Architektenhonorar für Angebotserstellung: Kosten, Berechnung & Spartipps?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Architektenhonoraren für die Angebotserstellung, insbesondere im Hinblick auf die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es werden alternative Abrechnungsmodelle wie Stundenaufwand diskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen. Die Qualität der Architektenleistung sollte bei der Entscheidung im Vordergrund stehen. Ein Pauschalhonorar unterhalb der HOAI-Sätze kann verhandelt werden, birgt aber Risiken.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Architektenhonorar für Angebotserstellung: Kosten, Berechnung & Spartipps?
Ich plane einen Umbau eines Einfamilienhauses Baujahr. 1960.
Für nächste Woche habe ich mit zwei Architekten einen Termin vor Ort vereinbart, um zu erfahren, ob Sie an der Sache interessiert sind.
Wie hoch kann ein Honorar für die Angebotserstellung sein?
Gruß
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Vor jeglicher Planung oder Ortstermin muss eine fachgerechte Schadstoffuntersuchung (insb. Asbest) durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgen – bei Gebäuden aus 1960 besteht hohes Risiko für gesundheitsgefährdende Materialien.
🔴 KRITISCH: Eine verbindliche Angebotserstellung durch den Architekten ist ohne Vorliegen wesentlicher Bestandsunterlagen (z. B. Asbestgutachten, statische Bestandsaufnahme, Grundrisspläne) rechtlich und technisch unzulässig – ein Angebot ohne diese Basis ist unbrauchbar und haftungsrelevant.
⚠️ WICHTIG: Das Honorar für die reine Angebotserstellung ist nicht HOAIAbk.-geregelt und muss vorab schriftlich vereinbart werden – mündliche Aussagen oder „kostenlose“ Angebote bergen Rechtsunsicherheit und Risiko unklarer Leistungsdefinition.
⚠️ WICHTIG: Der Architekt darf bei der Angebotserstellung keine verbindliche Aussage zu Statik, Brandschutz oder Schadstofffreiheit treffen – dies erfordert separat beauftragte Fachgutachter.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Informationen zum Architektenhonorar für die Angebotserstellung eines Umbaus suchen. Hier sind einige Punkte, die Ihnen helfen können:
- Das Honorar für Architektenleistungen ist in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
- Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringen kann. Die Angebotserstellung fällt in der Regel unter die ersten Leistungsphasen (z.B. Grundlagenermittlung, Vorplanung).
- Die Höhe des Honorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Schwierigkeitsgrad des Projekts, den anrechenbaren Baukosten und dem Leistungsumfang.
- Es ist üblich, dass Architekten für die Angebotserstellung ein separates Honorar verlangen, das später bei einer Beauftragung angerechnet werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Fragen Sie die Architekten vor dem Ortstermin nach ihren Konditionen für die Angebotserstellung und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer plant einen Umbau eines Einfamilienhauses aus dem Baujahr 1960 und sucht nach Informationen zu Architektenhonoraren für die Angebotserstellung. Die Anfrage zeigt eine typische Unsicherheit von Bauherren bezüglich der Kostenstruktur in der frühen Planungsphase. Es ist wichtig zu betonen, dass die reine Angebotserstellung in der Regel nicht separat vergütet wird, sondern Teil der späteren Leistungsphasen ist.
🔴 Gefahr: Bei einem Gebäude aus dem Jahr 1960 besteht ein hohes Risiko für asbesthaltige Baustoffe (z.B. in Bodenbelägen, Dämmungen oder Spachtelmassen). Vor jeglichen Umbauarbeiten ist eine fachgerechte Schadstoffuntersuchung zwingend erforderlich. Eine unsachgemäße Bearbeitung kann zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen.
➕ Ergänzung: Die Architektenvergütung in Deutschland richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die Angebotserstellung fällt in die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und Vorplanung (Leistungsphase 2). Ein seriöser Architekt wird für die ersten Besprechungen und eine grobe Kostenschätzung in der Regel kein separates Honorar verlangen, sondern dies als Akquise betrachten.
