Schlussrechnung Bau: Nachträgliche Änderung nach 15 Monaten rechtens? Fristen, Rechte, Vorgehen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Schlussrechnung Bau: Nachträgliche Änderung nach 15 Monaten rechtens? Fristen, Rechte, Vorgehen
im September 2006 war mein Bauvorhaben abgeschlossen. Danach bekam ich ganz regulär eine Schlussabrechnung mit allen Aufmaßen. Allerdings hatte mein Architekt sie wegen Fehler gekürtzt. Da einige irreperable Fehler und Mängel von Seiten des Baugeschäftes auftraten, die auch ein Sachverständiger in Augenschein nahm, bzw. Ich die Höhe einiger Beträge für nicht im Angebot ausgeführte Arbeiten kürzte, weil sie meiner Meinung nach völlig überteuert waren. Diese Mängelliste wurde dem Baugeschäft und eine Kopie dem Architekten vorgelegt. Sie entiehlt auch einen Skontobetrag von 3 % den ich mit dem Baugeschäft vor Beginn der Bauarbeiten "mündlich" aushandelte.
Die Mangelpunkte wurden mit mir als Bauherr zusammen mit dem Inhaber des Baugeschäftes vor Ort besprochen, wobei der Skontoabzug eindeutig auf dem Mangel- und Korrekturschreiben ersichtlich war, und zu diesem Zeitpunkt kein Einwand über meine AbzAbk.üge und Skonto von ihm kam.
Jetzt nach 15! Monaten kam ein Schreiben vom Baugeschäft mit der Forderung nach dem Skontobetrag mit dem Hinweis: "Können wir nicht akzeptieren".
Ist diese Forderung rechtens nach dieser Zeitspanne? Hat mein eigenständiger ausgewiesener Skontobetrag bei dem Schreiben der Mangelliste juristisch keine Gültigkeit, bzw. nach dieser Zeitspanne?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Die Frage, ob ein Baugeschäft eine Schlussrechnung nach 15 Monaten noch ändern darf, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen, die Art der Mängel und die Einhaltung von Fristen.
Grundsätzlich gilt: Eine Schlussrechnung sollte zeitnah nach Abschluss der Bauarbeiten erstellt und geprüft werden. 🔴 Gefahr: Lange Zeiträume zwischen Bauabschluss und Rechnungsänderung können zu Beweisproblemen führen, insbesondere wenn es um die Feststellung von Mängeln geht.
Ich empfehle Ihnen:
- Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Regelungen gibt es zur Schlussrechnung und zu Mängeln?
- Dokumentieren Sie alle Mängel: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Datum.
- Setzen Sie dem Baugeschäft eine Frist: Fordern Sie das Baugeschäft schriftlich auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen. Ein Anwalt kann die Sachlage rechtlich bewerten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Bauprojekts, die alle erbrachten Leistungen und Materialien umfasst. Sie muss prüfbar und nachvollziehbar sein.
Verwandte Begriffe: Aufmaß, Abschlagszahlung, Baukosten. - Mängelrüge
- Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, dass Mängel an der erbrachten Leistung festgestellt wurden. Sie muss detailliert und präzise sein.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweislast. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Verjährung. - Aufmaß
- Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung der erbrachten Leistungen und Materialien auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Erstellung der Schlussrechnung.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Bauvertrag, Abrechnung. - Skonto
- Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Ob ein Skontoabzug bei Mängeln zulässig ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Verwandte Begriffe: Zahlungsziel, Rabatt, Fälligkeit. - Beweislast
- Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Bauherrn, der die Mängel geltend macht. Er muss beweisen, dass die Mängel vorhanden sind und auf die Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Gutachten, Dokumentation. - Bauvertrag
- Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer. Er sollte detaillierte Regelungen zur Leistung, Vergütung, Mängelhaftung und Gewährleistung enthalten.
Verwandte Begriffe: VOB/B, BGBAbk., Werkvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ein Baugeschäft eine Schlussrechnung nachträglich ändern?
Das ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wesentlich sind die vertraglichen Vereinbarungen und ob die Änderung auf berechtigten Mängeln oder neuen Tatsachen beruht. Eine unbegründete Änderung nach langer Zeit ist oft nicht zulässig. - Welche Fristen gelten für Mängelrügen?
