Angaben zum Primärenergiebedarf, zum Endenergiebedarf und zu den energetischen Kennwerten des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Verbrauchsausweis, EnEVAbk.
    Heizlast
    Die Heizlast ist die Wärmemenge, die einem Raum oder Gebäude zugeführt werden muss, um eine bestimmte Raumtemperatur aufrechtzuerhalten. Sie wird in Watt (W) oder Kilowatt (kW) angegeben und hängt von der Gebäudeisolierung, der Außentemperatur und den Wärmeverlusten ab.
    Verwandte Begriffe: Wärmebedarf, Heizleistung, Wärmeverlust
    Haftung
    Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person oder eines Unternehmens für Schäden, die durch ihr Handeln oder Unterlassen entstanden sind. Im Baurecht kann die Haftung beispielsweise bei Planungsfehlern oder mangelhafter Ausführung entstehen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Verantwortlichkeit
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit von Bauwerken verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauingenieur, Planer
    Lagerkapazität
    Die Lagerkapazität bezeichnet das maximale Volumen oder die maximale Menge an Material, die ein Lagerbehälter aufnehmen kann. Bei einem Sacksilo für Pellets gibt die Lagerkapazität an, wie viele Tonnen Pellets maximal gelagert werden können.
    Verwandte Begriffe: Fassungsvermögen, Volumen, Speicherkapazität

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Sacksilo für Pellets?
      Ein Sacksilo ist ein flexibler Lagerbehälter aus Gewebe für Pellets, der im Vergleich zu einem festen Bunker kostengünstiger und einfacher zu installieren ist.
    2. Wie berechnet man den Pelletbedarf für ein Haus?
      Der Pelletbedarf wird anhand des Energiebedarfs des Hauses, der Heizlast und des Wirkungsgrades der Heizungsanlage berechnet. Der Energiebedarfsausweis gibt hier erste Anhaltspunkte.
    3. Welche Faktoren beeinflussen den Pelletverbrauch?
      Der Pelletverbrauch wird durch die Größe des Hauses, die Dämmung, die Außentemperatur, das Heizverhalten und den Wirkungsgrad der Heizungsanlage beeinflusst.
    4. Was tun, wenn das Sacksilo zu klein ist?
      Wenn das Sacksilo zu klein ist, muss es entweder durch ein größeres ersetzt oder durch ein zusätzliches Sacksilo ergänzt werden. Alternativ kann man häufiger Pellets nachbestellen, was aber zu höheren Kosten führen kann.
    5. Wer haftet bei einer falschen Auslegung des Sacksilos?
      Die Haftung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Pflichten der beteiligten Parteien ab. In der Regel haftet derjenige, der die falsche Berechnung oder Empfehlung gegeben hat. Dies kann der Architekt, der Heizungsbauer oder der Energieberater sein.
    6. Wie kann man eine Überfüllung des Sacksilos vermeiden?
      Eine Überfüllung kann durch eine Füllstandsanzeige oder eine automatische Abschaltung der Befüllanlage vermieden werden. Es ist wichtig, die maximale Füllmenge des Sacksilos zu beachten.
    7. Welche Normen gelten für Sacksilos?
      Für Sacksilos gelten verschiedene Normen, die die Anforderungen an die Materialbeschaffenheit, die Statik und die Sicherheit regeln. Diese Normen sind in Deutschland beispielsweise in der DINAbk. EN ISO 14961 festgelegt.
    8. Wie oft muss ein Sacksilo gewartet werden?
      Ein Sacksilo sollte regelmäßig auf Beschädigungen und Verschleiß überprüft werden. Die Intervalle für die Wartung hängen von den Herstellerangaben und den Einsatzbedingungen ab.

