Ytong Steine: Abgebrochene Ecken/Risse – Toleranz, Bauschäden & Sanierung?

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Ytong Steine: Abgebrochene Ecken/Risse – Toleranz, Bauschäden & Sanierung?

Hallo
wir bauen gerade ein Haus mit YTONG Steinen. Jetzt sind bei zahlreichen Steinen Ecken abgebrochen mit einer Tiefe von mehreren cm oder in einigen Risse von einigen cm Länge. Die Baufirma versucht abzuwiegeln und sagt das ist in der Toleranz und wird einfach verspachtelt mit einem Wärmedämmmörtel. Meine Frage ist wo kann man nachlesen ob das wirklich in der Toleranz liegt und wir später keine Bauschäden am Mauerwerk haben.
  • Name:
  • Roand
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Abgebrochene Ecken (mehrere cm tief) und Risse (mehrere cm lang) an Ytong-Steinen sind strukturelle Schäden – kein Toleranzfall; Austausch der betroffenen Steine ist zwingend erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Verspachtelung mit Wärmedämmmörtel ist statisch und physikalisch unzulässig – sie schafft keine kraftschlüssige Verbindung und begünstigt Wärmebrücken, Spannungsrisse und Feuchteschäden.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Dokumentation aller Schäden (Fotos, Lagepläne) sowie Anforderung der Lieferpapiere (Lieferschein, Prüfzeugnis) und einer schriftlichen Stellungnahme des Ytong-Herstellers.

    ⚠️ WICHTIG: Unabhängige, fachlich zertifizierte Begutachtung durch einen Bausachverständigen oder Statiker vor weiterer Verarbeitung oder Abnahme des Mauerwerks.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Bei Ytong-Steinen (Porenbeton) mit abgebrochenen Ecken und Rissen ist Vorsicht geboten. 🔴 Auch wenn die Baufirma von "Toleranz" spricht, sind folgende Punkte zu beachten:

    • Statik: Beschädigungen können die Tragfähigkeit des Mauerwerks beeinträchtigen.
    • Wärmedämmung: Fehlstellen reduzieren die Dämmwirkung.
    • Feuchtigkeit: Risse können Feuchtigkeit eindringen lassen, was Frostschäden verursachen kann. ?

    Ich empfehle:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie alle beschädigten Steine.
    • Prüfung: Lassen Sie die Statik des Mauerwerks von einem unabhängigen Statiker überprüfen. ?
    • Material: Verwenden Sie zum Verspachteln einen geeigneten Porenbeton-Spachtel.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf eine unabhängige Begutachtung durch einen Bausachverständigen, um Folgeschäden auszuschließen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Problem mit Ytong-Porenbetonsteinen, bei denen zahlreiche Steine abgebrochene Ecken (mehrere cm tief) und Risse (mehrere cm lang) aufweisen. Die Baufirma stuft dies als tolerabel ein und plant eine Sanierung mit Wärmedämmmörtel. Diese Einschätzung ist aus fachlicher Sicht kritisch zu hinterfragen, da die genannten Schäden die Tragfähigkeit und die Wärmedämmung des Mauerwerks beeinträchtigen können.

    🔴 Gefahr: Abgebrochene Ecken mit einer Tiefe von mehreren Zentimetern und Risse über mehrere Zentimeter Länge sind in der Regel nicht als tolerabel anzusehen. Solche Schäden können die statische Integrität des Mauerwerks gefährden, insbesondere wenn sie die lastabtragenden Bereiche betreffen. Zudem können sie zu Wärmebrücken führen, die den Energieverlust erhöhen und das Risiko von Tauwasserbildung und Schimmel begünstigen.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung der Baufirma, dass solche Schäden einfach mit Wärmedämmmörtel verspachtelt werden können, ist fachlich unzureichend. Wärmedämmmörtel dient primär der thermischen Trennung, nicht der strukturellen Reparatur. Für die Sanierung von Rissen und größeren Ausbrüchen in Porenbeton sind spezielle Reparaturmörtel oder -systeme erforderlich, die eine kraftschlüssige Verbindung gewährleisten.