Die Gewährleistungsfristen im Baurecht sind lang, meist fünf Jahre. Allerdings müssen Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Eine verspätete Rüge kann dazu führen, dass Ansprüche verfallen. - Was ist, wenn der Architekt die Schlussrechnung gekürzt hat?
Die Kürzung durch den Architekten ist ein starkes Indiz für Mängel. Es ist wichtig, diese Mängel detailliert zu dokumentieren und dem Baugeschäft mitzuteilen. Die Kürzung sollte auch in der Kommunikation mit dem Baugeschäft als Begründung für die Nichtzahlung des vollen Betrags angeführt werden. - Was kann ich tun, wenn das Baugeschäft die Mängel nicht behebt?
Wenn das Baugeschäft die Mängel nicht behebt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört in der Regel die Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung der Mängel und die anschließende Klage auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz. - Wie wichtig ist die Dokumentation von Mängeln?
Eine umfassende Dokumentation ist entscheidend. Sie dient als Beweismittel vor Gericht und hilft, den Umfang der Mängel und deren Auswirkungen zu belegen. Fotos, Protokolle und Gutachten sind wichtige Bestandteile der Dokumentation. - Was bedeutet "unverzüglich" im Zusammenhang mit Mängelrügen?
"Unverzüglich" bedeutet, dass die Mängelrüge ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss. Das heißt, sobald der Mangel erkannt wurde oder hätte erkannt werden müssen, muss er dem Baugeschäft mitgeteilt werden. - Kann ich einen Skontoabzug geltend machen, wenn Mängel vorliegen?
Ob ein Skontoabzug bei Mängeln gerechtfertigt ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel ist ein Skontoabzug nicht zulässig, wenn Mängel vorliegen, die die Zahlung rechtfertigen. - Welche Rolle spielt der Architekt in dieser Situation?
Der Architekt hat eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Bauarbeiten und der Prüfung der Schlussrechnung. Seine Kürzung der Rechnung aufgrund von Mängeln ist ein wichtiges Signal, das ernst genommen werden sollte. Der Architekt kann auch bei der Dokumentation der Mängel und der Kommunikation mit dem Baugeschäft helfen.
🔗 Verwandte Themen
- Verjährung von Mängelansprüchen
Wie lange können Mängelansprüche geltend gemacht werden? - Die Rolle des Sachverständigen im Baurecht
Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich? - Bauabnahme und ihre Bedeutung
Was ist bei der Bauabnahme zu beachten? - Nachträge im Bauvertrag
Wie sind Nachträge zu behandeln und zu vergüten? - Sicherheiten im Bauvertrag
Welche Sicherheiten gibt es für Bauherr und Auftragnehmer?
-
Skonto-Vereinbarung Bau: Schriftliche Vereinbarung erforderlich
Eine Skonto-Vereinbarung ...
Eine Skonto-Vereinbarung muss bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.
Freundliche Grüße -
Bauvertrag ohne Schriftform: Skonto mündlich vereinbart?
Allerdings bestand zwischen mir als Bauherr, und dem ...
Allerdings bestand zwischen mir als Bauherr, und dem Unternehmen kein schriftlicher Vertrag, sondern nur eine mündliche Anerkennung des Angebotes, schon gar nicht nach VOBAbk..
Es gab einen mündlichen Hinweis, das ich mir das Skonto einbehalte, dem der Unternehmer weder mündlich noch schriftlich widersprach. -
Schlussrechnung Bau: Rückforderung Skonto – Rechtens?
Des weiteren fordert das Bauunternehmen den Skontobetrag Mitthilfe einer ...
Des weiteren fordert das Bauunternehmen den Skontobetrag Mitthilfe einer Schlussrechnung zurück. Der Betrag auf der Schlussrechnung ist derselbe wie auf der letzten Abschlagszahlung, die Skontodifferenz wurde als "Schlussrechnung" nur bezeichnet. Auf dieser ist keine Leistung des Unternehmers beschrieben. Das es sich um eine Rückforderung handelt steht handschriftlich auf einem Beizettel.
