Grunderwerbsteuer: Fälligkeit bei Weiterverkauf vor Einzug & Grundbucheintrag?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich beim Erwerb eines Grundstücks fällig, unabhängig von der Dauer des Besitzes. Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie zum Umlaufvermögen im Rahmen eines gewerblichen Vorgangs gehört. In der Regel wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich nicht um einen gewerblichen Vorgang handelt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Grunderwerbsteuer: Fälligkeit bei Weiterverkauf vor Einzug & Grundbucheintrag?

Habe eine Immobilie per notariellem Kaufvertrag erworben. Wird die Grunderwerbssteuer auch fällig, wenn das Objekt vor dem Einzug und vor der Eintragung im Grundbuch wieder veräussert wird?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Grunderwerbsteuer wird bereits mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig – unabhängig von Einzug, Grundbucheintragung oder Weiterverkauf.

    🔴 KRITISCH: Ein Weiterverkauf vor Grundbucheintragung löst in der Regel eine zweite, eigenständige Grunderwerbsteuerschuld aus – doppelte Besteuerung ist möglich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Annahme einer Steuerbefreiung oder -vermeidung bei „schnellem Weiterverkauf“ ist unzulässig und birgt Risiko von Nachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern.

    ⚠️ WICHTIG: Die Grunderwerbsteuererklärung muss unverzüglich beim Finanzamt eingereicht werden – späteste Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss (§ 18 GrEStG).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.

    🔴 Gefahr: Auch wenn Sie die Immobilie vor dem Einzug und vor der Eintragung im Grundbuch weiterverkaufen, kann die Grunderwerbsteuer trotzdem fällig werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    Ich empfehle, den Sachverhalt mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht zu besprechen, um die individuelle Situation zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die steuerlichen Konsequenzen eines Weiterverkaufs vorab mit einem Experten, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die grunderwerbsteuerliche Behandlung eines Immobilienerwerbs, der vor dem Einzug und vor der Grundbucheintragung weiterveräußert wird. Die Kernfrage ist, ob die Grunderwerbsteuer in diesem Fall dennoch fällig wird.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich entsteht die Grunderwerbsteuer mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags, unabhängig von späteren Weiterverkäufen. Die Steuer wird fällig, sobald der Vertrag rechtswirksam ist, auch wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch noch nicht vollzogen wurde.

    ➕ Ergänzung: Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer tritt gemäß § 15 GrEStG mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids ein. Ein späterer Weiterverkauf vor Einzug oder Grundbucheintragung ändert nichts an der bereits entstandenen Steuerschuld. Der ursprüngliche Erwerber bleibt Steuerschuldner.

    ⚠️ Korrektur: Es besteht keine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer durch einen schnellen Weiterverkauf zu umgehen. Die Steuerpflicht knüpft an den ersten Erwerbsvorgang an, nicht an den tatsächlichen Besitz oder die Grundbucheintragung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Notar zu den konkreten steuerlichen Folgen Ihres geplanten Weiterverkaufs beraten. Rechnen Sie mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer aus dem ersten Erwerb und klären Sie, ob für den zweiten Verkauf erneut Steuern anfallen könnten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich bei jedem Erwerb von Grundbesitz ausgelöst, sobald ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Einzugs oder der Grundbucheintragung.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Steuer erst bei Eintragung oder Einzug fällig wird, ist falsch; die Steuerschuld entsteht bereits mit Vertragsabschluss gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG.

    ⚠️ Korrektur: Ein Weiterverkauf vor Eintragung ändert nichts an der Steuerpflicht des Erstkaufvertrags – beide Verträge lösen jeweils eigenständige Grunderwerbsteuerschulden aus.

    ➕ Ergänzung: Auch bei sogenannten "Doppelverkäufen" oder "Verkauf vor Eintragung" bleibt der erste Erwerb steuerlich wirksam, sofern der Vertrag wirksam und nicht rückabgewickelt wurde.

    🔴 Gefahr: Fehlende Abgabe der Steuererklärung oder unrichtige Annahme einer Steuerbefreiung kann zu erheblichen Nachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern führen.

