Mengenermittlung Bau: Architekt haftet für falsche Massenangaben? Rechte & Pflichten
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Mengenermittlung Bau: Architekt haftet für falsche Massenangaben? Rechte & Pflichten
folgendes Problem ist vor der Ausführung einer Baumaßnahme aufgetreten. bei der Ausschreibung wurde vom Architekten eine ziemlich genaue Massenermittlung angefertigt und mit dem üblichen Zuschlag ins LVAbk. übernommen. Da es sich bei dem Material (Betonsteine) um einen Sonderstein handelt, der nicht mehr nachproduziert werden kann, möchte der Unternehmer vom Architekten eine genaue Massenangabe haben, um die Menge bestellen zu können.
Frage:
Ist der Unternehmer im Rahmen der Ausführung selbst für seine bestellten Massen verantwortlich oder kann er diese Leistung vom Architekten verlangen?
Welche Leistung muss der Architekt und welche der Unternehmer bringen und bei wem liegt die Schuld, wenn hinterher die Menge nicht passt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
M. Hähnel
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Die Frage dreht sich um die Haftung bei fehlerhafter Mengenermittlung im Bauwesen. Grundsätzlich ist der Architekt für die Richtigkeit seiner Massenangaben verantwortlich, insbesondere wenn diese Grundlage für die Ausschreibung und die nachfolgenden Verträge sind. Weichen die tatsächlichen Mengen erheblich von den im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) angegebenen Mengen ab, kann dies zu Mehrkosten führen.
Der Unternehmer hat Anspruch auf eine korrekte Vergütung seiner Leistungen. Wenn die tatsächliche Menge des verbauten Materials (z.B. Betonsteine) die im LV angegebene Menge übersteigt, kann der Unternehmer eine zusätzliche Vergütung für die Mehrleistung fordern. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Sonderstein handelt, bei dem die Mengenermittlung besonders sorgfältig erfolgen muss.
🔴 Gefahr: Falsche Massenangaben können zu erheblichen finanziellen Schäden und Bauzeitverzögerungen führen.
Ich empfehle, den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis genau zu prüfen. Es ist wichtig festzustellen, ob die Mengenermittlung als verbindliche Grundlage für den Vertrag vereinbart wurde. Wenn dies der Fall ist, haftet der Architekt für Fehler in der Mengenermittlung. Der Unternehmer sollte seine Mehrkosten detailliert dokumentieren und dem Architekten und dem Bauherrn unverzüglich mitteilen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Fall von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und eine gütliche Einigung zu erzielen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mengenermittlung
- Die Mengenermittlung ist die quantitative Bestimmung der für ein Bauvorhaben benötigten Materialien und Leistungen. Sie bildet die Grundlage für die Ausschreibung und die Kalkulation der Baukosten.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Massenberechnung, Aufmaß. - Leistungsverzeichnis (LV)
- Das Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller für ein Bauvorhaben erforderlichen Leistungen, einschließlich der Mengen, Materialien und Ausführungsbedingungen. Es dient als Grundlage für die Ausschreibung und die nachfolgenden Verträge.
Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Ausschreibung, Bauvertrag. - Ausschreibung
- Die Ausschreibung ist die Aufforderung an Unternehmen, Angebote für die Ausführung von Bauleistungen abzugeben. Sie basiert auf dem Leistungsverzeichnis und dient der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Angebot, Bauvertrag. - Bauvertrag
- Der Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt. Er enthält Regelungen zur Ausführung der Bauleistungen, zur Vergütung und zur Haftung.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Architektenvertrag. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten regelt. Dazu gehören die Planung, die Bauleitung und die Überwachung der Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). - Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes oder fremdes Verhalten verursacht wurden. Im Baurecht kann die Haftung des Architekten, des Bauunternehmers oder des Bauherrn relevant sein.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Mängelhaftung. - Sonderstein
- Ein Sonderstein ist ein Bauelement aus Stein, das nicht der Norm entspricht und speziell für ein bestimmtes Bauvorhaben angefertigt wird. Die Mengenermittlung für Sondersteine erfordert besondere Sorgfalt.
Verwandte Begriffe: Naturstein, Betonstein, Bauelement.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Richtigkeit der Mengenermittlung verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Architekt für die Richtigkeit der Mengenermittlung verantwortlich, da diese die Grundlage für die Ausschreibung und die Bauausführung bildet. Eine sorgfältige und genaue Mengenermittlung ist entscheidend, um spätere Mehrkosten und Streitigkeiten zu vermeiden. - Was passiert, wenn die tatsächlichen Mengen von den im Leistungsverzeichnis abweichen?
Wenn die tatsächlichen Mengen erheblich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen abweichen, kann dies zu Mehrkosten führen. Der Unternehmer hat in diesem Fall Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für die Mehrleistung. Es ist wichtig, die Abweichungen detailliert zu dokumentieren und dem Architekten und Bauherrn unverzüglich mitzuteilen. - Welche Rechte hat der Unternehmer bei fehlerhafter Mengenermittlung?