Markus -
Bau-Streit: Mündliche Vereinbarung vs. Nachweisbarkeit
Dumm gelaufen ...
Dumm gelaufen man war sich mal einig (was Schriftliches brauche mer net) und ist sich's jetzt nicht mehr.
NACHWEISBAR ist weder das Eine noch das Andere, also bleibt nur der Streit.
Die Frage ist nur- wer fängt an
und
- lohnt sich's überhaupt.
Freundliche Grüße
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schlussrechnung Bau: Nachträgliche Änderung & Skonto-Streit
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Änderung der Schlussrechnung nach 15 Monaten, insbesondere im Hinblick auf Skonto-Vereinbarungen und das Fehlen eines schriftlichen Bauvertrags. Mündliche Absprachen und deren Beweisbarkeit spielen eine zentrale Rolle. Die Frage, ob eine Rückforderung des Skontobetrags durch das Bauunternehmen gerechtfertigt ist, wird ebenfalls erörtert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Skonto-Vereinbarung Bau: Schriftliche Vereinbarung erforderlich muss eine Skonto-Vereinbarung bei Auftragserteilung schriftlich fixiert werden, um Gültigkeit zu haben. Das Fehlen einer solchen Vereinbarung kann zu Streitigkeiten führen.
🔴 Kritisch/Risiko: Das Fehlen eines schriftlichen Bauvertrags, wie im Beitrag Bauvertrag ohne Schriftform: Skonto mündlich vereinbart? beschrieben, birgt erhebliche Risiken. Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachweisbar und können im Streitfall kaum geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die Gültigkeit von Skonto-AbzAbk.ügen.
💰 Kosten: Die Rückforderung des Skontobetrags durch das Bauunternehmen, thematisiert im Beitrag Schlussrechnung Bau: Rückforderung Skonto – Rechtens?, kann zu unerwarteten finanziellen Belastungen für den Bauherrn führen. Es ist ratsam, die Rechtmäßigkeit solcher Forderungen von einem Baurecht-Experten prüfen zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Im Falle eines Streits über die Schlussrechnung und Skonto-Vereinbarungen sollte der Bauherr umgehend rechtlichen Rat einholen. Der Beitrag Bau-Streit: Mündliche Vereinbarung vs. Nachweisbarkeit verdeutlicht die Bedeutung der Nachweisbarkeit von Vereinbarungen. Eine detaillierte Prüfung der Schlussrechnung durch einen Architekten oder Bausachverständigen ist ebenfalls empfehlenswert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schlussrechnung, Änderung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
- … Architekt, Entwurf, Honorar, Bauplanung, Architektenvertrag, Leistungsphasen, Planungsänderung, Baukosten, Bauantrag …
- … Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen? …
- … Planungsänderung …
- … Eine Planungsänderung liegt vor, wenn die ursprünglichen Pläne für …
- … ein Bauvorhaben geändert werden müssen. Planungsänderungen können zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. Es ist wichtig, Planungsänderungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. …
- … Den kostenpflichtigen Teil der Rechnung sollte man dann mit dem Zusatz Schlussrechnung zügig bezahlen und den Vertrag noch einmal ausdrücklich kündigen. …
- … Architekt Honorar: Rechte bei zu vielen Entwürfen & Planungsänderungen …
- … unklare Vereinbarungen können zu Streit über das Honorar führen. Bei Planungsänderungen sollten die Honoraransprüche des Architekten im Vorfeld geklärt werden. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
- … wir auch schon Pläne wie alles mal ausschauen könnte. Nach einigen Änderungen war es perfekt und der Architekt meinte wir kommen locker …
- … wüssten. Wir wussten natürlich von nix, und haben gesagt, dass diese Änderung nicht gemacht wird. Der Architekt meinte dazu nur, dass das eben …
- … aber immer noch knapp 5.000 und hat noch eine zuzsätzliche Abschlussrechnung angekündigt. Insgesamt hätte sich sein Honorar auf knapp 30.000 belaufen, bei …
- … nur jeden 2. Tag kurz auf der Baustelle erschienen um irgendwelche Änderungen in Auftrag zu geben und um Regiezettel verschwinden zu lassen. …
- … Die Änderungen die wir vorgenommen haben, haben Gott sei Dank keine Auswirkung …
