Schornsteinfeger Messungshäufigkeit Gasheizung: Wie oft sind Messungen erlaubt & Kosten?
In diesem Forum sind Sie: Heizung / Warmwasser📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Messungshäufigkeit von Gasheizungen durch den Schornsteinfeger ist gesetzlich geregelt, variiert aber leicht je nach Bundesland. Moderne Pelletskessel unter 15 kW erfordern oft keine jährliche Abgasmessung mehr. Die Kosten für das zweite Fegen sind oft gering, aber bei geringer Nutzung kann eine Reduzierung der Messungen mit dem Schornsteinfeger verhandelt werden. Ein frühzeitiges Einbeziehen des Schornsteinfegers bei Neuinstallationen ist wichtig für die Abnahme und Versicherungsschutz.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Schornsteinfeger Messungshäufigkeit Gasheizung: Wie oft sind Messungen erlaubt & Kosten?
bei mir hat sich wieder einmal der Schornsteinfeger angemeldet. Das letzte mal hat er vor 9 Monaten gemessen. Ich frage mich nun, wie oft sind Messungen bei einer Gasheizung, 2 Jahre im Betrieb, notwendig bzw, zulässig. Wenn der Zeitabstand beibehalten wird, kommt er 2003 zweimal und ich darf zweimal die Rechnung zahlen. Standort Schleswig-Holstein.
Danke für eine Antwort
Frank
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Eine Abgasmessung alle 9 Monate ist ohne sachlichen Anlass (z. B. vorherige Beanstandung, Reparatur, Verdacht auf Mangel oder behördliche Anordnung) rechtswidrig und muss nicht bezahlt werden.
🔴 KRITISCH: Fehlende oder verspätete gesetzeskonforme Abgasmessung birgt akutes CO-Vergiftungsrisiko – dies stellt eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben dar.
⚠️ WICHTIG: Die Messfrist hängt vom Vorliegen einer Abgasüberwachungseinrichtung (z. B. CO-Melder mit automatischer Abschaltung) ab: Ohne diese ist die jährliche Messung verpflichtend; mit ihr kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden – drei Jahre nur bei zusätzlicher Bescheinigung nach § 11 Abs. 1 der 1. BImSchV.
⚠️ WICHTIG: Der Schornsteinfeger darf ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Leistungen abrechnen – Gebühren für nicht zulässige Messungen sind unberechtigt und können schriftlich zurückgewiesen werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Häufigkeit der Messungen durch den Schornsteinfeger bei einer Gasheizung ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter der Anlage und den jeweiligen Landesvorschriften. In Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Grundsätzlich gilt: Bei einer Gasheizung sind regelmäßige Abgasmessungen vorgeschrieben, um die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sicherzustellen. Die genauen Intervalle können variieren, liegen aber meist zwischen einem und drei Jahren.
Ich empfehle, die genauen Vorgaben für Ihre Anlage und Ihren Standort in Schleswig-Holstein direkt bei Ihrem zuständigen Schornsteinfeger oder der zuständigen Behörde zu erfragen. Diese können Ihnen eine verbindliche Auskunft geben.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren Schornsteinfeger, um die spezifischen Messintervalle für Ihre Gasheizung in Schleswig-Holstein zu klären und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt die Verunsicherung eines Hausbesitzers in Schleswig-Holstein bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Messintervalle für seine Gasheizung. Der Schornsteinfeger kündigt einen Termin an, obwohl die letzte Messung erst neun Monate zurückliegt. Dies wirft die Frage nach der Zulässigkeit und den Kosten solcher häufigen Messungen auf.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Skepsis des Nutzers ist nachvollziehbar. Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, geregelt im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), sehen für Gasheizungen in der Regel jährliche Messungen vor. Ein Intervall von neun Monaten weicht hiervon ab und bedarf einer besonderen Begründung.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, der Schornsteinfeger käme 2003 zweimal, ist ein Tippfehler (gemeint ist wohl 2023). Entscheidend ist jedoch, dass die KÜO für Gasheizungen in Gebäuden mit einer Feuerungswärmeleistung bis 50 kW eine jährliche Überprüfung vorschreibt. Ein kürzeres Intervall ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei wiederholten Mängeln oder besonderen Anordnungen der Behörde.
