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Am 1. Februar 2002 trat die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) in Kraft. Ziel der EnEV war es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die EnEV legte energetische Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.
Ich empfehle, sich mit den folgenden Aspekten der EnEV 2002 vertraut zu machen:
Die EnEV wurde mehrfach novelliert und ist heute durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt worden.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um sicherzustellen, dass Ihre Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
> Grundsätzlich fordert die Energieeinspar-Verordnung nur >Maßnahmen, die wirtschaftlich vertretbar sind - sich also durch >eingesparte Energiekosten amortisieren. Dies gilt auch für >energetische Verbesserungen an bereits bestehenden Gebäuden, >die bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen meist >wirtschaftlich durchgeführt werden können:
Falls also eine Nachrüstung im Einzelfall nachweislich nicht wirtschaftlich vertretbar ist, gilt die EnEVAbk. nicht?
Achja: In der Begründung S. 43 Punkt 3a steht auch die Begründung 😉 für die Forderung nach wirtschaftlicher Vertretbarkeit: §§ 5 und 4 Abs. 3 EnEG 😉
Ist bei mir eben nicht gegeben: 6 - 8 K€ investieren für jährlich ca. 15 % = 200 - 300 € Einsparung ...
Nur beweisen werde ich's müssen. Da nutzen wohl eigene Messungen nichts: ein schönes Tätigkeitsfeld für Sachverständige.
Jaja, die Gesetze werden auch immer schlampiger gestrickt. Keine Qualitätskontrolle.
@partsch
Mein Vorschlag für EnEV-Untermenüs:
EnEV-Gebäudehülle (U-Werte, Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken, BDT, etc.)
EnEV-Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung)
EnEV-Nachweis
EnEV-Energiebedarfsausweis
EnEV- ...
Gruß
Insbesondere "Bau-Praxis (Anlagentechnik) " kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber es sollte wohl auch nur zur Anregung dienen!?
Nur als Hinweis: Das Suchwort "EnEV" liefert jetzt schon mehr Ergebnisse als "Wärmeschutzverordnung".
Gruß Johannes
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Wirtschaftlichkeit von Nachrüstungen, Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen (z.B. selbstbewohnte Gebäude) und die praktische Umsetzung der EnEVAbk. 2002. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Berechnung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere im Hinblick auf ältere Gebäude. Die Teilnehmer diskutieren auch die Unterschiede zwischen der EnEV und der vorherigen Wärmeschutzverordnung (WSVO) sowie die Organisation des Forums.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Ausnahmen für selbstbewohnte Gebäude gemäß § 9 - 4, wie im Beitrag EnEV: Ausnahmen für selbstbewohnte Gebäude – Eigentümerwechsel erläutert. Diese Regelungen können erhebliche Auswirkungen auf die Sanierungspflichten haben.
✅ Zusatzinfo: Der Standard der EnEV ist bereits höher als die Grenzwerte der WSVO, wie im Beitrag EnEV: Standard besser als WSVO – Anforderungen im Detail dargelegt. Dies bedeutet, dass viele Neubauten die Anforderungen der EnEV ohne zusätzliche Maßnahmen erfüllen können.
💰 Zusatzinfo: Die Frage der Wirtschaftlichkeit von EnEV-Maßnahmen wird im Kontext des sogenannten "Opa-Problems" diskutiert (siehe EnEV: Das 'Opa-Problem' – Wirtschaftlichkeit vs. Alter). Hierbei geht es um die Zumutbarkeit von Investitionen für ältere Hauseigentümer.
🔧 Handlungsempfehlung: Planen Sie Ihre Wärmeschutzberechnungen sorgfältig, um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen, wie im Beitrag EnEV: Wärmeschutzberechnung – Gewissenhafte Planung entscheidend! betont wird. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Forum über spezifische Aspekte der EnEV auszutauschen.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die aktuellen Fristen für die Nachrüstung von Heizkesseln, da diese im Laufe der Zeit angepasst wurden (siehe EnEV: Heizkessel-Frist verlängert – Was bedeutet das?). Beachten Sie auch die Diskussion über die Organisation des EnEV-Forums (EnEV: Bauen außerhalb der Verordnung? – Eine Menüdiskussion und EnEV-Forum: Namensgebung der Untermenüs – Diskussion).
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