    ➕ Ergänzung: Eine Steuerbefreiung ist nur in eng begrenzten Fällen möglich (z. B. bei Erbschaft, Schenkung an nahe Verwandte oder bestimmte Unternehmensumstrukturierungen), nicht aber bei gewöhnlichen Kaufverträgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Reichen Sie unverzüglich die Grunderwerbsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein und konsultieren Sie einen steuerlich zugelassenen Berater oder Steuerfachanwalt zur Prüfung der konkreten Vertragslage und möglicher Gestaltungsoptionen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Die Grunderwerbsteuer entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags – nicht mit Einzug oder Grundbucheintragung.
    • Alle betonen, dass ein Weiterverkauf vor Eintragung die Steuerpflicht aus dem Erstkauf nicht aufhebt.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI und Qwen benennen explizit die Gefahr von Nachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern – DeepSeek erwähnt dies nicht, betont aber die Unabwendbarkeit der Steuerschuld.
    • DeepSeek nennt § 15 GrEStG (Fälligkeit mit Bekanntgabe des Steuerbescheids), während GoogleAI und Qwen primär auf § 1 Abs. 1 GrEStG (Entstehung) abstellen – beides korrekt, aber unterschiedlicher Fokus (Entstehung vs. Fälligkeit).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt ausdrücklich, dass Steuerbefreiungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Erbfolge) möglich sind – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht.
    • Qwen und DeepSeek weisen klar auf die Möglichkeit einer zweiten Grunderwerbsteuer beim Weiterverkauf hin – GoogleAI thematisiert dies nur implizit mit „unerwartete Kosten“.

    ❌ Widerspruch:

    • Kein direkter sachlicher Widerspruch, aber eine inhaltliche Lücke: GoogleAI erwähnt nicht, dass der Weiterverkauf ggf. erneut Grunderwerbsteuer auslöst – Qwen und DeepSeek tun dies klar. Da die sicherere Einschätzung stets die vollständige steuerliche Belastung ist, gilt hier die Aussage von Qwen/DeepSeek als maßgeblich.

    👉 Empfehlung:

    • Alle drei Modelle empfehlen eindeutig die Konsultation eines Fachanwalts für Steuerrecht oder Steuerberaters – mit gleicher Dringlichkeit.
    • Qwen geht am konkretesten in die operative Umsetzung („unverzügliche Abgabe der Erklärung“, Frist von zwei Wochen) – diese präzise Handlungsempfehlung ist vorzuziehen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grunderwerbsteuer-EntstehungEntsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags (§ 1 Abs. 1 GrEStG), unabhängig von Einzug oder Grundbucheintragung.
    Steuerfolge bei Weiterverkauf vor EintragungErstkauf bleibt steuerlich wirksam; der Weiterverkauf löst ggf. eine zweite, eigenständige Grunderwerbsteuerschuld aus.
    Steuerumgehung durch „schnellen Verkauf“Alle Modelle lehnen eine Steuerumgehung kategorisch ab – kein Konsens über Ausnahmen, sondern eindeutiger Widerspruch zu verbreiteten Missverständnissen.
    Frist für Erklärungsabgabe⚠️Qwen nennt die verbindliche 2-Wochen-Frist (§ 18 GrEStG); GoogleAI und DeepSeek erwähnen Fristen nicht – Konsens besteht aber über „unverzügliche“ Abgabe.
    Steuerbefreiung bei KaufvertragKeine Befreiung bei gewöhnlichen Kaufverträgen; nur eng begrenzte Fälle wie Erbschaft oder Schenkung an Verwandte (Qwen präzisiert, die anderen bestätigen indirekt).

