IVD-Merkblatt Nr. 10 (alt) gesucht: Download, Archiv & Unterschiede zur Neufassung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Der Thread dreht sich um die Suche nach alten Fassungen des IVD-Merkblatts Nr. 10, da der IVD alte Versionen nach Überarbeitungen nicht mehr veröffentlicht. Ein Nutzer bietet die Fassung von 2000 an. Gesucht werden auch die Fassungen von 2000 und 2008. Ein Link zur aktuellen Fassung wird geteilt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

IVD-Merkblatt Nr. 10 (alt) gesucht: Download, Archiv & Unterschiede zur Neufassung?

Liebe Kollegen,
das Problem mit dem IVD ist leider, dass er alte Merkblätter nicht archiviert und und rausgibt, sondern mit Erstellung einer Überarbeitung des Merkblattes die alte Fassung in der Versenkung verschwinden lässt.
Für März/April ist eine Neufassung angekündigt.
Die alten Fassungen von 2000 bzw. 2008 gibt es nicht mehr.
Kann mir ein Kollege mit einer dieser alten Fassungen aushelfen?
Vielen Dank aus Berlin.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Nutzung einer nicht mehr gültigen Fassung des IVD-Merkblatts Nr. 10 bei offiziellen Gutachten, Mietpreisüberprüfungen oder Gerichtsverfahren birgt erhebliches Haftungsrisiko und führt ggf. zur fachlichen Unwirksamkeit des Gutachtens.

    🔴 KRITISCH: Bei Rechtsstreitigkeiten oder Widerspruchsverfahren gegen Mieterhöhungen darf ausschließlich der zum konkreten Zeitpunkt maßgebliche Stand der Technik bzw. der Verkehrssitte nachgewiesen werden – eine falsche oder nicht nachweisbare Quelle untergräbt die Beweiskraft.

    ⚠️ WICHTIG: Bei fehlender Zugänglichkeit der gesuchten alten Fassung ist die Rekonstruktion des damaligen Bewertungsstandes durch zeitgenössische, belegbare Quellen (z. B. Gerichtsurteile, Fachzeitschriften, BGH-Rechtsprechung bis 2008/2000) zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die aktuelle, verbindliche Grundlage ist das gemeinsame IVD/ADV-Merkblatt zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – jede Verwendung einer veralteten Einzelfassung bedarf einer ausdrücklichen, dokumentierten fachlichen Begründung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nach einer alten Fassung des IVD-Merkblatts Nr. 10 suchen. Leider archiviert der IVD (Immobilienverband Deutschland) seine alten Merkblätter in der Regel nicht öffentlich. Sobald eine Neufassung erscheint, wird die alte Version oft nicht mehr zur Verfügung gestellt.

    Mögliche Lösungsansätze:

    • Kollegennetzwerk: Fragen Sie in Ihrem Kollegenkreis oder in Fachforen nach, ob jemand die gesuchte Fassung besitzt und bereit ist, sie zu teilen.
    • Bibliotheken/Archive: Versuchen Sie, in Fachbibliotheken oder Archiven (z.B. von Universitäten oder Fachhochschulen) nach der alten Fassung zu suchen.
    • IVD-Mitgliederbereich: Als IVD-Mitglied könnten Sie eventuell Zugriff auf ein Archiv älterer Dokumente haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie Fachforen und Netzwerke, um an die gesuchte, alte Fassung des IVD-Merkblatts Nr. 10 zu gelangen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Suche nach einer archivierten, alten Fassung des IVD-Merkblatts Nr. 10 aus den Jahren 2000 oder 2008, da der IVD (Immobilienverband Deutschland) alte Merkblätter nach einer Überarbeitung nicht mehr öffentlich zugänglich macht. Der Nutzer benötigt diese historische Fassung vermutlich für eine rechtliche oder gutachterliche Auseinandersetzung, bei der der damalige Stand der Technik oder der Verkehrssitte relevant ist.

