Balkon als begehbares Flachdach: Definition, Unterschiede & rechtliche Aspekte?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Balkon als begehbares Flachdach: Definition, Unterschiede & rechtliche Aspekte?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Die Frage, ob ein Balkon als begehbares Flachdach anzusehen ist, hängt von der baulichen Gestaltung und der rechtlichen Einordnung ab. Ein Balkon ist in der Regel eine auskragende Plattform, die an einer Fassade befestigt ist. Ein Flachdach ist eine ebene Dachkonstruktion. Wenn der Balkon jedoch so konstruiert ist, dass er gleichzeitig die Funktion eines Daches für darunterliegende Räume übernimmt und begehbar ist, kann er als begehbares Flachdach betrachtet werden.
Rechtliche Aspekte: Die Abgrenzung zwischen Balkon und Flachdach ist insbesondere im Wohnungseigentumsrecht relevant. Balkone sind oft Sondereigentum, während Flachdächer zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die genaue Einordnung ist in der Teilungserklärung und den Bauplänen festgelegt. 🔴 Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu Streitigkeiten über Instandhaltungspflichten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Teilungserklärung und die Baupläne, um die rechtliche Einordnung des Balkons/Flachdachs zu klären. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht konsultieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Balkon
- Eine Plattform, die aus einer Fassade herausragt und als Aufenthaltsbereich dient.
Verwandte Begriffe: Terrasse, Loggia, Veranda - Flachdach
- Ein Dach mit geringer oder keiner Neigung.
Verwandte Begriffe: Pultdach, Satteldach, Gründach - Begehbares Flachdach
- Ein Flachdach, das betreten und als Terrasse oder Aufenthaltsbereich genutzt werden kann.
Verwandte Begriffe: Dachterrasse, Gründach, extensives Gründach - Sondereigentum
- Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Teil eines Gebäudes, das von den übrigen Einheiten getrennt ist.
Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teileigentum, Wohnungseigentumsgesetz - Gemeinschaftseigentum
- Die Teile eines Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, wie z.B. das Dach, das Treppenhaus und die tragenden Wände.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teileigentum, Wohnungseigentumsgesetz - Teilungserklärung
- Ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz, Grundbuch, Aufteilungsplan - Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.)
- Das Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern regelt.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Balkon und einem Flachdach?
Ein Balkon ist eine Plattform, die aus einer Fassade herausragt, während ein Flachdach eine ebene Dachkonstruktion ist. Ein begehbares Flachdach ist ein Flachdach, das betreten werden kann und oft als Terrasse genutzt wird. - Wie ist die rechtliche Einordnung von Balkonen und Flachdächern im Wohnungseigentumsrecht?
Balkone sind oft Sondereigentum, während Flachdächer in der Regel zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die genaue Einordnung ist in der Teilungserklärung festgelegt. - Was bedeutet Sondereigentum?
Sondereigentum bezieht sich auf die exklusiven Nutzungsrechte eines Wohnungseigentümers an seiner Wohnung und bestimmten Teilen des Gebäudes, wie z.B. einem Balkon. - Was bedeutet Gemeinschaftseigentum?
Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind, wie z.B. das Dach, das Treppenhaus und die tragenden Wände. - Wer ist für die Instandhaltung von Balkonen und Flachdächern zuständig?
Für die Instandhaltung des Sondereigentums ist der jeweilige Eigentümer zuständig, während für das Gemeinschaftseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich ist. - Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt. Sie ist beim Grundbuchamt hinterlegt. - Was passiert, wenn ein Balkon als Flachdach genutzt wird und Schäden entstehen?
Die Haftung für Schäden hängt von der rechtlichen Einordnung und den Verursachern ab. Im Zweifelsfall sollte ein Gutachter hinzugezogen werden. - Wo finde ich Informationen zur Bauordnung meines Bundeslandes?
Informationen zur Bauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie auf der Website des zuständigen Ministeriums oder der Baubehörde.
🔗 Verwandte Themen
- Dachterrassen Gestaltung
Ideen und Tipps zur Gestaltung von Dachterrassen. - Flachdach Abdichtung
Informationen zur Abdichtung von Flachdächern. - Balkonsanierung Kosten
Übersicht über die Kosten einer Balkonsanierung. - Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
Informationen zu den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern. - Bauordnung der Länder
Überblick über die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer.