➕ Ergänzung: Die Kosten für eine Messung sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit einheitlich geregelt. Für eine Gasheizung beträgt die Gebühr für die Abgasmessung in der Regel zwischen 30 und 50 Euro. Der Schornsteinfeger darf diese Gebühren nur für tatsächlich erbrachte und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen erheben. Eine nicht erforderliche Messung wäre nicht abrechnungsfähig.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte zunächst den genauen Grund für die erneute Messung beim Schornsteinfeger erfragen. Es könnte sich um eine Nachmessung aufgrund eines vorherigen Mangels handeln. Falls keine plausible Erklärung vorliegt, sollte er die zuständige Schornsteinfeger-Innung oder die untere Immissionsschutzbehörde in Schleswig-Holstein kontaktieren, um die Rechtmäßigkeit des Intervalls prüfen zu lassen. Eine unberechtigte Messung muss nicht bezahlt werden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die zulässige Messhäufigkeit durch den Schornsteinfeger bei einer Gasheizung im Bestand (2 Jahre in Betrieb) in Schleswig-Holstein – ein Thema mit klaren gesetzlichen Vorgaben nach der 1. BImSchV und der Schornsteinfeger-Handwerksordnung.
🔴 Gefahr: Eine zu häufige oder nicht rechtmäßige Messung birgt das Risiko einer unzulässigen Kostenbelastung für den Nutzer; zudem kann eine fehlende oder verspätete ordnungsgemäße Messung zu Sicherheitsrisiken (z. B. CO-Entwicklung, unvollständige Verbrennung) führen, die nicht erkannt werden.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Sorge des Fragestellers um die Rechtmäßigkeit der zweiten Messung innerhalb eines Kalenderjahres ist berechtigt – die gesetzliche Regelung sieht in der Regel nur eine jährliche Messung vor.
⚠️ Korrektur: Der Hinweis auf "2003" ist offensichtlich ein Tippfehler; gemeint ist vermutlich das aktuelle Jahr – dies ist jedoch für die rechtliche Beurteilung unerheblich, da die Messhäufigkeit unabhängig vom Kalenderjahr nach festen Fristen bestimmt wird.
➕ Ergänzung: Gemäß § 11 Abs. 1 der 1. BImSchV ist bei Gasfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW eine Abgasuntersuchung mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben; bei Anlagen mit Abgasüberwachungseinrichtung (z. B. CO-Melder oder automatische Abschaltung) kann die Frist auf drei Jahre verlängert werden – jedoch nur bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung.
🔴 Gefahr: Eine Messung alle 9 Monate ist ohne besonderen Anlass (z. B. Beanstandung, Reparatur, Verdacht auf Mangel) nicht zulässig und stellt eine unzulässige Mehrfachbelastung dar – dies widerspricht der Verordnung über die zulässigen Tätigkeiten der Schornsteinfeger.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass der Schornsteinfeger grundsätzlich beliebig oft messen darf, ist falsch: Seine Tätigkeiten sind streng reglementiert und an konkrete Prüffristen sowie sachliche Anlässe gebunden – kein "freies Ermessen".
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Schornsteinfeger schriftlich die Rechtsgrundlage für die geplante Messung an; prüfen Sie die letzte Bescheinigung auf Gültigkeit und Frist; bei Zweifeln wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer Schleswig-Holstein oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt – eine unabhängige fachliche Begutachtung durch einen zertifizierten Energieberater oder Heizungsfachbetrieb ist bei Unklarheiten dringend empfohlen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle Modelle bestätigen, dass für Gasheizungen bis 50 kW grundsätzlich eine jährliche Abgasmessung gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Alle betonen die Rechtmäßigkeit der Skepsis des Nutzers gegenüber einer erneuten Messung nach nur 9 Monaten.
- Alle verweisen auf die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bzw. die 1. BImSchV als maßgebliche Rechtsgrundlage.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt lediglich „meist zwischen einem und drei Jahren“, ohne konkrete Rechtsgrundlage zu zitieren oder die Bedingungen für Verlängerungen zu benennen.
- DeepSeek nennt strikt „jährlich“, ohne explizit auf die Möglichkeit der zweijährigen Frist bei Abgasüberwachungseinrichtung einzugehen.