    ➕ Ergänzung: Die Toleranzen für Ytong-Steine sind in der DINAbk. 4166 (Porenbetonsteine) und den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt. Diese Normen definieren zulässige Abweichungen in der Maßhaltigkeit, aber nicht für derartige strukturelle Schäden. Ein Riss oder ein größerer Ausbruch ist kein Maßtoleranzproblem, sondern ein Materialfehler oder Transportschaden. Die Baufirma müsste die betroffenen Steine austauschen, nicht nur überspachteln.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen oder einen Statiker, der das Mauerwerk vor Ort begutachtet. Lassen Sie die Schäden dokumentieren und eine fachliche Bewertung der Tragfähigkeit und der Sanierungsmöglichkeiten erstellen. Bestehen Sie gegenüber der Baufirma auf die Einhaltung der geltenden Normen (DIN 4166) und fordern Sie den Austausch beschädigter Steine. Nur so können spätere Bauschäden wie Risse im Putz, Wärmebrücken oder statische Probleme vermieden werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ytong-Steine sind hochporöse, vorgefertigte Porenbetonbausteine mit genau definierten Festigkeits- und Maßtoleranzen gemäß DIN EN 771-4 und DIN 4223. Abgebrochene Ecken mit mehreren Zentimetern Tiefe oder Risse über mehrere Zentimeter Länge liegen deutlich außerhalb der zulässigen Herstellertoleranzen für Oberflächenbeschaffenheit und Maßhaltigkeit.

    🔴 Gefahr: Mechanisch beschädigte Steine weisen lokal reduzierte Druckfestigkeit, geringere Wärmedämmwirkung und erhöhte Wasseraufnahme auf – dies begünstigt Frostschäden, kapillare Feuchtespeicherung und langfristig Schimmelbildung hinter dem Putz.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage der Baufirma, solche Schäden seien "in der Toleranz" und ließen sich einfach mit Wärmedämmörtel verspachteln, ist fachlich unzulässig – Verspachtelung maskiert, aber beseitigt weder statische Schwächen noch Feuchteschutzdefizite.

    ➕ Ergänzung: Gemäß Zulassung Z-23.11-1777 darf Ytong nur mit intakten, unbeschädigten Steinen verbaut werden; sichtbare Beschädigungen erfordern Aussortierung vor Verlegung – nachträgliche "Reparatur" am Mauerwerk ist nicht zulässig.