-
Balkon vs. Flachdach: Definition und Abdichtungsunterschiede
in welchem sinne?
Moin,
Balkone zeichnen sich dadurc Haus, dass sie freischwebend vor der Außenwand hängen. Flachdächer sind der obere Abschluss eines Gebäudeteils. Insofern sind schon die Begriffe per Definition anders.
Die Abdichtung eines Balkons ist im Rahmen der DINAbk. 18195-5 angesiedelt, während das Flachdach gem. Fachregel für Abdichtungen abgedichtet wird. Der Balkon KANN allerdings auch nach der Fachregel abgedichtet werden.
Wie u.U. was behandelt wird, geht auch aus der Teilungserklärung hervor. Sehr häufig ist die Abdichtung Gemeineigentum, während der Belag Sondereigentum ist.
Grüße
Stefan Ibold -
WEG: Flachdach als Gemeinschaftseigentum, Balkon als Sondernutzung
es ist in der WEGAbk. ein großer Unterschied
Bei einem Flachdach handelt es sich um eine Abdichtung für die Gebäude darunter.
Es ist also Gemeinschaftseigentum für das gesamte Sondereigentum darunter.
Ein Flachdach ist kein Balkon, denn unter einem Balkon ist Luft.
Ein Flachdach kann aber eine Terrasse sein, welche wiederum nicht Sondereigentum sein kann, sondern nur mit Sondernutzungsrecht.
Diese Sondernutzungsrechte müssen in der TE und im Grundbuch eingetragen werden und baurechtlich rechtens sein.
Folglich kann man in einer WEG nicht etwas beliebig definieren, sondern es ist in Plänen und TE festgeschrieben.
Sondernutzungsrechte kosten beim kauf Geld und verkaufen kann nur der, der die Rechte dazu hat oder die WEG kann per Beschluss umnutzen unter Klärung der Frage, wer die Kosten zur baulichen Herstellung trägt.
Das Ganze ist zu komplex um es einer dummen Hausverwaltung zu übertragen.
Wenn etwas in einer WEG nicht klar definiert ist, ist es Gemeinschaftseigentum außerhalb des abgeschlossenen Sondereigentums und ohne irgendwelche Sonderrechte.
Gruß -
Balkonreparatur: Undichtigkeit, Kosten und Verantwortlichkeiten
Balkon als begehbares Flachdach (Nachtrag)
Hallo.
Danke an alle.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass es sich bei der Eigentümerversammlung um ein Beschluss zur Reparatur und Instandsetzung eines Balkons (bzw. auch die Kostenübernahme dazu) ging, welches undicht war und in der darunter liegenden Wohnung Wasserschaden verursachte.
Meine Äußerung, dass - der Balkon als begehbares Flachdach anzusehen ist - wurde in diesen Zusammenhang vorgebracht, denn ohne Abdichtung der Balkonfläche würde die darunterliegende Wohnung durch Regenwasser geschädigt. Ich wollte eigentlich damit darauf hinweisen, dass die Abdichtung des Flachdaches sowie die des Balkons Gemeinschaftseigentums sei und nicht zum Sondereigentum gehören.
Genau so wie beim begehbaren Dach muss beim Balkon über der Abdichtung ein Schutz vorgesehen werden, wobei meist ein schwerer Belag als Schutzschicht und eine begehbarer Auflage (Sondereigentum) zur Anwendung kommen. Ebenso wie beim begehbaren Flachdach muss der Balkon eine Balustrade oder Geländer (Gemeinschaftseigentum) haben.
Es ist mir klar das es sich laut Definitionen beim begehbaren Dach und beim Balkon sich um zwei verschiedene Bauwerke handelt.
Mit meiner umstrittenen Äußerung, - der Balkon als begehbares Flachdach anzusehen ist-, habe ich meiner Meinung nach nicht gesagt, dass der Balkon ein Flachdach ist.
Nachfolgend die Argumente der Gegenseite:
"Nach Ihrer Auslegung dürften Balkone nie isoliert sein, weil sie dann zu Dächern werden würden.
Deshalb meine Frage zur juristischen Seite der Angelegenheit, wie aus dem Balkon ein begehbares Dach wird.