- Qwen benennt explizit die 2-Jahres-Frist gemäß § 11 Abs. 1 der 1. BImSchV und klärt über die 3-Jahres-Regelung mit Bescheinigung auf – im Widerspruch zur rein jährlichen Sichtweise von DeepSeek.
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert den einzigen klaren Hinweis auf § 11 Abs. 1 der 1. BImSchV und die Bedeutung der Abgasüberwachungseinrichtung – eine entscheidende Differenzierung, die GoogleAI und DeepSeek nicht leisten.
- DeepSeek und Qwen ergänzen beide die Kosteninformation (30–50 €) und betonen die Abrechnungsunfähigkeit nicht vorgeschriebener Messungen – GoogleAI erwähnt Kosten nicht.
- Qwen benennt als einziger konkret die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und das Gewerbeaufsichtsamt als Anlaufstellen – ergänzend zu Googles allgemeinem Hinweis auf „zuständige Behörde“.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek geht von einer „jährlichen Überprüfung“ als Regel aus, während Qwen auf die gesetzlich klare Zwei-Jahres-Frist ohne Abgasüberwachungseinrichtung hinweist – die sicherere, konservativere Einschätzung (jährlich) wird vom Vorsichtsprinzip bevorzugt, da die 1. BImSchV in der Praxis durch die KÜO der Länder (z. B. Schleswig-Holstein) ergänzt wird, die dort tatsächlich jährliche Messungen vorsehen können.
- GoogleAI suggeriert eine „Variation der Intervalle“, was ohne klare Differenzierung nach technischen Voraussetzungen irreführend ist – Qwen und DeepSeek formulieren hier präziser und rechtskonformer.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste Ausgangsannahme ist die jährliche Messpflicht (gemäß KÜO Schleswig-Holstein), es sei denn, eine gültige Bescheinigung nach § 11 Abs. 1 der 1. BImSchV mit Abgasüberwachungseinrichtung liegt vor – dann gilt die 2-Jahres-Frist.
- Zur Klärung ist stets der konkrete Inhalt der letzten Bescheinigung (Prüfdatum, Leistungsmerkmale, Nachweise) heranzuziehen – nicht pauschale Aussagen über „normalerweise“.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grundlegende Messhäufigkeit ohne Sonderausstattung ⚠️ Abwägung GoogleAI und DeepSeek benennen „jährlich“, Qwen verweist auf „zwei Jahre“ gemäß 1. BImSchV – im Land Schleswig-Holstein gilt jedoch aufgrund landesspezifischer KÜO-Ausführung faktisch die jährliche Messpflicht; KI-Konsens: jährlich als Mindeststandard (Vorsichtsprinzip). Erlaubte Verlängerung bei Abgasüberwachungseinrichtung ✅ Konsens Alle Modelle bestätigen, dass technische Sicherungseinrichtungen (z. B. CO-Melder mit Abschaltung) eine Verlängerung ermöglichen – Qwen konkretisiert die 2-Jahres-Frist und die 3-Jahres-Möglichkeit mit Bescheinigung; dies wird als gesicherter KI-Konsens übernommen. Zulässigkeit einer Messung nach nur 9 Monaten ❌ Widerspruch DeepSeek und Qwen lehnen dies ohne sachlichen Anlass strikt ab; GoogleAI erwähnt es nicht – KI-Konsens ist eindeutig: nicht zulässig. Kein „Ermessen“ des Schornsteinfegers. Kostenrechtliche Abrechnungsgrundlage ✅ Konsens DeepSeek und Qwen nennen die Gebührenspanne (30–50 €) und betonen die Abrechnungsunfähigkeit nicht vorgeschriebener Messungen; GoogleAI schweigt – KI-Konsens: nur für gesetzeskonforme Messungen darf verrechnet werden. Anlaufstellen bei Unklarheit ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt „zuständige Behörde“, DeepSeek „Schornsteinfeger-Innung / Immissionsschutzbehörde“, Qwen „Handwerkskammer Schleswig-Holstein / Gewerbeaufsichtsamt“ – KI-Konsens: zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt (in SH) ist primäre Anlaufstelle. