Architekt wechseln vor Baubeginn? Kosten, Risiken & Alternativen prüfen
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt wechseln vor Baubeginn? Kosten, Risiken & Alternativen prüfen
gebeten. Gemeldet hat sich dann der Architekt des Teams, der sich erbot, das Haus mit uns zu bauen.
Bevor wir irgendwas zusagten, wollten wir in jedem Falle 'mal 'nen Preis hören. Auf unsere schon ziemlich ausführliche Beschreibung meinte er "Für 500.000 sollte das zu schaffen sein". Aber für einen genaueren Preis wollte er erst'mal "seine Handwerker" fragen. Als er dann anfing, Verbesserungsvorschläge zu unserem Grundriss zu machen und mit eigenen Zeichnungen ankam, haben wir ihn dann nochmal extra gefragt, ab wann er denn für seine Leistung Geld sehen will, und er hat gemeint, bislang sei noch alles kostenlos, kosten würde es erst "ab Baugesuch".
Nun ist aus dem "die Handwerker fragen" inzwischen eine komplette Ausschreibung geworden ("die Preise gefallen mir noch nicht"), das Baugesuch haben wir bekommen ("das kann ja nebenher laufen") und (unvorsichtigerweise?) auch eingereicht, aber ein richtiges Angebot bzw. eine fundierte Schätzung fehlt immer noch (nach groben Überschlagen landeten wir bei ca. 750.000!).
Da ich mich überfahren, schlecht informiert und total mulmig bei der Angelegenheit fühle, habe ich jetzt erstmal die Notbremse gezogen und alles gestoppt.
Ich hatte mich nebenher hier im Forum umgesehen, die HOAIAbk. studiert und Frage mich: Ist das normal? Der Mann schliddert mit uns ohne schriftlichen Auftrag durch fast sämtliche Leistungshasen ohne eine einzige abzuschließen. Die Antwort auf die Frage zum Preis lautete bisher immer: Ich bin noch nicht fertig, ich habe noch nicht alles. Ist der Mann super und schnell oder ein Chaot und unfähig? Sind wir völlig falsch an die Sache herangegangen, weil wir einen Preis von einem Architekten wollten?
Soll ich mir einen anderen Architekten suchen und dem Mann die Leistungen zahlen, die er inzwischen erbracht hat? Wie kann ich die Anteile abschätzen, die er von den verschiedenen Leistungsphasen erbracht hat? Soll ich nach Aufwand abrechnen lassen? Oder soll ich doch mit ihm weitermachen?
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Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Sie den Architekten wechseln sollen. Es ist wichtig, die Situation genau zu analysieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Zunächst sollten Sie den Architektenvertrag prüfen. Welche Leistungen wurden vereinbart? Welche Leistungsphasen sind bereits abgeschlossen? Wie ist die Kündigungsregelung?
🔴 Gefahr: Ein unüberlegter Architektenwechsel kann zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führen. Klären Sie die Honorarfrage mit dem aktuellen Architekten, bevor Sie einen neuen beauftragen. Lassen Sie sich die bereits erbrachten Leistungen detailliert auflisten und bewerten.
Ich empfehle, Angebote von anderen Architekten einzuholen und diese mit dem aktuellen Angebot zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation und Erfahrung des Architekten.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich eine unabhängige Beratung bei einem Anwalt für Baurecht oder einem Bausachverständigen, um die Situation rechtlich und fachlich bewerten zu lassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detailliert die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Kündigungsbedingungen enthalten.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Architektenvertrag - Baugesuch
- Ein Baugesuch ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Es enthält alle relevanten Unterlagen für die Prüfung des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Baugesuch, Bauordnung, Baurecht - Bauplanung
- Die Bauplanung umfasst alle planerischen Leistungen, die für die Errichtung eines Gebäudes erforderlich sind, von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung.
Verwandte Begriffe: Architektenleistung, Leistungsphasen, Baugesuch - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es richtet sich nach der HOAI und den vereinbarten Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was kostet ein Architektenwechsel?
Die Kosten hängen davon ab, welche Leistungen der alte Architekt bereits erbracht hat und wie die Kündigungsbedingungen im Vertrag sind. Es können Honoraransprüche für erbrachte Leistungen sowie Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Wechsel unberechtigt erfolgt. - Welche Risiken birgt ein Architektenwechsel?
