Resturlaub Fliesenleger: Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Resturlaub Fliesenleger: Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr?

Hallo
Ich habe noch vom letztem Jahr 9 Tage Urlaub. Verfällt mir der Urlaub wenn ich in dieses Jahr nicht nehme? Ich habe meinem Chef gefragt und er sagte das er nicht verfällt? aber ich denke schon. Bin Fliesenleger
Gruß J
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob Ihr Resturlaub verfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden müssen.

    Ausnahme: Wenn Sie den Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht nehmen konnten, kann der Urlaubsanspruch auch über den 31. März hinaus bestehen bleiben. Dies muss aber individuell geprüft werden.

    Die Aussage Ihres Chefs, dass der Urlaub nicht verfällt, sollte kritisch hinterfragt werden. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen oder suchen Sie rechtlichen Rat, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Urlaubsanträge und die Antworten Ihres Chefs. Bei Unsicherheiten empfehle ich, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft zu wenden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Urlaubsanspruch
    Der Urlaubsanspruch ist das Recht eines Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Er ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Resturlaub, gesetzlicher Urlaub, tariflicher Urlaub.
    Resturlaub
    Resturlaub sind die Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr nicht genommen hat und die unter bestimmten Voraussetzungen ins nächste Jahr übertragen werden können.
    Verwandte Begriffe: Urlaubsanspruch, Urlaubsverfall, Übertragung.
    Urlaubsverfall
    Urlaubsverfall bedeutet, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt, wenn er nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums genommen wird. In der Regel verfällt der Urlaub am 31. März des Folgejahres.
    Verwandte Begriffe: Resturlaub, Urlaubsanspruch, Verjährung.
    Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt fest, wie viele Urlaubstage einem Arbeitnehmer zustehen und unter welchen Bedingungen der Urlaub genommen werden kann.
    Verwandte Begriffe: Urlaubsanspruch, Arbeitsrecht, Gesetz.
    Tarifvertrag
    Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Arbeitnehmer regelt.
    Verwandte Begriffe: Arbeitsrecht, Gewerkschaft, Arbeitsbedingungen.
    Arbeitsrecht
    Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.
    Verwandte Begriffe: Urlaubsrecht, Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag.
    Fliesenleger
    Ein Fliesenleger ist ein Handwerker, der sich auf das Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken spezialisiert hat. Er arbeitet hauptsächlich im Bau- und Ausbaugewerbe.
    Verwandte Begriffe: Handwerker, Bauwesen, Ausbaugewerbe.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich krank bin?
      Wenn Sie aufgrund von Krankheit Ihren Urlaub nicht nehmen können, verfällt dieser in der Regel nicht. Sie haben Anspruch darauf, den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber die Krankheit unverzüglich mitteilen und ein ärztliches Attest vorlegen.
    2. Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen muss?
      Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe, die dagegen sprechen. Eine einseitige Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist in der Regel nicht zulässig.
    3. Verfällt mein Urlaubsanspruch automatisch am 31. März?
      Nein, der Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch. Wenn Sie aus betrieblichen oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) den Urlaub nicht nehmen konnten, kann der Anspruch auch über den 31. März hinaus bestehen bleiben.
    4. Was ist, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnt?
      Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag ablehnt, obwohl keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, sollten Sie dies dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
    5. Habe ich Anspruch auf Auszahlung meines Resturlaubs, wenn ich das Unternehmen verlasse?
      Ja, wenn Sie das Unternehmen verlassen und noch Resturlaub haben, der nicht mehr genommen werden kann, haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach Ihrem Gehalt.
    6. Was bedeutet "dringende betriebliche Gründe" im Zusammenhang mit Urlaub?
      "Dringende betriebliche Gründe" sind unvorhersehbare Ereignisse oder Situationen, die den reibungslosen Ablauf des Betriebs gefährden würden, wenn der Urlaub gewährt würde. Dies können beispielsweise Auftragsspitzen, Personalengpässe oder wichtige Projekte sein.
    7. Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch nachweisen?
      Um Ihren Urlaubsanspruch nachzuweisen, sollten Sie Ihre Urlaubsanträge, die Genehmigungen Ihres Arbeitgebers und gegebenenfalls ärztliche Atteste aufbewahren. Auch Zeugenaussagen von Kollegen können hilfreich sein.
    8. Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaubsanspruch?
      Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt und beträgt in der Regel 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche). Tarifliche Urlaubsansprüche können höher sein und sind in Tarifverträgen geregelt.