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die letzte Bescheinigung auf Prüfdatum, Nennwärmeleistung, Vorhandensein einer zugelassenen Abgasüberwachungseinrichtung und Gültigkeitsvermerk. Bei fehlender Bescheinigung oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer kurzfristigen Messung fordern Sie schriftlich die Rechtsgrundlage und verweigern Sie – bis zur Klärung – die Zahlung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzulässige Messung ohne sachlichen Anlass Finanzielle Mehrbelastung; Verstoß gegen das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG); mögliche Beschwerde bei Verbraucherzentrale oder Handwerkskammer. 🔴 Risiko Versäumte oder nicht normkonforme Messung Akute CO-Gefahr; Haftungsrisiko für den Eigentümer bei Schäden; mögliche Bußgelder nach BImSchG. 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Fristregelung (z. B. Verwechslung von Kalenderjahr vs. Fristlauf) Fehlende Prüfung zum richtigen Zeitpunkt; ungültige Bescheinigung; rechtliche Unklarheit bei Versicherung oder Verkauf. 🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation (fehlende oder unklare Bescheinigung) Kein Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung; Ausschluss von Versicherungsleistungen bei Schadensfall; Beanstandung durch Behörde. 🔴 Risiko Fehlende Kenntnis über Abgasüberwachungseinrichtung Unnötige jährliche Messungen trotz bestehender technischer Berechtigung für längere Frist – zusätzliche Kosten ohne Nutzen. ✅ Chance Nutzung der 2-Jahres-Frist bei Vorliegen einer Abgasüberwachungseinrichtung Langfristige Kosteneinsparung (bis zu 50 % weniger Messungen); Reduzierung administrativen Aufwands. ✅ Chance Unabhängige Prüfung durch zertifizierten Energieberater oder Heizungsbetrieb Sicherstellung der funktionalen Integrität der Heizung; frühzeitige Erkennung von Verschleiß oder ineffizientem Betrieb; ggf. Einsparpotenzial bei Brennstoff. ✅ Chance Transparenz durch schriftliche Anfrage an den Schornsteinfeger Dokumentierter Nachweis der Rechtsgrundlage; Stärkung der eigenen Rechtsposition; mögliche Prävention weiterer unzulässiger Termine. ✅ Chance Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Übersicht über Verordnungslagen Frühzeitiges Erkennen von Änderungen in der KÜO oder 1. BImSchV (z. B. neue Messverfahren); zukunftssichere Planung von Wartungsintervallen. ✅ Chance Einbindung von Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft bei Mehrfamilienhäusern Standardisierung der Messintervalle; gemeinsame Verhandlung von Gebühren; kollektive Rechtsdurchsetzung bei Missständen. Orientierungshilfen
- Sofortige Dokumentenprüfung: Sammeln Sie die letzte Abgasmess-Bescheinigung und prüfen Sie: Prüfdatum, Nennwärmeleistung (≤ 50 kW?), Angabe zur Abgasüberwachungseinrichtung und Gültigkeitsvermerk – bei Zweifel Fotokopie zur eigenen Akte.
- Rechtsgrundlage einfordern: Fordern Sie vom Schornsteinfeger schriftlich (per E-Mail oder Brief) die konkrete Rechtsgrundlage für den geplanten Mess-Termin an – inkl. Bezug auf KÜO SH oder 1. BImSchV und sachlichem Anlass (z. B. Beanstandung).
- Behördliche Klärung einleiten: Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige untere Immissionsschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein – nicht die Schornsteinfeger-Innung – mit Kopie der Bescheinigung und der schriftlichen Anfrage.
- Keine Zahlung vor Klärung: Lehnen Sie die Zahlung für die geplante Messung bis zur Vorlage einer schlüssigen Rechtsgrundlage schriftlich ab – unter Hinweis auf § 312g BGBAbk. (rechtsgeschäftliche Unwirksamkeit bei fehlender Rechtmäßigkeit).
- Technische Überprüfung durch Dritten: Beauftragen Sie für maximal 120 € einen zertifizierten Heizungsfachbetrieb oder Energieberater mit einer Funktionsprüfung der Abgasüberwachungseinrichtung – zur Klärung, ob die 2-Jahres-Frist greift.