Ein Architektenwechsel kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen, da sich der neue Architekt erst in das Projekt einarbeiten muss. Zudem besteht das Risiko, dass die Bauqualität leidet, wenn der neue Architekt nicht die gleiche Expertise wie der alte hat. - Wie finde ich einen guten Architekten?
Achten Sie auf Referenzen, Qualifikationen und Erfahrung des Architekten. Führen Sie ausführliche Gespräche und lassen Sie sich Beispiele seiner Arbeit zeigen. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. - Kann ich den Architektenvertrag einfach so kündigen?
Die Kündigung eines Architektenvertrags ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Prüfen Sie den Vertrag genau und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist in der Regel möglich, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt hat. - Was passiert mit den bereits erstellten Plänen?
Die Urheberrechte an den Plänen liegen in der Regel beim Architekten. Sie können die Pläne aber nutzen, wenn Sie das Honorar für die erbrachte Leistung bezahlt haben. Klären Sie die Nutzungsrechte im Vorfeld mit dem Architekten. - Wie viel kostet ein Architekt?
Die Kosten für einen Architekten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI legt Honorarsätze für verschiedene Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade fest. - Was sind Leistungsphasen?
Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Honorar verbunden. - Was ist ein Baugesuch?
Ein Baugesuch ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Das Baugesuch enthält alle relevanten Unterlagen, wie Baupläne, Baubeschreibung und Nachweise.
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Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter während der Bauphase. - Bausachverständiger hinzuziehen
Ein Bausachverständiger kann die Bauausführung überwachen und Mängel frühzeitig erkennen. - Finanzierung des Bauvorhabens
Die Finanzierung des Bauvorhabens sollte vor Baubeginn gesichert sein.
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Architektenleistung: Schriftliche Vereinbarung empfehlenswert!
Schriftverkehr?
fragen sie ihn nochmal, ab wann seine Leistungen was kosten und halten die Vereinbarung erst einmal schriftlich fest.
Lassen Sie sich das eine Lehre sein. In Zukunft alles protokollieren. Sie glauben gar nicht wie viele "Missverständnisse" auf dem Bau gibt.
Gruß -
Architekt wechseln? – Akquise & Qualifikation prüfen!
Das ist ja mal ...
'ne ganz neue Form der Akquise ... ☹
Sie sollten den Architekten wechseln, das hört sich ja schon wieder unglaublich an.
Einige fragen noch:
Ist der Mensch bei der Kammer als Architekt eingetragen?
Ist die Baugenehmigung bereits erfolgt?
Haben Sie die Aufforderung ein Angebot zu erstellen schriftlich gemacht und haben Sie das Angebot schriftlich erhalten?
Haben Sie die Möglichkeit uns die Grundrisse ins Netz zu stellen? -
Architekten-Beauftragung: Kostenrahmen & Aufgabenstellung klären
Hallo Herr H Handelt dieser Architekt eigentlich nur ...
Hallo Herr H.!
Handelt dieser Architekt eigentlich nur im Rahmen eines angefragten "kostenlosen Angebotes" und als "Mitarbeiter" des "Hauserstellungsteams" oder schon eigenverantwortlich im Sinne einer mündlichen Beauftragung? Wie war eigentlich die Aufgabenstellung Ihrerseits gegenüber dem "Hauserstellungsteam" genau formuliert, auch hinsichtlich des Kostenrahmens?
Wenn allerdings die "Änderungsvorschläge" des Architekten tatsächlich eine Kostenüberschreitung von ca. 50 % bewirken sollten, ist die "Leistung" ohnehin mangelhaft.
Eine Überlegung am Rande: nicht immer passt ein selbst "ausgesuchter Grundriss" (ich gehe mal davon aus, Sie meinen wohl hier einen bestimmten "Haustyp", den sie "nachbauen" lassen wollen) mit einer vom Bauherren selbst geplanten Ausstattung wirklich zum möglichen Kostenrahmen.
Warum wenden Sie sich daher nicht eigentlich an die Fertighaus-Firma, die diesen Haustyp ureigentlich im "Programm" hat? Von dort bekommen sie schnell und relativ sichere Aussagen zu den Erstellungskosten.