Der Unternehmer hat das Recht auf eine korrekte Vergütung seiner Leistungen. Wenn die tatsächliche Menge des verbauten Materials die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge übersteigt, kann der Unternehmer eine zusätzliche Vergütung für die Mehrleistung fordern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mengenermittlung als verbindliche Grundlage für den Vertrag vereinbart wurde. - Wie sollte der Unternehmer vorgehen, wenn er Mehrkosten aufgrund fehlerhafter Mengenermittlung hat?
Der Unternehmer sollte seine Mehrkosten detailliert dokumentieren und dem Architekten und dem Bauherrn unverzüglich mitteilen. Es ist ratsam, den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis genau zu prüfen, um festzustellen, ob die Mengenermittlung als verbindliche Grundlage für den Vertrag vereinbart wurde. Gegebenenfalls sollte ein Fachanwalt für Baurecht hinzugezogen werden, um die Ansprüche geltend zu machen. - Kann der Architekt für Fehler in der Mengenermittlung haftbar gemacht werden?
Ja, der Architekt kann für Fehler in der Mengenermittlung haftbar gemacht werden, insbesondere wenn die Mengenermittlung als verbindliche Grundlage für den Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Architekt verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dem Unternehmer oder dem Bauherrn durch die fehlerhafte Mengenermittlung entstanden ist. - Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?
Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Leistungen, die für die Ausführung eines Bauprojekts erforderlich sind. Es enthält genaue Beschreibungen der einzelnen Leistungen, einschließlich der Mengen, Materialien und Ausführungsbedingungen. Das Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die Ausschreibung und die nachfolgenden Verträge. - Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei fehlerhafter Mengenermittlung?
Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, einschließlich der Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Mengenermittlung. Es ist wichtig, dass der Bauvertrag klare Regelungen zur Mengenermittlung enthält und festlegt, wer für Fehler haftet. Der Bauvertrag sollte daher sorgfältig geprüft werden, um die Ansprüche bei fehlerhafter Mengenermittlung geltend machen zu können.
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-
Unternehmer-Pflicht: Exakte Flächenangaben bei Sondersteinen
der Unternehmer
Hallo.
gerade wegen der "Schuld"-Frage ist es Sache des Unternehmers. Er kann allerdings verlangen, dass die auszuführenden Flächen/Bauteile exakt benannt werden. Sollte danach, nach der Bestellung, eine Änderung am Projekt erfolgen, würde dass dann aus Sicht des Bauunternehmer zu Lasten des Bauherren gehen.
Mit freundlichen Grüßen -
Massenermittlung: Unternehmer trägt Verantwortung mit Ausnahmen
Der
Unternehmer, richtig. Er muss aber - um eine möglichst exakte eigene Massenermittlung aufstellen zu können - Unterlagen haben. Ausführungspläne, Skizzen, Beschreibungen.
Er ist allein verantwortlich für die Mengen.
Ausnahme besteht dann, wenn der Architekt ihm die Massen fix und für diesen Zweck angibt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Mengenermittlung beim Bau: Architekt haftet? Rechte & Pflichten
💡 Kernaussagen: Der Unternehmer ist grundsätzlich für die Mengenermittlung verantwortlich, benötigt aber korrekte Ausführungspläne und Beschreibungen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Architekt die Massen fix vorgibt. Bei Änderungen nach der Bestellung trägt der Bauherr die Lasten. Die "Schuld"-Frage liegt primär beim Unternehmer.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Unternehmer-Pflicht: Exakte Flächenangaben bei Sondersteinen erläutert, kann der Unternehmer verlangen, dass die auszuführenden Flächen/Bauteile exakt benannt werden, um eine korrekte Mengenermittlung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig bei Sondersteinen, die nicht nachproduziert werden können.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Massenermittlung: Unternehmer trägt Verantwortung mit Ausnahmen präzisiert, dass der Unternehmer für die Mengen allein verantwortlich ist, es sei denn, der Architekt gibt die Massen fix vor. In diesem Fall verschiebt sich die Haftung.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren und Architekten sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen (Ausführungspläne, Skizzen, Beschreibungen) dem Unternehmer zur Verfügung stehen, um eine möglichst genaue Massenermittlung zu ermöglichen. Bei Unsicherheiten sollte eine frühzeitige Klärung der Verantwortlichkeiten im Bauvertrag erfolgen, um spätere Streitigkeiten bezüglich der Haftung für falsche Massenangaben zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist entscheidend für den Erfolg des Bauprojekts.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Diese Differenz kommt dadurch zustande, dass der Architekt für die 450 m³ die alten Bodenhöhen zugrunde gelegt hat. Zwischendurch …