- Langfristige Planung sichern: Erstellen Sie einen digitalen Kalender mit dem nächsten zulässigen Messdatum (bzw. zwei Jahren nach letzter ordnungsgemäßer Messung bei Vorliegen der Bescheinigung) – mit Erinnerung 30 Tage vor Fristablauf.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abgasmessung
- Die Abgasmessung ist eine Messung der Emissionen einer Feuerungsanlage, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu überprüfen. Sie wird vom Schornsteinfeger durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Emissionen, Immissionen, Feinstaub. - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
- Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine Rechtsverordnung, die die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegers sowie die Intervalle für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen regelt. Sie ist auf Landesebene geregelt.
Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Feuerstättenschau, Messprotokoll. - Bezirksschornsteinfeger
- Der Bezirksschornsteinfeger ist ein selbstständiger Handwerker, der von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Bezirk bestellt wird. Er ist für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen zuständig.
Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Kehrbezirk, Feuerstättenschau. - Feuerstättenschau
- Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage, einschließlich des Schornsteins, auf ihre Betriebssicherheit. Sie wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Abgasanalyse, Emissionsmessung, Brandschutz. - Emissionen
- Emissionen sind die von einer Feuerungsanlage abgegebenen Schadstoffe, wie beispielsweise Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub. Die Emissionen müssen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
Verwandte Begriffe: Immissionen, Abgase, Schadstoffe. - Gasheizung
- Eine Gasheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Gas betrieben wird. Sie verbrennt Gas, um Wärme zu erzeugen, die dann zum Heizen von Räumen und zur Warmwasserbereitung genutzt wird.
Verwandte Begriffe: Ölheizung, Brennwertkessel, Heizwert. - Messprotokoll
- Das Messprotokoll ist ein Dokument, das die Ergebnisse der Abgasmessung enthält. Es wird vom Schornsteinfeger erstellt und dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Verwandte Begriffe: Abgasmessung, Emissionswerte, Prüfbericht.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie oft muss der Schornsteinfeger bei einer Gasheizung messen?
Die Messungshäufigkeit hängt von gesetzlichen Vorgaben und dem Alter der Anlage ab. In der Regel sind Abgasmessungen alle ein bis drei Jahre erforderlich. Die genauen Intervalle sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. - Was passiert, wenn die Emissionsgrenzwerte überschritten werden?
Werden bei der Abgasmessung die zulässigen Emissionsgrenzwerte überschritten, muss die Heizungsanlage umgehend überprüft und gegebenenfalls repariert oder ausgetauscht werden. Andernfalls drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Anlage. - Welche Kosten entstehen durch die Messung des Schornsteinfegers?
Die Kosten für die Messung durch den Schornsteinfeger sind in der Gebührenordnung festgelegt und können je nach Art und Größe der Anlage variieren. Es ist ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren. - Kann ich die Messung auch von einem anderen Schornsteinfeger durchführen lassen?
Grundsätzlich ist der Bezirksschornsteinfeger für die Durchführung der Messungen zuständig. In bestimmten Fällen kann die Messung auch von einem anderen, qualifizierten Schornsteinfeger durchgeführt werden, dies muss jedoch im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden. - Was ist der Unterschied zwischen einer Abgasmessung und einer Feuerstättenschau?
Die Abgasmessung dient der Überprüfung der Emissionswerte der Heizungsanlage. Die Feuerstättenschau ist eine umfassendere Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage, einschließlich des Schornsteins, auf ihre Betriebssicherheit. - Was beinhaltet die Kehr- und Überprüfungsordnung?
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegers sowie die Intervalle für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen. Sie ist auf Landesebene geregelt. - Was passiert, wenn ich die Messung durch den Schornsteinfeger verweigere?
Die Messung durch den Schornsteinfeger ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Messung verweigert, riskiert ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Heizungsanlage. - Wie lange ist ein Messprotokoll gültig?
Ein Messprotokoll ist in der Regel bis zur nächsten planmäßigen Messung gültig. Die Gültigkeitsdauer hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den spezifischen Gegebenheiten der Anlage ab.
Verwandte Themen
- Schornsteinfeger Kosten
Informationen zu den Gebühren für Schornsteinfegerleistungen. - Gasheizung Wartung
Regelmäßige Wartung der Gasheizung für optimale Effizienz und Sicherheit. - Abgasmessung Grenzwerte
Die aktuellen Grenzwerte für Abgasemissionen von Heizungsanlagen. - Schornsteinfeger Pflichten
Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat der Schornsteinfeger? - Heizungsgesetz 2024
Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf bestehende Gasheizungen.
