nach 4 Wochen nach dem Eingringen des Estrichs bei unserem Fertighaus haben wir unseren Parkett-Bodenleger gebeten, den Estrich zu begutachten. Dieser hat den Boden angeschaut und uns mitgeteilt, dass dieser nicht OK wäre. Er teilte uns schriftlich folgende Punkte mit:
- Der Estrich liegt außerhalb der Ebenheitstoleranz
nach DINAbk. 18202
- Der Estrich/Untergrund ist nicht eben bzw. glatt
- Der E. /Untergrund ist nicht sauber
- Der E. /Untergrund ist nicht rissfrei
- Die Scheinfugen müssen noch kraftschlüssig verschlossen werden
- Im Estrich sind Kellenschläge sichtbar
Außerdem gab er bekannt, dass er auf diesem Estrich keinen Parkettboden verlegen kann.
Uns ist auch aufgefallen, dass beim Eingangsbereich der Holzbalken der Außenwand/Fußboden noch zu sehen ist, also kein Estrich darüber liegt.
Nachdem wir dies der Firma mitgeteilt haben, wurde uns mitgeteilt, dass der Estrich in Ordnung wäre und wir die Rechnung bezahlen sollen.
Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet und werden ein Schiedsgutachten machen lassen. Der Gutachter wurde auch inzwischen bestimmt.
Heute habe ich von diesem gehört, dass er bei einem Schiedsgutachten nur das prüft, was in seinem Auftrag genannt wird. Der Anwalt möchte ungefähr so formulieren " ... dass der Estrich geprüft werden soll, ob er den Regeln/Stand? der Technik entspricht".
Reicht das bzw. wie sollte die Formulierung aussehen, damit auch wirklich alle Mängel geprüft werden könne?
Im Voraus schon mal vielen Dank für jede Art von Hilfe.
Gruß
K. Berger