- … wurde aber eine Baustraße durch das Gebiet gezogen (Erschließer ist Architekten-GmbH) und der dabei angefallene Aushub ist zumindest zum Teil auf den anliegenden Grundstücken gleichmäßig verteilt worden, wobei der Architekt zu diesem Zeitpunkt auch schon wusste, dass wir an der …
- … Haftet der Architekt für grobes Fehlmaß bei der Ausschreibung/Kostenvorschau? …
- … schriftlich zustellen und ggf. mit der Schlussrechnung des Architekten verrechnen (denn ich muss ja jetzt noch ein paar Monate mit dem Architekten zusammen arbeiten und will ja keinen Rechtsstreit)? …
- … Fehlerhafte Ausschreibung durch den Architekten (z.B. falsche Bodenhöhen, ungenaue Mengenermittlung). …
- … Prüfung der Architektenhaftung: …
- … Der Architekt haftet für Fehler in seiner Planung und Ausschreibung. …
- … Wenn die Abweichung auf einem Fehler des Architekten beruht, kann er für die Mehrkosten haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Architekt auch das Grundstück verkauft hat, da hier eine besondere Vertrauensstellung …
- … Prüfen Sie den Kaufvertrag und den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Gewährleistung. …
- … Fordern Sie den Architekten schriftlich zur Stellungnahme auf und fordern Sie ihn auf, die Mehrkosten zu übernehmen. …
- … Architektenhaftung …
- … Die Architektenhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung eines Architekt …
- … Wann haftet ein Architekt für Fehler?Ein Architekt haftet für Fehler in seiner Planung, Bauleitung …
- … der Kaufvertrag in diesem Fall?Der Kaufvertrag ist relevant, da der Architekt auch das Grundstück verkauft hat. Dies kann eine besondere Vertrauensstellung begründen, …
- … Architektenvertrag prüfenÜberprüfen Sie die Vertragsbedingungen bezüglich Haftung und Leistungsumfang des Architekten. …
- … Architekt-GmbH: Wer baut das Haus wirklich? …
- … das Haus? Die Architekt-GmbH? …
- … Erdaushub: Gewerke vergeben, Architekt nicht Bauträger …
- … in unserem Fall baut die Architekt-GmbH …
- … Erdaushub-Mehrmassen: Architekt haftet für Geländeänderung? …
- … höhenmäßige Änderung des Geländes um +70 cm, dies sollte auch der Architekt gemerkt haben. …
- … Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten …
- … sich um Sowieso-Kosten und keine vom Architekten zu vertretenden Mehrkosten. Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs gibt es nicht. Ich hoffe, ich bleibe von Bauherren verschont, die mir monatelang zwecks guten Arbeitsklimas freundlich ins Gesicht lächeln, um dann nach getaner Arbeit meine Schlussrechnung mit halbseidenen Forderungen aufzurechnen. …
- … Erdaushub-Kosten: Architekt für Deponie verantwortlich? …
- … Architekten zu vertreten? …
- … Grundstücksanpassung: Architekt haftet für Erschließungskosten? …
- … sich ja jetzt so an als hätte der Architekt dem armen Bauherrn einen Hügel auf sein Grundstück geschüttet, den dieser abtragen und entsorgen muss. In Wirklichkeit wurde das Grundstück an die Erschließungsstraße angepasst und genau so wurde das Grundstück gekauft. Wäre die Anpassung nicht erfolgt, würde es bestimmt heißen: Architekt-GmbH hat Erschließungsstraße falsch gebaut, ich muss auffüllen, kann ich …
- … dem Architekten (natürlich erst wenn er fertig ist, ich will ja dass er brav arbeitet) die Auffüllung von der Schlussrechnung abziehen? …
- … Architekt-Fehler: Anspruch bei grober Erdaushub-Verrechnung? …
- … Warum habe ich keinen Anspruch gegen einen Architekt, der sich dermaßen grob verrechnet, bzw. vergessen hat, dass vor kurzem …
- … Eigentlich bezahle ich einen Architekt und einen Bauleiter, damit solche groben Sachen nicht passieren, sonst hätte …
- … Der Bauleiter ist übrigens vom Architekten beauftragt (früher Angestellter des Architekten). …
- … Architekten-Fehler: Toleranzen bei Kostenschätzung zulässig? …
