Architektenhonorar: Wann fällt es an? Kosten für Erstgespräch & Angebotslegung?
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Architektenhonorar: Wann fällt es an? Kosten für Erstgespräch & Angebotslegung?

Hallo Fachleute,
eine Frage,
ich möchte ein Haus bauen, gehe also zu einem Architekten, habe zwei treffen mit Ihm, wo er mir sein Angebot unterbreitet (Zeichnungen, Honorar-Berechnungen. Das erste Angebot war für uns nicht finanzierbar und im zweiten versuchter er die Kosten zu senken, was nicht im von uns gewünschten Umfang gelang, weiterhin kam es zu keiner Übereinstimmung seiner Planung mit unseren Vorstellungen.
Es kam zu keinen weiteren Treffen mehr und wir brachen den Kontakt ab. Nach über einem Jahr bekomme ich jetzt eine Rechnung über einige €.
Was passiert eigentlich wenn ich 3 Architekten aufsuchen muss, bis ich einen finde mit dem ich bauen möchte. muss jeder dann bezahlt werden? dann bin ich ja pleite bevor ich anfangen kann. Kann doch nicht sein, oder?
Gruß
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    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, wann ein Architektenhonorar fällig wird. Grundsätzlich entsteht ein Honoraranspruch, wenn ein Architektenvertrag zustande gekommen ist und der Architekt Leistungen erbracht hat.

    Ein Honorar für ein Erstgespräch ist nicht selbstverständlich. Es ist üblich, dass ein erstes Kennenlernen und die Besprechung Ihrer Vorstellungen kostenlos sind. Allerdings kann der Architekt darauf hinweisen, dass das Gespräch kostenpflichtig ist. Dies sollte im Vorfeld transparent kommuniziert werden.

    Auch für die Angebotslegung selbst entsteht in der Regel noch kein Honoraranspruch, da dies als Akquiseleistung des Architekten gilt. Wenn jedoch im Rahmen der Angebotslegung bereits detaillierte Planungsleistungen erbracht werden, kann dies anders sein. Ein klarer Architektenvertrag ist hier wichtig.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit dem Architekten, welche Leistungen im Erstgespräch und bei der Angebotserstellung enthalten sind und ob diese kostenpflichtig sind. Achten Sie auf einen transparenten Architektenvertrag, der alle Leistungen und Honorare detailliert aufführt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt. Er sollte alle Leistungen, Honorare und Zahlungsbedingungen detailliert aufführen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und bietet eine Orientierung für Bauherren und Architekten.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Honoraranteil verbunden.
    Verwandte Begriffe: Planung, Bauleitung, Objektbetreuung
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und Nebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Baubudget, Gesamtkosten
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für den Bau eines Gebäudes zu erhalten. Der Architekt unterstützt den Bauherrn bei der Erstellung und Einreichung des Bauantrags.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Bauordnung
    Objektplanung
    Die Objektplanung umfasst die Planung und Gestaltung eines Gebäudes unter Berücksichtigung der funktionalen, gestalterischen und technischen Anforderungen. Sie ist eine der Hauptleistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Detailplanung
    Bauleitung
    Die Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten auf der Baustelle. Der Architekt stellt sicher, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Baubetreuung, Bauüberwachung, Projektsteuerung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann entsteht ein Honoraranspruch des Architekten?
      Ein Honoraranspruch entsteht, sobald ein Architektenvertrag geschlossen wurde und der Architekt entsprechende Leistungen erbracht hat. Dies kann die Planung, Bauleitung oder andere vereinbarte Leistungen umfassen. Die genauen Details sind im Architektenvertrag festgelegt.
    2. Ist ein Erstgespräch mit einem Architekten immer kostenlos?
      Nein, ein Erstgespräch ist nicht immer kostenlos. Viele Architekten bieten ein kostenloses Kennenlerngespräch an, um die Projektanforderungen zu besprechen. Es ist jedoch ratsam, im Vorfeld zu klären, ob für das Erstgespräch Kosten anfallen, um Missverständnisse zu vermeiden.
    3. Muss ich ein Honorar zahlen, wenn mir das Angebot des Architekten nicht zusagt?
      Wenn das Angebot des Architekten nicht zusagt und kein Architektenvertrag geschlossen wurde, besteht in der Regel kein Honoraranspruch für die Angebotslegung selbst. Anders kann es sein, wenn im Rahmen der Angebotserstellung bereits detaillierte Planungsleistungen erbracht wurden, die über eine reine Kostenschätzung hinausgehen.
    4. Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie für das Architektenhonorar?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Honorars und bietet eine Orientierung für Bauherren und Architekten. Allerdings sind die Honorare innerhalb bestimmter Grenzen verhandelbar.
    5. Wie kann ich sicherstellen, dass das Architektenhonorar transparent und fair ist?
      Um sicherzustellen, dass das Architektenhonorar transparent und fair ist, sollten Sie einen detaillierten Architektenvertrag abschließen, in dem alle Leistungen und Honorare klar aufgeführt sind. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Architekten und holen Sie sich gegebenenfalls eine unabhängige Beratung ein.
    6. Was passiert, wenn ich mit der Leistung des Architekten nicht zufrieden bin?
      Wenn Sie mit der Leistung des Architekten nicht zufrieden sind, sollten Sie dies zunächst mit dem Architekten besprechen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und sich von einem Anwalt beraten lassen.
    7. Welche Unterlagen sollte ich vor dem Gespräch mit einem Architekten vorbereiten?
      Vor dem Gespräch mit einem Architekten sollten Sie alle relevanten Unterlagen vorbereiten, wie z.B. Grundstückspläne, Bauzeichnungen, Fotos, eine detaillierte Beschreibung Ihrer Wünsche und Vorstellungen sowie Ihr Budget. Je besser Sie vorbereitet sind, desto effektiver kann das Gespräch verlaufen.
    8. Kann ich das Architektenhonorar von der Steuer absetzen?
      Ob Sie das Architektenhonorar von der Steuer absetzen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. ob es sich um einen Neubau, eine Sanierung oder eine Vermietung handelt. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