- … Der Beitrag Sanierungskosten senken: Dämmung optimieren & Fördergelder sichern zeigt, dass Änderungen an den Dämmstandards nicht zwangsläufig die Fördergelder gefährden. Durch die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … Architektenvertrag, anrechenbare Kosten, Honorar, Leistungsphasen, Eigenleistungen, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Architekt …
- … Eigenleistungen wurden bei der Kostenermittlung nach DINAbk. noch nicht abgezogen. Entwurfsänderungen / Streichungen wurden auch noch nicht berücksichtigt. …
- … Leistungsphasen beauftragt haben gehen wir davon aus, dass spät. bei der Schlussrechnung das Honorar nach den tatsächlichen Baukosten ermittelt wird. Also auch die …
- … Entwurfsänderungen/Streichungen: Wurden Entwurfsänderungen oder Streichungen von Leistungen vorgenommen, …
- … wird in regelmäßigen Abständen oder nach Fertigstellung bestimmter Leistungsphasen gestellt.Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Honorar, Zahlungsplan. …
- … SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten …
- … Frage: Was ist eine Schlussrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baurechner im Tiefbau: Aufgaben, Verantwortlichkeiten & Gehaltsaussichten?
- … Nachtragsmanagement: Geltendmachung von Nachträgen bei Bauablaufstörungen oder Leistungsänderungen. …
- … eine zusätzliche Forderung eines Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, die aufgrund von Änderungen oder Störungen im Bauablauf entsteht. Nachträge müssen begründet und nachgewiesen …
- … für die Bezahlung der Bauleistungen durch den Auftraggeber.Verwandte Begriffe: Aufmaß, Rechnungsprüfung, Schlussrechnung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen?
- … Schlussrechnung: Dämmplatten vom anderen Hersteller? …
- … Bauträger-Schlussrechnung prüfen: Dämmplatten eines anderen Herstellers verbaut. Muss die ursprünglich vereinbarte …
- … Schlussrechnung, Bauträger, Dämmplatten, Hersteller, Architekt, Bauvertrag, Markenname, Abweichung, Gleichwertigkeit …
- … Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen …
- … wir haben ein Einfamilienhaus mit Bauträger gebaut. Jetzt liegt uns die Schlussrechnung vor. U.a. hat der Bauträger die Dämmplatten beim anderen Hersteller bezogen. …
- … gleichwertig. Meine Frage ist es, gehört die eingebaute Marke in die Schlussrechnung oder die vereinbarte, was nicht der Wirklichkeit entspricht? …
- … In der Schlussrechnung eines Bauträgervertrags muss grundsätzlich die Leistung aufgeführt sein, die tatsächlich erbracht …
- … anderen Herstellers als ursprünglich vereinbart eingebaut wurden, sollte dies in der Schlussrechnung transparent dargestellt werden. …
- … sind und dies nachgewiesen werden kann, ist es üblich, dass die Schlussrechnung die tatsächlich verwendeten Produkte ausweist. Sollten Sie Zweifel an der Gleichwertigkeit …
- … SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Bauprojekts, in der alle erbrachten …
- … Frage: Was tun, wenn in der Schlussrechnung Leistungen abgerechnet werden, die nicht erbracht wurden?Antwort: Sie sollten die …
- … Schlussrechnung schriftlich beanstanden und die nicht erbrachten Leistungen detailliert auflisten. Fordern Sie …
- … Frage: Kann ich die Zahlung der Schlussrechnung verweigern, wenn ich Mängel feststelle?Antwort: Sie können einen angemessenen Teil der Schlussrechnung einbehalten, der den voraussichtlichen Kosten zur Beseitigung der Mängel entspricht. …
- … Frage: Welche Rolle spielt der Architekt bei der Abnahme der Schlussrechnung?Antwort: Der Architekt kann Sie bei der Prüfung der Schlussrechnung unterstützen …
- … Nachträge in der SchlussrechnungWas tun, wenn der Bauträger unerwartete Kosten nachträglich in Rechnung stellt …
- … Baufinanzierung und SchlussrechnungWie die Schlussrechnung Ihre Baufinanzierung beeinflusst. …
- … Schlussrechnung: Abrechnung nach Einbau …
- … wurde, nicht was irgendwann mal verabredet war. Wie soll sonst eine Schlussrechnung aussehen, wenn zwischenzeitlich Massenänderungen oder konstruktive Veränderungen …