- … Wenn der Architekt die Kosten und Massen in seiner Eigenschaft als Architekt und …
- … Bauträger gemacht hat, steht ihm das Recht des Fehlers zu. Auch Architekten verrechnen sich mal ;-). …
- … dem Architekten mehr oder weniger hohe Toleranzen zuzubilligen. Oder schenken Sie ihm im Gegenzug das Geld, wenn er mal zu teuer geschätzt hat? ;-(((. …
- … Architekt-Haftung: Grober Fehler bei Erdaushub-Planung? …
- … baut nicht die Architekt-GmbH mein Haus. Diese ist lediglich Grundstücksverkäufer und für die Erschließung des Gebietes zuständig. Ausführend tätig sind von uns beauftragte dritte Firmen, deren Ausführungen m.E. auch unabhängig vom Architekt und/oder Bauleiter geprüft werden können. …
- … noch nicht in den Kopf, dass dem Architekt das Recht des (groben) Fehlers bei der Planung zusteht (50 % Abweichung beim Aushub in meinem Fall). Aber mag ja alles sein. …
- … Ich finde aber Sie nehmen hier im Forum sehr einseitig Partei für Ihren Berufstand. Einerseits sagen Sie, wer ohne Architekt/Bauleiter baut, ist selber schuld, andererseits sagen Sie, wer sich …
- … den Architekt/Bauleiter leistet und der verrechnet sich, ist auch selber schuld. …
- … Architekt vs. Bauträger: Kostenermittlung vs. Festpreis …
- … 1) Ein Architekt gibt - im Gegensatz zu Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer - keinen Festpreis …
- … berechnet sein können, aber immer eine Schwankungsbreite haben MÜSSEN. Denn der Architekt ist nicht in der Lage, vorher zu WISSEN, was die Firmen …
- … Dafür sind dem Architekt (oder sollten zumindest sein) die gewünschten Standards wichtig, ebenso die Ausführungsqualität. …
- … die - evtl. - Mehrkosten am Ende des Baus. Wenn der Architekt unterm Strich eine Null hinbekommt, ist doch gut. …
- … Sie aus den - evtl. - Mehrkosten einen Schaden gegen den Architekt herleiten wollen, wollen Sie ihm dann alle die 's, die er …
- … 4) Ihr Architekt ist nicht neutral, zumindest beim Thema Aushub. Dies war Ihnen anscheinend …
- … - vorsichtig ausgedrückt - naiv, hier auf ein unabhängiges Handeln des Architekt zu hoffen. …
- … Architekt als Erschließer: Interessenkonflikt im Erdaushub-Fall? …
- … - klar ist dies Forum Architekt-lastig …
- … - Ihr Architekt ist in DIESEM Punkt ein Grenzfall, da er selber wirtschaftlicher Vertragspartener als Erschließer (und auch als Grundstücksverkäufer? , habe ich gerade nicht in Erinnerung) ist. …
- … Ein offenes Grspräch, mit der Bitte, die anderen, kommenden Position nochmals kostenlos zu überprüfen wäre glaube ich das Beste. Dann weiß der Architekt, dass sie sauer sind, geben ihm aber Gelegenheit, sich …
- … völlig klar. Es ist in unserem Fall nur so, dass der Architekt uns mit einem Kostenanschlag (der schon durch konkrete Firmenangebote unterlegt war) …
- … die Firmen kennen den Architekt, wissen, dass nachverhandelt wird und schlagen x% drauf, die dann gnädig …
- … Erdaushub-Mehrkosten: Architekt haftet für Schadenersatz? …
- … ob ein Architekt für Mehrkosten beim Erdaushub haftet, wenn die tatsächliche Menge deutlich von der Kostenvorschau abweicht. Dabei spielen Faktoren wie die Kenntnis des Bauherrn über die Geländebeschaffenheit, die Rolle des Architekten als Grundstücksverkäufer und Erschließer sowie die zulässigen Toleranzen bei …
- … dass es sich um Sowieso-Kosten handelt, während andere eine Haftung des Architekten bei grober Fehleinschätzung sehen. Die Bedeutung einer klaren Vereinbarung im …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten sind Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs nicht gegeben, da es …
- … 💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Erdaushub-Mehrmassen: Architekt haftet für Geländeänderung? wird eine fiktive Rechnung aufgestellt, die die potenziellen …
- … Falle von Abweichungen beim Erdaushub sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Architekten gesucht und gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden. Siehe auch Architekt …
- … forum/architektur/10552.php,/forum/architektur/10133.php,/forum/bauwissen-ostertag/10005.php,/forum/dig/10315.php,/forum/finanz/11668.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Stahlmenge ermitteln: Architekt oder Statiker? Aufgabenverteilung & Verantwortlichkeiten
- … Stahlmenge: Architekt vs. Statiker …
- … Wer ermittelt die Stahlmenge? Architekt oder Statiker? Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Unterschiede einfach erklärt. Jetzt informieren …