Dann müsste die Teilungserklärung umformuliert werden, da ein anderer Sachverhalt entsteht.
Ich habe Sie so verstanden, dass Ihr Balkon eigentlich kein Balkon ist, sondern ein begehbares Dach. Dies kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Balkon wird zum begehbaren Dach, nur weil u.U. die gleichen Materialien zur Isolierung verwendet werden?
Was wird dann aus meiner Terrasse (Veranda )? Wenn eine Isolierschicht vorhanden ist, ist es ein begehbares Dach?
Wenn die Isolierschicht entfernt wird, wird es auch wieder zur Terrasse, oder? Im Umkehrschluss würde aus Ihrem begehbarem Dach beim Entfernen der Isolierschicht dann wieder ein Balkon?
Wenn ein Keller so ähnlich isoliert wird, z.B. gegen Grundwasser, müsste er eigentlich auch ein begehbares Dach werden? "
Diese Argumentationen der Gegenseite ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar. Mit meiner Aussage habe ich meiner Meinung nur ein Vergleich bzw. eine Bewertung vorgenommen, die natürlich keine 100 prozentige Übereinstimmung beinhalten kann.
In meiner Aussage, dass - der Balkon als begehbares Flachdach anzusehen ist-, habe ich das Wort "als" als Synonym gebraucht.
Ich sehe in meiner Aussage nichts falsches und stehe auch dazu.
MfG
G. So. -
Begehbares Dach: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum & Pflichten
entscheidend ist: was ist darunter!
Unter einem Dach ist immer ein Gebäude, auch unter einem begehbaren Dach.
Dach und Wände sind Gemeinschaftseigentum.
Die Räume darunter können Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sein.
Auf jeden Fall ist die Gemeinschaft verpflichtet, die Räume wärmegedämmt und trocken zu halten.
Streit darüber könnte es nur geben, wenn Bauteile baurechtlich illegal sind.
Begehbare Dächer sind nach meiner Definition Terrassen und erhalten einen Belag, der die Abdichtung schützt.
Das entfällt, wenn unter der Terrasse kein Gebäude ist.
Im vorliegenden Fall hat der Sondereigentümer unter der Terrasse einen Anspruch auf Abdichtung durch die Gemeinschaft.
Wenn der Terrassenbesitzer diese illegal ohne Baugenehmigung und ohne Zustimmung der Gemeinschaft errichtet hat so muss er alle Kosten der Abdichtung, alle Kosten der Genehmigung und alle Kosten der Änderung der TE tragen, evtl. auch Rückbauen.
Wenn alles legal ist, ist die Zuständigkeiten und die Kostenregelung auch in der TE eingetragen.
Warum dann ein Streit über Definitionen?
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Balkon als begehbares Flachdach: Definition, Baurecht & WEGAbk.-Aspekte
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abgrenzung zwischen Balkon und Flachdach im Kontext des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Ein wesentlicher Punkt ist die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, insbesondere bei Reparaturkosten und Verantwortlichkeiten. Die korrekte Definition ist entscheidend für die Klärung von Zuständigkeiten und Kostenverteilung innerhalb der WEG. Die Abdichtung spielt eine zentrale Rolle, wobei unterschiedliche DINAbk.-Normen und Fachregeln zur Anwendung kommen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut WEG: Flachdach als Gemeinschaftseigentum, Balkon als Sondernutzung ist ein Flachdach in der Regel Gemeinschaftseigentum, während ein Balkon unter Umständen als Sondereigentum behandelt werden kann. Dies hat Auswirkungen auf die Kostenverteilung bei Reparaturen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Balkon vs. Flachdach: Definition und Abdichtungsunterschiede verdeutlicht, dass Balkone freischwebend sind, während Flachdächer den oberen Abschluss eines Gebäudeteils bilden. Die Abdichtung von Balkonen und Flachdächern erfolgt nach unterschiedlichen Normen (DIN 18195-5 bzw. Fachregel für Abdichtungen).
💰 Zusatzinfo: Im Kontext der Eigentümerversammlung ging es um die Kostenübernahme für die Reparatur eines undichten Balkons, wie im Beitrag Balkonreparatur: Undichtigkeit, Kosten und Verantwortlichkeiten erläutert wird. Die Frage, ob der Balkon als begehbares Flachdach anzusehen ist, beeinflusst die Verantwortlichkeit für die Instandsetzung.