    🔗 Verwandte Themen

    • Urlaubsanspruch bei Krankheit
      Informationen darüber, wie sich Krankheit auf den Urlaubsanspruch auswirkt.
    • Urlaubsverfall verhindern
      Tipps und Tricks, um den Verfall von Urlaubsansprüchen zu vermeiden.
    • Auszahlung von Resturlaub
      Regelungen zur Auszahlung von Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
    • Urlaubsplanung im Handwerk
      Besonderheiten bei der Urlaubsplanung im Handwerksbereich.
    • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Urlaub
      Überblick über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern während des Urlaubs.
  2. Resturlaub Fliesenleger: Vergütung bei Soka Bau

    Jein ...
    wenn Sie den Urlaub nicht mehr nehmen können, gibt es meines Wissens einen Vergütungsanspruch bei der Urlaubskasse für das Baugewerbe  -  Stichwort Soka Bau. Dort erhalten Sie  -  wenn die Umlage durch Ihre Firma bezahlt wird  -  die Urlaubsvergütung für verfallenen Urlaub.
  3. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Urlaubsanspruch im Detail

    Bundesurlaubsgesetz BUrlG
    Keine Juristin, aber letzthin aus gg. Anlass damit beschäftigt: Wenn nicht AT Arbeitsverhältnis, gilt BUrlG. Siehe

    Zusammengefasst heißt dass:

    • Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen.

    .- Übertragung ins Folgejahr nur aus wichtigem Grund möglich, dies sind z.B. persönliche Gründe AN (wg. Krankheit konnte der Urlaub nicht genommen werden), oder wichtige betriebliche Gründe (zur Wahrung des nötigen Produktionsablaufs)
    .- Übertragungszeit nach Vereinbarung, i.d.R. ist übertragener Urlaub bis März Folgejahr zu nehmen

    • nicht genommener Urlaub verfällt ohne Kompensationsanspruch.

    Hihi, bin froh wenn ich auch einmal jemand hier im Forum helfen kann, nachdem wir schon so viele Rat und Hilfe erhalten haben!
    Liebe Grüße, Petra.

  4. Resturlaub: Ältesten Urlaub zuerst aufbrauchen

    Ich glaube eigentlich nicht dass der Urlaub verfällt ...
    aber bei uns wird das immer so gehandhabt, dass ein Arbeitnehmer wenn er Urlaub nimmt von seinem Urlaubskonto zuerst den ältesten wegbekommt. Sprich.. wenn einer meiner Leute zum jahreswechsel noch 12 Tage alter Urlaub hat dann sind die meistens bis zur Jahresmitte aufgebraucht ... und erst dann geht es an den neuen.
    Vergütunsgsanspruch besteht glaube ich nur wenn man den Job wechselt und einen Baufremden Job anschließend macht. Dann kann AN einen Antrag stellen an SoKa und sich Resturlaubsanspruch ausbezahlen lassen.
    Aber alles ohne Gewähr.
  5. Resturlaub: Schriftliche Vereinbarung mit dem Chef!

    ganz einfach:
    Lassen Sie es sich schriftlich von Ihrem Chef geben, dass Sie den Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen dürfen und gut ist.
    Dann braucht keiner sich irgendwelche Sorgen um rechtliche Eventualitäten zu machen.
  6. Resturlaub: Übertragung von 2003 nach 2005 möglich?