- … Stahlmenge, Architekt, Statiker, Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeit, Bauplanung, Baustatik, Stahlmatten …
- … Architektur, Statik, Bauplanung, Baurecht, Bauwesen …
- … Stahlmenge ermitteln: Architekt oder Statiker? Aufgabenverteilung & Verantwortlichkeiten …
- … Liebe Architekten, …
- … Berechnungen und legt die erforderliche Stahlmenge für die Tragwerksplanung fest. Der Architekt setzt diese Vorgaben dann in den Ausführungsplänen um. …
- … maßgebend für die Stahlbestellung und den Einbau. Es ist wichtig, dass Architekt und Statiker eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Stahlmenge korrekt und …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten zwischen Architekt und Statiker im Vorfeld eindeutig ab und lassen Sie die Statik …
- … Architekt …
- … Der Architekt ist für die Planung und Gestaltung von Bauwerken verantwortlich. Er …
- … Welche Rolle spielt der Architekt bei der Stahlmenge?Der Architekt setzt die Vorgaben des Statikers in …
- … finde ich einen geeigneten Statiker?Sie können einen geeigneten Statiker über Architektenkammern, Ingenieurkammern oder Online-Portale finden. Achten Sie auf Qualifikation, Erfahrung und …
- … Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Architekten und StatikernAbgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Architekten und …
- … Stahlmengenermittlung: Honorierte Leistung nach HOAIAbk. …
- … Stahlmengenermittlung .. …
- … zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung . …
- … Bewehrungsabnahme: Kann ein Architekt das übernehmen? …
- … kann ein Architekt diese Abnahme abnehmen? …
- … dat mit dem schdenersatz bei deinem Architekt würde ich mir auch noch mal durch den Kopf gehen lassen …
- … aber wennwirklich bauen willst such dir was vernünftiges an Architekt - und dann ab dafür. …
- … Thema verfehlt: Keine Lösung zur Stahlmengenermittlung …
- … Wenn ich einen Haus mit dem Architekt bau, und ich bis jetzt keine Werkpläne zu Gesicht bekam, wie …
- … Kostenberechnung: Architekt verantwortlich – Garagenentfall? …
- … beim Statiker ist wenigstens nicht viel Geld hin - aber beim Architekten? …
- … nicht auf das (Kosten) Unwissen oder -Vermögen des Architekten, sondern auf die teils kostenintensiven Ausstattungswünsche der Bauherrschaft zurückzuführen. …
- … Architekt klärt auf: Kosten sparen trotz Honoraraufwand …
- … Architekt …
- … Nun hat sich der Architekt mal die ganzen Beiträge angeschaut und …
- … Jedenfalls versucht der Architekt seit zwei Monaten händeringend (und damit gegen sein Honorar) zu sparen …
- … Nachfrage an Architekt: Details zum Statiker-Preis? …
- … macht der Statiker die Werkpläne - oder der Architekt? …
- … Stahlmenge ermitteln: Architekt, Statiker & Aufgabenverteilung …
- … für die Stahlmengenermittlung, insbesondere nach dem Entfall einer Garage. Es werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, von der Beauftragung des Statikers über die Einbeziehung des Bauunternehmers bis hin zu alternativen Angeboten aus dem EU-Ausland. Die Haftungsfrage und die Kosten für Änderungen der Statik spielen eine zentrale Rolle. Die Kommunikation zwischen Bauherr, Architekt und Statiker wird als kritisch betrachtet. …
- … Stahlmenge: Bauunternehmer-Lösung birgt Risiken! wird davor gewarnt, die Stahlmengenermittlung dem Bauunternehmer zu überlassen, da dies zu Problemen bei der Abrechnung und Haftung führen kann. Es ist entscheidend, die Bewehrung vor dem Betonieren vom Statiker abnehmen zu lassen (siehe ✅ Bewehrungsabnahme: Statiker vor Betonage prüfen lassen!). …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Änderung der Stahlmengenermittlung durch den Statiker werden kontrovers diskutiert. Einige Nutzer empfinden die …
- … hinweisen, dass es sich um eine honorierte Leistung handelt (siehe Stahlmengenermittlung: Honorierte Leistung nach HOAIAbk.). Es wird auch die Möglichkeit diskutiert, günstigere …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten zwischen Architekt und Statiker im Vorfeld eindeutig ab. Holen Sie Angebote von mehreren …
- … 1776228613,/forum/architektur/11338.php,/forum/architektur/10959.php,/forum/architektur/10863.php,/forum …
- … /architektur/10728.php,/forum/architektur/10549.php,/forum/architektur/10476.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - VOB/B-Abrechnung prüfen: Recht auf Einsicht in Skizzen, Lieferscheine & Aufmaß?