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      Wichtige Klauseln und Inhalte eines Architektenvertrags im Überblick.
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      Grundlagen und Beispiele zur Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI.
    • Baufinanzierung: Tipps für die Planung
      Wie Sie Ihre Baufinanzierung optimal planen und Stolperfallen vermeiden.
    • Baugenehmigung: So bekommen Sie sie
      Schritte und Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung.
    • Architektenleistungen: Was Sie erwarten können
      Überblick über die verschiedenen Leistungen eines Architekten im Bauprozess.
  2. Architektenhonorar: Kostenloses Angebot vs. Bestellung

    oder doch?
    sonst bestell ich mir mal ein paar Fachleute, die "probeweise" mein Haus
    bauen. weil jeder nur 50 statt der erforderlichen 500 Stunden daran arbeitet,
    betrachte ich das von jedem als kostenloses Angebot 😉
    worauf es ankommt: ich bestelle! wen oder was ich bestelle und dann auch
    bezahle, ist durch verkehrssitte oder Honorarordnung geregelt.
    übrigens, viel Spaß beim handeln mit rechtsanwälten und Ärzten  -  da geht
    genauso wenig!
    ach ja, falls jemand gern umsonst und kostenfrei arbeiten möchte  -  da
    gibt's genug Möglichkeiten für das gemeinwohl tätig zu werden, die nur
    kaum jemand wahrnimmt 🙂
    . auch kaum Architekten, warum auch!
  3. Architekt Erstberatung: Kosten, Realisierbarkeit & Raumprogramm