In der allerdings offensichtlich schon ziemlich fortgeschrittenen und möglicherweise bereits verfahrenen Situation sollten Sie sich diesbezüglich doch schleunigst mit einem Anwalt beraten. Wenn Sie allerdings bei "vollem Bewusstsein" schon einen Bauantrag unterschreiben, ohne vorher genau die vertragliche Regelungen mit dem Architekten geklärt zu haben und ohne die Erstellungskosten des beantragten Hauses zu kennen, dann halte ich das persönlich schon für reichlich leichtsinnig, wenn nicht gar grob fahrlässig. Rein rechtlich haben sie nun min. LPH 1-4 an der "Backe" plus die ohnehin erforderlichen Genehmigungskosten. Wenn das Haus dann doch nicht so "passt", kommt noch eine teure Änderung hinzu. Es wäre in jedem Falle besser gewesen, sich so etwas vorher genau zu überlegen, und im Zweifelsfall noch mit der Genehmigung zu warten.
Ich hoffe hiermit für Sie, dass Sie an dieser Sache doch nicht allzu viel "Lehrgeld" zahlen müssen. Mit freundlichem Gruß, -
Architekt vs. Bauträger: Änderungen & Leistungsphase 3
Hallo Frau Hänel die Änderungsvorschläge waren eher klein ...
Hallo Frau Hänel,
die Änderungsvorschläge waren eher klein (Form der Treppe, ein paar Trennwände mehr im Keller). Damit hat er aber wahrscheinlich LPh 3 abgedeckt.
Unser Grundriss ist ein modifizerter Fertighausgrundriss, den wir zuerst auch als Fertighaus bauen wollten. Nach vielem Nachdenken lesen und studieren stellte sich dann aber heraus, dass wir doch lieber massiv bauen möchten. Also haben wir erst'mal Bauträger angeschrieben (und mehr oder minder aus Versehen den Architekten).
Ich habe mich heute mit einem befreundeten Handwerker unterhalten, der meinte, vielleicht möchte der Architekt ja einfach nur ganz sicher sein, bevor er uns einen Preis präsentiert. Dann wär ja noch alles weitgehend in Butter (oder?), wenn wir uns nicht so unwohl fühlen würden weil er uns hinhält.
Als ich ihn gestern anrief, meinte er auch, es hätte sich an den Kosten gründlich 'was getan - dann habe ich ihm gesagt, dass wir die Sache stoppen.
Morgen Abend haben wir ein Treffen mit dem Mann, bei dem er uns mitbringen will, was er bisher hat. Ich bin immer noch hin- und hergerissen: Soll ich ihn wirklich 'rausschmeißen, oder sind wir unbegründet in Panik geraten und er arbeitet nur unkonventionell?
In jedem Fall werde ich morgen mitschreiben, Herr R.
Gruß -
Architektenvertrag: Mündliche Beauftragung & Nachbesserung
ich verweise nochmal auf meinen vorhergehenden Beitrag.
die gängige Rechtsprechung gibt den Architekten Recht. Er braucht nur behaupten, und Ihre Aussage ist nur die eine Seite der Medaille, Sie hätten Ihn den Auftrag mündlich erteilt.
Wenn er sein Ziel (Kostenüberschreitung) nicht erreicht, was natürlich auch schriftlich definiert sein sollte, hat er ein Nachbesserungsrecht.
Bevor Sie ihn rausschmeißen, was vielleicht die Fronten verhärtet, sollten sie sich erst einmal auf eine Basis einigen. I. Ü. einer Kündigung bedarf natürlich einer vorherigen Beauftragung ...
Gruß -
Architektenvertrag: Kostenklärung vor Leistungsbeginn!
"Mein Architekt, das unbekannte Wesen" 😉
Hallo Herr Gunter H.!
Also ich kann nicht so recht Ihr beschriebenes "Problem" bezüglich der Leistung gegenüber dem genannten Architekten erkennen, außer dem, dass es bisher keinen Vertrag zwischen Ihnen und ihm gibt, der Klarheit über die Kosten seiner "Leistung" schafft. Das ist m.E. das ernstere Problem, Sie wissen ja, Verträge macht man immer in guten Zeiten für schlechte. 😉
Wenn der Architekt Ihnen gegenüber bislang alle seine Arbeit kostenlos durchführt, warum auch immer, so haben Sie sicherlich auch keine Vorstellung, welche Leistung wirklich dahintersteckt und können diese auch nicht so recht bewerten (wertschätzen 😉 ). Wie der Architekt am Ende auf seine Kosten kommt, ist ein anderes Problem.