    👉 Handlungsempfehlung: Der Erwerb löst unmittelbar eine Grunderwerbsteuerschuld aus, die nicht durch Vorverkauf entfällt. Ein Weiterverkauf kann eine zusätzliche Schuld auslösen. Die Erklärung ist binnen zwei Wochen ab Vertragsabschluss einzureichen – juristische und steuerliche Beratung ist unverzichtbar.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoDoppelte Grunderwerbsteuer durch Erstkauf und WeiterverkaufErhebliche, unerwartete finanzielle Belastung (mehrere zehntausend Euro)
    🔴 RisikoVerpassung der 2-Wochen-Frist für die Steuererklärung (§ 18 GrEStG)Verzugszinsen, Bußgelder bis 25.000 €, Prüfungsrisiko durch Finanzamt
    🔴 RisikoFehlende steuerliche Beratung vor VertragsabschlussFalsche steuerliche Einschätzung führt zu unvollständiger oder fehlerhafter Erklärung
    🔴 RisikoAnnahme einer Steuerbefreiung bei „vorläufigem“ ErwerbFinanzamt stellt Nachzahlungsbescheid zuzüglich Zinsen und Säumniszuschläge aus
    🔴 RisikoWeiterverkauf ohne wirksame Rückabwicklung des ErstvertragsBeide Verträge bleiben steuerlich wirksam – keine Vermeidung der Erstschuld
    ✅ ChanceFrühzeitige Inanspruchnahme eines SteuerfachanwaltsMöglichkeit, Vertragsgestaltung so vorzunehmen, dass Mehrfachbesteuerung vermieden wird (z. B. Gestaltung als Einheitsvertrag)
    ✅ ChanceKlare Dokumentation aller Vertragsphasen (Vertragsdatum, notarielle Beurkundung, Rückabwicklung)Nachweis für Finanzamt, dass Verträge nicht eigenständig wirksam waren
    ✅ ChanceNutzung von Rechtsbehelfen bei fehlerhaften SteuerbescheidenMöglichkeit einer erfolgreichen Einspruchs- oder Klageerhebung bei rechtswidriger Besteuerung
    ✅ ChancePrüfung auf Anwendbarkeit von § 3a GrEStG („Einheitsvertrag“ bei Verkäufen an Dritte)Bei korrekter Gestaltung kann nur ein Steuertatbestand vorliegen – Vermeidung der Doppelbesteuerung
    ✅ ChanceAbstimmung mit Notar vor Vertragsabschluss über steuerliche KonsequenzenNotar kann auf Risiken hinweisen und ggf. Vertragsvorlagen anpassen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Steuererklärung abgeben: Reichen Sie die Grunderwerbsteuererklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss beim zuständigen Finanzamt ein – nutzen Sie das elektronische Verfahren Elster.
    2. Steuerfachanwalt beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Vertragsunterzeichnung einen Fachanwalt für Steuerrecht zur Prüfung der Vertragsgestaltung, insbesondere auf Anwendbarkeit von § 3a GrEStG (Einheitsvertrag).
    3. Notar einbinden: Besprechen Sie mit dem Notar bereits vor der Beurkundung, ob der Erwerb und ggf. der geplante Weiterverkauf als einheitlicher Vorgang gestaltet werden kann.
    4. Alle Vertragsdokumente archivieren: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen (Kaufvertrag, notarielle Urkunden, Zahlungsbelege, Vereinbarungen zum Weiterverkauf) vollständig und chronologisch geordnet.
    5. Doppelbesteuerung prüfen lassen: Lassen Sie vom Steuerfachanwalt klären, ob der Weiterverkauf steuerlich als Folgevertrag oder eigenständiger Erwerb einzustufen ist – und ob eine Rückabwicklung rechtlich möglich und steuerlich wirksam ist.
    6. Keine Annahme einer „automatischen“ Steuerbefreiung: Vertrauen Sie keiner informellen Aussage – nur eine schriftliche steuerrechtliche Stellungnahme eines zugelassenen Beraters ist verbindlich.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für diese. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Grundstückserwerb, Steuerrecht
    Notarieller Kaufvertrag
    Ein notarieller Kaufvertrag ist ein Vertrag über den Kauf einer Immobilie, der von einem Notar beurkundet wird. Die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, um den Kauf rechtswirksam zu machen. Der Notar berät die Vertragsparteien und sorgt für eine ausgewogene Vertragsgestaltung.
    Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Beurkundung, Notar
    Grundbucheintragung
    Die Grundbucheintragung ist die Eintragung des Eigentümers einer Immobilie im Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken gibt. Die Grundbucheintragung ist erforderlich, um den Eigentumsübergang rechtswirksam zu machen.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentümer, Eigentumsübertragung
    Bemessungsgrundlage
    Die Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf dessen Basis eine Steuer berechnet wird. Bei der Grunderwerbsteuer ist die Bemessungsgrundlage in der Regel der Kaufpreis der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Steuerberechnung, Kaufpreis, Wert
    Steuerberater
    Ein Steuerberater ist ein Experte für Steuerfragen. Er berät Privatpersonen und Unternehmen in allen steuerlichen Angelegenheiten und hilft bei der Erstellung von Steuererklärungen.
    Verwandte Begriffe: Steuerrecht, Steuererklärung, Finanzamt
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Anwalt, der sich auf das Steuerrecht spezialisiert hat. Er verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann Mandanten in komplexen steuerrechtlichen Fragen beraten und vertreten.
    Verwandte Begriffe: Steuerrecht, Rechtsberatung, Anwalt
    Säumniszuschlag
    Ein Säumniszuschlag ist eine Gebühr, die erhoben wird, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Die Höhe des Säumniszuschlags ist gesetzlich geregelt.
    Verwandte Begriffe: Steuerzahlung, Verzug, Gebühr