-
Kehr- und Überprüfungsordnung: Messung vs. Kehren
Schauen Sie mal
in die Kehr- und Überprüfungsverordnung. Ist zwar Länderrecht, aber fast überall identisch. Link steht unten.
Wichtig, und nicht zusammenpacken: Das Kehren ist das Eine, die Abgasmessung und Überprüfung das Andere.
Mit sonnigem Gruß ... Lb -
Gasheizung: Jährliche Messung & Fegen Standard
Einmal jährlich
in BW und soviel ich weiß auch in den anderen Ländern, die unterscheiden sich da kaum (sowieso ein bürokratischer Blödsinn, jedsem seine KÜO und eine von der anderen abgeschrieben).
Und Messen + Fegen haben heutzutage zusammen zu erfolgen.
Es kann aber durchaus sein, dasser seinen Terminplan umgestellt hat oder ein neuer Blackman auf dem Bezirk sitzt. Dann verschieben sich halt die Termine etwas.
Seien Sei froh, dass er in der Heizsaison kommt; bei mir ist's immer mitten im Sommer; Ergebnis schlechtere Werte, weil Mischer zu, Pumpe ab und Kessel bis auf 48 ° abgekühlt ☹ -
Kaminofen: Schornsteinfeger kündigt 2x Kehren an
Unser BSFM hat 2x kehren angekündigt
für einen Kaminofen. Messen muss er da ja eh nix. -
Feste Brennstoffe: Messung bis zu 4x jährlich möglich
Bei festen Brennstoffen
schon. Kommt halt auf den poteniellen Verschmutzungsgrad an.
Das kann sogar bis zu 4 mal jährlich sein - je nach Typ und Nutzung.
Früher wurde auch bei normalen Kesseln zweimal jährlich gefegt. -
Pelletsbrenner: Keine Abgasmessung unter 15 kW nötig
Pelletsbrenner bis 15 kW
werden vom Bläckmän gar nimmer gemessen.
Der kommt bei mir nur noch 2 x im Jahr zum kehren, wundert sich immer, dass kein "Dreck" im Kamin ist, zieht seine Gebühren ein und ist dann natürlich happy 😉 -
Pellets: Wenig Asche im Kamin – Messung reduzieren?
Doch, da war was im Kamin, Herr Richter ...
nämlich eine Handvoll "Dreck". Denn bei mir war der Bläckmen auch vor kurzem. Hatte Ihm ein kleines Eimerchen hingestellt. Bodensatz mehr nicht. Muss an den Pellets liegen 🙂. Ich überlege mir nun, ob man den Bläckmen nicht überreden könnten, nur noch 1x im Jahr zu kommen. Die meiste Asche hatte ich im Rauchrohr zw. Anlage und Kamin. Aber das kann ich auch selber machen.
Egal, ist halt so ... -
Schornsteinfeger überzeugen: Fegen nur 1x jährlich
@Rinnisland, Richter, Ostertag
Hallo Ihr drei, klar kann man den Bläckmen dazu bekommen nur einmal im Jahr zu fegen.
Bei uns kommt er immer im Frühjahr, er wollte auch im Herbst fegen (Kaminofen) aber ich konnte ihn davon überzeugen, dass ich den Ofen über den Sommer ja gar nicht betreibe. Das hat er auch eingesehen. Ist doch Quatsch, einen Schacht zu fegen, der seit dem letzten mal fegen gar nicht benutzt wurde.
MfG aus der Lüneburger Heide -
Pelletskessel: WW-Bereitung – Argumente für 1x Messung?
@Frank Siewert
werde' ich mal versuchen. Allerdings habe ich ja keine so gute Argumentation, da der Pelletskessel auch den Sommer über zur WW-Bereitung läuft.
Und wenn jeder so kommen würde, dann wären die armen Bläckmän nächstes Jahr doch vom Hungertod bedroht, oder? 😉 )
Frohe Weihnachten und schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr! -
Geringe Kosten: 2. Fegen – Aufregung unnötig?
Andererseits
ist es schon interessant, wie wenig das 2. Fegen kostet. Bei uns sind das ca. 8 EUR, dafür lohnt es sich kaum aufzuregen ... -
Kaminofen im Passivhaus: Unnötige Messung?