    ❌ Widerspruch: Ein Verspachteln mit Wärmedämmörtel schafft keine gleichwertige Bauteilintegrität: Der Mörtel weist andere Dehnungskoeffizienten, Festigkeit und Dampfdiffusionsverhalten auf – dies führt zu Spannungsrissen, Delamination und thermischen Schwachstellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich die vollständige Dokumentation der Lieferung (Lieferschein, Prüfzeugnis) und verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme des Ytong-Herstellers zu den konkreten Schadensbildern. Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Mauerwerk (z. B. nach DIN 18115 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat) zur Begutachtung und Festlegung der Sanierungsmaßnahmen – eine Nachbesserung ohne fachliche Begutachtung birgt erhebliche Haftungsrisiken.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten abgebrochene Ecken >1 cm und Risse >1 cm als keinen Toleranzfall, sondern als strukturell relevante Schäden.
    • Alle drei fordern eine unabhängige fachliche Begutachtung durch Statiker oder Bausachverständigen.
    • Alle drei lehnen die alleinige Verspachtelung mit Wärmedämmmörtel als unzureichend und fachlich unzulässig ab.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt „Frostschäden und Schimmelbildung“ nur mit Fragezeichen (?) – DeepSeek und Qwen benennen diese Risiken explizit und mit klarem Kausalzusammenhang (Feuchteeintrag → kapillare Speicherung → Frostschäden/Schimmel).
    • GoogleAI erwähnt „Wärmedämmung“ als beeinträchtigt, benennt aber nicht die Folge „Wärmebrücke / Tauwasser“, während DeepSeek und Qwen dies konkret als Risiko für Tauwasser und Schimmel hinter dem Putz darlegen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek weist explizit auf die DIN 4166 hin und klärt, dass Maßtoleranzen nicht für Risse und Ausbrüche gelten – dies ist eine fachliche Präzisierung, die GoogleAI nicht liefert.
    • Qwen ergänzt die Zulassung Z-23.11-1777 und betont die zwingende Aussortierung vor Verlegung – eine konkrete Rechtsgrundlage, die bei DeepSeek und GoogleAI fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt klar: „Verspachtelung schafft keine gleichwertige Bauteilintegrität“ und benennt Dehnungskoeffizienten, Festigkeit und Dampfdiffusionsverhalten als kritische Inkompatibilitäten – dies ist eine physikalisch detaillierte Widerlegung, die GoogleAI nicht leistet und DeepSeek nur teilweise anspricht („keine kraftschlüssige Verbindung“). Qwens Einschätzung ist hier die sicherere, da sie systemisch die Langzeitschäden vorhersagt.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Position folgt Qwens Analyse: Keine Nachbesserung ohne vorherige sachverständige Bewertung; Austausch statt Verspachtelung; Hersteller-Stellungnahme einfordern; Zulassungsrecht (Z-23.11-1777) und Normen (DIN EN 771-4, DIN 4223) als Vertragsgrundlage nutzen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statische TragfähigkeitAbgebrochene Ecken >1 cm und Risse >1 cm reduzieren lokal die Druckfestigkeit und gefährden die statische Integrität – Austausch zwingend.
    Wärmedämmung & WärmebrückenSchäden mindern Dämmwirkung signifikant und erzeugen thermische Schwachstellen mit Risiko für Tauwasser und Schimmel hinter dem Putz.
    Zulässigkeit von VerspachtelungAlle Modelle lehnen Wärmedämmmörtel als Sanierungsmittel ab; Qwen und DeepSeek betonen zusätzlich die physikalische Inkompatibilität (Dehnung, Diffusion, Festigkeit).
    Rechtliche Einordnung (Normen/Zulassung)⚠️GoogleAI erwähnt keine Normen; DeepSeek nennt DIN 4166; Qwen ergänzt DIN EN 771-4, DIN 4223 und Z-23.11-1777 – letztere stellt klar: beschädigte Steine dürfen nicht verbaut werden.
    Fachliche VerantwortungEine unabhängige, zertifizierte Begutachtung durch Statiker oder Bausachverständigen ist vor Abnahme zwingend erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Schäden sind kein Mängelbeseitigungsfall, sondern ein Verstoß gegen baurechtliche Zulassung und Norm – die betroffenen Steine sind auszutauschen; jede andere Maßnahme birgt erhebliche Haftungs- und Schadensrisiken.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStatikschwäche durch lokal reduzierte DruckfestigkeitLangfristige Rissbildung im Mauerwerk, Putzabplatzungen, Gefahr von Teilabbrüchen bei Belastungsspitzen
    🔴 RisikoFeuchteeintrag über Risse und poröse BruchkantenKapillare Feuchtespeicherung → Frostschäden im Winter, Schimmelbildung hinter dem Putz, Putzdelamination
    🔴 RisikoWärmebrücken durch Schäden und inkompatiblen MörtelErhöhter Energieverbrauch, Oberflächentemperaturen unter Taupunkt → konstante Tauwasserbildung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation und fehlende HerstellerzustimmungHaftungsrisiko für Bauherr bei Schadensfall; Ausschluss von Gewährleistung durch Ytong bei Verstoß gegen Z-23.11-1777
    🔴 RisikoNachträgliche „Reparatur“ ohne fachliche BegutachtungRechtliche Unwirksamkeit der Abnahme; mögliche Rückbauanordnung durch Gericht oder Sachverständigen
    ✅ ChanceFachlich einwandfreie Schadensbehebung vor Putz- und DämmarbeitenLangfristige Werterhaltung, rechtssichere Dokumentation, Ausschluss von Folgeschäden
    ✅ ChanceEinfordern der Lieferpapiere und HerstellerstellungnahmeStärkung der Verhandlungsposition gegenüber Baufirma; Rechtsgrundlage für Rückbau oder Mängelrüge
    ✅ ChanceUnabhängige Begutachtung als BaubegleitungVermeidung von Mehrkosten durch Fehlentscheidungen; nachweisbare Sorgfaltspflicht im Schadensfall
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation aller Schäden (Foto, Lage, Datum)Rechtssichere Beweissicherung; Grundlage für Mängelrüge, Gewährleistungsanspruch oder Ersatzlieferung
    ✅ ChanceNutzung der DIN EN 771-4 und Z-23.11-1777 als vertragliche MaßgabeVertragliche Verankerung von Qualitätsstandards; Ausschluss von „Toleranz“-Argumenten der Baufirma