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann entsteht die Grunderwerbsteuerpflicht?
      Die Grunderwerbsteuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie. Der Zeitpunkt des Einzugs oder der Eintragung im Grundbuch ist dabei unerheblich.
    2. Was passiert, wenn der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird?
      Wenn der Kaufvertrag innerhalb einer bestimmten Frist (meist zwei Jahre) rückgängig gemacht wird, kann die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer unter Umständen erstattet werden. Dies ist jedoch von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abhängig.
    3. Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht?
      Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht, beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen im Rahmen einer Ehescheidung. Auch der Erwerb von Grundstücken, deren Wert unter einer bestimmten Freigrenze liegt, kann steuerfrei sein.
    4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
      Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
    5. Was ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer?
      Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in der Regel der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Dazu gehören auch alle weiteren Leistungen des Käufers an den Verkäufer, wie beispielsweise die Übernahme von Verbindlichkeiten.
    6. Muss ich die Grunderwerbsteuer selbst berechnen?
      In der Regel wird die Grunderwerbsteuer vom Notar berechnet und dem Finanzamt gemeldet. Sie erhalten dann einen Steuerbescheid, in dem die Höhe der Steuer und die Zahlungsfrist angegeben sind.
    7. Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahle?
      Wenn Sie die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahlen, können Säumniszuschläge und Zinsen anfallen. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten.
    8. Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
      Die Grunderwerbsteuer kann in der Regel nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden. Sie kann jedoch unter Umständen als Teil der Anschaffungskosten bei der Vermietung und Verpachtung der Immobilie berücksichtigt werden.

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      Wann kann die Grunderwerbsteuer zurückerstattet werden?
  2. Grunderwerbsteuer: Fälligkeit bei kurzzeitigem Immobilienerwerb

    Der Name lautet Grunderwerbsteuer ...
    Sie haben ein Grundstück ERWORBEN  -  egal wie lange, und wenn es nur für 24 Stunden wäre  -  damit ist die Grundlage für die Steuererhebung gegeben!
    Das Grundbuch wird sowieso erst NACH Bezahlung dieser Steuer umgeschrieben ...
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  3. Grunderwerbsteuer: Ausnahme bei gewerblichem Immobilienhandel

    Nicht immer 😉
    Kommt die Immo nämlich ins Umlaufvermögen, weil es ein gewerblicher Vorgang ist, wird die Steuer nicht fällig.
    In aller Regel wissen das aber diese Leute, wird also hier nicht so sein.
  4. Grunderwerbsteuer: Keine Beratung für Profi-Immobilienmakler

    Eben ...
    Davon ging ich mal aus, dass sich hier kein Profi-Immo-Makler einen Rat holen will ...
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Grunderwerbsteuer: Fälligkeit bei Weiterverkauf vor Grundbucheintrag

    💡 Kernaussagen: Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich beim Erwerb eines Grundstücks fällig, unabhängig von der Dauer des Besitzes. Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie zum Umlaufvermögen im Rahmen eines gewerblichen Vorgangs gehört. In der Regel wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich nicht um einen gewerblichen Vorgang handelt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Grunderwerbsteuer: Ausnahme bei gewerblichem Immobilienhandel entfällt die Steuer, wenn die Immobilie ins Umlaufvermögen eines gewerblichen Unternehmens fällt. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grunderwerbsteuer: Fälligkeit bei kurzzeitigem Immobilienerwerb stellt klar, dass die Grunderwerbsteuer auch dann anfällt, wenn das Grundstück nur kurzzeitig erworben wird. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt üblicherweise erst nach Begleichung der Steuer.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer im individuellen Fall sollte ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Immobilienrecht konsultiert werden. Der Beitrag Grunderwerbsteuer: Keine Beratung für Profi-Immobilienmakler weist darauf hin, dass die Beratung hier primär für private Immobilienerwerber gedacht ist.

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