wir haben für unseren Neubau vorab mit der Fensterfirma schriftlich festgelegt, in welche Richtungen die Fenster in den einzelnen Räumen geöffnet werden sollen. Nun wurde das Fenster über der Treppe mit der Öffnung zur falschen Seite eingebaut, d.h. das Fenster lässt sich nicht Richtung Wand öffnen, sondern in Richtung Raum, sodass man die Treppe nicht mehr aufsteigen kann, wenn es offen steht. Meine Frage hier ist, ob wir Nachbesserung oder einen Preisnachlass (wenn ja wie viel?) verlangen können? Unser Bauleiter behauptet, dass das keinen richtigen Mangel darstellt, aber die Fensterfirma hat sich doch nicht an die vertraglichen Abmachungen gehalten oder?
Danke für eure Antworten
