vielleicht kann mir jemand bei unserem 'Fenster-Problem' helfen. Folgende Situation:
- Neubau
- Holzfenster mit echten Sprossen nach (Vertragstext) "Sicherheitsstandard WK2" in EGAbk. und OGAbk.
- Kunststofffenster ohne Sprossen nach (Vertragstext) "Sicherheitsstandard WK2" im Keller
Die Fenster wurden ohne Prüfplakette eingebaut. Auf unser Nachbohren werden die Prüfplaketten für die Kunststofffenster (Weru) jetzt nachträglich angebracht - für die Holzfenster nicht. Dies sei in der DINAbk. V ENV 1627 nicht explizit gefordert - so die Aussage des Holz-Fensterhersteller. Ich habe diese DIN gelesen, sehe den Punkt anders (so wie zwei polizeiliche Beratungsstellen und diverse Texte im Internet), habe mich aber damit abgefunden.
Misstrauisch geworden haben wir dann die Prüfzeugnisse für die Holz-Fenster angefordert. Es stellte sich heraus, dass es nur ein Prüfzeugnis für ein 120*140 cm großes Fenster ohne Sprossen oder sonstiges gab. Auf diesem Zeugnis wurde explizit aufgeführt, dass Abweichungen max. bis +10/-20 % zulässig seien. Unsere Fenster haben folgende (ungefähre) Maße 225*100 cm, 155*50 cm, 155*100 cm. Außerdem 'echte' Sprossen (bei den großen Fenstern als "T" ausgebildet, bei den schmalen Fenstern nur eine obenliegende querstehende Sprosse), zwei Fenster haben zusätzlich einen Kämpfer. Ergo - für keins dieser Fenster war das Prüfzeugnis gültig. Jetzt wird nachgearbeitet. Laut Fensterhersteller reichen bei den großen Fenstern gutachterliche Stellungnahmen aus die wir auch bekämen. Für die schmalen Fenster wird es keine gutachterliche Stellungnahme geben - diese müssen komplett geprüft werden. Und hier wurde uns schon gesagt, dass wir die echte Sprosse wohl vergessen können, aus Stabilitätsgründen müsse die querliegende Sprosse wohl aufgesiegelt werden. Diese schmalen Fenster müssen wohl alle ausgetauscht werden. Alles nicht schön - aber wenn dann hinterher alles so klappt kann ich auch damit leben (ich hoffe mal, dass die aufgesiegelte Sprosse nicht allzu sehr auffällt).
Da jetzt aber schon so viel schief gelaufen ist frage ich mich, ob denn wenigstens die Montage korrekt gelaufen ist. Die DIN und auch das Prüfzeugnis sagen ja ausdrücklich, dass die WK2 Kriterien nur dann erfüllt sind, wenn die Montage entsprechend der jeweiligen Montageanleitung zum Prüfzeugnis durchgeführt wurde. Der beauftragte Tischler hatte vorher noch nie WK2 Fenster eingebaut. Ich habe jetzt so meine Zweifel, ob er sich wirklich an die Vorgaben gehalten hat oder ob er die Fenster so eingebaut hat, wie er das 'immer gemacht' hat. In den ganzen Diskussionen der letzten Wochen ist klar geworden, dass er in der Materie wenig drinsteckt.
Wenn ich mir jetzt die Montageanweisungen hole, kann man dann noch feststellen, ob entsprechend der Vorgaben (z.B. Verankerung im Mauerwerk) vorgegangen wurde? Verputzt ist im Haus noch nichts.
Ich wäre für jeden Hinweis mehr als dankbar. Und ich mache drei Kreuze, wenn dieses leidige Thema endlich durch ist - die Fenster kosten mich seit drei Wochen jeden möglichen Nerv.
Grüße,
Ulrike Schmitt