- … Nachträge und Ergänzungen zur Schlussrechnung gibt es nur, wenn preisrelevante Änderungen gegenüber dem Vertrag ausgeführt wurden. …
- … Schlussrechnung erhalten …
- … Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten – Herstellerabweichung rechtens? …
- … 💡 Kernaussagen: Die Schlussrechnung muss die tatsächlich verbauten Dämmplatten ausweisen, unabhängig von ursprünglichen Vereinbarungen. Nachträge sind nur bei preisrelevanten Änderungen erforderlich. Die Information des Architekten zur Gleichwertigkeit der Dämmplatten …
- … ist relevant. Es ist wichtig, die Schlussrechnung genau zu prüfen und Abweichungen zu hinterfragen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Schlussrechnung: Abrechnung nach Einbau – Nicht Vereinbarung ist die Abrechnung der …
- … diese von der ursprünglichen Vereinbarung abweichen. Dies gilt, solange keine preisrelevanten Änderungen vorliegen. …
- … Architekten ist ein wichtiger Aspekt bei der Prüfung der Schlussrechnung. Dies kann die Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Hersteller rechtfertigen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Schlussrechnung sorgfältig und vergleichen Sie sie mit den tatsächlich verbauten Materialien. …
- … Bauträger und dem Architekten. Die Information aus Bestätigung: Information zur Bauträger-Schlussrechnung erhalten zeigt, dass es wichtig ist, Unklarheiten direkt anzusprechen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme verweigert: Architekt reagiert nicht – Was tun bei Inbetriebnahme?
- … Bauabnahme, Architekt, Mängel, Inbetriebnahme, Verweigerung, Fristsetzung, Schlussrechnung, Baurecht …
- … Schlussrechnung ist noch nicht gestellt. Wir erwarten noch weitere Arbeiten aus nachträglichen Änderungen. Das Gebäuden ist öffendlich finanziert (Internatsschule) …
- … dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Schlussrechnung, Gewährleistung. …
- … SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung des Bauvorhabens durch den Auftragnehmer. Sie …
- … Frage: Kann ich die Schlussrechnung vor der Bauabnahme bezahlen?Antwort: Ich empfehle, die Schlussrechnung erst nach …
- … Gespräch mit dem Architekt. Vielleicht sollte man ihm wirklich erstmal eine Schlussrechnung stellen und die übrigen Arbeiten als Nachträge gesondert behandeln ... …
- … liegt, dass die Nachträge - hier die weiteren Arbeiten aus nachträglichen Änderungen - dem Architekten noch nicht beauftragt wurden, bzw. beauftragt, erledigt …
- … nicht vergütet worden sind, oder ganz schlicht die diesbezüglichen (Nachträge der Änderungsplanung) Vertragsverhandlungen noch nicht abschließend erfolgt sind. …
- … Fragestellers, allenfalls eine Teilabnahme vollziehen, da, so vermute ich mal, die Änderungen eben diese abgeschlossenen Arbeiten betreffen. …
- … durch das Bauamt erfolgen kann, insbesondere im Kontext von Nachträgen und Änderungsplanungen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Was tun bei Bauleiter-Fehlern? Kostenkontrolle & Rechte
- … ist entscheidend für den Beginn der Gewährleistungsfrist und die Fälligkeit der Schlussrechnung.Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme …
- … entsteht, wenn während der Bauausführung unerwartete Arbeiten notwendig werden.Verwandte Begriffe: Zusatzleistung, Änderungsanordnung, Bauzeitverlängerung …
- … Die Schlussrechnung erst bezahlen, wenn die Leistung fertig und abgenommen ist. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag kündigen wegen Baumängel? Bauleitung mangelhaft – Vorgehen, Fristen, Kosten
- … Posten in die Rechnung des Rohbauunternehmers eingefügt, die dieser in seiner Schlussrechnung nicht verlangt hatte, unberechtigte Forderungen als richtig anerkannt (in fast allen …
- … Lieber alle Handwerkersachen abwarten und die Schlussrechnung des Architekten auch? Oder jetzt aus wichtigem Grund kündigen, nach vorheriger …
- … seine Leistungen einen festen Preis erhält, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen können jedoch zu einer Anpassung des Preises führen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar nach Kündigung: Prüfung, Kosten & Alternativen bei Umbau?