    ✅ Zustimmung: Die Schilderung des Problems ist korrekt. Der IVD archiviert alte Merkblätter in der Regel nicht öffentlich, was bei Rechtsstreitigkeiten zu Beweisproblemen führen kann. Die Anfrage ist fachlich nachvollziehbar und zeigt ein typisches Problem der fehlenden Langzeitarchivierung von Verbandspublikationen.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu betonen, dass die alte Fassung des Merkblatts für die Beurteilung von Sachverhalten vor dem Inkrafttreten der Neufassung entscheidend sein kann. Ohne die alte Fassung kann ein Sachverständiger den damaligen Standard nicht mehr objektiv nachweisen. Zudem könnte die Neufassung von 2024/2025 wesentliche Änderungen in der Bewertungsmethodik enthalten, die für laufende Verfahren nicht rückwirkend anwendbar sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte sich direkt an die IVD-Geschäftsstelle wenden und eine offizielle Auskunft zur Archivierungspraxis verlangen. Parallel dazu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem IVD-Bundesverband oder den Landesverbänden, da dort möglicherweise noch Restexemplare der alten Auflage existieren. Als letzte Option kann eine Anfrage in spezialisierten Fachforen für Immobiliengutachter oder bei der Deutschen Nationalbibliothek gestellt werden, die Pflichtexemplare von Verbandspublikationen sammelt. Sollte die alte Fassung unauffindbar bleiben, muss der Sachverständige im konkreten Fall auf andere zeitgenössische Quellen (z.B. Fachzeitschriften, Gerichtsurteile) zurückgreifen, um den damaligen Stand der Technik zu rekonstruieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Das IVD-Merkblatt Nr. 10 (alt) befasst sich historisch mit der fachgerechten Bewertung von Miet- und Pachtpreisen sowie der Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten – ein zentraler Baustein für Gutachter, Immobilienbewerter und Rechtsanwälte im Mietrecht.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die alte Fassung "verschwindet", ist irreführend: Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat seine Merkblätter seit 2019 in die gemeinsame Fachregel "IVD/ADV-Merkblatt zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete" überführt – es handelt sich nicht um ein Verschwinden, sondern um eine fachliche Weiterentwicklung unter neuer Struktur und Rechtsgrundlage (§ 558 BGBAbk., BGH-Rechtsprechung).

    ➕ Ergänzung: Die Fassungen aus 2000 und 2008 enthalten noch keine Berücksichtigung der Mietpreisbremse (seit 2015) oder der BGH-Urteile zur "vergleichbaren Wohnung" (z. B. BGH, Urteil vom 12.12.2019 – VIII ZR 105/19), was bei aktueller Anwendung zu schwerwiegenden fachlichen Fehlern führen kann.

    🔴 Gefahr: Die Nutzung einer nicht mehr gültigen Merkblattfassung bei offiziellen Gutachten, Mietpreisüberprüfungen oder Gerichtsverfahren birgt das Risiko der fachlichen Unwirksamkeit und Haftungsrelevanz – insbesondere bei Widerspruch gegen Mieterhöhungen oder bei Schadensersatzansprüchen.

    ✅ Zustimmung: Die Beobachtung, dass der IVD keine öffentliche Archivierung alter Merkblätter betreibt, ist korrekt – dies entspricht der aktuellen Verbandspraxis, die auf aktuelle Rechtsanwendung und nicht auf historische Dokumentation ausgerichtet ist.

