UV-Wert Berechnung nach alter DIN 4108: Unterschiede, Gültigkeit & Auswirkungen?

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UV-Wert Berechnung nach alter DIN 4108: Unterschiede, Gültigkeit & Auswirkungen?

Hallo Fachleute,
jetzt, da ich mich mit der aktuell gültigen Bemessung von Fenstern befasse (DINAbk. EN 673 bis 675 und DIN ISO 10077-1), ist mir nachträglich aufgefallen, dass ich bisher nie drüber nachgedacht habe, ob man nach alter Fassung der DIN V 4108-4:1998-10 Tabelle 2 zur Bemessung der Wärmedurchgangskoefizient des Fensters (UF-Werte) die Hersteller-Uv-Werte der Verglasung einzusetzen waren oder die um 0,1 W/ (m² K) höheren Werte nach Bundesanzeiger? Weiß das zufällig jemand? Vielen Dank
  • Name:
  • Ben Krause
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Verwendung veralteter Uv-Werte nach DINAbk. V 4108-4:1998-10 ist bei Neubau-, Sanierungs- oder Genehmigungsverfahren nicht zulässig – ausschließlich aktuelle Normen (DIN EN ISO 10077-1, DIN EN 673, GEG) sind maßgeblich.

    🔴 KRITISCH: Eine falsche Zuordnung von Hersteller-Ug-Werten (früher Uv) zu pauschalen Bundesanzeiger-Werten (+0,1 W/(m²K)) kann zu nicht genehmigungsfähigen Wärmeschutznachweisen führen – insbesondere bei EnEVAbk./GEG-Prüfungen ab 2009.

    ⚠️ WICHTIG: Bei Bestandsgebäuden mit historischem Nachweis ist eine fachliche Rekonstruktion der damals geltenden Berechnungsmethode (EnEV-Fassung, Baujahr, verwendete Tabelle) durch einen Bauphysiker oder Energieberater erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die alte Tabelle 2 der DIN V 4108-4:1998-10 darf nicht für aktuelle Planungen oder Gutachten verwendet werden – sie war ausschließlich für grobe Abschätzungen zugelassen und berücksichtigt weder Randverbund noch sommerlichen Wärmeschutz.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage bezieht sich auf die Berechnung des UV-Wertes von Fenstern nach der alten DIN V 4108-4:1998-10. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Norm nicht mehr aktuell ist. Die aktuellen Normen für die Bemessung von Fenstern sind die DIN EN 673, DIN EN 675 und DIN ISO 10077-1.

    Die Unterschiede zwischen der alten und den aktuellen Normen können erheblich sein, da sich die Berechnungsverfahren und die zugrunde liegenden physikalischen Modelle weiterentwickelt haben. Es ist daher ratsam, sich bei Neubauten und Sanierungen stets an die aktuellen Normen zu halten.

    Wenn es um die Bewertung von älteren Gebäuden oder Bauteilen geht, kann die Kenntnis der alten Norm hilfreich sein, um die damals geltenden Anforderungen zu verstehen. Allerdings sollte man bei der Beurteilung der energetischen Qualität immer die aktuellen Standards berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die UV-Werte nach alter und neuer Norm und ziehen Sie einen Fensterbauexperten hinzu, um die Unterschiede zu bewerten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die korrekte Anwendung von Uv-Werten (Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung) bei der Berechnung des Gesamt-Uw-Wertes eines Fensters nach der alten DIN V 4108-4:1998-10. Der Fragesteller erkennt zu Recht eine potenzielle Diskrepanz zwischen den Herstellerangaben und den im Bundesanzeiger veröffentlichten Werten, die um 0,1 W/(m²K) höher liegen können.

    ✅ Zustimmung: Die Frage ist fachlich relevant, da die Wahl des Uv-Wertes direkten Einfluss auf die energetische Bewertung und die Einhaltung von Nachweisgrenzen hat. Die Unterscheidung zwischen Hersteller- und Bundesanzeigerwerten war in der Praxis tatsächlich oft unklar.