    Hallo jens
    ja, das kann dir natürlich im Extremfall passieren.. ;--)
    in der Regel ist es jedoch so, das du ja mit deinen Vorstellungen (Raumprogramm, Größe der Flächen), evtl. auch mit Fotos von Häusern, die du gut findest, zum Architekten gehst. dieser wird sehr schnell erkennen, ob dein Wunsch realisierbar ist und ob ihr zusammenpasst. bei den meisten Architekten ist die erste Beratung auch kostenlos. Vorentwürfe kostenlos zu verlangen, halte ich allerdings schon für übertrieben.. und sind in der Regel auch nicht notwendig. bei einfamilienHäusern geht oft nur der Grundsatz "design to cost", das heißt, du gibst dein Budget für die reinen Baukosten vor und der Architekt plant anhand dieses limits. er muss keinen Vorentwurf machen, um festzustellen, das er es evtl. nicht hinkriegt. du musst natürlich auch offen dafür sein, wenn er sagt. "jens, schraub deine Ansprüche runter.. oder mach es etwas kleiner ... ".
    bei einem ersten treffen verklickert dir der Architekt ja erstmal, wie so eine Planungs- und Bauphase (Planungsphase, Bauphase) abläuft und ob dein Bauvorhaben mit dem angestrebten Budget und auf dem Grundstück überhaupt machbar ist. naja, ich weiß ja nicht, wie es meine Kollegen machen, einige gehen ja sofort ins Eingemachte und zeichnen gleich los. Ich bin da eher für Annäherung durch Beratung ... ohne gleich was zu zeichnen. 3-5 Stunden kostenlose Beratungsarbeit ist bei der aquise dann wohl angemessen ...
    wer ganze Vorentwürfe kostenlos verlangt, den halte ich für einen schlechten Vertragspartner, der sollte dann lieber gleich zu einem Bauträger gehen und Häuser von der Stange kaufen..
    finde ich aber gut, jens, das du mit einem Architekt bauen willst. es lohnt sich, wenn du erstmal den richtigen gefunden hast ... ;--)
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  4. Baukosten: Reduzierung des umbauten Raums beim Generalübernehmer

    Hallo Herr Rossi
    ich baue jetzt mit einem Generalübernehmer (siehe Beiträge unter Neubau "es geht bald los)
    Wir sind zu ihm hingegangen und haben unsere Vorstellungen abgegeben. Er zeichnete drauf los und gab uns einen Kostenrahmen der unsere Vorstellung bei weitem übertraf. Er meinte wir sollen den umbauten Raum reduzieren um kosten zu sparen. Daraufhin zeichneten wir also neu. Nach seiem Vorschlag hin wurde der Drempel reduziert und das Obergeschoss verkleinert, da der Grundriss bleiben sollte. Das nächste Gespräch verlief dann ganz schlecht, da er den Grundriss verkleinerte und den den Drempel wieder erhöhte. Auch dort bekamen wir seine Skizzen mit (nicht von uns verlangt, sondern freiwillig). Er fertigte uns dann einen Entwurf der Baukostenaufstellung an, mit seinen Honoraren, Gewerkekosten usw. Wir riefen ihn dann an, um ihm mitzuteilen, dass das Bauvorhaben gestoppt wird, da mein Arbeitgeber in drohender Insolvenz war und bat um Rückruf. Dieser erfolgte nie und für uns war die Sache gegessen. Nun meldet er sich über ein Jahr später wieder ☹
    Wir hätten am Anfang gerne mit ihm gebaut, aber Aufgrund des zweiten Gespräches kamen wir nicht zusammen. Das ist halt das Problem mit dem Architekten 😉
    Gruß
  5. Architektenhonorar: Vergleich mit Beratungskosten anderer Freiberufler