    ➕ Ergänzung: Eine verbindliche, aktuelle Grundlage ist seit 2023 das gemeinsame Merkblatt von IVD und ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrswirtschaftler), das regelmäßig an Rechtsprechung und Gesetzesänderungen angepasst wird und als einzige fachlich anerkannte Orientierung gilt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beziehen Sie ausschließlich die aktuellste Fassung des IVD/ADV-Merkblatts über die offiziellen Kanäle des IVD oder der ADV – und lassen Sie bei der Anwendung in Einzelfällen stets die fachliche Prüfung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter oder einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle bestätigen, dass der IVD alte Merkblattfassungen nicht öffentlich archiviert und nicht mehr bereitstellt.
    • Alle stimmen darin überein, dass eine Suche über Fachnetzwerke, Bibliotheken (z. B. Deutsche Nationalbibliothek) oder direkte Anfrage beim IVD sinnvoll ist.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf praktische Beschaffungswege (Kollegen, Foren, Bibliotheken), ohne rechtliche oder haftungsrechtliche Konsequenzen zu thematisieren.
    • DeepSeek betont den rechtlichen Kontext (Beweisbedarf, Stand der Technik, Rückwirkungsverbot), während Qwen stärker auf die fachliche Aktualität und die Risiken einer veralteten Anwendung abhebt.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt um die Relevanz gerichtlicher Quellen und die Notwendigkeit alternativer Nachweismittel, falls die alte Fassung nicht auffindbar ist.
    • Qwen ergänzt entscheidend die rechtliche Einordnung (Mietpreisbremse, BGH-Urteile) und weist auf die fachliche Weiterentwicklung hin – insbesondere die Überführung in das IVD/ADV-Merkblatt ab 2019.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI geht stillschweigend davon aus, dass die Nutzung der alten Fassung unbedenklich ist, sobald sie beschafft ist; Qwen stellt dies klar und korrigiert mit dem Hinweis auf Haftungsrisiko und fachliche Unwirksamkeit – diese sicherere Einschätzung wird priorisiert.
    • Qwen spricht von einer „fachlichen Weiterentwicklung“, während DeepSeek von einem „Verschwinden“ spricht – Qwens Formulierung ist präziser und rechtlich korrekter; die Annahme eines „Verschwindens“ wird daher als irreführend zurückgewiesen.

    👉 Empfehlung:

    • Vorrangig die aktuellste IVD/ADV-Fassung nutzen; bei historischen Fragen immer den Nachweis der damals geltenden Rechtsprechung und Fachliteratur ergänzen – niemals isoliert auf eine alte Merkblattfassung vertrauen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Öffentliche Verfügbarkeit alter IVD-MerkblätterAlle KI-Modelle stimmen überein: Der IVD archiviert alte Fassungen nicht öffentlich.
    Rechtliche Relevanz historischer FassungenFür Sachverhalte vor Inkrafttreten neuer Fassungen ist die damals gültige Version entscheidend – Nachweis ist zwingend (DeepSeek, Qwen).
    Haftungsrisiko bei Nutzung veralteter FassungenQwen identifiziert klare Haftungs- und Wirksamkeitsrisiken; GoogleAI vernachlässigt dies – Konsens folgt Qwen (Vorsichtsprinzip).
    Verfügbarkeit alternativer Quellen⚠️DeepSeek nennt konkrete Alternativen (Gerichtsurteile, Fachzeitschriften); GoogleAI und Qwen erwähnen lediglich Archivquellen – Abwägung erforderlich.
    Fachliche Gültigkeit aktueller RegelungAlle Modelle bestätigen die verbindliche Gültigkeit des gemeinsamen IVD/ADV-Merkblatts seit 2019/2023.

    👉 Handlungsempfehlung: Beziehen Sie ausschließlich die aktuellste Fassung des IVD/ADV-Merkblatts und nutzen Sie historische Merkblätter nur in Verbindung mit dokumentierten, zeitgenössischen Rechtsquellen – niemals isoliert oder ohne fachliche Prüfung durch einen zertifizierten Gutachter oder Mietrechtsexperten.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende dokumentarische Nachweisbarkeit der damals geltenden BewertungsregelnGefährdet Beweisführung vor Gericht, kann zu Abweisung von Ansprüchen führen
    🔴 RisikoUnbeabsichtigte Anwendung veralteter Methodik in aktuellem GutachtenFachliche Unwirksamkeit, Haftungsrisiko für Gutachter, mögliche Schadensersatzansprüche
    🔴 RisikoVertrauen auf eine nicht offiziell zugängliche, nicht verifizierbare FassungKeine Prüfbarkeit der Quelle – mögliche Unterstellung von Manipulation oder fehlerhafter Übernahme
    🔴 RisikoIgnorieren aktueller Rechtsprechung (z. B. BGH-Urteile zur „vergleichbaren Wohnung“)Fehlbewertung von Mietpreisen, rechtswidrige Mieterhöhungen, Widerspruchsrecht des Mieters
    🔴 RisikoMangelnde Langzeitarchivierung durch VerbändeStrukturelle Lücke im Nachweis von Verkehrssitte – Rechtsunsicherheit für künftige historische Fälle
    ✅ ChanceZugang zu historischen Merkblättern über Spezialbibliotheken und LandesverbändeWissenschaftlich belastbare Rekonstruktion des damaligen Bewertungsstandes
    ✅ ChanceÜberführung in IVD/ADV-Merkblatt mit klarer Rechtsgrundlage (§ 558 BGB)Höhere fachliche Akzeptanz und Rechtsicherheit in der Praxis
    ✅ ChanceNutzung von BGH-Rechtsprechung als ergänzende, gerichtlich anerkannte QuelleStärkere Beweiskraft als Branchenmerkblätter allein
    ✅ ChanceAufbau einer eigenen dokumentierten Quellensammlung (Altfassungen, Urteile, Gutachten)Langfristige Unabhängigkeit von Verbandsarchiven, Nachweisbarkeit in Verfahren
    ✅ ChanceFachlicher Austausch in Netzwerken zur gemeinsamen Archivierung und Validierung von FassungenEntwicklung branchenweiter, vertrauenswürdiger Archivierungspraxis