- … Das Aufmaß muss nachvollziehbar und prüffähig sein. Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsverzeichnis, Mengenermittlung. …
- … und nachvollziehbar ist, dass sie von einem sachkundigen Dritten (z.B. Architekt, Ingenieur) geprüft werden kann. Sie muss alle relevanten Informationen und Belege enthalten. Verwandte Begriffe: Aufmaß, Leistungsverzeichnis, Rechnungsprüfung. …
- … Was bedeutet prüffähige Abrechnung?Eine prüffähige Abrechnung ermöglicht es einem sachkundigen Dritten (z.B. Architekt, Ingenieur), die Abrechnung nachzuvollziehen und zu überprüfen. Sie muss …
- … 1776244906,/forum/architektur/11219.php,/forum/architektur/11085.php,/forum/architektur/11077.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen
- … Ermittlung der Massen ist entscheidend für die Kalkulation und Abrechnung.Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Abrechnung, Aufmaß …
- … Verantwortung für die Planung und Durchführung des Projekts.Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekt …
- … Die Rolle des Architekten bei der RechnungsprüfungWie Architekten Bauherren bei der Prüfung von …
- … Bauherren-Sicht: Architekt als Kontrolleur der Kostenvoranschläge …
- … Er hat den Architekten beauftragt, damit unter anderem die Kostenvoranschläge auch eingehalten werden. Ich denke, das ist im vorliegenden Fall sein Hauptinteresse (nicht der Betrug). …
- … Wenn der Architekt das auch noch gutheißt, bedeutet das für den Bauherrn zunächst, …
- … dass der Architekt einen Fehler (von wem auch immer) vertuschen will und er als Bauherr soll ihn auch noch bezahlen. Daher auch der Vorwurf der gemeinsamen Sache mit dem Unternehmer. …
- … Urteil: Architekt haftet bei Fehlern in der Rechnungsprüfung! …
- … Pflicht des Architekten zur Rechnungsprüfung …
- … Zu den Grundleistungen eines mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten gehört die umfassende Rechnungsprüfung. Diese hat in sachlicher und …
- … Lässt der Architekt eine ohne jegliche Spezifizierung der erbrachten Leistungen von einem bauausführenden Unternehmen …
- … Rechnungsprüfung: Architekt zwischen Bauherrenschutz und Ehrlichkeit …
- … Nach der gültigen Rechtsprechung hat der Architekt dabei nur Fehler zu Lasten seines Auftraggebers zu korrigieren, nicht aber …
- … Rechnungsprüfung: Architekt haftet gegenüber dem Bauherrn …
- … sich keine Rechte herleiten. Das gilt namentlich für den Prüfvermerk des Architekten. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der der Rechnung …
- … Der Architekt ist nur berechtigt, die in der Rechnung gestellten Forderungen des Bauunternehmers …
- … kann es sein, dass deshalb bei vielen Handwerkern eine Aversion gegen Architekten vorhanden ist? …
- … Architektenseitig steckt mannatürlich in einer Zwickmühle, denn man müsste eigentlich die Interessen des Bauherrn vertreten, andererseits will man womöglich mit den Handwerkern auch später zusammenarbeiten ... …
- … Architekt: Sachwalter des Bauherrn, kein Schiedsrichter! …
- … Architekt? schiedsrichter …
- … es der weltverbessernden Grundeinstellung mancher sendungsbewussten Architekten widerstrebt - sie bleiben die sachwalter des Bauherrn uns sonst gar nichts! sie sind weder schiedsrichter noch ist ihre Prüfung gottgleicher richterspruch. …
- … die falsche Abrechnung wird nach guter Sitte mit einer Schlusserklärung des Unternehmers fixiert! im übrigen gibt es es auch den Fall der Falschprüfung durch den Architekten! wer kennt nicht die großzügigen Massenberechnungen! was finden Rechnungsprüfer …
- … und liebe Architekten! die aktuelle Rechtsprechung zur Honorarschlussrechnung entlässt euch nicht aus der …
- … Rechnungsprüfung: Architekt darf Unternehmer nicht helfen! …
- … das auch OK. Denn der Architekt ist nicht der Moralapostel des Bauherren. Wenn dieser keinen Charakter hat, ist es nicht Sache des Architekten, ihm diesbezüglich auf die Sprünge zu helfen. Der Architekt …
- … Freilich ist fraglich, was der Bauherr aus einem solchen Pflichtverstoß des Architekten rechtlich herleiten kann. Denn der Handwerker kann seinen Fehler jederzeit …
- … bemerken und korrigieren, auch ohne dass ihn der Architekt direkt darauf hinweist ... …
- … ganz zu schweigen von der guten Architektensitte der Schlussprüfungserklärung bzw. Anerkennung der Prüfung der Schlussrechnung durch …
- … als bester Bauleiter auch niemals dahinterkommen werden. der Schuh passt dem Architekt nicht, weil ihm der Einblick fehlt! …
- … dagegen sollten Architekten immer …
- … Moralischen gleichstand zwischen AGAbk. und AN zu erwirken. diesen Zahn des architektonischen Sendungsbewusstseins sollten alle Architekten sich mal ziehen lassen! Moral …
- … im Entwurf und in der Planung - da ärgert mich das Architektenvolk am meisten, denn: …
