bei mir hat ein Malermeister ein WDVSAbk. (Systemgeber xTO, EPS Platten, 14 cm, Zementkleber, Thermodübel, Armierung organisch, Oberputz Silikconharzputz) angebracht. Der Werkvertrag sah in etwa so aus:
X Grundierung, .. 1 Anstrich, .. 2 Anstrich
- ... -
X Fassadenfläche mit Hochdruck reinigen, ca. 240 m² X Netzeinbettung icl Eckschiene, Kleber, Netz, Quarzgrund, Oberputz
- ... -
X Oberputz .. X VWSAbk.
- ...
(Die X sind angekreutzte Positionen, Abrechnung pauschal)
Später kam heraus dass der kreidende Altanstrich nur mit Kärcher gesäubert und nicht weiter vorbehandelt wurde (Systemgeber sieht hier nach der Reinigung bzw. Entfernung eine zusätzliche Grundierung vor).
U.a. wegen diesem Mangel wurde dann von mir ein Privatgutachten in Auftrag gegeben (öbuvAbk. SV, Stuckateur, über 25 Jahre Meister-Erfahrung, Referent auf Fachtagungen und technischer Berater in diesem Umfeld).
Hier wird mir empfohlen wegen diesem erheblichen Mangel (fehlende Grundierung auf kreidenden Altanstrich) einen kompletten Rückbau zu fordern da irreparable Schäden durch fehlende kraftschlüssige Verklebung zu erwarten sind.
Der Maler behauptet aber weiterhin dass eine Grundierung weder vertraglich angeboten (das X bei Grundierung würde eine Grundierung zwischen Kleber/Oberputz meinen, keine Untergrundbehandlung) noch technisch erforderlich wäre, die versekten Thermodübel würden das WDVS an die Wand pressen, er bietet eine doppelte Gewährleistungsfrist auf die dauerhafte feste Verbing zum Untergrund (ist aber eine Kleinstfirma, wer weiß wie lange es den Laden gibt)
Der Systemgeber will sich mir gegenüber schriftlich nicht äußern, mündlich weicht er aus. Mein Anwalt sieht das Privatgutachten als belastbare Basis und empfieht mir den Rechtsstreit für die Einforderung eines mangelfreies Gewerks.
Die Hersteller-Richtlinien schreiben eine Grundierung vor, ich sehe einen Mangel da z.B. eine Aufdopplung z.B. bei diesen Umständen nicht möglich ist und ich einen potentiellen Haus-Käufer darauf hinweisen müsste, was ja wertmindernd wäre bei einem geplanten Verkauf in 7-10 Jahren). Was meinen die Experten hier? So ein Rechtsstreit über 20.000 € ist ja nicht ohne.
Für fachliche Beiträge herzlich dankend, der Bauherr