👉 Handlungsempfehlung: Zur Klärung der Verantwortlichkeiten und Kostenverteilung bei Balkonen und Flachdächern in einer WEG sollte die Teilungserklärung (TE) und das Grundbuch konsultiert werden. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Gegebenheiten zu bewerten. Beachten Sie auch den Beitrag Begehbares Dach: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum & Pflichten bezüglich der Zuständigkeiten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Flachdach, Balkon". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - PV-Anlage auf Gründach installieren: Was beachten? Unterkonstruktion, Statik & Kosten
- … PV-Anlage Gründach, Photovoltaik Gründach, Solaranlage Flachdach, Gründach Solaranlage, Unterkonstruktion Gründach, Statik Gründach, Dachbegrünung PV, Solaranlage Installation, Flachdach …
- … einfach auf die Begrünung stellen? Bspw. wie hier (https://www.solaranlagen-online.de/steckdosen_pv_flachdach.html) dargestellt? …
- … zu stellen. Das von Ihnen verlinkte Beispiel bezieht sich auf Mini-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke. Bei einer großflächigen Installation sind folgende Punkte zu beachten: …
- … Sturm weg. Das bedeutet, es muß eine sturmsichere Befestigung auf dem Flachdach erfolgen. Damit muß die Isolierung mit Abdichtung runter und die PV-Konstruktion …
- … PV-Anlage auf begrüntem Flachdach …
- … Natürlich gibt es die Möglichkeit, Solarpanele auf einem Flachdach aufzuständern und diese Tragrahmen dann mit Betonwerksteinen zu beschweren (Abhebesicherung). …
- … 10169.php,/forum/architektur/10958.php,/forum/architektur/10846.php,/forum/architektur/10555.php,/forum/balkon-terrasse/11826.php,/forum/balkon-terrasse/11271.php,/forum/bauphysik/10463.php,/forum/dach …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Balkon Verwahrungshöhe: Mindesthöhe, Abdichtung & Belag bei Beton-Fertigteilbalkonen?
- … Balkon: Verwahrungshöhe bei Beton-Fertigteilen …
- … Welche Verwahrungshöhe ist bei Beton-Fertigteilbalkonen mit Abdichtung und Belag zu beachten? Jetzt informieren! …
- … Mindesthöhe, Abdichtung & Belag bei Beton-Fertigteilbalkonen? …
- … ich habe eine Frage zu Verwahrungshöhen bei Balkonen. Wir haben einen reines Beton-FT als Balkon mit einer …
- … Aufkantung rundherum. An 2 Seiten hängt der Balkon über einen Isokorb vor der Fassade. Um nun einen möglichst kleine Schwelle zur Balkontür zu bekommen ist meine Frage, ob und wenn ja …
- … wieviel ich an Verwahrungshöhe brauche. Der Balkon bekommt an sich keine Abdichtung, da kein Belag vorgesehen ist. Man steht quasi auf dem blanken Beton. Gilt die Verwahungshöhe nur bei Abdichtungen, oder generell an aufgehenden Bauteilen? …
- … Die Verwahrungshöhe bei Balkonen ist ein wichtiger Aspekt, um Schäden durch eindringendes Wasser …
- … DINAbk. 18531 regelt die Abdichtung von Balkonen und Terrassen. …
- … Die Flachdachrichtlinie gibt Hinweise zur Ausführung von …
- … der Oberkante der Abdichtung und der Oberkante des Belags auf einem Balkon oder einer Terrasse. Sie dient dazu, das Eindringen von Wasser in …
- … deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen regelt. Sie legt unter anderem fest, welche …
- … sind und welche Mindesthöhen eingehalten werden müssen. Verwandte Begriffe: Abdichtung, Norm, Flachdachrichtlinie. …
- … Der Belag ist die oberste Schicht auf einem Balkon oder einer Terrasse, die als Nutzfläche dient. Er kann aus verschiedenen …
- … Die Entwässerung ist ein System, das dazu dient, Wasser von einem Balkon oder einer Terrasse abzuleiten. Sie kann aus Rinnen, Abläufen oder Drainagematten …