Außerdem, wie "lang" ist eigentlich "lange hinhält". So wie Sie es beschreiben scheint der Architekt sogar echte Angebote einzuholen, ein zeitlicher Aufwand, den Sie möglicherweise gar nicht so genau überblicken können, daher für Sie "lang" erscheint und den die Fertighausanbieter lediglich bereits im Vorfeld "erledigt" hatten. Daher können diese auch ihre Angebote kurzfristig und mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag gewürzt abgeben, auch die "Planungen" erfordern meist nur noch einen kurzen Griff in die Schublade. Daher ist aller Vergleich wohl doch nur ein Äpfel mit Birnen ... 🙂
Ob Ihr Architekt allerdings nun ein selbstmörderischer Idealist, ein überforderter Chaot oder gar ein mit allen Wassern gewaschener Bauernfänger ist, kann Ihnen hier leider keiner beantworten. Das ist die sogenannte "Vertrauensfrage", die auch idealerweise immer vorher geklärt sein sollte, wobei die typischen Bauenfänger eher gerade die Fähigkeit haben, sich schnell _falsches_ Vertrauen zu erschleichen. Architekten neigen der Sache nach doch mehr zum Idealisten. Je kreativer der Architekt, um so höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass er eben kein knallharter Geschäftsmann ist, was wiederum für die ersteren Möglichkeiten spricht, aber alles reine Spekulation.. 😉
Was allerdings entscheidend ist, ist immer noch die Frage, handelt er alleinverantwortlich oder im Namen eines "Hauserstellungsteams", das als gesamtschuldnerischer Leistungserbringer tätig wird?
Ich denke, Sie sollten also unbedingt vor dem heutigen Termin, ohne dass auch noch irgendein weiteres Wort über ihr Haus selbst gesprochen wird, das Vertragsproblem lösen. Lassen Sie sich keinesfalls beirren und halten Sie nicht hinterm Berg, auch nicht mit ihrer Auffassung, es sei alles lediglich ein "Angebot", und sogar "freibleibend", dies könnte dann ohnehin die "Stunde der Wahrheit" sein.
Und sprechen Sie erst gemeinsam weiter über ihr Haus (oder auch nicht), wenn irgendeine Unterschrift gegenseitig getauscht ist, die die Kostenfrage für die Leistungen des Architekten und die weitere mögliche Zusammenarbeit sowie die Kompetenzen klipp und klar regelt, so oder so, selbst ein handschriftlicher Vorvertrag, der den grundsätzlichen Formkriterien entspricht genügt: (AG und AN genau benennen, Leistungen/ Teilleistungen und deren Inhalte genau beschreiben, Fristen/ Termine nennen, Kostenrahmen nennen, Vergütung regeln, evtl. Nebenabreden). Vor dem Termin besorgen Sie sich zweckmäßigerweise außerdem noch eine komplette Textausgabe der HOAIAbk. als Buch oder aus dem Internet, damit Sie dann auch wissen, wovon Sie reden (Kosten/ Leistungsbilder).
Nochmal: rein rechtlich sind LPH 1-4 (Genehmigung) fällig, sofern die Planung nicht grob mangelhaft und zudem nicht nachbesserungsfähig ist, was Sie dann genau gemeinsam als "anrechenbare" Leistungen in Ihrem Fall vereinbaren, ist eh eine andere Sache. Das Recht grundlos zu kündigen, und den "Architekten" zu wechseln haben Sie immer, aber nicht immer ist die Kündigung der wirklich kostengünstige Weg für den Auftraggeber, auch bei einem nur mündlich erteilten Vertrag.
Viel Erfolg wünscht, -
Architekten-Erfahrung: Zustimmung zu Hänel's Einschätzung
Mein Architekt, das bekannte Unwesen 🙂
hat das hier gerade gelesen, und gibt Ihnen Recht, Frau Hänel ... Ihm ist das auch gerade passiert ... -
Architekt oder Generalunternehmer? – Team-Verhältnisse klären
Hat mir schon sehr geholfen
Hallo
Ihre bisherigen Beiträge haben mir schon sehr geholfen.