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Schadensdokumentation: Fotografieren Sie alle beschädigten Steine mit Referenzobjekten (z. B. Maßband), notieren Sie exakte Lage (Geschoss, Wand, Steinnummer) und speichern Sie die Bilder zeitstempelgerecht.
    2. Lieferunterlagen einfordern: Fordern Sie schriftlich Lieferschein, Prüfzeugnis und die aktuelle Version der Zulassung Z-23.11-1777 vom Bauunternehmen an – dies ist Ihr vertragliches Recht.
    3. Hersteller kontaktieren: Senden Sie Ytong (via E-Mail mit Lesebestätigung) Fotos und Beschreibung der Schäden und verlangen Sie eine schriftliche, technische Stellungnahme zu den konkreten Defekten.
    4. Unabhängigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen nach DIN 18115 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat (z. B. über den BVS oder den ZV Ingenieure) – nicht den vom Bauunternehmen vorgeschlagenen.
    5. Austausch statt Verspachtelung durchsetzen: Weisen Sie die Baufirma schriftlich an, alle Steine mit abgebrochenen Ecken >1 cm oder Rissen >1 cm vollständig auszutauschen – keine Abweichung auf „technische Nachbesserung“ zulassen.
    6. Vertragliche Absicherung prüfen: Fordern Sie die vollständige Bauvertragsunterlage an und überprüfen Sie, ob DIN EN 771-4 und Z-23.11-1777 ausdrücklich als Ausführungsmaßstab vereinbart sind.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ytong (Porenbeton)
    Ein leichter, porosierter Betonstein mit guten Wärmedämmeigenschaften. Wird häufig für den Mauerwerksbau verwendet.
    Verwandte Begriffe: Gasbeton, Blähton, Leichtbeton.
    Mauerwerk
    Eine Konstruktion aus Steinen, die durch Mörtel oder andere Bindemittel verbunden sind. Dient zur Errichtung von Wänden und Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Verblendmauerwerk, Sichtmauerwerk, Ziegelmauerwerk.
    Statik
    Die Lehre von der Standsicherheit und Belastbarkeit von Bauwerken. Beurteilt, ob ein Bauwerk den auftretenden Kräften standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre.
    Wärmedämmung
    Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmeverlusts eines Gebäudes. Dient zur Energieeinsparung und Verbesserung des Wohnklimas.
    Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Wärmedämmverbundsystem, EnEVAbk..
    Bauschaden
    Ein Mangel oder Schaden an einem Bauwerk, der dessen Nutzung beeinträchtigt oder gefährdet. Kann durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler entstehen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Sachverständigengutachten.
    Toleranz
    Ein zulässiger Abweichungsbereich von einem Sollwert. Im Bauwesen bezieht sich dies auf Maßabweichungen oder Materialeigenschaften.
    Verwandte Begriffe: Grenzabmaß, Passung, Messunsicherheit.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Schäden beurteilt. Wird oft bei Streitigkeiten oder zur Beweissicherung hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Schadensgutachten.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Sind kleine Risse in Ytong-Steinen normal?
      Oberflächliche, feine Risse können bei Porenbeton durch Schwindung entstehen. Größere oder durchgehende Risse sind jedoch kritisch und müssen geprüft werden.
    2. Wie tief dürfen Ecken an Ytong-Steinen abgebrochen sein?
      Es gibt keine allgemeingültige Toleranz. Die zulässige Tiefe hängt von der statischen Relevanz der Wand ab. Eine Begutachtung ist ratsam.
    3. Kann man Ytong-Steine einfach verspachteln?
      Kleinere Ausbrüche und Risse können mit speziellem Porenbeton-Spachtel geschlossen werden. Bei größeren Schäden muss der Stein eventuell ausgetauscht werden.
    4. Beeinträchtigen beschädigte Ytong-Steine die Wärmedämmung?
      Ja, Fehlstellen und Risse reduzieren die Dämmwirkung des Mauerwerks. Dies kann zu höheren Heizkosten führen.
    5. Was kostet eine Begutachtung durch einen Bausachverständigen?
      Die Kosten variieren je nach Umfang der Begutachtung. Ein Kostenvoranschlag ist empfehlenswert.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung.
    7. Welche Normen gelten für Ytong-Mauerwerk?
      Relevant sind DIN EN 771-4 (Festlegungen für Mauersteine - Porenbetonsteine) und DIN 4103 (Nichttragende innere Trennwände).
    8. Kann ich beschädigte Ytong-Steine selbst austauschen?
      Das Austauschen von Steinen sollte von einem Fachmann durchgeführt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

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