    Hi Danke für die Antworten Is klar das ...
    Hi Danke für die Antworten
    Is klar das erst der alte Urlaub genommen wird, aber ich habe ja vom letztem Jahr schon 16 Tage übernommen (und es hat keiner gemeckert), und davon sind halt jetzt noch 9 Tage übrig jetzt frag ich mich nur ob ich auch vom letzten Jahr (2003) Urlaub in 2005 übernehmen kann ohne das er mir verfällt. Ist es jetzt Sache vom Chef ob der Urlaub verfällt, oder von der Urlaubskasse? (oder wie des heißt)
    Danke J
  7. Urlaubsanspruch: Regelung durch Tarifvertrag prüfen

    Tarifvertrag
    Solche Fragen regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Oder wie oben erwähnt der Chef bzw. der Gesetzgeber. Ich gehe mal davon aus das es keinen Betriebsrat bei euch gibt, aber vielleicht gibt es ja Kontakte zur Gewerkschaft. Die berät und hilft.
  8. Resturlaub: Keine Mitnahme von Alturlaub nach 2 Jahren!

    Foto von Oliver Kettig

    Bin nicht Dein Chef ...
    Bin nicht Dein Chef aber wenn ich's wäre, würde ich die Mitnahme von Alturlaub 2003 nach 2005 NICHT erlauben. Denn das bedeutet doch, dass Du auch den KOMPLETTEN Urlaub 2004 mitnehmen willst. Wo soll das hinführen? 90 Tage Urlaub 2006 und der Betrieb macht 4 Monate zu in der Zeit?!?
    In Banken gibt es allerdings zunehmend (?!) solche Fälle (Stichwort "Sabbatical"), aber das geht nicht ohne detaillierte Absprachen und ist m.E. auf große Unternehmen beschränkt.
    Was hindert Dich daran, den Urlaub zu nehmen? Braucht Du so wenig Freizeit?
    Grüße vom Nicht-Chef
  9. Urlaubskasse Bau: Auszahlung bei Resturlaub möglich

    Urlaubskasse ...
    Ist ein bisschen schwierig mit der Urlaubskasse im Bauwesen  -  ich bin auch nicht ganz so fit darin weil ich nicht die Buchhaltung mache. Wenn Sie noch Urlaub aus 2003 haben, und keinen Urlaub in 2004 verbraucht haben, d.h. Sie haben jetzt noch mehr als 30 Tage, dann können Sie sich die Urlaubsvergütung von der Urlaubskasse auszahlen lassen zum Jahreswechsel nach 2005. Die Auszahlung erfolgt sozialversicherungsfrei.
    Aber mal in Ihrer Firma nachfragen, oder bei der Soka Bau. (ich glaube
  10. Resturlaub 2003: Verfall ab März/April 2004

    Foto von Stefan Ibold

    provokativ nachbohre
    Moin,
    mal ehrlich und Hand aufs Herz: 9 Tage Resturlaub aus 2003 = Verfall ab März/April 2004 weil nicht genommen. Sonderabsprachen sind sicherlich etwas anderes. So sehe ich das aus meinem Kenntnisstand von 2000.
    ABER: Wir reden in der rot-grünen Plündererplotik von dem 03.10., den der Sparhansi streichen möchte, damit die lahmende Wirtschaft wieder in den Gang kommt. Immerhin satte 0,2 % Wachstum erhofft er sich mit seinem Gerd.
    Sie sind sicherlich nicht der Einzige, der noch Resturlaub hat. Warum  -  so frage ich mit seit Jahren  -  brauchen die AN derart viel Urlaub, den sie ja offensichtlich nicht nehmen (können) (wollen, denn auch Urlaub kostet Geld, es sei denn, man zweckentfremdet ihn für blackworking)?
    Zusätzlich bekommen die AN auch noch Geld, gerade weil sie nicht arbeiten. Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich gönne jedem sein Geld und seinen Urlaub. Nur sollten wir nicht insgesamt mal wieder auf den Teppich der Tatsachen kommen?
    Fragende Grüße
    Stefan Ibold
  11. Resturlaub: Hohe Arbeitsbelastung als Grund für Verfall