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Vergleich mit anderen Freiberuflern
    Der im Posting von Markus angeklungene Vergleich mit Freiberuflern anderer Sparten ist gar nicht schlecht. Wenn ich z.B. einen komplizierteren Kaufvertrag entwerfen lassen möchte und suche hierzu 3 Anwälte auf um mich beraten zu lassen, werde ich die Beratung allen bezahlen müssen. Oder suche ich 3 Ärzte als Spezialisten auf, um mich über eine Hüftgelenksoperation beraten zu lassen, werde ich auch 3x bezahlen. Am Ende werde ich dorthin gehen wo ich mich am besten aufgehoben fühle. Auch die Architektensuche ist Vertrauenssache. Die Chemie muss stimmen und der Architekt muss mir sagen was er für mich tun kann und ob mein Bauwunsch realisierbar ist. Im Gegensatz zu den oben genannten Berufsgruppen wird ein Architekt aber erste grundlegende Beratungen im Rahmen seiner Akquisition erbringen. Der Unterschied zu einem Erstgespräch beim Bauträger liegt darin, dass der Architekt produktunabhängig ist und über den Tellerrand hinausschaut, während der Bauträger aus seinem eingeschränkten Produktfundus schöpft. Er mag hierbei den Vorteil von Hochglanzprospekten und fertigen Listen haben, die Auswahl und Individualität ist aber begrenzt. Der Architekt wiederum wird das passende Haus für Sie nicht in vergleichbarer Hochglanz-Form in der Schublade haben, da der individuelle Entwurf erst entstehen muss.
  6. Architektenplanung: Finanzierbarkeit vs. Typenhaus-Alternative

    jau, das stimmt schon, ...
    aber dann müsste ich zum Architekt gehen und sagen: "mach mal" und nicht : "wollen Sie? "
    Das Haus sah ja auch zeichnerisch sehr schön aus, aber es war halt nicht finanzierbar ☹ Nun habe ich von einem Typenhaushersteller das Haus so zusammengestellt, das es 90 % dem entspricht was ich wollte. Die anderen 10 % sind nicht mehr finanzierbar gewesen.
    Gruß
  7. Architektenvertrag: Geschuldeter Erfolg – Was bedeutet das?

    Foto von Lieselotte Tussing

    @Bruno
    hast du nicht irgendwo hier mal was von geschuldetem Erfolg geschrieben?
    • Name:
  8. Architektenleistung: Mangel bei Überschreitung des Kostenrahmens

    Foto von

    @Tu
    Der Hintergrund der Frage hat sich mir erst beim zweiten Lesen erschlossen. Ja, es ist richtig, die Architektenleistung muss frei von Mängeln sein. Und ein Mangel kann vorliegen, wenn der Bauherr die Planung eines Hauses wünscht das 200.000 € kostet und ich plane ihm eins das zwar schön ist aber 300.000 € kosten wird. Thema verfehlt, Ziel nicht erreicht. Eine spitzfindige aber mögliche Variante den Kollegen ums Honorar zu bringen *schäm*. Rechtsprechung kenne ich dazu allerdings nicht.
    Aber ich weiß nicht was zwischen potentiellem Bauherrn und Architekten in diesem konkreten Fall besprochen wurde. War z.B. nur der Wunsch nach einem Haus mit 150 m² da und stellt der Bauherr nach Vorliegen von Plan und Schätzung fest dass er das nicht finanzieren kann, dann sehe ich keinen Mangel in der Planung, sondern im Geldbeutel des Bauherrn.
  9. Architektenhonorar: Bestätigung der Schlussfolgerung

    Foto von

    danke!
    Kann durchaus sein, dass dein Schluss richtig ist, Bruno (weibliche Logik denkt etwas 'kurvenreicher' 😉 und kommt mitunter zu anderen Ergebnissen.
    • Name:
  10. Architektenangebot: Kostenüberschreitung nach telefonischer Richtschnur

    Hallo Bruno,
    wir hatten den Architekten angerufen um eine Richtschnur zu haben wie groß unser Bau sein kann. Er erzählte mir am Telefon etwas von ca. 2500-2800 DM/m² umbauten Raum. Daraufhin planten wir eine Größe von ca. 150 m². Als wir dann das erste Angebot bekamen lagen wir bei 3600 DM. Das war dann natürlich eindeitig zu viel. Dann kam es zum Zweitgespräch um die Kosten zu senken. Nun ja, und dann s.o. (Drempel/Grundriss/Insolvenz). Wir machten ihn drauf aufmerksam, dass das Bauvorhaben gestoppt wird und baten um Rückruf, der dann nicht erfolgte, dafür dann halt die Rechnung jetzt. Die Begründung liegt daran das ein Architekt keine Angebot! macht und wir ja Vorentwurfsplanung (Skizzen vom Azubi;-)) ), Kostenaufstellung bekommen hätten.
    Nun ja Gruß wahrscheinlich Pchgehabt und nie wieder Architekt (Falls ich nochmal baue 😉
    Es gibt dort noch mehr Bilder
  11. Architektenkosten: Ungewöhnlich hohe Preise im Bauvorhaben?