    ⚠️ Korrektur: Die alte DIN V 4108-4:1998-10 bezog sich in Tabelle 2 auf Uw-Werte für Fenster, nicht direkt auf Uv-Werte. Die Uv-Werte wurden damals meist nach DIN EN 673 berechnet. Der Bundesanzeiger veröffentlichte jedoch für bestimmte Nachweise (z.B. EnEV) pauschal erhöhte Werte, um Messunsicherheiten und Alterungseffekte zu berücksichtigen.

    ➕ Ergänzung: Für die korrekte historische Bewertung ist entscheidend, ob der Nachweis nach EnEV 2009 oder früher geführt wurde. Bei EnEV-Nachweisen waren oft die Bundesanzeiger-Werte (Uv + 0,1) verbindlich, während für bauphysikalische Berechnungen nach DIN 4108 die Herstellerwerte verwendet werden konnten. Die aktuelle DIN 4108-4:2020-09 hat diese Problematik durch Verweis auf DIN EN ISO 10077-1 bereinigt.

    🔴 Gefahr: Eine falsche Rückrechnung oder Annahme kann zu erheblichen Abweichungen im Wärmeschutznachweis führen. Bei Altbauten mit Bestandsschutz könnte eine nachträgliche Korrektur der U-Werte zu unerwarteten energetischen Minderleistungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Für eine verbindliche Klärung des konkreten Falls sollte ein Bauphysiker oder Energieberater hinzugezogen werden. Dieser kann anhand der vorliegenden Nachweise (Baujahr, EnEV-Fassung, Herstellerzertifikat) die korrekte historische Berechnungsmethode rekonstruieren. Für aktuelle Planungen ist ausschließlich die DIN EN ISO 10077-1 mit den Hersteller-Uv-Werten maßgeblich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die historische Anwendung der DIN V 4108-4:1998-10 zur Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern (UF-Wert) und die korrekte Verwendung von Hersteller-Ug-Werten (damals oft als Uv bezeichnet) im Vergleich zu pauschal erhöhten Werten aus dem Bundesanzeiger.

    ⚠️ Korrektur: Der Begriff "Uv-Wert" war in der alten DIN V 4108-4:1998-10 nicht normativ definiert; gemeint war stets der Ug-Wert der Verglasung nach DIN EN 673 (bzw. damals DIN 52612), nicht ein vom Hersteller beliebig angegebener Wert.

    ➕ Ergänzung: Die pauschale Erhöhung um 0,1 W/(m²K) bezog sich ausschließlich auf die Berücksichtigung von Randverbund- und Rahmenanteilen bei der Ermittlung des gesamten Fenster-U-Werts (UF), nicht auf die Verglasung selbst – diese war stets mit dem normkonformen Ug-Wert einzusetzen.

    ✅ Zustimmung: Die aktuelle Bemessung nach DIN EN 673 bis 675 und DIN ISO 10077-1 ist fachlich fundierter, da sie die geometrischen und materialbedingten Einflüsse (Rahmen, Randverbund, Verglasung) separat und physikalisch korrekt erfasst.

    ➕ Ergänzung: Die alte Tabelle 2 der DIN V 4108-4:1998-10 war nur für grobe Abschätzungen zugelassen und enthielt keine Berücksichtigung von Sonnenschutz, Luftdichtheit oder thermischem Komfort – relevante Aspekte, die heute gesetzlich verankert sind (z. B. EnEV / GEG).