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      Informationen zur Haftung von Architekten und Planern bei Fehlplanungen.
  2. Pelletheizung: Solar-Ergänzung optimiert Sacksilo-Größe

    WW Solar erwärmen
    Wenn Sie Ihre Pelletheizung durch eine Solaranlage ergänzen, dann passt das alte Silo wieder für einen Jahresbedarf 🙂
    Mit sonnigen Grüßen
  3. Pelletlager: Kleiner Bunker fördert Energiesparen!

    Bau trockenheizen
    und dann nochmal gucken.
    +außerdem erzieht ein knapper Bunker zum Energiesparen 😉
    müsste doch eigentlich für >> 200 m² ausreichen ...
  4. Pelletbedarf: Heizungsbauer haftbar bei falscher Berechnung?

    ups ... Holzhaus ...
    da wäre dann der Heizungsbauer dran meine ich  -  wenn irgendwo steht, dass Sie einen Jahresvorratsbunker wollten ... soviel ich weiß ist das nämlich nirgendwo als verbindlichen Stand der Technik festgeschrieben ...
    ... tät' mich mal interessieren, wie der die Anlage bemessen hat ... Wärmebedarfsberechnung durchgeführt?
    +++vom Laien+++
  5. Pelletverbrauch: Optimierung der Heizungsanlage notwendig?

    Irgendwas passt vielleicht nicht.
    man sagt, Heizlast * 0,9 = Menge in Pellets (oder irgendwie so ähnlich).
    Ich habe ein NE-Haus (also kein Kfw irgendwas) und verbrauche ca. 4 Tonnen Pellets im Jahr. OHNE Solar-Anlage. Und das bei 146 m². Und einer 10 kW-Anlage.
    Also hätte ich mal gesagt, wenn Sie einen deutlich besseren Dämmstandard haben, sollte das doch passen.
    Haben Sie denn schon mal an Optimierung der Heizungsanlage gedacht?
    z.B. Umwälzpumpe für Warmwasser nur Stundenweise (oder gar nicht bzw. über Tastschalter) laufen zu lassen. Das verbraucht eine ganze Menge.
    z.B. Zeiten der Warmwasserbereitung einschränken. (Gabe es jetzt soweit, dass es nur 1x am Tag läuft).
    Ich denke mal, das lässt sich an der Steuerung noch was optimieren. Ich komme nun auf ca. 13 Brennerstart bei 2 Stunden Laufzeit im Jahresdurchschnitt.
    PS: Welche Pelletsanlage haben Sie? Mit oder ohne Pufferspeicher?
    PPS: Und wenn Sie noch ein paar Leute finden für Sammelbestellung wird es doch auch billiger. Dann halt gleich im Frühjahr füllen lassen wenn es Sommerpreise gibt und dann nochmals am Ende kurz vor den Winterpreisen.
  6. KfW40-Haus: Architekt haftet für mangelnde Wärmedämmung!

    mal deutlicher:
    ist das wirklich kfw40?
    gibt's e. geprüften Nachweis?
    funktioniert's "Holz sei Dank" oder ist zumindest halbwegs wärmegedämmt?
    wie auch immer: an den Architekt halten. der hat alles abgenommen (?) und
    ist versichert.
  7. Sacksilo zu klein: Architekt haftbar bei KfW40-Haus?

    alle Bedingungen passen ... außer Silo
    Das Haus entspricht in seiner Beschaffenheit den Anforderungen eines Kfw-40 Hauses (HT-Wert unter 45 % dem gefordertem Wert). Austrocknungszeiten haben wir so gut wie keine, da außer dem Keller (Bodenplatte und Wände) alles in Trockenbauweise errichtet wurde.
    Die Haustechnik ist ebenfalls energiesparend ausgelegt worden (Umwälzpumpe mit Taster, Pufferspeicher, Heizungsunterstützende Solaranlage, dezentrale Lüftungsanlage). Der Brenner ist ein EuroPellet 15 von Fröling. Die Solaranlage Flachkollektor Solarfino von Fröling.
    Der Jahresheizwärmebedarf inkl. beheiztem Keller liegt bei 46 kWh/m²a.
    Mir geht es eigentlich darum ob ich ein Recht auf ein größeres Sacksilo habe, mit dem ich über eine Heizperiode komme. Wie gesagt, mein Architekt meinte, dass die von ihm empfohlene Größe ausreichen würde, da er dieses ja schon in einem weniger gut gedämmten Haus eingebaut hat und super funktioniert. Bei wem liegt die Haftung?
    Danke für die bisherigen Beiträge.
  8. Pelletlager: Rechtsanspruch auf Jahresvorrat prüfen!