    warum AN den Urlaub nicht nehmen können
    Zumindest in der Firma in der ich arbeite (Automobilzulieferer  -  OK hat nichts mit dem Bau zu tun) ist es so, dass zumindest im Engineering-Bereich die AN sehr oft den Urlaub nicht nehmen KÖNNEN, auch wenn sie ihn nehmen wollten. Gründe sind u.a. die teilweise sehr hohe Arbeitsbelastung, aber Neueinstellungen werden auf Teufel komm raus vermieden. Das hat dann zur Folge, dass Urlaub immer wieder aufgeschoben werden muss. Teilweise dann sogar mit Sonderabsprachen xx Tage bis weit ins folgende Jahr hinein. Das Gleiche bei angefallenen Überstunden. Die werden teilweise 1-2 Jahre vor sich hergeschoben, Abbummeln (laut Tarifvertrag) nur sehr schleppend möglich oder irgendwann am St. Nimmerleinstag.
    Ich denke in den wenigsten Fällen liegt es daran, dass AN den Urlaub nicht nötig haben bzw. nicht nehmen wollen.
  12. Resturlaub abschaffen? Eine provokante These

    Richtig Stefan! Urlaub muss abgeschafft werden, denn ...
    Richtig Stefan! Urlaub muss abgeschafft werden, denn wer keinen Urlaub nimmt, will ja gar keinen nehmen, weil er zu wenig verdient, um frei haben zu können und wer Urlaub nimmt, arbeitet schwarz.
    Der freie Wille jedes AN muss berücksichtigt werden und Schwarzarbeit will niemand haben. Also: Weg mit dem Urlaub, den braucht kein Mensch!
    Wann hattest du eigentlich das letzte mal Urlaub, Stefan (auch provokativ nachbohre)
    MfG Ortwin
  13. Selbstständige: Kaum Urlaub wegen Insolvenzrisiko

    Foto von Stefan Ibold

    da
    Moin,
    @ Ortwin. Ehrlich  -  in den letzten Jahren magere 2 1/2 Wochen Maximum pro Jahr. Wenn ich nämlich nicht arbeite, kommt kein Geld in die Haushaltskasse. Und wie mir geht es sehr vielen Selbständigen. Bei dem z.Z. zusätzlich noch erhöhten Risiko der ewig drohenden Insolvenz bei verschiedenen Berufsgruppen, wie Architekten, Bau-Ings, Statikern, Handwerken, etc. also allen persönlich haftenden Selbständigen (wer glaubt, ein GFAbk. einer GmbH wäre vor Privatbelastungen nach einer Insolvenz verschont, der hat echt keine Ahnung) kann es sich kaum einer leisten mehr als zwei Wochen am Stück zu verreisen oder wirklich Urlaub zu machen. Unter wirklich Urlaub machen verstehe ich dann auch, dass das Handy ausgeschaltet bleibt und wirklich kein Stress aufläuft.
    Wer  -  und ich bitte um ehrliche Äußerungen  -  von den Selbständigen kann sich das momentan leisten?
    Fragt doch mal einen der o.g. Berufsgruppen, ob der wirklich seine 30 Tage Urlaub genommen hat, fragt die doch bitte einmal, ob die bei einer Erkältungden gelben Urlaubschein haben und im Bett bleiben, fragt die doch bitte einmal, ob die zu einer 4 Wöchigen Kur nach einer ernsten Krankheit gegangen sind.
    Nein, den Urlaub abschaffen will ich wirklich nicht. Aber müssen es wirklich mehr als 25 Tage sein?
    Provokante Grüße
    Stefan Ibold
    • Name:
  14. Urlaubstage & Feiertage: Zusätzliche Kosten für Firmen