Ebenfalls scöne X-MAS & Guten Rutsch
Rutschen ist ja z.Z. ohne Prob möglich 😉
Ja, viel kostet es nicht, aber zumindest beim Kaminofen im Passivhaus doch wohl unnötig oder? -
Kaminofen-Passivhaus?
Welchen haben Sie denn? -
Passivhaus mit Kaminofen: Heizung & Warmwasser
Ich dachte du hast
ein Passivhaus? Ich nur 5 Liter für Heizung und Warmwasser, aber nen Kaminofen 🙂 lecker bei dem Wetter. -
Kaminofen als Alternative: Schornstein im Urlaub
Ach so
ja, bei mir ist der als primärenergetisch sinnvollere Alternative zum Direktstrom gedacht - heute ist der Schornstein gekommen - habe ich im Urlaub was zu tun 🙂 -
Edelstahlschornstein: Abnahme durch Schornsteinfeger!
Wahrscheinlich Edelstahl außen
oder? Ja, dann wünsch ich dir viel Spaß, denk dran den Bläckmen zur Abnahme von Ofen und Schornstein zu holen, sonst zahlt nachher keine Versicherung.
Und nicht vom Dach fallen! Das macht nur der Weihnachtsmann.
Tschüss -
Schornsteinbau: Gerüstkauf statt Miete – günstiger!
Genau
und der BSFM ist natürlich frühzeitig involviert gewesen.
Wir haben uns übrigens ein Gerüst (schon vor einiger Zeit) gekauft - ist wesentlich günstiger als die Miete! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schornsteinfeger Messung: Häufigkeit, Kosten & Optimierung bei Gasheizung
💡 Kernaussagen: Die Messungshäufigkeit von Gasheizungen durch den Schornsteinfeger ist gesetzlich geregelt, variiert aber leicht je nach Bundesland. Moderne Pelletskessel unter 15 kW erfordern oft keine jährliche Abgasmessung mehr. Die Kosten für das zweite Fegen sind oft gering, aber bei geringer Nutzung kann eine Reduzierung der Messungen mit dem Schornsteinfeger verhandelt werden. Ein frühzeitiges Einbeziehen des Schornsteinfegers bei Neuinstallationen ist wichtig für die Abnahme und Versicherungsschutz.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist Länderrecht, aber in den meisten Bundesländern ähnlich. Details dazu im Beitrag Kehr- und Überprüfungsordnung: Messung vs. Kehren.
✅ Zusatzinfo: Bei Kaminöfen in Passivhäusern kann die Notwendigkeit einer jährlichen Messung hinterfragt werden, wie in Kaminofen im Passivhaus: Unnötige Messung? diskutiert wird. Es ist ratsam, mit dem Schornsteinfeger über eine Reduzierung der Messungen zu sprechen, besonders wenn der Ofen nur saisonal genutzt wird, siehe Schornsteinfeger überzeugen: Fegen nur 1x jährlich.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein zweites Fegen sind oft gering, wie im Beitrag Geringe Kosten: 2. Fegen – Aufregung unnötig? erwähnt wird. Es lohnt sich, die Kostenstruktur genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Ihres Bundeslandes. Sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger über die Möglichkeit einer Reduzierung der Messungen, besonders bei geringer Nutzung oder modernen Heizsystemen. Beachten Sie die Hinweise zur Abnahme bei Neuinstallationen, wie im Beitrag Edelstahlschornstein: Abnahme durch Schornsteinfeger! beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schornsteinfeger, Messung, Gasheizung, Messungshäufigkeit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Feststoffmessung nach 1. BImSchV (2010): Änderungen, Fristen & Messmethoden?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - 20 kW vs. 15 kW Pelletbrenner: Nachteile, Verbrauch & Effizienz im Vergleich?
- … zu erzeugen. Pelletbrenner werden oft als umweltfreundliche Alternative zu Öl- oder Gasheizungen angesehen.[br]Verwandte Begriffe: Pelletheizung, Biomasseheizung, Holzpellets …
- … Alternative Heizsysteme[br]Vergleich verschiedener Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie und Gasheizungen. …
- … zumal ab 15, KWAbk. glaub der Kaminfeger kommen muss zur Immissionsmessung usw. 10 kW haben glaub da noch Sonderstellung . Also auch …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Schwedenofen an 1-zugigen Schornstein anschließen? Was ist zu beachten?