    Einen Rechtsanspruch auf einen Jahresvorrat
    haben Sie gewiss nur dann, wenn dieses recht dehnbare Maß vorher schriftlich fixiert war. Ich würde mich als Heizungsbauer nie auf so etwas einlassen, oder sehr genau rechnen und niemals ein Sacksilo aufstellen; ein "richtiges" Lager fasst bei gleichen Abmessungen die Hälfte mehr an Pellets.
    Was mir jedoch sehr merkwürdig vorkommt, sind die Zahlen, die Sie nennen. 2,9 to Pellets erzeugen eine Wärmemenge von ca. 14.500 kWh. Die teile ich durch Ihre genannten 46 kWh und komme auf stolze 315 m² beheizte Wohnfläche!? Kann das sein? Ist Ihr Haus soo groß? Wenn nicht, dann passt was nicht. Zudem habe ich die Solargewinne ja noch nicht berücksichtigt ...
    Sie merken, dieser ganze Kokolores mit dem Jahresheizwärmebedarf, Energiebedarfsausweis, etc. geht an der Realität meist vorbei. EnEVAbk. sei Dank ... Würde ich nun praxisgerecht die Heizlast des Gebäudes berechnen, komme ich aus Erfahrung bei einen so einem sehr gut gedämmten Haus auf ca. 35 Watt/m². 315 m² x 35 W/m² gäbe eine Kesselgröße von ca. 11 kW. Dabei wäre Ihr 15 kW-Kessel "nur" 36 % überdimensioniert! Wenn aber Ihr Gebäude deutlich kleiner ist, ja warum steht dann darin ein so riesiger Kessel? (Klar, weil's den EuroPellet nur ab 15 kW Leistung gibt) Also erste Maßnahme: Kesselleistung reduzieren. Vielleicht hilft Ihnen hier aus dem Forum Herr Walter, der hat ein sehr inniges Verhältnis zu seinem EuroPellet 🙂.
    Das Silo, das Sie haben, müsste für ein KfW-40 Einfamilienhaus dicke (!) für einen Jahresvorrat reichen. Dennoch werden sich bald alle, die nur weniger als 3 to pro Lieferung bunkern können, in Zukunft vielleicht ärgern: Einige Pelletshändler sind schon dazu übergegangen, erst ab 3 to (preisnormal) anzubieten und für kleinere Mengen gute Mindermengenaufschläge zu nehmen. Meine persönliche Meinung: Keine kleinen Sacksilos. Ein mit Holz gebautes Lager ist meist sogar noch preiswerter zu erstellen.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  9. Pelletbedarf: Architekt trägt Verantwortung für Lagergröße