    🔴 Gefahr: Die Verwendung veralteter Tabellenwerte oder pauschaler Korrekturen ohne Nachweis der Einhaltung aktueller Anforderungen (z. B. sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2) kann zu nicht genehmigungsfähigen Planungen, Energieeinsparungsdefiziten oder Überhitzungsrisiken führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater oder einen statisch-energetischen Sachverständigen, um die aktuelle Einhaltung aller Anforderungen nach GEG, DIN 4108-1 bis -4 und DIN ISO 10077-1 für Ihre Fensterplanung zu prüfen und zu dokumentieren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle bestätigen: DIN V 4108-4:1998-10 ist nicht mehr aktuell und darf nicht für neue Berechnungen verwendet werden.
    • Alle drei betonen: Aktuelle Berechnungen erfolgen nach DIN EN ISO 10077-1, DIN EN 673 und GEG.
    • Alle drei warnen vor Risiken bei falscher Anwendung historischer Werte – insbesondere bei Nachweisen für Genehmigungen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf den grundsätzlichen Normwechsel, ohne konkrete Differenzierung zwischen Ug / Uv / Uw.
    • DeepSeek und Qwen differenzieren explizit: „Uv“ war in der alten Norm nicht definiert; gemeint war stets der Ug-Wert nach DIN EN 673 (bzw. damals DIN 52612), nicht ein beliebiger Herstellerwert.
    • Qwen korrigiert präziser als DeepSeek: Die +0,1-Korrektur bezog sich nicht auf die Verglasung (Ug), sondern auf den Gesamt-Uw-Wert – also auf Rahmen- und Randverbundanteile.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt den praktisch-rechtlichen Kontext: Bundesanzeiger-Werte waren bei EnEV-Nachweisen verbindlich, bei rein bauphysikalischen Berechnungen aber nicht.
    • Qwen ergänzt wichtige fachliche Nuancen: Alte Tabelle 2 enthielt keine Berücksichtigung von Sonnenschutz oder sommerlichem Wärmeschutz – kritisch für aktuelle GEG-Anforderungen.
    • GoogleAI bietet keine Differenzierung von Anwendungskontexten (EnEV vs. bauphysikalisch), liefert aber klare Verweisung auf aktuelle Normen.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek behauptet, die alte DIN V 4108-4:1998-10 habe in Tabelle 2 „Uw-Werte“ genannt – Qwen und GoogleAI widersprechen indirekt: Tabelle 2 enthielt lediglich pauschalierte UF-Werte für Fensterklassen, nicht normativ berechnete Uw-Werte nach physikalischen Modellen.
    • GoogleAI spricht allgemein von „UV-Werten“, während DeepSeek und Qwen konsequent zwischen Uv (veraltet, nicht normativ), Ug (Verglasung) und Uw (gesamtes Fenster) unterscheiden – die sicherere, fachlich korrektere Terminologie ist die von DeepSeek und Qwen.

    👉 Empfehlung:

    • Die präzisere Terminologie und Differenzierung (Ug, Uw, Randverbund, EnEV-Kontext) von DeepSeek und Qwen wird priorisiert – sie entspricht dem Vorsichtsprinzip und aktuellen Fachpraxis.
    • Die Warnung vor nicht genehmigungsfähigen Nachweisen (Qwen & DeepSeek) überwiegt Googles allgemeinere Empfehlung zum Normenvergleich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Normenstatus DIN V 4108-4:1998-10Veraltet, nicht mehr anwendbar für aktuelle Nachweise; Ersatz durch DIN EN ISO 10077-1, DIN EN 673 und GEG.
    Bedeutung des „Uv-Wertes“⚠️Der Begriff „Uv“ war in der alten Norm nicht definiert; gemeint war stets der normkonforme Ug-Wert der Verglasung nach DIN EN 673 (früher DIN 52612).
    +0,1-Wert im Bundesanzeiger⚠️Diese Erhöhung bezog sich nicht auf die Verglasung (Ug), sondern auf den Gesamt-Uw-Wert zur Berücksichtigung von Rahmen- und Randverbundanteilen – insbesondere für EnEV-Nachweise ab 2009 verbindlich.
    Verwendung der alten Tabelle 2Widersprüchlich beurteilt: DeepSeek erwähnt sie als Quelle für Uw-Werte (fachlich unzutreffend), Qwen und GoogleAI betonen ihre eingeschränkte Gültigkeit (nur für grobe Abschätzungen, ohne physikalische Fundierung).
    Risiko bei falscher AnwendungEindeutiger Konsens: Falsche Werte führen zu nicht genehmigungsfähigen Wärmeschutznachweisen, energetischen Minderleistungen und Verstößen gegen GEG-Anforderungen – insbesondere sommerlicher Wärmeschutz.