➕ Ergänzung: Der Nutzer sollte vor den Terminen eine Liste mit konkreten Fragen vorbereiten, z.B. zum Leistungsumfang, zur Vergütung nach HOAI oder zu möglichen Pauschalhonoraren. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Verträge vor Unterschrift genau zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie mit den Architekten, dass die ersten Besprechungen und die Erstellung einer groben Kostenschätzung unverbindlich und kostenfrei sind. Lassen Sie sich vor Beauftragung ein schriftliches Honorarangebot mit Bezug auf die HOAI geben. Beauftragen Sie parallel einen zertifizierten Sachverständigen für eine Schadstoffuntersuchung (insbesondere Asbest) im Gebäude, bevor Sie mit der Planung beginnen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die Frage nach der Höhe des Architektenhonorars für die reine Angebotserstellung im Rahmen eines Umbaus eines Einfamilienhauses aus dem Jahr 1960 — also eines Gebäudes mit potenziell erheblichen bauhistorischen, statischen und schadstofftechnischen Besonderheiten.
🔴 Gefahr: Die bloße Erstellung eines Angebots durch einen Architekten umfasst keine verbindliche Prüfung von Statik, Asbest, Schimmelpilz, Elektroinstallation oder Brandschutz — dennoch können bei der Vor-Ort-Besichtigung erste Hinweise auf gravierende Risiken (z. B. Asbestzementplatten, veraltete Elektroleitungen, mangelhafte Dämmung) erkennbar werden, die ohne fachliche Vertiefung zu falschen Sicherheitsannahmen führen.
⚠️ Korrektur: Ein Architektenhonorar für die Angebotserstellung ist nicht pauschal festgelegt und darf nicht mit dem Honorar für die gesamte Planungsleistung verwechselt werden; nach der HOAI (bis 2021) oder der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) ist eine Honorarvereinbarung für reine Vorleistungen wie Angebotserstellung grundsätzlich frei, aber vertraglich zu regeln — eine pauschale "Preisangabe" durch den Architekten ohne vorherige Klärung des Leistungsumfangs ist unzulässig und rechtlich unsicher.
➕ Ergänzung: Für ein Gebäude aus 1960 ist vor einer Angebotserstellung dringend zu klären, ob bereits Voruntersuchungen (z. B. Asbestgutachten, statische Bestandsaufnahme, Energieausweis) vorliegen — fehlen diese, kann ein seriöses Angebot nicht erstellt werden, da wesentliche Risikofaktoren unberücksichtigt bleiben.
✅ Zustimmung: Die Absicht, mehrere Architekten zu konsultieren, ist sinnvoll, da sie einen Vergleich der Leistungsbeschreibungen, Qualifikationsnachweise und Transparenz der Honorarstruktur ermöglicht — besonders wichtig bei historischen Bestandsgebäuden mit komplexen Sanierungsanforderungen.
🔴 Gefahr: Ein zu niedriges oder unklar definiertes Honorar für die Angebotserstellung birgt die Gefahr, dass der Architekt die erforderliche Sorgfalt bei der Risikoanalyse reduziert — dies kann später zu unvorhergesehenen Kosten, Planungsabbrüchen oder Haftungsfragen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie von jedem Architekten vor Ort schriftlich eine klare Leistungsbeschreibung für die Angebotserstellung an, inklusive Hinweis auf erforderliche Voruntersuchungen; beauftragen Sie zudem unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Asbest, Schadstoffe und Statik, um die Grundlagen für eine verlässliche Planung zu schaffen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass Architektenleistungen in Deutschland grundsätzlich nach der HOAI (bzw. der neuen Honorarordnung) orientiert sind, wobei die Angebotserstellung in die Leistungsphasen 1–2 (Grundlagenermittlung/Vorplanung) fällt.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer klaren, schriftlichen Honorarvereinbarung vor Ortsterminen – insbesondere bei Gebäuden aus 1960 mit komplexen Bestandsbedingungen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht davon aus, dass ein separates Honorar für die Angebotserstellung „üblich“ sei und später angerechnet werden könne; DeepSeek und Qwen widersprechen dem: Beide betonen, dass seriöse Architekten die ersten Besprechungen und grobe Kostenschätzung oft unentgeltlich als Akquise sehen – eine separat berechnete Angebotserstellung ist die Ausnahme und muss zwingend transparent vereinbart sein.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt mit konkretem Fokus auf Asbestrisiko und fordert die Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen bereits vor ersten Architektenkontakten.
- Qwen ergänzt die rechtliche Klärung: Ein Honorar für reine Vorleistungen ist nach HOAI 2021 frei vereinbar, aber eine pauschale Preisangabe ohne Leistungsbeschreibung ist unzulässig und rechtlich unsicher.