    Die Heizung ist schon OK ...
    Nachdem Herr Lüneborg mich ja hier in's Spiel bringt, gebe ich auch noch meinen Senf dazu, auch wenn es vielleicht nicht allzu hilfreich ist:
    • Vermutlich werden Sie niemanden dran bekommen, da wohl nirgendwo steht, dass auch ein Jahresvorrat Platz haben muss. Wobei ich es übrigens als einen Fehler des Architekten ansehe. Dieser muss bereits den Jahresbedarf berechnen, um seine Bevorratung dann auch baulich zu berücksichtigen. Bei meinem Bau habe ich die Größe des Raums selbst festgelegt, da ich das Thema Pellets als Ganzes auch nicht delegieren wollte.
    • Zu den anderen Themen, die Sie vielleicht nur am Rande interessieren:
    • Klar habe ich ein "inniges" Verhältnis zu meiner EuroPellet. Allerdings ist der Tipp von Herrn Lüneborg, die Kesselleistung zu reduzieren, überhaupt nicht sinnvoll. Da Sie einen Puffer haben, ist die Leistung des Kessels völlig schnuppe. Der Kessel läuft unter Volllast, also im optimalen Bereich, bis Ihr Puffer voll ist. Ist bei mir genauso.
    • Auch besitzt die EuroPellet 15 den vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrad, arbeitet also optimal. Ich habe das mal überschlägig gecheckt, indem ich die geschätzte mittlere Leistung (sieht man im Display) mit der Betriebszeit multipliziert habe (kann man auch abfragen) und dann mit dem Verbrauch in kg verglichen habe.
    • Bleibt dann nur noch der letzte Punkt: Das Haus verbraucht tatsächlich mehr als im Energiepass steht. Das wiederum scheint völlig normal zu sein  -  und ist bei mir (KfW 60 Haus) auch der Fall. Natürlich bin ich meinem Statiker dankbar, dass er die Freiheiten der EnEVAbk. zu meinen Gunsten genutzt hat. Trotzdem ist der reale Heizbedarf so deutlich über den EnEV Werten, dass die Nutzung eventueller Freiheiten zur Erklärung des Mehrverbrauchs nicht hinreichend ist. Ich habe vor kurzem mal einen Abend lang über meinem EnEV Nachweis gebrütet, um die Ursache für Diskrepanz rauszukriegen:

    Ich denke, meine vor allem nach Norden und Nordwesten riesigen Verglasungen kommen zu gut weg. Und die Lüftungsverluste sind zu niedrig angesetzt, zumindest bei unserem sehr windigen Platz und unseren (sehr schlechten) Lüftungsgewohnheiten. Da Ihre Lüftungsanlage dezentral ist, vermute ich mal dass Sie kein WRG haben, d.h. bei Ihnen könnte der Luftwechsel auch die Hauptquelle für Verluste sein. Sie können ja mal folgendes mit dem EnEV Nachweis machen (gleich vorab: Ich bin kein Profi im Lesen dieser Berechnung, dies ist nur die Art, wie ich das Ding verstanden habe):

    1. Nehmen Sie Jahresprimärenergiebedarf (bei mir 75,5 kWh/m²a) und multiplizieren Sei ihn mit der "Gebäudenutzfläche" (das ist *nicht* Ihre Wohnfläche, sondern der EnEV-Wert, der sich aus dem Gebäudevolumen ergibt). Bei mir sind das 254,6 m². Das Ergebnis ist bei mir ein Jahresverbrauch von 19.222 kWh/a.
    2. Nun rechnen wir schnell noch aus, wieviel Pellets das sind: Ein kg Pellets hat ca. 4,7 kWh/kg, bei einem Wirkungsgrad von rund 90 % sind's nur noch 4,23 kWh/kg, bei mir ergibt das pro Jahr einen fiktiven Verbrauch von gut 4,5 Tonnen. Real sind's allerdings ca. knapp 7 Tonnen. Das sind also 50 % mehr, als die EnEV vorsieht. Bei mir war das der erste bewohnte Winter in einem nassen Supermassivhaus, vielleicht kann man hier 25 % Mehrverbrauch durch Bautrocknung ansetzen (nur geschätzt, ich bin gespannt). Die anderen 25 % sind aber wohl ein Fehler in der EnEV.
    3. Schaut man sich die Verluste im einzelnen an, dann sieht man auch, wie empfindlich die EnEV Werte gegen Störungen von außen sind:
    4. Die Lüftungsverluste sind bei mir 13.288 kWh/a. Das heißt, meine Wärme geht zu knapp 70 % durch Lüftung verloren! Man kann sich leicht vorstellen, was ein etwas anderes als EnEV gerechtes Lüften hier an Mehrverbrauch bedeuten kann.
    5. Meine Fenster geben pro Jahr 14.748 kWh ab, also 70 % des Gesamtverlustes, *aber* gewinnen durch die Sonne wiederum 9.982 kWh dazu, also 52 %, sodass sie insgesamt auf dem Papier nur zu 18 % des Gesamtverlustes beitragen. Sollte hier irgendwo ein Fehler im Ansatz der Gewinne und Verluste auftauchen, heben sich Gewinne und Verluste der Fenster nicht mehr so elegant weg wie auf dem Papier.
    • Daher ist für mich die EnEV ein recht instabiles Gebilde mit sehr begrenztem Wert für die Wirklichkeit. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man auf den EnEV Jahrsbedarf (zumindest in meinem Fall) nochmal 50 % draufschlagen.
    • Aber das nur am Rande, für Ihr Sacksilo hilft Ihnen das nun wenig ...