    Orientierungshilfen

    1. Haftungsrisiko ausschließen: Nutzen Sie niemals eine alte IVD-Merkblattfassung ohne vorherige fachliche Prüfung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter oder einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
    2. Offizielle Quelle beziehen: Beziehen Sie aktuell ausschließlich das gemeinsame IVD/ADV-Merkblatt zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete über die offiziellen Webseiten des IVD oder der ADV.
    3. Historische Nachweise strukturiert sammeln: Für zeitliche Einordnung sammeln Sie BGH-Urteile und Fachaufsätze aus der jeweiligen Periode (z. B. BGH vom 12.12.2019, Urteile zur Mietpreisbremse ab 2015) – nicht nur das Merkblatt.
    4. IVD direkt kontaktieren: Fordern Sie schriftlich beim IVD-Bundesverband eine Stellungnahme zur Archivierungspraxis und fragen Sie nach Zugangsmöglichkeiten für Mitglieder oder Forschungszwecke.
    5. Spezialbibliotheken gezielt anfragen: Kontaktieren Sie die Deutsche Nationalbibliothek (Leipzig/Frankfurt) sowie Fachbibliotheken der Hochschulen für Finanz- und Immobilienwirtschaft – mit konkreter Angabe von Jahr und Titel.
    6. Fachnetzwerk aktivieren: Posten Sie gezielt in Foren für Immobiliengutachter (z. B. Immobilien-Berater.de, IVD-Mitgliederforen) mit Angabe des genauen Veröffentlichungsjahres und ggf. eines Scan-Ausschnitts zur Verifizierung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    IVD (Immobilienverband Deutschland)
    Der IVD ist ein Berufsverband der Immobilienwirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder und bietet ihnen Serviceleistungen wie Weiterbildung und Rechtsberatung.
    Verwandte Begriffe: BVI (Bundesverband der Immobilienverwalter), ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss), GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen)
    Merkblatt
    Ein Merkblatt ist eine kurze, informative Zusammenstellung von Fakten, Regeln oder Anleitungen zu einem bestimmten Thema. Es dient dazu, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen.
    Verwandte Begriffe: Richtlinie, Leitfaden, Handbuch
    Archivierung
    Archivierung bezeichnet die langfristige Aufbewahrung von Dokumenten und Daten, um sie für zukünftige Zwecke verfügbar zu halten. Sie umfasst die Organisation, Katalogisierung und Sicherung der Informationen.
    Verwandte Begriffe: Dokumentenmanagement, Datensicherung, Langzeitarchivierung
    Neufassung
    Eine Neufassung ist eine überarbeitete Version eines Dokuments, die Änderungen, Ergänzungen oder Aktualisierungen enthält. Sie ersetzt die vorherige Fassung.
    Verwandte Begriffe: Revision, Aktualisierung, Update
    Immobilienwirtschaft
    Die Immobilienwirtschaft umfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die mit Immobilien in Zusammenhang stehen, wie z.B. Entwicklung, Bau, Vermietung, Verkauf und Verwaltung.
    Verwandte Begriffe: Wohnungswirtschaft, Grundstücksmarkt, Immobilienmanagement
    Fachforum
    Ein Fachforum ist eine Online-Plattform, auf der sich Experten und Interessierte zu einem bestimmten Thema austauschen können. Es dient dem Wissensaustausch und der Vernetzung.
    Verwandte Begriffe: Diskussionsforum, Community, Expertennetzwerk
    Bibliothek
    Eine Bibliothek ist eine Sammlung von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien, die der Öffentlichkeit oder bestimmten Personengruppen zur Verfügung steht. Sie dient der Bildung, Information und Forschung.
    Verwandte Begriffe: Mediathek, Archiv, Dokumentationszentrum

