Mit der Lackierung einer größeren Fensterlieferung aus Holz für meinen Neubau hat es mehrere Probleme gegeben:
- Der bestellte Farbton RAL 4004 (Bordeaux-violett) ist nicht geliefert worden. Geliefert wurde ungefähr RAL 3004 (dunkelrot).
Nach Aussagen des Mitarbeiters der Farbenfirma S. gehört dies zu den zulässigen Abweichung im Farbton.
- Beim Reinigen der Fenster (mit Wasser) stellte sich heraus, dass der Reinigungslappen die Farbe (Farbpigmente) des Fensters angenommen hatte. Die Fenster färben ab. Die Firma S. meinte auch diesmal, dass es sich bei dem "Auskreiden" um einen normalen Vorgan handelt. Mit dem passenden Pflegesemittel von S. würde das Kreiden nach einiger Zeit aufhören.
- Als letztes hat sich bereits kurz nach dem Einbau der Farbton besonders an der Sonnenseite im Außenbereich verändert.
Nach VOBAbk. sollte jeder Auftrag nach den anerkannten Regeln der Technik und ohne Mängel durchgeführt werden.
Reicht diese "Fehlfarbe" aus, um einen Neuanstrich der Fenster zu verlangen bzw. dies rechtlich durchzusetzen? Was würde ein Gutachter dazu sagen? Wer hat Erfahrungen?
Danke für jede Antwort.
Einen bunten Gruß wünscht
Uli