Zu Ihrer Frage, Frau Hänel: Der Mann erbot sich, als Architekt oder auch als Generalunternehmer mit uns zu bauen. Meines Wissens ist er nicht bei dem "Team" angestellt, sondern wird dort nur als Architekt "genutzt". Wie dort die Verhältnisse im einzelnen geregelt sind, weiß ich nicht
Unser Problem mit dem Mann ist, dass er uns mehrfach Termine genannt hat, zu denen er uns eine Summe nennen wollte, zu diesen aber ohne aufgetaucht ist. Stattdessen hatte er halt jedesmal 'was anderes gemacht: Den Entwurf zeichnen lassen, das Baugesuch ausgefüllt, Ausschreibungen. Nach dem letzten Termin wollte er sich "in zwei Wochen" bei uns melden und dann wirklich eine Summe nennen. Er hat sich dann drei Wochen nicht gemeldet. Dann habe ich angerufen.
Unser mulmiges Gefühl rührt daher, dass wir mit Leistungen bedacht wurden, die wir nicht gefordert hatten, über die Kosten, die wir unbedingt wissen wollten aber im unklaren gelassen wurden. Da fühlen wir uns schlecht informiert und überfahren. Zudem zeigte der Mann schon in dieser frühen Phase einen laxen Umgang mit Terminen - wie wird das dann in der Bauphase werden?
Ich bin mir bewusst, dass man das alles auch von der anderen Seite sehen kann: Der Mann zieht die notwendigen Phasen durch, die wir als Laien nicht kennen müssen, hält den Papierkram von uns fern und bemüht sich, erst vor uns zu treten, wenn er eine qualifizierte Schätzung auf Basis von Ausschreibungen hat. Dass die Handwerker seine Termine nicht einhalten, dafür kann er nichts.
Es ist einfach ein mulmiges Gefühl. Deshalb schreibe ich auch hier im Forum: Um mein mulmiges Gefühl bestätigt oder zerstreut zu bekommen. Mit jedem Beitrag von Frau Hänel hat sich mein Gefühl gebessert.
Vielleicht können wir das Verhältnis ja noch retten, indem wir Nägel mit Köpfen machen: Schriftlich die Leistungen vereinbaren, Termine setzen, Kostenrahmen festlegen. Bei Überschreitung: weniger Kohle. Dann schlafen wir ruhiger und der Mann weiß auch, dass er seine Leistungen bezahlt bekommt.
Ich berichte dann hier über den Ausgang unseres Gesprächs.
Vielen Dank, Herr R., Herr Lappe und Frau Hänel.
Jetzt muss ich nur noch den richtigen Mustertext hier auf BAU.DE finden.
Gruß -
Architekt: Referenzen prüfen & Terminprobleme ansprechen!
Na hoffentlich ...
Na hoffentlich habe ich da wenigstens auch nichts schlimmes angerichtet! 😉
Aber die Terminproblematik sollten sie unbedingt ansprechen! Das ist wirklich nicht akzeptabel und das gehört auch zur Vertrauensfrage! Im übrigen lassen Sie sich noch Referenzen geben oder zeigen, und fragen Sie auch ehemalige Bauherren. 🙂
Eine gute Site für Sie zum Architektenrecht und mit Vertragsmustertext finden Sie unten.
Viel Erfolg heute! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt wechseln vor Baubeginn: Kosten, Risiken & Alternativen
💡 Kernaussagen: Vor einem Architektenwechsel sollten Bauherren den aktuellen Stand des Architektenvertrags prüfen, die erbrachten Leistungen bewerten und die Kostenfolgen abschätzen. Eine klare Aufgabenstellung und ein definierter Kostenrahmen sind essenziell. Referenzen und Erfahrungen anderer Bauherren können bei der Entscheidung helfen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenvertrag: Kostenklärung vor Leistungsbeginn! wird betont, wie wichtig ein klarer Vertrag ist, um Klarheit über die Kosten der Architektenleistung zu schaffen.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussion zeigt, dass mündliche Absprachen problematisch sein können. Der Beitrag Architektenvertrag: Mündliche Beauftragung & Nachbesserung weist auf die rechtliche Problematik mündlicher Beauftragung hin.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architekt wechseln? – Akquise & Qualifikation prüfen! rät dazu, die Qualifikation des Architekten und seine Eintragung bei der Architektenkammer zu überprüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Baubeginn alle Vertragsdetails mit dem Architekten und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest. Prüfen Sie Alternativen und holen Sie Referenzen ein, wie im Beitrag Architekt: Referenzen prüfen & Terminprobleme ansprechen! empfohlen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Baubeginn". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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