    Vorsichtige Zustimmung ...
    auch wenn manche auf mich einhauen werden, ich sehe das ähnlich wie Stefan Ibold. 30 Tage Urlaub ist schon happig, aber es ist ja nicht nur das, für alles mögliche gibt es Sonderurlaub, Feiertage, dann die allseits beliebten Brückentage.
    So ein Feiertag kostet bei unseren 6 Leuten richtig Geld.
    Da lacht das Herz, dass Weihnachten auf das Wochenende fällt.
    Meine Frau und ich machen natürlich keine 30 Tage Urlaub. Im Verlauf des Jahres komme ich vielleicht auf 2  -  3 Wochen, aber nicht am Stück.
    Die 35 Stunden Woche ist am Donnerstag Mittag vorbei.
  15. Feiertage: Wirtschaftlicher Erfolg trotz vieler freier Tage

    wenn die vielen freien Tage so furchtbar schlimm sind
    dann wundere ich mich immer wieder, dass ausgerechnet in den südlichen Bundesländern mit den meisten Feiertagen die Wirtschaft immer noch verhältnismäßig am besten gedeiht. Auch die Arbeitslosenzahlen sind dort mit am niedrigsten.
    Die Diskussion über Abschaffung von x Feiertagen ist daher absoluter Schwachsinn.
    Es sind offenbar ganz andere Rahmenbedingungen maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg und die Sicherheit der Arbeitsplätze als ein paar freie Tage mehr oder weniger. Bayern und BaWü zeigen es.
    Im übrigen sind Brückentage keine zusätzlichen freien Tage, sondern dafür werden normalerweise Überstunden oder Urlaubstage angerechnet.
    Und auch ich als AN kann von einer 35-Stunden-Woche nur träumen ...
  16. Arbeitszeitverlängerung: Nicht immer Kostensenkung!

    Foto von

    Die einfache Gleichung
    Die einfache Gleichung "Arbeitszeitverlängerung = Kostensenkung"
    geht nicht immer auf, siehe

    Da machen es sich die Arbeitgeber ein bisschen zu einfach.
    Grüße

  17. Urlaub: Recht, keine Pflicht – Flexible Handhabung

    "Urlaub ist ein Recht, keine Pflicht"
    Zitat meines Chefs, den ich wirklich sehr schätze. Amerikanische Firma, wir in Europa haben 30 Tage Urlaubsanspruch, die Amerikaner 2 Wochen. Faktisch nehmen wir, wenn's passt, ansonsten auch nicht (Investment Banking). Haben auch immer Mengen an Urlaub in die Folgejahre verschoben, mit dem Effekt das es immer mehr wird (bei mir aktuell noch 28 Tage, heute habe ich Baustellen-frei, also 27 Tage 😉 ). Und zum Jahresende verfallen die halt neuerdings, sei's drum.
    @SI und BB: Sehe es wie ihr, man kann Freizeit auch überoptimieren. Ich wundere mich immer, dass scheinbar vielen Leuten die Arbeit so wenig Freude bereitet, dass peinlichst genau möglichst viel Arbeitsfreie Zeit, sei es 35 h Woche, Rekonvaleszenz, Urlaub oder auch  -  bei uns in Hessen  -  1 Woche Bildungsurlaub, zusammenkommen muss Ich zumindest Arbeite gerne, ob für meinen Arbeitgeber oder auch in unserem eigenen Betrieb (Partyservice). Wenn mir das, was ich tue, so wenig Spaß machen würde, dass ich krampfhaft jedem Stückchen Freizeit hinterhecheln müsste, würde ich mir ernsthaft überlegen ob ich das Richtige mache, oder etwas anderes besser für mich wäre.
    LG, Petra.
  18. Arbeitszeitverlängerung: Auswirkungen auf Handwerk/Industrie