    Viele Grüße!

  10. EnEV-Nachweis: Lüftungsverluste korrekt berechnen!

    OFFTOPIC zu EnEVAbk.-Nachweis
    Ich habe mal meinen EnEV-Nachweis ausgewertet (Neubau ist noch nicht erstellt, daher keine Ist-Daten vorhanden).
    Die Lüftungswärmeverluste sind nicht explizit ausgewiesen, daher habe ich gerechnet:
    Jahresprimärenergiebedarf . /. Heizwärmebedarf = Lüftungsverlust.
    Und der beträgt dann ca. 37 % vom Jahresprimärenergiebedarf.
    Das ist schon ein kurzer Unterschied zu den 70 % von Thomas Walter.
    Weiß jemand, auf welchen Annahmen diese hygienisch notwendige Lüftung basiert?
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Sacksilo zu klein? Architekt haftbar? Pelletbedarf & Lagerkapazität

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt haftbar gemacht werden kann, wenn ein Sacksilo für Pellets zu klein dimensioniert wurde. Es wird diskutiert, ob der Pelletbedarf korrekt berechnet wurde und welche Faktoren den Verbrauch beeinflussen. Zudem wird die Bedeutung eines schriftlichen Nachweises für einen Jahresvorrat an Pellets hervorgehoben. Die Teilnehmer geben Tipps zur Optimierung der Heizungsanlage und zur korrekten Berechnung des Lüftungswärmeverlusts.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Pelletlager: Rechtsanspruch auf Jahresvorrat prüfen! besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf einen Jahresvorrat, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Heizungsbauer sollten sich nicht auf solche Vereinbarungen einlassen, ohne genau zu rechnen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Pelletheizung: Solar-Ergänzung optimiert Sacksilo-Größe schlägt vor, die Pelletheizung durch eine Solaranlage zu ergänzen, um den Jahresbedarf zu decken. Dies kann eine sinnvolle Lösung sein, um die Lagerkapazität des Sacksilos zu optimieren.

    📊 Fakten/Zahlen: Im Beitrag Pelletverbrauch: Optimierung der Heizungsanlage notwendig? wird erwähnt, dass man Heizlast * 0,9 = Menge in Pellets rechnet. Ein Nutzer verbraucht ca. 4 Tonnen Pellets im Jahr für 146 m² ohne Solaranlage in einem NE-Haus.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Energiebedarfsausweis und die Wärmebedarfsberechnung, um den tatsächlichen Pelletbedarf zu ermitteln. Kontaktieren Sie den Architekten und den Heizungsbauer, um die Dimensionierung des Sacksilos zu klären und mögliche Haftungsansprüche zu prüfen. Optimieren Sie die Heizungsanlage und erwägen Sie die Installation einer Solaranlage zur Unterstützung der Pelletheizung.

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