- … mich doch eindeutig aus, oder? nachfordern ist nicht!? und als sorgsamer Architekt machst du da den definitiven Deckel drauf! …
- … Rechnungsprüfung: Architekt informiert Unternehmer – erlaubt? …
- … wie gehabt. Architekt fällt Differenz auf. Jetzt ruft er aber den Unternehmer an und macht ihn darauf aufmerksam. Unternehmer stellt neue Rechnung, das alte Papier wird weggeschmissen und keiner kann dem Architekt an die Karre fahren. Und Bauherr bekommts nicht mit. Ich …
- … Schlussrechnung: Architekt und Bauherr müssen Vertragssumme beachten …
- … in der az was nicht ansetzt ist das grobe Dummheit des Architekten samt Bauherrn wenn beide meinen das wird nicht mehr abgerechnet. …
- … und bitte nichts durcheinandermischen, auch wenn das die inspiration des Architekten im entwurflichen fördert! in den Leistungsphase 6 (lph 6) bis …
- … oder meinst du der bauspediteur (nachträger) bekommt freundliche Hinweise? und der Architekt steht immer gewehr beim Fuß des bh wenn er von ihm …
- … wird aber offenbar nur der Vergleich zu dem sein, was der Architekt gem. DINAbk. 276 zu erbringen hatte oder max. Kontrolle der Abschlagsrechnungen. …
- … Rechnungsprüfung: Architekt im Sinne des Bauherrn – Logik? …
- … Der Bauherr zahlt den Architekten damit er die Rechnungen prüft, wozu er selbst nicht in …
- … Architekt: Berufspflichten und Gewissen bei Rechnungsprüfung …
- … die Bautheologie ist im kommen - drum tragen alle Architekten schon seit Jahren schwarz ... …
- … Rechnungsprüfung: Architekt im Sinne des Bauherrn – Laienmeinung …
- … Problem. Es kann nicht Sache des von BH beauftragten und BEZAHLTEN Architekten sein, dem Bauunternehmer auf die Sprünge zu helfen. Empfehlenswerte Alternative …
- … Nach Korrektur durch Architekt sieht diese Rechnung wie folgt aus: …
- … Rechnungsprüfung: Architektenkammer als ergiebige Adresse? …
- … Rechnungsprüfung: Schiedsverfahren mit der Architektenkammer …
- … OT: Architekt wettert gegen eigene Truppen …
- … Rechnungsprüfung: Architekt vertritt Interessen des Auftraggebers …
- … vor Gericht. Spruch des richters: der Architekt hat die Interessen des ag zu vertreten und somit die Summen nicht nach oben zu korrigieren. …
- … Beim Architekten gibt es zwar eine Bindung an dessen Honorarschlussrechnung. Auch …
- … Erteilt ein Architekt nach der HOAIAbk. eine Schlussrechnung, so liegt darin regelmäßig die Erklärung, …
- … 242 BGBAbk. dar. Es müssen in jedem Einzelfall die Interessen des Architekten und die des Auftraggebers umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden …
- … Notabene: Nicht stets ! Bindend ist die Schlussrechnung des Architekten im Wesentlichen nur, wenn sich der Bauherr darauf einrichten konnte, …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten des Architekten bei der Rechnungsprüfung, insbesondere wenn Massenansätze erhöht wurden und ein …
- … Betrugsverdacht besteht. Es wird erörtert, ob der Architekt primär die Interessen des Bauherrn vertreten muss oder auch eine Verantwortung gegenüber dem Unternehmer hat. Die bindende Wirkung von Schlussrechnungen und die Rolle der HOAIAbk. werden ebenfalls thematisiert. Einigkeit besteht darin, dass der Architekt Fehler zu Lasten des Bauherrn korrigieren muss, während die Behandlung …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Urteil: Architekt haftet bei Fehlern in der Rechnungsprüfung!, gehört die umfassende Rechnungsprüfung …
- … zu den Grundleistungen des Architekten und muss sachlich sowie rechnerisch erfolgen. Ein Pflichtverstoß kann Schadensersatzansprüche des Bauherrn nach sich ziehen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Architekt: Berufspflichten und Gewissen bei Rechnungsprüfung wird auf die Berufspflichten …
- … des Architekten hingewiesen, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem entgegengebrachten Vertrauen gerecht zu werden. Dies impliziert eine moralische Verpflichtung zur Korrektheit, die über die rein rechtliche hinausgeht. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich bewusst sein, dass die HOAIAbk. keine detaillierten Anweisungen zur Rechnungsprüfung enthält (siehe HOAI: Keine konkreten Anweisungen zur Rechnungsprüfung!). Es ist ratsam, im Architektenvertrag klare Vereinbarungen über den Umfang der Rechnungsprüfung zu treffen …
- … und gegebenenfalls einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, um die Abrechnung zu überprüfen. Architekten sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen …
- … 1776243975,/forum/architektur/10864.php,/forum/architektur/10527.php,/forum/architektur/10487.php,/forum/architektur/10129.php,/forum/aussenwaende/12796.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - LV-Fehler bei Altbausanierung: Kostenkontrolle, Architektenhonorar & Finanzierung sichern?
