nachdem die Probleme mit den Fenstern selber (prüfzeugnisse etc.) jetzt angegangen werden scheint sich herauszustellen, dass auch bei der Montage vieles, wenn nicht alles schief gelaufen ist.
die laut Montageanleitung des Herstellers zwingend notwendigen 'distanzklötzchen' zwischen Rahmen und Mauerwerk waren nicht installiert. diese hat der Fensterbauer Stunden vor der Prüfung durch den Bauleiter und mich nachträglich von der raumseite mit viel dichtmasse (die war noch nicht abgebunden) von der raumseite 'untergeschoben'.
auch die Verankerung der Fenster wurde ganz offensichtlich erst jetzt nachträglichlich vorgenommen.
für mich stellen sich zurzeit einige fragen:
- können metallhülsenDübel nachträglich, also bei schon montiertem Fenster angebracht werden? (ich weiß schlicht nicht, was das für Dübel sind - mehr als die klassischen Fischer-Dübel für den Heimwerker kenne ich nicht)
- da wir von den dübeln nur den Kopf sehen: welcher Durchmesser müsste dieser etwa haben wenn ein metallhülsendübel mit Durchmesser 10 mm zum Einsatz gekommen wäre.
- in der Montageanleitung steht wörtlich "die nachfolgend aufgeführten max. Befestitungsabstände dürfen nicht überschritten werden: Abstand aus der Ecke heraus 150 mm, weitere Mauerbefestigungen ca. alle 400 mm ... die Abstände von Dübel zu Dübel dürfen 400 mm nicht überschreiten ... ". bei unseren Bodentiefen Fenstern wurden diese Dübel (sofern sie es überhaupt sind) aber nur an den seitenwänden angebracht. oben ist der Rollladenkasten und unten noch so eine Art schürze, die den späteren Bodenaufbau (18 cm) berücksichtigen soll. unten sind die Fenster mit so einer Art winkellaschen befestigt. (Laut Montageanleitung sind nur Schlaudern verboten). ist damit die Montageanleitung erfüllt?
- ist das nachträgliche 'reinschieben' der distanzklötzchen kein Problem?
- und zu guter letzt: die Verankerung der Fenster wurde ausschließlich in Hochlochziegel getätigt. jetzt habe ich diverse internetseiten gefunden, in denen (unter Bezug auf die in der Überschrift genannten DINAbk.) ausdrücklich eine Verankerung von wk2-Fenstern in 'hohlbausteine' verboten wird ("eine Befestigung der Fenster ausschließlich in hohlbausteine ist nicht zulässig"). hat jemand die DIN und könnte mir ggf. bestätigen, dass dies genau so in der DIN steht?
wie finde ich im Raum hochtaunus einen sachverständigen, der mir bei dieser ganzen Problematik ggf. hilft? eigentlich wollten wir das nicht. schon deshalb, weil wir mit dem Bauunternehmen und dem Bauleiter ansonsten extrem zufrieden sind und die Zusammenarbeit sehr gut ist. aber was der Fensterbauer hier zurzeit leistet raubt mir jeden nerv.
so, das war jetzt sehr viel Text. aber vielleicht kann ja der ein oder andere zu mindestens eine der fragen beantworten. Ich bin über jede Hilfestellung (gerne auch per email: [email protected]) mehr als dankbar.
ein schönes Wochenende wünscht
Ulrike Schmitt