    Foto von

    na, neee
    Moin,
    Arbeitszeitverlängerung in der Industrie = es müssen keine Überstunden bezahlt werden oder abgebummelt werden. Vorteil: bei gleichmäßig hohem Arbeitsaufkommen reduzieren sich die Kosten, weil kein zusätzlicher Mitarbeiter mit den gleichen Rechten eingestellt werden muss.
    Arbeitszeitverlängerung im Handwerk = es gibt erheblich weniger An- und Abfahrtskosten (Anfahrtskosten, Abfahrtskosten) auf den Baustellen. Wenn man allein den Freitag rechnet, da fehlen z.Z. im Schnitt 3 Stunden. Klar, dass dann am Montag die Baustelle wieder aufgesucht werden muss. Und das kostet Geld.
    WA hat es doch für sic hdargestellt. Er täumt von einer 35 Stunden Woche. Da er mehr Arbeiten muss, bekommt er die Differenz entweder als Urlaub, Geldwert oder er kann die Überstunden abbummeln und das bei vollem Lohnausgleich! für eine Zeit, in der er keine Produktivstunden leistet.
    Wenn man sich die Produktivstunden im Handwerk mal genauer ansieht, dann ist die Differenz zu den möglichen Arbeitsstunden zu den tatsächliche geleisteten Produktivstunden eindeutig zu groß.
    Ich muss mal recherieren gehen, denn ich habe das mal für ein paar Betriebe ausgewertet. Von den möglichen Stunden werden lediglich etwas über die Hälfte auch tatsächlich geleistet.
    Und wenn man dann argumentiert, naja, dann brauche ich bei den Lohnempfängern ja auch keine Löhne zahlen, dann irrt der Mensch. Die Fixkosten eines Betriebes laufen unaufhörlich weiter. Und auf je mehr Stunden ich diese Kosten umlegen kann, desto günster wird für den Endverbraucher der Einkauf.
    Und wenn man sich dann auch noch vor Augen führt, dass ein reisiger Anteil an Stunden, die auf dem bau geleistet werden, schwarz gemacht werden, dann läuft das Fass vollends über.
    Beispiel Wolfsburg: hier bilden die Handwerker die Leute aus, die gehen dann zu VW ans Band und verdienen dort als Ungelernte mehr als in dem eigentlichen Job, machen Donnerstags Nachmittag Schicht und gehen dann auf "Arbeit" auffn Bau. Der alte Ausbildungsbetrieb bleibt dabei natürlich auf der Strecke.
    Solange sich Frauen wie die Quoten (Märchen-) Tante der Gewerkschaften, Frau U. E-Käfer, so weltfremd und borniert zeigen, solange wird kein Arbeitgeber mehr Luete einstellen wie er unbedingt muss.
    Die Arbeitszeitkonten im Bauhandwerk haben etwas Linderung gebracht. Aber lediglich unter dem Aspekt des Schlecht Wetters.
    Straßenbahnen können nur auf den Schienen beweglich sein. Und deshalb werden die auch nur dort genutzt, wo sie nah an dem Ankunftsort liegen. Der Individualverkehr läuft deshalb immer noch auf Hochtouren, ganz einfach weil er wesentlich flexibler ist.
    Ach und nochetwas: Ich bewundere unsere engagierten ausländischen Mitarbeitgeber rückhaltlos. Die haben nämlich in der Familie Niemanden, der entweder streikt, unnötig krankfeiert. Da lohnt sich der berühmte Tante Emma-Laden noch. arum überleben die, die deutschen aber nicht?
    Hallo, wachwerden!
    Grüße
    si
    • Name:
  19. Resturlaub: Chef entscheidet über Verfall – Info!

    Hi Bei mir ist das Problem das ich ...
    Hi
    Bei mir ist das Problem das ich letztes Jahr von Januar bis April gestempelt habe und dann auch noch im August 3 Wochen krank war. Wo bleibt da Zeit für Urlaub, und deswegen habe ich noch 9 Tage alten Urlaub (sonst wär er ja auch weg.
    Ich wollte ja nur wissen ob der Chef das zu entscheiden hat ob der Urlaub verfällt, wenn ja ises ja OK da er zu mir sagte das er nicht verfällt.
    Danke J
  20. Personalkosten: Faktor 2 – Belastung für Firma/Kunde