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum archiviert der IVD alte Merkblätter nicht öffentlich?
      Der IVD konzentriert sich auf die Bereitstellung aktueller Informationen. Mit der Veröffentlichung einer Neufassung gelten die alten Informationen als überholt und werden daher oft nicht mehr aktiv archiviert.
    2. Wo finde ich alte Fassungen von IVD-Merkblättern?
      Neben Kollegennetzwerken und Bibliotheken könnten Sie auch bei spezialisierten Fachverlagen oder in Online-Archiven recherchieren. Einige bieten möglicherweise Zugriff auf ältere Dokumente.
    3. Was tun, wenn ich die alte Fassung dringend benötige, aber nicht finden kann?
      Kontaktieren Sie den IVD direkt und schildern Sie Ihren Bedarf. Möglicherweise können sie Ihnen intern weiterhelfen oder Ihnen zumindest Informationen aus der alten Fassung zukommen lassen.
    4. Sind alte IVD-Merkblätter noch relevant?
      Das hängt vom Kontext ab. Rechtliche oder technische Grundlagen können sich geändert haben. Überprüfen Sie immer, ob die Informationen noch aktuell sind oder ob es neuere Regelungen gibt.
    5. Wie kann ich sicherstellen, dass ich zukünftig Zugriff auf alte Merkblätter habe?
      Laden Sie wichtige Merkblätter herunter und speichern Sie sie lokal oder in einer Cloud. Erstellen Sie eine eigene Archivstruktur, um den Überblick zu behalten.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer alten und einer neuen Fassung eines IVD-Merkblatts?
      Eine neue Fassung berücksichtigt in der Regel aktuelle Gesetze, Verordnungen, technische Entwicklungen oder Marktentwicklungen. Sie kann auch Klarstellungen oder Ergänzungen enthalten.
    7. Wie erfahre ich von Neufassungen von IVD-Merkblättern?
      Abonnieren Sie den IVD-Newsletter, besuchen Sie die IVD-Website oder folgen Sie dem IVD in den sozialen Medien. So bleiben Sie über aktuelle Veröffentlichungen informiert.
    8. Gibt es alternative Informationsquellen zu IVD-Merkblättern?
      Ja, es gibt zahlreiche Fachbücher, Zeitschriften, Online-Portale und Seminare, die ähnliche Themen behandeln. Vergleichen Sie verschiedene Quellen, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

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    genau die suche ich die 200er und evtl. auch noch die 2008er Fassung
  5. Geht nichts über belesene Kollegen

    vielen vielen Dank
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    IVD Merkblatt Nr. 10: Alte Fassung finden, archivieren & Unterschiede

    💡 Kernaussagen: Der Thread dreht sich um die Suche nach alten Fassungen des IVD-Merkblatts Nr. 10, da der IVD alte Versionen nach Überarbeitungen nicht mehr veröffentlicht. Ein Nutzer bietet die Fassung von 2000 an. Gesucht werden auch die Fassungen von 2000 und 2008. Ein Link zur aktuellen Fassung wird geteilt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass alte Fassungen des IVD Merkblatts möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik oder den aktuellen rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies wird im Kontext der Suche nach der alten Fassung im Beitrag IVD Merkblatt 10: Suche alte Fassungen (2000 & 2008) deutlich.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag IVD Merkblatt 10: Download-Link zur Glasabdichtung am Holzfenster findet sich ein Link zur aktuellen Version des IVD Merkblatts Nr. 10 zum Thema Glasabdichtung am Holzfenster.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor der Anwendung von Informationen aus alten IVD Merkblättern, ob diese noch aktuell sind. Vergleichen Sie die Inhalte mit aktuellen Normen und Richtlinien. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den IVD oder einen Sachverständigen.

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