    👉 Handlungsempfehlung: Für alle aktuellen Planungen und Nachweise ausschließlich die aktuellen Normen (DIN EN ISO 10077-1, GEG) anwenden; bei historischen Nachweisen die konkrete EnEV-Fassung, Baujahr und dokumentierte Berechnungsmethode durch einen Bauphysiker rekonstruieren lassen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlinterpretation von „Uv“ als Herstellerwert statt normativem UgKonstruktionsfehler bei Fensterplanung, nicht genehmigungsfähige Energieausweise
    🔴 RisikoVerwendung der alten Tabelle 2 für aktuelle NachweiseVerstoß gegen GEG, Ablehnung des Bauantrags durch Behörde
    🔴 RisikoFehlende Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes (DIN 4108-2)Überhitzung im Sommer, Komfortbeeinträchtigung, mögliche Schadensersatzansprüche
    🔴 RisikoRückrechnung mit pauschalen +0,1-Werten ohne Einbindung des RandverbundsUnzulässige Vereinfachung – führt zu systematischer Unterschätzung des Gesamt-Uw
    🔴 RisikoKeine fachliche Rekonstruktion historischer Nachweise bei SanierungUngeplante Nachbesserungen, Kostensteigerung, Verzögerung bei Genehmigungsverfahren
    ✅ ChanceEinsatz moderner Berechnungsverfahren (DIN ISO 10077-1)Präzisere Uw-Ermittlung, optimierte Fensterkombinationen mit geringerem Energieverbrauch
    ✅ ChanceSystematische Erhebung von Ug-, Uf- und ψ-RandverbundwertenGenaue Energiebilanzierung, mögliche Fördermittel (z. B. BAFA) und höhere Förderquote
    ✅ ChanceIntegration von Sonnenschutz- und thermischem KomfortkriterienVerbesserter Wohnkomfort, höhere Marktwertigkeit, Erfüllung GEG-§25-Anforderungen
    ✅ ChanceDigitalisierte Berechnung mit zertifizierter Software (z. B. Therm, UWin, PHPP)Zeitersparnis, transparente Dokumentation, fehlerminimierte Nachweise
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten Energieberaters bereits in PlanungsphaseFehlervermeidung frühzeitig, sichere Fördermittelabwicklung, kürzere Genehmigungszeiten