- … das zur thermischen Trennung von Bauteilen eingesetzt wird, beispielsweise zwischen einem Balkon und der Innenwand eines Gebäudes. Er reduziert Wärmebrücken und hilft, Energieverluste …
- … Frage: Was ist die Verwahrungshöhe bei Balkonen? …
- … und der Oberkante des Belags auf einem Balkon. Sie dient dazu, das Eindringen von Wasser in die Bausubstanz zu verhindern und somit Schäden vorzubeugen. Eine ausreichende Verwahrungshöhe ist entscheidend für die Langlebigkeit des Balkons und die Vermeidung von Feuchtigkeitsproblemen. …
- … Verwahrungshöhe wird hauptsächlich durch die DINAbk. 18531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen) und die Flachdachrichtlinie geregelt. Diese Normen …
- … Korrosion, Schimmelbildung und Frostschäden führen. Diese Schäden können die Stabilität des Balkons beeinträchtigen und teure Reparaturen erforderlich machen. …
- … der Verwahrungshöhe ist oft aufwendig und erfordert eine umfassende Sanierung des Balkons. Eine Möglichkeit ist, den bestehenden Belag und die Abdichtung zu …
- … Frage: Muss die Verwahrungshöhe bei einem Beton-Fertigteilbalkon anders berücksichtigt werden? …
- … Bei Beton-Fertigteilbalkonen ist die Verwahrungshöhe genauso …
- … wichtig wie bei anderen Balkonkonstruktionen. Da Fertigteile oft vorgegebene Abmessungen haben, muss die Planung der Abdichtung und des Belags besonders sorgfältig erfolgen, um die erforderliche Verwahrungshöhe zu gewährleisten. …
- … Balkonabdichtung: Materialien und Methoden …
- … Anwendung auf Balkonen. …
- … Balkonentwässerung: Systeme und Planung …
- … Überblick über Entwässerungssysteme für Balkone und wichtige Aspekte bei der Planung. …
- … Balkonbeläge: Auswahl …
- … Informationen zu verschiedenen Belagmaterialien für Balkone und deren Vor- und Nachteile. …
- … Schimmelbildung auf Balkonen: Ursachen und Bekämpfung …
- … Ursachen für Schimmelbildung auf Balkonen …
- … Balkonsanierung: Schritt für Schritt Anleitung …
- … Eine detaillierte Anleitung zur Sanierung eines Balkons, einschließlich Abdichtung und Belag. …
- … Balkon: Verwahrungshöhe – 15 …
- … wasserführende Schicht. Alternativ eine Rinne vor die Tür bauen. Google mal Flachdachrichtlinie. …
- … Balkon: Verwahrungshöhe – Aktuelle Regelung zur Aufkantung …
- … sollten dann aber zusätzliche Schutzmaßnahmen einplanen laut DINAbk. 18195 und laut Flachdach-RiLi. Genauere Erklärungen zum Eindichten von Schwellen finden Sie auch in …
- … Einbau einer Rinne wird bei Ihrem FT-Beton-Balkon wohl nicht funktionieren. Fragt sich aber, wie der Anschluss zur Fassade …
- … Ist der Balkon großzügig überdacht, oder frei bewittert? …
- … Balkon Verwahrungshöhe: Abdichtung, Belag & …
- … Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Verwahrungshöhe bei Beton-Fertigteilbalkonen mit Abdichtung und Belag. Es wird geklärt, ob die Höhe …
- … Schutzmaßnahmen bei schwellenlosen Übergängen werden thematisiert. Die DINAbk. 18195 und die Flachdachrichtlinie sind relevante Regelwerke. …
- … ist die Oberfläche maßgeblich, da Schneeansammlungen berücksichtigt werden müssen. Bei schwellenlosen Balkonen sind zusätzliche Schutzmaßnahmen gemäß DINAbk. 18195 und Flachdach-RiLi erforderlich. …
- … Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die aktuelle Flachdachrichtlinie und DINAbk. 18195 bezüglich der Verwahrungshöhe und Abdichtung von Beton-Fertigteilbalkonen. Planen Sie bei schwellenlosen Übergängen zusätzliche Schutzmaßnahmen ein. Beachten …
- … Sie die Hinweise im Beitrag Balkon: Verwahrungshöhe – Aktuelle Regelung zur Aufkantung bezüglich der aktuellen Auslegung. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vollgeschoss Definition Bayern: Was zählt wirklich? Raumhöhe, Wintergarten & Dachterrasse?
