ich hoffe das diese Frage jetzt nicht zweimal hier gelandet ist -- Rechnerabsturz ...
ich habe mir Holz-Al Fenster und Türen von Unilux gekauft. Das war ein sehr großer Fehler. Ich muss ausdrücklich erwähnen, das die montierende Firma (Händler) sehr gute Arbeit geleistet hat! Das Problem ist also ausschließlich der Hersteller.
Von der Technik Unilux-Holz-Al bin ich begeistert, auch noch wenn es sich um einen einfachen Dreh/Kippflügel handelt. Die Begeisterung kommt schlagartig auf den Nullpunkt, wenn es sich um Sonderartikel handelt wie Balkontüren oder Haustüren mit Seitenelementen. Aber die Begeisterung fällt in ein "Schwarzes Loch", wenn ich als Kunde eine Reklamation habe, es entsteht
.--- Leere ---.
Eines meiner Probleme möchte ich erst einmal - hier gerne erörtert haben; würde mich über eine rege Beteiligung freuen und bedanke mich dafür schon im Voraus.
Ich weiß, dass Holz arbeitet, ist auch gut so, dass wenigstens einer hier im Hause arbeitet.
meine HT-Daten:
- Sanierung Altbau
- Haustür mit 3-Punkt-Verriegelung
- Dichtung im Fallenbereich (Türmitte) bei nicht verriegelter Tür gut anliegend
- Dichtung in oberer und unterer Ecke mit je 2 mm Spalt
1. Aussage von Unilux:
eine HT darf sich um 5 mm verwinden
Meine Frage:
gibt es hier überhaupt keine verbindlichen Fertigungs-Normungen wie man sie z.B. im Maschinenbau hat? wo finde ich sie?
2. Aussage Unilux:
eine nicht verriegelte Tür, also wenn sie nur in die Falle gefallen ist, braucht nicht eine Winddichtigkeit erreichen. Die Dichtungen dürfen also offen sein. Erst im verriegelten Zustand sollte eine Dichtwirkung erfolgen.
Meine Frage:
wo bleibt meine Wärmedämmung? wenn ich im Hause bin, verriegele ich doch nicht immer meine Tür, dieses währe doch Praxisfremd.
Ich soll also mit meinem dünnen Schlüssel über den Schließzylinder die beiden zusätzlichen Riegel in ihre Aufnahmen bewegen, damit diese beiden gleichzeitig die Tür soweit "verbiegen", dass die Dichtungen schließen! Ich dachte, dass die zwei zusätzlichen Riegel zur Abwehr von Gattung Homo und nicht von Zugluft sein sollten. Ich kenne es nur so: die Falle muss so eingestellt werden, dass der Riegel ohne Probleme, leicht in das Schließblech gleiten kann!
Ich als Maschinenbaukonstrukteur kann diese Aussage von Unilux nicht so recht glauben, ist das wirklich heute so üblich; normal; richtig?
3. Aussage Unilux:
Im verriegelten Zustand ist es nicht erforderlich, dass die inneren Dichtungen schließen, es langt wenn die Äußere dichtet.
Meine Frage:
sollte nicht ein Bauelement nach heutigem Stand der Technik Innen mehr gedichtet sein als Außen? In meinem Fall, würde doch die Feuchtigkeit des Innenhauses in das Türelement eindringen aber nicht wieder herauskommen, so habe ich doch eine Sammelstelle für Wasser, oder sehe ich dieses falsch?
Meine Frage:
wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt, und wie seit Ihr damit umgegangen?
Ist ein bisschen lang geworden, aber es ist auch ein paartausend € Problem. Noch mal vielen Dank für die Hilfe
MfG Pascal