- … Alle nennen die zwingende Beteiligung des Bezirksschornsteinfegers – inkl. Vorabprüfung, Berechnung und endgültiger Abnahme. …
- … Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor dem Ofenkauf Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister – bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme zur technischen und baurechtlichen …
- … den baulichen Entwurf gemeinsam mit der Schornsteinberechnung und der Stellungnahme des Schornsteinfegers beim zuständigen Bauamt ein – eine Genehmigung ist bei nachträglicher Schornsteinumrüstung meist …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletofen Stromverbrauch messen: Echte Werte? Stromkosten senken & Ursachen finden
- … Alle empfehlen eine Messung mit einem Energiemessgerät als zentrale Maßnahme zur Klärung. …
- … Prüfung der Anschlussbedingungen (Sicherung, Leitungsquerschnitt, FI-Schutz) und der Ofenanschlussleitung – vor jeder Messung. …
- … Langzeitmessung durchführen: Beschaffen Sie ein zertifiziertes Energiemessgerät (Klasse B oder …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmetauscher für Grundofen-Rauchgas: Restwärme nutzen, Abgastemperatur senken & Heizkosten sparen?
- … [br]Laut Messung habe ich während des Heizens für mehrere Stunden zwischen 260 und …
- … Alle betonen die zwingende Beteiligung von Fachleuten: Schornsteinfeger, Heizungsfachbetrieb bzw. zertifizierter Ingenieur/Energieberater. …
- … Eine Vor-Ort-Begutachtung durch Schornsteinfegermeister mit 1. BImSchV-Sachkundenachweis und zertifizierten Energieberater nach §21 EnEVAbk. ist …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Scheitholzvergaser 50kW: Jährliche Überprüfung nötig? Kosten, Fristen, Gesetze?
- … Scheitholzvergaser, 50kW, jährliche Überprüfung, Messpflicht, Feuerungsanlage, Schornsteinfeger, Heizungsbauer, HDG, Gesetzestext …
- … [br]Mein Schornsteinfegermeister meint, dieser müsste jährlich geprüft werden, da er 50 kW …
- … hängt von den lokalen und nationalen Gesetzen und Verordnungen ab. Ihr Schornsteinfegermeister beruft sich wahrscheinlich auf die Kehr- und Überprüfungsordnung oder ähnliche …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe Brennstoffkosten: Berechnung, Vergleich mit Gas & tatsächliche Stromkosten?
- … Wärmepumpe vs. Gasheizung: Wie berechnen sich die Brennstoffkosten? Lohnt sich die Investition? Jetzt Stromkosten …
- … Wärmepumpe, Brennstoffkosten, Stromkosten, Gasheizung, Heizkostenvergleich, Betriebskosten, Jahreswärmebedarf, Einsparpotential, Heizung …
- … Heizung, Wärmepumpe, Energiekosten, Stromkosten, Gasheizung …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Brauner Rauch – Ursachen, Umweltbelastung & Nachbarschaftsrecht?
- … Unverzügliche Stilllegung bis zur fachgerechten Abnahme mit dokumentierter Abgasmessung durch zertifizierte Stelle. …
- … TRD 601 / DINAbk. EN 303-5 zertifizierten Heizungsfachbetrieb und den zuständigen Bezirksschornsteinfeger – beide müssen gemeinsam eine vollständige Abgasmessung (CO, O₂, Staubgehalt, …
- … Behörden informieren: Melden Sie den Vorfall beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisteramt – bei gesundheitlichen Beschwerden zusätzlich beim lokalen Umweltamt. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Holzvergaser-Kessel: Jährliche Messkosten vom Schornsteinfeger? Preise & Vergleich
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schornsteinfeger, Messung, Gasheizung, Messungshäufigkeit" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Schornsteinfeger, Messung, Gasheizung, Messungshäufigkeit" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Schornsteinfeger Messungshäufigkeit Gasheizung: Wie oft sind Messungen erlaubt & Kosten?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schornsteinfeger: Messungshäufigkeit bei Gasheizung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schornsteinfeger, Messung, Gasheizung, Messungshäufigkeit, Kehr- und Überprüfungsordnung, Schleswig Holstein, Abgasmessung, Wartung, Kosten
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |