ich plane die Aufstockung meines Wohnhauses aus dem Jahr 1964 mit folgenden Merkmalen:
- das beheizte Gebäudevolumen wird um mehr als 50 % erweitert;
- das beheizte Gebäudevolumen wird um mehr als 30 m³ zusammen - hängend erweitert;
- das Volumen der Aufstockung beträgt mehr als 100 m³;
- der Bestand (Flachdach) wird mit Ausnahme eines Deckendurchbruchs für eine Treppe nicht verändert.
Dazu nun folgende Fragen :
1. Muss der EnEVAbk.-Nachweis nur für den aufgestockten Teil geführt werden, oder für das gesamte Gebäude?
2. Für welchen Bereich muss der Energiebedarfsausweis ausgestellt werden, nur für den neuen Teil, oder das gesamte Gebäude?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar
MfG
fk