    puuh!
    der bau sollte nicht im teuersten Bayern entstehen?
    das preisgefüge empfinde ich schon als etwas *ungewöhnlich*  -  um nicht zu
    sagen: hoch.
    wenn Architekt von vornherein alle (und da wird oftmals geschlampt, kostet ja
    auch Geld) kostenrelevanten Parameter kennt, dürfte das IMHO nicht
    passieren.
    die Frage nach der Ursache für das kostenproblem müssten sie sich selbst
    stellen, das ist von außenstehenden kaum zu beurteilen. wenn sie selbst
    "frei von schuld" sind, wär das vielleicht (vorsicht, RA fragen) ein zu diskutierendes
    Thema.
    andererseits kann ich mir angesichts rossis "design to cost" nicht
    vorstellen, wie baukostenkalkulationen derartig explodieren können, böse
    zungen behaupten ja, das wäre nur in der Praxis bei großaufträgen möglich 😉
  12. NRW: Unklare Gewerkekosten beim Architektenhonorar

    Nein, in NRW
    quasi im Bergischen Land 😉
    ich kenne zwar die Gewerkekosten, habe aber kein Ahnung was alles drin ist, z.B. Elektro, wie viele Steckdosen und Schalter! woher also der Preis, habe ich nie Erfahren
    Gruß
  13. Architektenwahl: Anforderungen, Limit & persönliche Klärung

    Hallo jens
    also ich weiß ja nicht im einzelnen, was du mit deinem Architekten besprochen hast, deshalb kann ich hier auf dein eigentliches Problem im Prinzip gar nicht richtig eingehen. es sieht ja fast so aus, als ob ihr ihm euer Limit nicht explizit dargelegt habt? ich würde ihn jetzt einfach mal anrufen und die Sache persönlich klären. jetzt aber die gesamte Architektenschaft zu verdammen, halte ich für etwas verfrüht ;--).
    wenn ihr mit 2500  -  2800 dm /m² kalkuliert habt und somit als reine Baukosten 375.000  -  400.000 dm zur Verfügung habt, dürfte es kein Problem sein, für das Geld ein Haus zu erstellen, das durchschnittlichen Anforderungen genügt. für 375.000 muss man kein Haus von der Stange kaufen! ein m² -Preis jenseits von 3000 dm ist entweder luxuriös ausgestattet, hat eine komplizierte Kubatur oder es gibt Gründungsschwierigkeiten, anders kann ich es mir nicht erklären.
    was mich stutzig macht, ist die Aussage, das es sich um ein "Angebot" handelt. Architekten dürfen keine Angebote für Häuser machen, sie können nur vorab schätzen. ein Angebot kommt dann später vom Unternehmer. Ich frage mich deshalb, an wen sie da wohl geraten sind. gucken sie doch mal in der Architektenliste NRW, ob der gute man überhaupt Architekt ist ... das steht im Internet auf der Seite der Kammer (http://www.akNRW.de ).
    schöne Grüße erstmal
    • Name:
    • Herr Rossi
  14. Architektenvertrag: Durchsetzbare Ansprüche ohne Vertrag?