    Feiertage ...
    Urlaub und alles andere kosten der Firma und schlussendlich dem Kunden schon eine Menge Geld. Bei den Personalkosten sind wir doch fast bei Faktor 2: der Firma kostet der Mitarbeiter das zweifache seines Bruttolohnes, je nach Familienstand usw. kommt beim Mitarbeiter dann aber nur 2/3 seines Bruttolohnes an.
    (dazu kommt dann noch der Deckungsbeitrag für den Betrieb usw.)
    Wenn ich an einem Feiertag meine 6 Leutchen weiterzahlen muss ohne Arbeitsleistung auf der Baustelle, dann kostet das den Betrieb Geld  -  so einfach ist das, das Geld muss vom Kunden aufgebracht werden.
    Brückentage sind bei mir äußert beliebt, weil nicht nur ein Arbeitstag fehlt, sondern schlussendlich eine 1/2 Woche verbraten wird.
    Ich mache mir bisweilen ernsthaft sorgen, dass der Kundenkreis, der Handwerksleistungen bestellt und offiziell zahlen kann, langsam dahinschmilzt. Der oft zitierte Facharbeiter muss doch untern Strich fast einen halben Tag arbeiten, um netto den Betrag zu erlangen, den er an den Handwerker für eine Stunde brutto zahlen muss  -  kann es das sein.
    Es geht auch nicht darum, den Leuten irgendwie das Geld zu kürzen, wäre ja auch kontraproduktiv. Aber man kann doch mal ernsthaft darüber nachdenken, ob der bisher eingeschlagene Weg  -  immer wenig Arbeit für mehr Geld brutto  -  der Richtige ist.
    Ihr Süddeutschen freut euch eurer guten Situation, könnte ja sein dass es an eurer langjährigen Regierung liegt. Irgendwo scheint es einen Zusammenhang zwischen der Farbe der Länderregierung und der wirtschaftlichen Entwicklung zu geben.
    Ach ja, zum Thema Weihnachten, wird ja auch irgendwie über Soka Bau abgerechnet  -  aber das ist wieder ein spezielleres Thema.
  21. Überstunden: Keine zusätzlichen Kosten bei Gegenleistung

    natürlich
    natürlich sind Urlaubstage und Feiertage zusätzliche Kostenfaktoren für den AGAbk. ohne produktive Gegenleistung des AN. Das ist klar.
    Auf abzummelnde oder zu bezahlende Überstunden trifft das jedoch so NICHT zu, denn die Gegenleistung dafür wurde ja schon vorher vom AN geleistet.
    Beispiel: Die 40-Stunden-Woche ist bei mir Regelarbeiterszeit (in der Praxis natürlich 40+X ). Für 5 Stunden mehr produktive Arbeit werden 5 Stunden mehr bezahlt. Wenn man nun darüber hinaus Überstunden leistet und diese entweder abbummelt bei vollem Lohn oder sie sich stattdessen auszahlen lässt, ist auch das lediglich die Bezahlung der schon vorher geleisteten zusätzlichen Arbeit.
    Wo seht Ihr denn da einen zusätzlichen Kostenfaktor für den AG?
    Allenfalls kann man sich dabei über die Überstundenzuschläge unterhalten.
    Und nochmal:
    Die süddeutschen Bundesländer haben weniger wirtschaftliche Probleme als der Rest der Republik, obwohl sie die meisten Feiertage und meist auch die höheren Löhne haben (z.B. gegenüber den norddeutschen Bundesländern)! Diese Kostenfaktoren können daher NICHT HAUPTSÄCHLICH für die gegenwärtigen Probleme verantwortlich gemacht werden. Nein, man sollte vielleicht mal nach den Gründen suchen, wie es unseren süddeutschen Kollegen gelingt, trotz der genannten höheren Kostenfaktoren erfolgreicher zu sein. Hier sind die Lösungsansätze auf die gegenwärtigen Probleme zu suchen!
    Die Streichung einiger bezahlter freier Tage wird nicht ein einziges Problem wirklich lösen, sondern kann allenfalls als flankierende Maßnahme vorübergehend für eine minimale zusätzliche Kostenentlastung der AG sorgen  -  ist aber nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.
  22. Selbstständige: Kein Urlaub – Hohe Belastung!