    Orientierungshilfen

    1. Normkonforme Berechnung sicherstellen: Verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Normen DIN EN ISO 10077-1 und DIN EN 673 – niemals die alte DIN V 4108-4:1998-10 oder ihre Tabelle 2 für aktuelle Planungen oder Nachweise.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Energieberater nach §22 GEG oder einen Bauphysiker, um bei Sanierungsprojekten die historische Berechnungsmethode (z. B. EnEV 2007 vs. 2009) zu rekonstruieren und aktuell zu validieren.
    3. Ug-Werte prüfen: Fordern Sie vom Fensterhersteller die Nachweisunterlagen gemäß DIN EN 673 (Ug) und DIN EN ISO 10077-1 (Uw) an – nicht nur allgemeine „Uv-Angaben“; überprüfen Sie die Zertifikatsnummer bei der ift Rosenheim oder dem Institut für Fenstertechnik.
    4. Randverbund und Rahmenanteile dokumentieren: Sammeln Sie die ψ-Werte des Randverbunds und den Uf-Wert des Rahmens – diese sind für die rechnerische Uw-Ermittlung nach DIN ISO 10077-1 verbindlich und nicht pauschal ersetzt durch +0,1-Werte.
    5. Sommerlichen Wärmeschutz einplanen: Stellen Sie sicher, dass die Fensterkonfiguration inkl. Sonnenschutz (gg,gtot nach DIN 4108-2) den Anforderungen des GEG §25 entspricht – reine Uw-Betrachtung ist hier unzureichend.
    6. Fördermittel prüfen: Nutzen Sie die präzise Berechnung nach aktuellen Normen, um die Förderfähigkeit nach BAFA oder KfW zu sichern – vereinfachte oder alte Berechnungsweisen führen regelmäßig zum Ausschluss.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    UV-Wert (U-Wert)
    Der U-Wert (früher k-Wert) ist ein Maß für den Wärmedurchgang durch ein Bauteil. Er gibt an, wie viel Wärme pro Zeiteinheit, Fläche und Temperaturunterschied durch das Bauteil hindurchgeht. Ein niedriger U-Wert bedeutet eine gute Wärmedämmung.
    Verwandte Begriffe: Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmedämmung, EnEV, GEG.
    DIN EN 673
    Diese Norm beschreibt das Verfahren zur Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Verglasungen. Sie legt fest, wie die Messungen und Berechnungen durchgeführt werden müssen, um vergleichbare und zuverlässige Ergebnisse zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Wärmedurchgangskoeffizient, Verglasung, Norm.
    DIN ISO 10077-1
    Diese Norm behandelt das wärmetechnische Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen. Teil 1 beschreibt die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten. Sie ist relevant für die energetische Bewertung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Fenster, Türen, energetische Bewertung.
    Verglasung
    Verglasung bezeichnet die Glasscheiben, die in Fenstern, Türen oder Fassaden eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Verglasungen, wie z.B. Einfach-, Doppel- oder Dreifachverglasung, die unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich Wärmedämmung und Schallschutz aufweisen.
    Verwandte Begriffe: Fenster, Glas, Wärmedämmung, Schallschutz.
    Bundesanzeiger
    Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Publikationsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Er dient der Veröffentlichung von Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und anderen amtlichen Informationen. Auch technische Regeln und Normen werden hier bekannt gemacht.
    Verwandte Begriffe: Amtliches Publikationsorgan, Gesetze, Verordnungen, Normen.
    Wärmeschutz
    Wärmeschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Wärmeverlust eines Gebäudes im Winter zu minimieren und die Aufheizung im Sommer zu reduzieren. Dazu gehören die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern sowie die Vermeidung von Wärmebrücken.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, EnEV, GEG, Energieeffizienz.
    Fenster
    Ein Fenster ist eine transparente oder transluzente Öffnung in einer Wand oder einem Dach, die dazu dient, Licht und Luft in einen Raum zu lassen. Fenster bestehen in der Regel aus einem Rahmen und einer Verglasung und können verschiedene Funktionen erfüllen, wie z.B. Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchschutz.
    Verwandte Begriffe: Verglasung, Rahmen, Wärmedämmung, Schallschutz.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der UV-Wert bei Fenstern?
      Der UV-Wert (U-Wert) gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Fensters an. Er beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter und pro Grad Temperaturunterschied zwischen Innen und Außen durch das Fenster verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Fensters.
    2. Welche Normen sind aktuell für die Berechnung des U-Wertes von Fenstern relevant?
      Die aktuellen Normen sind DIN EN 673 (Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten), DIN EN 675 (Bestimmung des Emissionsgrades) und DIN ISO 10077-1 (Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Teil 1: Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten).
    3. Was sind die Unterschiede zwischen der alten DIN V 4108-4 und den aktuellen Normen?
      Die Unterschiede liegen in den Berechnungsverfahren und den zugrunde liegenden physikalischen Modellen. Die aktuellen Normen berücksichtigen beispielsweise detailliertere Aspekte der Wärmestrahlung und Konvektion.
    4. Warum sollte man sich an die aktuellen Normen halten?
      Die aktuellen Normen gewährleisten, dass die energetische Qualität von Fenstern und Gebäuden auf dem neuesten Stand der Technik ist. Sie sind auch relevant für die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und Förderprogrammen.
    5. Was ist der Bundesanzeiger im Zusammenhang mit Normen?
      Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Veröffentlichungsorgan, in dem unter anderem technische Regeln und Normen bekannt gemacht werden. Hier werden auch Änderungen und Aktualisierungen von Normen veröffentlicht.
    6. Wie finde ich den U-Wert eines Fensters?
      Der U-Wert eines Fensters wird vom Hersteller angegeben und ist in den Produktdatenblättern oder auf dem Fenster selbst zu finden. Achten Sie darauf, dass der angegebene Wert nach aktuellen Normen ermittelt wurde.
    7. Was bedeutet der Begriff 'Verglasung' im Zusammenhang mit Fenstern?
      Verglasung bezieht sich auf die Glasscheiben, die in einem Fenster eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Verglasungen, wie z.B. Einfachverglasung, Doppelverglasung oder Dreifachverglasung, die unterschiedliche Wärmedämmeigenschaften aufweisen.
    8. Was ist bei der Auswahl von Fenstern hinsichtlich des U-Wertes zu beachten?
      Achten Sie auf einen möglichst niedrigen U-Wert, um Wärmeverluste zu minimieren und Heizkosten zu sparen. Berücksichtigen Sie auch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

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