- … die Abrechnung seines Honorars ein wichtiger Punkt. Ich empfehle Ihnen, die Schlussrechnung genau zu prüfen. Grundlage für das Honorar ist in der Regel …
- … die Stabilität des Gebäudes von Bedeutung ist. Ihre Entfernung oder Veränderung erfordert eine statische Berechnung und gegebenenfalls eine Genehmigung.Verwandte Begriffe: Statik, Lastabtragung, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt erzwingt Bauabnahme: Rechte, Pflichten & Vorgehen bei Mängeln?
- … Bauabnahme, Architekt, Mängel, Baurecht, Sachverständiger, Schlussrechnung, Forderungen, Bauunternehmer, Witterungsschutz, Konflikt …
- … zu unterzeichnen, wonach wir sämtliche Forderungen des Bauunternehmer anerkennen und die Schlussrechnung ohne Prüfung, sofort zur Zahlung fällig ist, sowie auf alle unsere …
- … wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Schlussrechnung. …
- … Schlussrechnung …
- … Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung des Bauunternehmers über die erbrachten Leistungen. …
- … Schlussrechnung prüfen – Vorgehen gegen BU-Gorilla …
- … das mit der Kammer werden wir machen und mit den ganzen Schriftkram zum Anwalt gehen (unserer ist übrigens ein Fachanwalt). Die Schlussrechnung vom Bauunternehmer wurde uns gestern vom A. überreicht. Er weiß …
- … Schlussrechnung: (Laienhalbwissen) Nachträge ohne Stundenzettel sind ungültig, abziehen. Wenn er klagen will ist das seine Sache, der unterschriebene Persilschein dürfte sittenwidrig sein und kommt dann sicher zur Sprache (ausdrücklich nur Laienmeinung!). Sicherheitseinbehalt nur, wenn auch vertraglich vereinbart, sonst unberechtigt, Einbehalt für Nachbesserungen würde ich den Architekt vorschlagen lassen :-)). Wenn der Architekt mit der Prüfung beauftragt ist, muss er das auch tun; wenn die RG nicht prüffähig ist, muss er sie zurückweisen. Tut er nichts, verstößt er gegen seinen Vertrag. Hilft jetzt nicht viel, aber: Altbausanierung mit Pauschalvertrag ist verdächtig, niemand kann das genau abschätzen, vermutlich beruhte das wahrscheinlich günstige Angebot von Anfang an auf Besch ... und sollte über Nachträge 'angepasst' werden. …
- … Wenn wirklich nur schöne Bildchen dahinterstecken kann es mit einem neuen Bauleiter kompliziert werden: Eventuell lassen sich Teile der Planung nur sehr teuer verwirklichen, wenn der 'Neue' sich an akzeptable Lösungen hält. Bleibt offen auch für größere Änderungen und Kompromisse, dann bleibt es bei einem guten Bauleiter …
- … 🔴 Risiko: Eine unkritische Akzeptanz der Schlussrechnung des Bauunternehmers kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Prüfen Sie die …
- … Sie sich von einem Sachverständigen oder Anwalt beraten, wie im Beitrag Schlussrechnung prüfen – Vorgehen gegen BU-Gorilla empfohlen wird. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schlussrechnung, Änderung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Schlussrechnung, Änderung" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schlussrechnung, Änderung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Schlussrechnung, Änderung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Schlussrechnung Bau: Nachträgliche Änderung nach 15 Monaten rechtens? Fristen, Rechte, Vorgehen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schlussrechnung Bau: Änderung nach 15 Monaten?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Schlussrechnung, Bau, Änderung, Frist, Mängel, Gewährleistung, Architekt, Baugeschäft, Baurecht
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!