- Qwen hebt zusätzlich hervor, dass ein zu niedriges oder unklar definiertes Angebotshonorar die Sorgfaltspflicht des Architekten beeinträchtigen kann – was zu Planungsabbrüchen oder Haftung führt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI impliziert, dass ein Architekt „für die Angebotserstellung ein separates Honorar verlangen“ kann, ohne Einschränkung – DeepSeek und Qwen warnen ausdrücklich davor, solche Honorare ohne klare Leistungsbeschreibung und Voruntersuchungen zu akzeptieren. Da DeepSeek und Qwen das Vorsichtsprinzip und gesundheitliche Risiken (Asbest) stärker betonen, wird ihre sicherere Einschätzung priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Akzeptieren Sie keine „kostenlose“ Angebotserstellung ohne schriftliche Leistungsbeschreibung – und verlangen Sie vorab, welche Voruntersuchungen (Asbest, Statik, Grundlagenpläne) für ein verlässliches Angebot zwingend erforderlich sind.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Honorarregelung für Angebotserstellung ⚠️ Abwägung Keine HOAI-Pflichthonorierung – Honorar ist frei vereinbar, aber nur bei klar definierter Leistung und schriftlicher Vereinbarung zulässig; mündliche Zusagen oder pauschale Preise sind rechtlich riskant. Asbest- und Schadstoffrisiko (Baujahr 1960) ✅ Konsens Höchstes Risiko – fachgerechte Untersuchung durch zertifizierten Sachverständigen ist zwingende Voraussetzung vor jeglicher Planung oder Ortstermin. Erforderliche Voruntersuchungen ✅ Konsens Ohne Asbestgutachten, statische Bestandsaufnahme und Grundrisspläne ist ein verlässliches Angebot technisch unmöglich und rechtlich unbrauchbar. Verhältnis Angebotserstellung : Gesamtplanung ⚠️ Abwägung Eine erste Kostenschätzung kann als Akquise unentgeltlich erfolgen; ein separates Honorar ist nur bei klar abgegrenzter, schriftlich vereinbarter Vorleistung zulässig – nicht automatisch „üblich“. Rechtliche Sicherheit bei Architektenkontakt ✅ Konsens Verlangen Sie vor Ortstermin eine schriftliche Leistungsbeschreibung für die Angebotserstellung inkl. Hinweis auf erforderliche Voruntersuchungen – nur so ist Haftungs- und Planungssicherheit gewährleistet. 👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie keinerlei Honorar für die Angebotserstellung, bevor nicht alle erforderlichen Voruntersuchungen (Asbest, Statik, Bestandsunterlagen) vorliegen – und fordern Sie von jedem Architekten eine schriftliche, prüfbare Leistungsbeschreibung für die Angebotserstellung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Asbestfreisetzung bei ungeprüftem Umbau Erhebliche Gesundheitsgefahren für Bewohner und Handwerker; hohe Sanierungskosten; Baustopp durch Behörden 🔴 Risiko Fehlende statische Bestandsaufnahme Unsichere Tragfähigkeitsaussagen; riskante Statikänderungen; mögliche Einsturzgefahr oder nachträgliche Auflagen 🔴 Risiko Unklare oder mündliche Honorarvereinbarung Rechtsunsicherheit; unerwartete Nachforderungen; ungültiger Vertrag; Haftungsrisiko bei Planungsfehlern 🔴 Risiko Verlässliches Angebot ohne Voruntersuchung Falsche Kostenschätzung; Planungsabbruch; nachträgliche Kosten für Gutachten und Anpassungen; Vertragsstrafe 🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation des Bestands Fehlende Genehmigungsfähigkeit bei Baubehörde; Nachbesserungen; Verzögerungen bei Bauantrag und Ausführung ✅ Chance Schriftliche Leistungsbeschreibung vor Ortstermin Erhöhte Rechtssicherheit, klare Erwartungshaltung, einfacher Vergleich mehrerer Angebote ✅ Chance Frühzeitige Beauftragung eines Asbest-Sachverständigen Vermeidung von Baustopps, rechtzeitige Planung der Entsorgung, Kostensicherheit schon vor Architektenkontakt ✅ Chance Vergleich mehrerer Architekten mit HOAI-Bezug Transparenz über Leistungsumfang, Erfahrung mit Altbauten, fairer Preisvergleich und bessere Vertragsgrundlage ✅ Chance Vorliegen eines aktuellen Energieausweises Einsparung bei Förderanträgen (z. B. BAFA), bessere Planung von Dämmung und Heizung, höhere Förderquote ✅ Chance Einbindung eines Statikers bereits in Phase 1 Vermeidung späterer statischer Nachbesserungen, frühzeitige Klärung tragender Strukturen, sichere Planungsgrundlage für Architekten Orientierungshilfen
- Schadstoffprüfung vor Ortstermin: Beauftragen Sie noch heute einen zertifizierten Sachverständigen für Asbest und Schadstoffe – ohne schriftliches Gutachten darf kein Architekt ein verbindliches Angebot erstellen.