    Vertrag oder nicht?
    Ist eine schwierige Frage (moralisch). Aber ich würde mal sagen: Solange kein Vertrag mit dem Architekten existiert, gibt's auch keine durchsetzbaren Ansprüche von seiner Seite.
    Ich hatte auch mal so einen Fall. Der erste Architekt (willkürlich von mir angerufen) zeichnete mir für eine Bauvoranfrage eine ganz grobe Skizze, Zeitaufwand ca. 3 Std. Ich habe ihn gebeten, eine Rechnung darüber zu stellen, er meinte dass laufe unter Akquise. Später habe ich dann einen anderen Architekten genommen, worauf mir der ursprüngliche auch eine Rechnung über die paar Stunden gestellt hat. Habe ihn an seine Äußerung von früher erinnert, das war's.
    Die Grenze zwischen Akquise und abrechenbarer Leistung ist recht grau: Bei vielen öffentlichen Ausschreibungen gehen Architekten extrem in Vorleistung, ohne dass dafür eine Entlohnung gesichert ist.
    Auch wenn die rechtlich die Sache komplexer ist, aber ich würde sagen: Macht der Architekt keinen Vertrag, dann gibt's auch keinen Anspruch. Als Profi weiß er um die bindende Kraft des Vertrages, gleichzeitig gibt er damit für seinen Kunden zu erkennen, dass es ab jetzt richtig Geld kostet.
    Die Argumentation mit Ärzten und Anwälten zieht irgendwie nicht: Ein Arzt macht keine Akquisebehandlung ("ich nehme ihn mal den Blinddarm umsonst raus, bei der Niere wird dann allerdings gezahlt") und ein Rechtsanwalt in der Regel auch nicht.
    Viele Grüße,
    Thomas Walter
  15. Architektenberatung: Gebührenpflicht im Vergleich zu anderen Berufen

    Foto von

    mir ging es um die Einstellung zur Arbeitsleistung von Freiberuflern
    @Thomas Walter: Mit meinem Vergleich Arzt/Anwalt/Architekt wollte ich nur ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es das Normalste der Welt ist dass Ärzte und Anwälte die Beratung als Gebührentatbestand haben, jedes Gespräch kostet und wird selbstverständlich bezahlt, während vom Architekten anscheinend erwartet wird dass er in der Beratungsphase umsonst arbeitet. Für mich hinkt eher, dass der Architekt in puncto Beratung in einen Topf mit Verkäufern von Bauleistung geworfen wird, die ihre Prospekte und Listen ausreichen und die 'Beratung' schwerpunktmäßig zur Akquise, also und nicht zum Problem, sondern zum eigenen Produkt, durchführen.
  16. HOAI: Vertragliche Fixierung vs. Bundesgesetz – Risiken?

    hm ...
    ob das hilft?
    ich fürchte, da kommt eher Verwirrung auf 😉
    Architekten- und ingenieurhonorar sollte zwar auch vertraglich fixiert sein  -  dennoch
    ist die HOAIAbk. (da wird die Honorierung geregelt) Bundesgesetz, das nicht
    einfach über den Haufen geworfen wird.
    daran 'rumzudoktern, halte eher für eine zweischneidige Angelegenheit, weil
    noch (für den Bauherrn) sehr viel ungünstigere Auslegungen möglich wären,
    immerhin kann die Annahme einer Architektenleistung als konkludentes handeln
    ausgelegt werden (gilt natürlich auch für Ingenieure), der Architekt darf
    vielleicht von einer Komplettbeauftragung ausgehen und im misserfolgsfall
    für entgangenen Gewinn Entschädigung verlangen .. usw. usf.
    ich als juristischer Laie will damit nur mal aufzeigen, was für ein
    strudel hier entstehen kann, vertieft werden muss das nicht, glaube ich 😉
    also, moralisch ist das für mich keine schwierige Frage  -  rechtlich schon sehr.
    wenn schon, dann wäre ein RA der richtige Ansprechpartner. ob das Sinn macht,
    kann aus der ferne kaum beurteilt werden.
  17. Architektenhonorar: Hohe Kosten für Vorentwurfsplanung – gerechtfertigt?

    erstmal danke für die guten Ratschläge ...
    werde mich am Montag wieder ausführlicher melden können. wollte nur schnell Danke sagen, damit man nicht denkt mich interessierts nicht 😉
    Schnell noch Daten:
    Hauspreis netto: ca. 330000
    Mittel III Stufe oder wie das heißt): ca. 21.000
    davon 13 % als Vorplanung ... : ca. 7200 DM
    Finde ich für 2 Gespräche sehr viel. und darum ging es mir ja auch. Nicht um ein Honorar von ein paar hundertern, die hätte ich ja bezahlt, aber die Summe halte ich für zu hoch. Wenn er innerhalbd der "Akuise" solche Pläne aufstellt und weiß das uns der Bau zu teuer war (erstentwurf) dann muss er doch vorher mal nachdenken;-))
    Gruß
  18. Architektenaufwand: Zeitaufwand für Vorplanung oft unterschätzt

