auch bei uns wurden schwarz verfärbte Bretter für die raue Bretterschalung verwendet (darauf diffusionsoffene Folie Divoroll, Lüftungsschicht, Lattung, Ziegel; nicht gedämmter Spitzbogen). Nach ausgiebigem Studium Ihrer Beiträge in diesem Forum und von Herrn Küpke unter
komme ich zu dem Ergebnis, dass bestimmte Verfärbungen, auch Bläuepilze (nicht andere Schimmelpilze) zu tolerieren sind, wenn in der Baubeschreibung (so wie bei uns; Schlüsselfertigbau; wir haben DINAbk. 18334 vereinbart) die Holzgüte nicht vereinbart wurde, es sei denn es gehe aus der Beschreibung hervor, dass es sich um Sichtholz handelt. Was ist aber "Sichtholz"?nur Holz im bewohnten Bereich oder auch Holz im als Stauraum genutzten, nicht zusätzlich verkleideten Spitzbogen, in dem man die gen. Bretter sehen kann?