- … LV-Fehler in Altbausanierung? Architektenhonorar, Kostenkontrolle & Finanzierung sichern. Tipps zur VOBAbk.-konformen Abrechnung & Liquiditätsplanung! …
- … LV Fehler, Altbausanierung, Kostenkontrolle, Architektenhonorar, VOB, Finanzierung, Liquiditätsplanung, Rohbau, Abrechnung …
- … Gleich vorab, unsere Architektin leistet gute Arbeit soweit es um die Umsetzung geht, Zahlen sind aber offensichtlich nicht ihre Stärke. Sanierung Altbau 1850, Vergabe der Einzelgewerke mit LVAbk. nach VOBAbk., Planerin dafür auch beauftragt. …
- … Der Rohbauer hat natürlich sein Geld schon bekommen, WDVS sollte halt möglichst auch noch gemacht werden. Unsere Idee ist nun, die letzte Architektenrate (ca. 7-10 T , fällig ca. 12/04) erst …
- … großen Teil von unserer Planerin zu vertreten ist. Prügeln jetzt alle Architekten los, oder gibt's zumindest einen, der das als vernünftigen …
- … Fehlerhafte Mengenermittlung: Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Mengen. …
- … Architektenhonorar: Klären Sie die Honorarvereinbarung mit Ihrer Architektin und lassen Sie sich die Abrechnung detailliert erläutern. …
- … Architektenhonorar …
- … Die Vergütung für die Leistungen eines Architekten, geregelt durch die HOAIAbk.. Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Kosten, …
- … Wie berechnet sich das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekt …
- … erfordert eine hohe Koordination und Bauleitung durch den Bauherrn oder einen Architekten. …
- … ArchitektenvertragRechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … 🔴 LVAbk.-Fehler: Budgetüberschreitung – Architekt haftet? …
- … Den Ersatz höherer Baukosten oder Drittelfinanzierung streben Sie nicht an. Sie wissen aber nicht genau, ob Sie Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Finanzierungskosten und/oder Anspruch auf Schadenersatz wegen Vergabefehlern haben. Einfach gute Miene machen kommt für Sie nicht in Frage, eine schwierige Situation muss gelöst werden. Sie wollen durch In-den-Raum-stellen eventueller Ansprüche erreichen, dass das Zahlungsziel für das Architektenhonorar gestreckt wird. Ein unglücklicher Schwebezustand, der genauer präzisiert werden …
- … andererseits besteht die Chance auf Schadenersatz. Bei Variante 1 hat die Architektin ihr Honorar gesichert, bekommt es nur später. Bei Variante 2 …
- … 🔴 Altbausanierung: Architektin entlassen wegen LVAbk.-Fehlern? …
- … letzten Tagen stellt sich jetzt eher die Frage, ob wir unsere Architektin 'von ihrer Arbeit entbinden', sprich rauswerfen können. Neben den …
- … Ob Architekt oder Rechtsanwalt und egal ob's um Berufskollegen geht: Gibt es …
- … ✅ Architektenvertrag kündigen: Honoraransprüche & Gründe …
- … Was Sie wollen ist vergleichsweise moderat: eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund, Bezahlung aller bisher erbrachten Architektenleistungen. …
- … Anwalt prüfen lassen (falls Sie das anstreben). Stichworte: Honorarkürzung wegen mangelhafter Architektenleistung, Schadenersatz. Anspruchsgrundlagen gibt es viele. Schauen Sie sich in einer …
- … LVAbk.-Fehler bei Altbausanierung: Kostenkontrolle & Architektenhaftung …
- … Altbausanierung, die zu Budgetüberschreitungen führen. Es wird die Frage der Architektenhaftung, möglicher Schadenersatz und die Notwendigkeit einer Kündigung des Architektenvertrags erörtert. Alternativ wird ein Kompromiss angestrebt, um die Zusammenarbeit …
- … 🔴 Wichtig/Achtung: Im Beitrag 🔴 LVAbk.-Fehler: Budgetüberschreitung – Architekt haftet? wird das Risiko der Budgetüberschreitung durch fehlerhafte LV-Mengen und deren mögliche Konsequenzen für die Finanzierung beleuchtet. Es wird diskutiert, ob die Architektin für die entstandenen Mehrkosten haftbar gemacht werden kann. …
- … 🔴 Wichtig/Achtung: Im Beitrag 🔴 Altbausanierung: Architektin entlassen wegen LVAbk.-Fehlern? wird die Möglichkeit einer Kündigung des Architekt …
- … Architektenvertrags einen neuen, sachkundigen Verantwortlichen für die Bauleitung zu suchen. Siehe …
- … auch ✅ Architektenvertrag kündigen: Honoraransprüche & Gründe. …
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