    klingt plausibel ...
    besonders wenn ich an Architekten denke, die sich der Vorplanung schon den
    allerwertestens aufreißen  -  bei der Genehmigung und Werkplanung noch viel mehr.
    vielleicht waren's bei ihrem Architekten doch ein paar stündhen mehr? 🙂
    häufig wird der Zeitaufwand drastisch unterschätzt. passiert auch mir selbst viel zu oft, wenn ich nach Zeitaufwand kalkuliere (auch
    das gibt's in der HOAIAbk.).
    na, jedenfalls hoffe ich auf einigermaßen austarierte Meinungen und erinnere
    an den oftmals bestgehassten Spruch: "der Erfolg liegt in der Mitte! 😉
    das hat sowas von Mäßigung  -  aber was wahres ist dran, grad wenn man sich
    Gerichtsurteile vor Augen hält ...
  19. Architektenleistungen: Vorentwurfsskizzen & Kostenschätzung ohne Vertrag

    habe jetzt nochmal die Unterlagen mit
    Hallo, ich hoffe Sie haben alle das schöne Wetter genossen 😉
    Es gibt übrigens keinen Vertrag zwischen Architekt und uns, den hätten wir auch zum Schluss nie unterschrieben.
    Folgende Leistungen berechnet er
    Er hat uns 2 Vorentwurfsskizzen angefertigt und im zweiten Gespräch die Kostenschätzungen! als Entwürfe zugesand (Postweg). dazu sind keine weiteren Gespräche geführt worden. Ich schätze mal ca. 2 Stunden Aufwand maximal. Da es sich bei uns um ein absolutes Standardhaus handelte.
    Die Aktuellen Baukosten liegen dann bei 3200 DM ohne seine Leistungen
    Nun ja, mal sehen was noch passiert 😉
    Gruß
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenhonorar: Kosten für Erstgespräch & Angebotslegung – Was ist üblich?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wann Architektenhonorar anfällt, insbesondere für Erstgespräche und Angebotslegung. Es wird erörtert, ob Architekten verpflichtet sind, kostenlose Beratungsleistungen anzubieten, und wie sich dies im Vergleich zu anderen Freiberuflern verhält. Ein wichtiger Punkt ist die Bedeutung eines klaren Vertrags, um Ansprüche zu regeln. Die HOAIAbk. wird als relevante Honorarordnung erwähnt, aber auch deren Grenzen werden diskutiert. Die Finanzierbarkeit der Planung spielt eine entscheidende Rolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenleistung: Mangel bei Überschreitung des Kostenrahmens wird darauf hingewiesen, dass eine Architektenleistung mangelhaft sein kann, wenn die Planung die finanziellen Möglichkeiten des Bauherrn übersteigt.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Teilnehmer berichten von hohen Kosten für Vorentwurfsplanungen und Kostenschätzungen, wie im Beitrag Architektenhonorar: Hohe Kosten für Vorentwurfsplanung – gerechtfertigt?. Es wird diskutiert, ob diese Kosten angemessen sind, insbesondere wenn kein Vertrag besteht.

    ✅ Zusatzinfo: Es wird empfohlen, die eigenen finanziellen Grenzen und Vorstellungen dem Architekten klar zu kommunizieren, wie im Beitrag Architektenwahl: Anforderungen, Limit & persönliche Klärung betont wird. Dies hilft, unnötige Planungen und Kosten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab die Kosten für Erstgespräche und Angebotslegung mit dem Architekten. Achten Sie auf einen klaren Architektenvertrag, der die Leistungen und das Honorar regelt. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Architekten, um ein Gefühl für die üblichen Architekt Kosten zu bekommen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architektenvertrag: Durchsetzbare Ansprüche ohne Vertrag? bezüglich der vertraglichen Grundlagen.

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