- Leistungsbeschreibung vor Ortstermin: Fordern Sie von jedem Architekten schriftlich eine klare Leistungsbeschreibung für die Angebotserstellung an – inkl. Hinweis, welche Voruntersuchungen (Asbest, Statik, Grundrisse) zwingend vorliegen müssen.
- Statik- und Bestandsunterlagen sammeln: Beschaffen Sie vor den Architekten-Terminen sämtliche vorhandenen Bauunterlagen, den aktuellen Energieausweis und beauftragen Sie bei Bedarf einen Statiker für eine Bestandsaufnahme.
- Mehrere schriftliche Angebote vergleichen: Fordern Sie mindestens drei schriftliche Honorarangebote mit HOAI-Bezug und klarem Leistungsumfang an – achten Sie auf Transparenz, nicht auf den niedrigsten Preis.
- Kein Honorar vor Vorliegen aller Unterlagen: Vereinbaren Sie keinerlei Honorar für die Angebotserstellung, solange nicht alle erforderlichen Voruntersuchungen und Bestandsunterlagen vollständig vorliegen.
- Vertrag vor Planungsstart prüfen: Lassen Sie jedes Architekten-Honorarvertrag durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen – insbesondere die Abgrenzung von Vorleistung und Planungsleistung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und definiert die verschiedenen Leistungsphasen und Honorarzonen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzonen - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die jeweils einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar haben.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Planungsprozess - Anrechenbare Baukosten
- Die anrechenbaren Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung erforderlich sind, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, HOAI - Honorarzone
- Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts. Die HOAI unterscheidet fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Schwierigkeitsgrad - Objektbetreuung
- Die Objektbetreuung ist die letzte Leistungsphase nach HOAI und umfasst die Überwachung der Beseitigung von Mängeln nach der Bauabnahme sowie die Dokumentation des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauabnahme - Pauschalhonorar
- Ein Pauschalhonorar ist eine im Voraus vereinbarte feste Summe für bestimmte Architektenleistungen, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Es bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine genaue Leistungsbeschreibung.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Honorarvereinbarung - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauvertrag
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Architektenhonorar wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Es basiert auf den anrechenbaren Baukosten, dem Schwierigkeitsgrad des Projekts (Honorarzone) und dem Leistungsumfang (Leistungsphasen). - Was sind anrechenbare Baukosten?
Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung erforderlich sind, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. - Was sind Leistungsphasen nach HOAI?
Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung umfassen. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar. - Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?
Innerhalb der in der HOAI festgelegten Rahmenbedingungen ist eine gewisse Verhandlungsfreiheit möglich, insbesondere bei größeren Projekten oder bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren. - Was ist ein Pauschalhonorar?
Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für bestimmte Architektenleistungen vereinbart wird, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Es bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine genaue Leistungsbeschreibung. - Was passiert, wenn die Baukosten steigen?
Wenn die Baukosten während der Planung oder Bauausführung steigen, kann sich auch das Architektenhonorar erhöhen, da die anrechenbaren Baukosten die Grundlage für die Honorarberechnung bilden. - Welche Kosten sind im Architektenhonorar enthalten?
Das Architektenhonorar umfasst in der Regel die Kosten für die Planung, Bauleitung, Koordination der Fachplaner und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen. Zusätzliche Leistungen wie Gutachten oder Sonderplanungen können gesondert berechnet werden. - Wie finde ich den richtigen Architekten für mein Projekt?
Achten Sie auf die Qualifikation, Erfahrung und Referenzen des Architekten. Führen Sie persönliche Gespräche, um sich ein Bild von seinen Kompetenzen und seiner Arbeitsweise zu machen. Vergleichen Sie Angebote und lassen Sie sich beraten.
