Ich denke, dass die beide Fenster zu klein sind. Obwohl die Firma uns sagt, dass alles in Ordnung, diese Fenster sind dicht, es bildet sich kein Schimmel.
Ich bin nicht sicher, ob diese Fenster sind fachgerecht eingebaut.
Ich hoffe auf Ihre Hilfe.
Hier sind Sie:
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob neu eingebaute Fenster in einem Altbau zu klein sind. Ein wichtiger Aspekt ist die fehlende Abdichtung, die schwerwiegendere Folgen haben kann als die Fenstergröße selbst. Bilder von innen und außen sind entscheidend, um die Situation beurteilen zu können. Baurechtliche Aspekte und Gewährleistungsansprüche spielen eine Rolle, falls die Fenstergröße nicht den Vereinbarungen entspricht.
Ich denke, dass die beide Fenster zu klein sind. Obwohl die Firma uns sagt, dass alles in Ordnung, diese Fenster sind dicht, es bildet sich kein Schimmel.
Ich bin nicht sicher, ob diese Fenster sind fachgerecht eingebaut.
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BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe, dass Sie mit der Größe von zwei neu eingebauten Fenstern in Ihrem Altbau unzufrieden sind. Da Sie Fotos haben, die dies belegen, ist es wichtig, systematisch vorzugehen.
Mögliche Ursachen:
Nächste Schritte:
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte rechtssicher zu gestalten.
Der Sachverhalt beschreibt den Einbau von fünf neuen Fenstern in einem etwa 100 Jahre alten Altbau, wobei zwei Fenster aus Sicht des Eigentümers zu klein montiert wurden. Die ausführende Firma bestätigt die fachgerechte Ausführung und verneint Schimmelrisiken. Eine eigenständige Beurteilung erfordert eine differenzierte Betrachtung von Bauphysik, Vertragsrecht und Montagestandards.
✅ Zustimmung: Die Sorge des Eigentümers ist nachvollziehbar, da bei Altbauten oft historische Fensterformate oder Nischenmaße existieren, die bei Neumontage nicht ohne Weiteres verändert werden dürfen. Die Firma hat korrekt erkannt, dass Dichtheit und Schimmelfreiheit zentrale Qualitätsmerkmale sind.
⚠️ Korrektur: Die Aussage der Firma, dass "alles in Ordnung" sei, ist pauschal und unzureichend. Die Fenstergröße muss vertraglich vereinbart sein (Leistungsverzeichnis, Aufmaß). Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die Regel der "mittleren Art und Güte" (§ 243 BGB). Zudem kann eine zu kleine Fensterfläche den Wärmeschutz (EnEVAbk./GEG) und den Schallschutz beeinträchtigen, selbst wenn keine Schimmelbildung auftritt.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Prüfung des vertraglich geschuldeten Fensterformats. Der Eigentümer sollte das Aufmaß und die Bestellunterlagen einsehen. Bei Abweichungen von mehr als 5% der Fensterfläche liegt in der Regel ein Mangel vor. Zudem ist die Abdichtung der Laibung (Anschlussfuge) nach RAL-Montagerichtlinie zu prüfen, da hier oft Wärmebrücken entstehen.
🔴 Gefahr: Eine zu kleine Fensterfläche kann zu erhöhtem Heizenergieverbrauch und im Extremfall zu Tauwasserausfall an den Fensterlaibungen führen, wenn die Raumluftfeuchte nicht ausreichend abgeführt wird. Dies ist besonders in Altbauten mit hoher Luftfeuchtigkeit kritisch.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen (z.B. Über den Verband Privater Bauherren) mit einer fachlichen Begutachtung. Lassen Sie die Fensterabmessungen, die Abdichtung und die bauphysikalische Eignung prüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie der Firma eine Frist zur Nachbesserung. Bei Nichtbehebung droht Gewährleistung (5 Jahre ab Abnahme). Ziehen Sie bei Streitigkeiten eine Rechtsberatung hinzu.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob neu eingebaute Fenster in einem Altbau zu klein sind. Ein wichtiger Aspekt ist die fehlende Abdichtung, die schwerwiegendere Folgen haben kann als die Fenstergröße selbst. Bilder von innen und außen sind entscheidend, um die Situation beurteilen zu können. Baurechtliche Aspekte und Gewährleistungsansprüche spielen eine Rolle, falls die Fenstergröße nicht den Vereinbarungen entspricht.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fenster Altbau: Zu klein? – Ansicht & fehlende Abdichtung prüfen ist die fehlende Abdichtung innen und außen ein größeres Problem als die Fenstergröße an sich. Dies kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen.
📊 Zusatzinfo: Die korrekte Fenstergröße im Altbau ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch des Lichteinfalls und der Energieeffizienz. Eine Fehlmontage kann zu erheblichen Problemen führen, die unter Umständen Gewährleistungsansprüche auslösen.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Situation zu klären, sollten Fotos der Fenster von innen und außen gemacht werden, um die Proportionen und die Einbausituation zu beurteilen. Es ist ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Fenstergröße und die Abdichtung zu überprüfen und gegebenenfalls Mängel festzustellen. Die Dokumentation der Mängel ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
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