- … Bayern zu errichten. Unser Entwurf besteht momentan aus 2 Vollgeschossen mit Flachdach. Unser Traum wäre jetzt ein Penthouse mit Dachterrasse oben drauf zu …
- … die wichtigste Grundlage. Dieser legt fest, welche Dachformen (Walmdach, Satteldach, Pultdach, Flachdach) zulässig sind und wie Vollgeschosse definiert werden. …
- … oberste Geschoss als Vollgeschoss zählt, hängt von der Raumhöhe unter dem Flachdach und der Größe der Dachterrasse ab. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
- … ein Bauunternehmer ca. an einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus für 300.000 (2 geschossig, Flachdach, teilunterkellert, KFWAbk. 60, Erdwärme, 167 m² Wohnfläche)? …
- … ? Gefahr: Ein Flachdach erfordert besondere Sorgfalt bei der Ausführung, um spätere Schäden durch Undichtigkeiten …
- … FlachdachEin Flachdach ist ein Dach mit geringer Neigung. Es erfordert eine besondere …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ausführungsplanung: Dachrinnenzeichnung, Carport & Terrassenabdichtung – Was gehört dazu?
- … erhöht angelegt sein und ist oft mit dem Wohnraum verbunden.Verwandte Begriffe: Balkon, Veranda, Freisitz …
- … Hier sollte es erst weitergehen, wenn die Ausführung nach DINAbk. und Flachdachrichtlinie geplant und gezeichnet ist. …
- … Aber Was haben Angaben über die Abdichtungen im Bauantrag verloren? Hier: Flachdach: Art der Abdichtung, Mindestgefälle, Wandanschlüsse ...? Erscheint mir ein Teil der …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlüsselfertiges Haus: 354.000 € für 200 m² in Ordnung? Kosten-Check & Vergleich
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistungen: Warum gelten sie als teuer? Kosten, Einsparungen & Honorar
- … jenseits der 300.000,- Öcken mit diesem ganzen Firlefanz : Trapezerker mit Balkon, Erkerturm, Spitzerker mit Balkon, Rundbogenfenster hat nun mal gar nichts …
- … Architektenhaus: Kuben, Balkone & Sichtmauerwerk-Details …
- … Trapezerker mit Balkon …
- … und Südseite beidseitig auskragend mit Balkonen. Flachdach freitagend 10x12 m 2seitig aufliegend. Im Süden 4 Schiebeflügel als Aluminiumkonstruktion …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Einfamilienhaus: Honorarzone 4 gerechtfertigt? Kosten & Gegenargumente
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fertighaus Bauhausstil: Raumaufteilung, Kosten & Module für VW Golf Klasse?
- … Flachdach …
- … Ein Flachdach ist ein Dach mit einer geringen Neigung von weniger als …
- … Fertighaus Bauhausstil: Verzicht auf Beulen, Türmchen & Balkone …
- … Automobil zu bleiben. Also weder Beulen, Türmchen noch (Alibi-) Balkone. Letzteres vorausgesetzt, wir sprechen von einem Einfamilienhaus mit Terrassenmöglichkeit. …
- … Beulen , Türmchen und Alibi-Balkone gehören zum jeweiligen Geschmack des Bauherren. Und wenn ich …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wasserschaden Fassade: Ursachen, Trocknung, Reparatur & Kosten für Eigentümer?
- … und kann als Garten oder Aufenthaltsbereich genutzt werden.Verwandte Begriffe: Dachgarten, Dachbalkon, Flachdach …
- … Fassade vorbeugen?Antwort: Regelmäßige Kontrollen der Fassade, insbesondere der Abdichtungen von Balkonen und Terrassen, können helfen, Wasserschäden frühzeitig zu erkennen und zu …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Flachdach, Balkon" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Flachdach, Balkon" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Flachdach, Balkon" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Flachdach, Balkon" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Balkon als begehbares Flachdach: Definition, Unterschiede & rechtliche Aspekte?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Balkon vs. Flachdach: Definition
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Balkon, Flachdach, begehbares Flachdach, Definition, Baurecht, Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