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Wichtige Klauseln und Inhalte eines Architektenvertrags. - HOAI-konforme Honorarberechnung
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Wie Sie bei den Baukosten sparen können. - Die richtige Architektensuche
So finden Sie den passenden Architekten für Ihr Projekt.
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Architektenhonorar: Angebotserstellung – Kostenlos üblich?
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Architektenhonorar: HOAI-Abrechnung – Heute noch üblich?
So habe den ersten Termin hinter mir Der ...
So, habe den ersten Termin hinter mir. Der Architekt will unbedingt nach HOAIAbk. bezahlt werden, ist das heute noch üblich? -
ja
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Architektenhonorar: Billiges Honorar – Billige Leistung?
Von irgendetwas will der Architekt ja leben
Servus,
die Aussage eines Herrn Clement zur HOAIAbk. sollte man ignorieren.
Einfach Gleichung:
Billiges Honorar - billige Leistung -
Architektenhonorar: Wer oder was ist 'Herr Clement'?
@ Michael
Klär mich auf, wer oder was ist "Herr Clement"?
Gruß
Klaus -
HOAI & Politik: Klement-Aussage zur Honorarordnung
Schreibfehler
Servus,
"Herr Klement" so heißt unser derzeitiger Bundeswirtschaftsminister.
Da ich FAZ-Leser und Rechtschreibrefomverweigerer bin kann es ab und an mal zu Schreibfehlern kommen.
Er hatte einmal verlautbaren lassen, HOAIAbk. wäre hinfällig, zahlt angeblich keiner. Mit der gleichen Einstellung sollten wir als Steuerzahler mal an die Einkünfte mancher Politiker rangehen ... -
Ex-Staatssekretär Clement: Anekdote zur HOAI-Diskussion
@ Klaus Fuchs
Herr Clement ist ehemaliger "NRW-Staatssekretär", dessen Auftritt in einer Talkshow 1989 so beschrieben wurde:
"der Staatssekretär beantwortete staatssekretärenartig so herrliche Fragen wie die, was denn ein Staatssekretär eigentlich mache"
Nach der Talkshow trank der man "ganz viel Bier, allerdings nicht so viel wie der Staatssekretär".
Was der versoffene Rheinländer heute macht, ist allgemein unbekannt. 🙂
Cheers, Thorsten
PS: Zitiert aus "Quitten für die Menschen zwischen Emden und Zittau" von Max Goldt -
Architektenhonorar: Abrechnung nach Stundenaufwand prüfen!
@fragesteller
fragen sie den Architekten doch mal, ob er nicht nach stundenaufwand abrechnen will. dann bekommt er angesichts der Baupreise und der Tatsache, dass die HOAIAbk. seit 8 Jahren nicht angepasst wurde (noch nicht einmal als Anpassung an die geänderte VOBAbk. mit verlängerten Gewährleistungsfristen und dem damit für die Architekten verbundenen Mehraufwand), wesentlich mehr als nach HOAI. vielleicht war das auch clements plan (anfangsbuchstabe c, nicht zu verwechseln mit gleichnamigem vitamin) ... -
Architektenhonorar: Vergleich HOAI vs. Zeitaufwand-Angebot
So habe gestern den 2 ten Termin hinter mich ...
So, habe gestern den 2 ten Termin hinter mich gebracht. Die Architektin möchte den Umbau nach Zeitaufwand abrechnen und erstellt ein Angebot. Der 1te Architekt wollte bei einer geschätzten Bausumme von 200000 € für die LPAbk. 3,4, 5 ca, 15000 € an Honorar haben. Die Architektin meint, es wäre bei Ihr wesentlich günstiger. Wie sollte ich weiter Verfahren? -
Architektenhonorar: Stundenbasis-Angebot – Lohnt sich das?
S der zweite Termin ist auch gelaufen Die ...
S, der zweite Termin ist auch gelaufen. Die Architektin rechnet nicht nach HOAIAbk. ab, sondern unterbreitet mir ein Angebot auf Stunden Basis. Sie meint, es wäre gut abschätzbar, wieviel Stunden sie bei einem dem Umbau benötigt.