    Urlaub?
    ... also ich für meinen Teil (als Selbstständiger) hatte die letzten 5 Jahre keinen einzigen Tag Urlaub. Den vorangegangenen Meinungen zum bezahlten Urlaub kann ich mich großteils nur anhängen. Urlaub ist OK und wird sicherlich auch zum rebooten benötigt, aber und das ist als großes Aber zu verstehen  -  warum muss ein AN bis zu 30 Tagen bezahlten Urlaub bekommen und der AGAbk., der sämtliche Haftung mit dem eigenen Arsch trägt (ist zumindest bei den meisten kleinen Handwerksbetrieben so) bekommt keinen bezahlten Urlaub?
    Irgendwas läuft genau beim Urlaubsthema im deutschen Lande falsch. 35 Std. Woche, 30 Tage Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz (Abfindungen) und und und  -  und da wunderst man sich dass es der Bauwirtschaft so übel geht?
    Welche Unternehmer eines Handwerksbetriebes hat bitteschön 35 Std. Wochen, 30 Tage Urlaub oder anders, bekommt ein Bauunternehmer nach einer Firmenschließung auch eine Lohnfortzahlung?  -  Währe mir neu ...
  23. Kritik: Gejammer über Arbeitszeiten & Deutsch

    Währe?
    Mir kommen gleich die Trähnen!
    Ich finz peinlich.
    Das deutsch  -  wie auch das gejammere.
    würg.
  24. Urlaubstage: Ergebnis von Tarifverhandlungen – Kein Geschenk

    Andere Sichtweise:
    Ich kann das ganze Gejammere über die Arbeitszeiten und Urlaubstage nicht verstehen. Das sind keine "Geschenke" sondern Leistungen die über die Jahre bei Tarifverhandlungen mit geringeren Lohnsteigerungen durch die Arbeitnehmer erkauft wurden. Der Mindesturlaub beträgt soweit ich mich erinnere 21 Arbeitstage p.a.. Der Rest ist Tarifrecht, was für die Wochenarbeitszeit sowieso gilt.
    Überhaupt nicht verstehen kann ich Selbständige die über mangelnden Urlaub jammern bzw. diese Tatsache für einen Vergleich mit Angestellten heranziehen. Niemand wird gezwungen sich selbständig zu machen, aber eingeschränkte Freizeit ist eben der Preis für die Möglichkeit eigener Disposition, der Möglichkeit mehr zu verdienen usw..
  25. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Resturlaub für Fliesenleger: Verfällt der Urlaubsanspruch?

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Frage, ob und wann der Resturlaub eines Fliesenlegers verfällt. Zentrale Punkte sind die Bedeutung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), mögliche tarifvertragliche Regelungen und die Rolle des Arbeitgebers bei der Entscheidung über die Übertragung von Urlaubsansprüchen. Die Diskussion beleuchtet auch die Praxis, älteren Urlaub zuerst zu nehmen, und die Möglichkeit der Auszahlung von Resturlaub durch die Soka Bau.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Resturlaub 2003: Verfall ab März/April 2004 verfällt Resturlaub aus dem Jahr 2003 grundsätzlich ab März/April 2004, sofern keine Sonderabsprachen getroffen wurden. Es ist ratsam, dies individuell zu prüfen.

    ✅ Empfehlung: Im Beitrag Resturlaub: Schriftliche Vereinbarung mit dem Chef! wird empfohlen, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Chef zu treffen, um Klarheit über die Mitnahme von Resturlaub zu schaffen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Fliesenleger sollten ihren Urlaubsanspruch und die geltenden Fristen genau prüfen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, den Tarifvertrag einzusehen oder sich von der Gewerkschaft beraten zu lassen. Der Beitrag Urlaubsanspruch: Regelung durch Tarifvertrag prüfen unterstreicht die Wichtigkeit, die individuellen Regelungen im Tarifvertrag zu beachten. Eine frühzeitige Klärung mit dem Arbeitgeber ist entscheidend, um den Urlaubsanspruch zu sichern.

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Suche nach: Resturlaub Fliesenleger: Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr?
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