Der andere Architekt wollte nach HOAI 15000 € für einen komplett Umbau haben. Bin mal gespannt, was bei der Architektin rauskommt. -
Architektenhonorar: HOAI vs. Stunden – Qualität entscheidend!
und was machen sie
wenn die Architektin - sagen wir mal 230 Std. - schätzt und dann 250 abrechnen will, weil sie eben so lange gebraucht hat? meine Erfahrung ist, dass man nach HOAIAbk. als Bauherr wesentlich besser fährt. Tipp: sie sollten einfach nach der Qualität gehen. wer ist fachlich besser, die Architektin oder der Architekt.. ist schwer zu beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab, ich weiß ... : --) -
Architektenhonorar: Pauschale – 60% der HOAI möglich?
Also mir schwebt folgende Variante vor Ich möchte ...
Also mir schwebt folgende Variante vor:
Ich möchte mit der Architektin ein Pauschalhonorar, welches, sagen wir mal ca. 60 % des Vergütungsatzes der HOAIAbk. Beträgt, aber die Leistungen der HOAI beinhaltet. Ich für meinen Teil vetrete ganz klar die Auffassung, das die Marktlage den Preis bestimmt, und da sieht es momentan ja weniger gut aus. Also müssen auch die Architekten ein wenig Abstriche machen, wie wir alle. -
Architektenhonorar: Anonyme Beratung – Konsequenzen bedenken!
das können sie problemlos machen ..
da sie ja anonym schreiben, können sie dann später genauso anonym rat einholen,
wenn's um eine gepflegte Drittelfinanzierung und irgendwann um Sanierung geht. -
Architektenhonorar: Einkommensvergleich – Realitätscheck!
wie wir alle
Wenn Sie jetzt noch den Beweis antreten, dass Ihr Einkommen ein wenig (= um 40 %) zurückgegangen ist, dann können wir auf dieser Ebene weiter diskutieren. Was machen Sie denn beruflich? Wenn Sie Lohn- oder Gehaltsempfänger (Lohnempfänger, Gehaltsempfänger) sind, dürfte Ihr Einkommen seit 1995 - wie bei uns allen - um ca. 18 % gestiegen sein. -
Architektenhonorar: Gehaltsentwicklung & Bauqualität
habe ich was verpasst?
Moin Bruno,
wie - Deine Einkünfte/Dein Gehalt sind/ist um 18 % gestiegen?
Bei mir waren das nur die Kosten : (
Dem Fragesteller dürfte - so er/sie des Lesens und Verstehens mächtig - nicht entgangen sein, dass mit den gesunkenen Entlohnungen der Handwerksbetriebe leider auch oftmals die Qualität der Ausführungen gesunken ist.
Typischer Kaputtsparer : (
Grüße
Stefan Ibold -
Architektenhonorar: Ironie zur Gehaltsentwicklung Selbstständiger
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für Angebotserstellung: Kosten, HOAIAbk. & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Architektenhonoraren für die Angebotserstellung, insbesondere im Hinblick auf die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es werden alternative Abrechnungsmodelle wie Stundenaufwand diskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen. Die Qualität der Architektenleistung sollte bei der Entscheidung im Vordergrund stehen. Ein Pauschalhonorar unterhalb der HOAI-Sätze kann verhandelt werden, birgt aber Risiken.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Anonyme Beratung – Konsequenzen bedenken! wird darauf hingewiesen, dass anonyme Beratung problematisch sein kann, wenn es später um Finanzierung oder Sanierung geht.
💰 Kosten: Mehrere Beiträge thematisieren die Kosten für Architektenleistungen. Im Beitrag Architektenhonorar: Vergleich HOAI vs. Zeitaufwand-Angebot wird ein konkretes Beispiel genannt: Ein Architekt verlangt 15.000 € für die Leistungsphasen 3, 4 und 5 bei einer geschätzten Bausumme von 200.000 €.
✅ Empfehlung: Prüfen Sie, ob eine Abrechnung nach Stundenaufwand möglich ist, wie im Beitrag Architektenhonorar: Abrechnung nach Stundenaufwand prüfen! vorgeschlagen. Vergleichen Sie Angebote und achten Sie auf die Qualität der Architektenleistung, wie im Beitrag Architektenhonorar: HOAI vs. Stunden – Qualität entscheidend! betont wird.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Erfahrung und Kompetenz der Architekten. Klären Sie im Vorfeld alle Details der Abrechnung, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architektenhonorar: Gehaltsentwicklung & Bauqualität bezüglich der Qualität der Ausführung bei gesunkenen Entlohnungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Kosten, Architektenhonorar, Angebotserstellung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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